Rechtsprechung
   EuGH, 18.10.1989 - 27/88   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission

    Solvay / Kommission

    Verordnung Nr . 17 des Rates, Artikel 11 und 14
    1 . Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Auskunftsverlangen - Befugnisse der Kommission

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 11 Abs. 5; EWG-Vertrag Art. 85; EWG-Vertrag Art. 86
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Auskunftsverlangen - Befugnisse der Kommission - [Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 11 und 14] -

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1989, 3355



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Wird zitiert von ... (7)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99  
    Die Rechtsmittelführerin bezieht sich auch auf den Grundsatz der Waffengleichheit, den das Gericht in Randnummer 1012 des angefochtenen Urteils unter Hinweis auf das Urteil Solvay/Kommission angeführt hat.

    39: - Orkem/Kommission (Randnrn. 34 a. E. und 35) und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 27/88 (Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355).

    42: - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-30/91 (Solvay/Kommission, Slg. 1995, II-1775, Randnrn. 60 und 68) und ICI/Kommission (Randnrn. 70 und 78).

    43: - Urteile Solvay/Kommission, Randnr. 98, und ICI/Kommission, Randnr. 108.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94  

    Wettbewerb - Artikel 85 EG-Vertrag - Wirkungen eines Nichtigkeitsurteils - Rechte

    Infolgedessen müssen nach Ansicht von LVM, Elf Atochem, DSM und ICI die Antworten auf die Fragen, die in den Urteilen des Gerichtshofes vom 18. Oktober 1989 in den Rechtssachen Orkem/Kommission und 27/88 (Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355) für rechtswidrig erklärt worden seien, im Verfahren unberücksichtigt bleiben.
  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91  

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

    Dieser Rechtsprechung des BGH, die insoweit mit der des BVerwG übereinstimmt (vgl. BVerwG RzW 1961, 427), hat sich das BSG angeschlossen (vgl. zB BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 14 mwN; Urteil vom 18. März 1976 - 4 RJ 155/74 - Beschlüsse vom 20. Juli 1988 - 12 BK 27/88 - und vom 13. Oktober 1989 - 5 BJ 92/89 -).
mehr
  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91  
    Die Klägerin verweist dazu auf das Urteil vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125), mit dem der Kommission eine weitergehende Verpflichtung zur Mitteilung der für die Verteidigung erforderlichen Umstände auferlegt worden sei, auf das Urteil vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151), auf das Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88 (Al-Jubail Fertilizer und Saudi Arabian Fertilizer/Rat, Slg. 1991, I-3187) sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon zu diesem Urteil (Slg. 1991, I-3205) und schließlich auf die Urteile vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87 (Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137), vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 374/87 (Orkem/Kommission, Slg. 1989, 3283) und in der Rechtssache 27/88 (Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355).
  • EuG, 20.02.2001 - T-112/98  

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung zur Anforderung von Auskünften -

    65 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Kommission jedoch um der Erhaltung der praktischen Wirksamkeit des Artikels 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 willen berechtigt, das Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte über ihm eventuell bekannte Tatsachen zu erteilen und ihr erforderlichenfalls die in seinem Besitz befindlichen Schriftstücke, die sich hierauf beziehen, zu übermitteln, selbst wenn sie dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen (Urteil Orkem, Randnr. 34, Urteil vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 27/88, Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355, abgekürzte Veröffentlichung, und Urteil Société Générale, Randnr. 74).
  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90  
    [Es ist] Sache der Kommission, zu beurteilen, ob eine Auskunft erforderlich ist, um ermitteln zu können, ob eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln vorliegt" (Rechtssache 374/87, Orkem/Kommission, a. a. O., Randnr. 15, und Rechtssache 27/88, Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355, abgekürzte Veröffentlichung, sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Darmon, Slg. 1989, 3301, speziell 3320; siehe auch Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic/Kommission, Slg. 1980, 2033, Randnr. 13).
  • EuG, 08.03.1995 - T-34/93  
    74 Daher ist die Kommission zwar um der Erhaltung der praktischen Wirksamkeit des Artikels 11 Absätze 2 und 5 der Verordnung Nr. 17 willen berechtigt, das Unternehmen zu verpflichten, ihr alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, selbst wenn diese dazu verwendet werden können, den Beweis für ein wettbewerbswidriges Verhalten des betreffenden oder eines anderen Unternehmens zu erbringen; sie darf jedoch durch ein Auskunftsverlangen nicht die Verteidigungsrechte des Unternehmens beeinträchtigen und ihm nicht die Verpflichtung auferlegen, Antworten zu erteilen, durch die es das Vorliegen einer Zuwiderhandlung eingestehen müsste, für die die Kommission den Beweis zu erbringen hat (vgl. Urteile Orkem/Kommission, a. a. O., Randnrn. 34 und 35, und vom 18. Oktober 1989 in der Rechtssache 27/88, Solvay/Kommission, Slg. 1989, 3355, abgekürzte Veröffentlichung).
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