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   EuGH, 24.10.1989 - 16/88   

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https://dejure.org/1989,2204
EuGH, 24.10.1989 - 16/88 (https://dejure.org/1989,2204)
EuGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 16/88 (https://dejure.org/1989,2204)
EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 16/88 (https://dejure.org/1989,2204)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 145, 155, 205, 206a Absatz 2 und 206 b; Haushaltsordnung, Artikel 80
    EWG-Vertrag - Verteilung der Zuständigkeiten und Bedingungen ihrer Ausübung - Kommission - Vom Rat eingeräumte Durchführungsbefugnisse, die nach von ihm festgelegten Modalitäten ausgeuebt werden müssen - Durchführung - Begriff - Erlaß individueller Rechtsakte - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung und Förderung der Forschung in der Fischwirtschaft ; Durchführung von gemeinschaftlichen Forschungsprogrammen im Fischereibereich

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 43; ; VO Nr. 3252/87/EWG Art. 6 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag - Verteilung der Zuständigkeiten und Bedingungen ihrer Ausübung - Kommission - Vom Rat eingeräumte Durchführungsbefugnisse, die nach von ihm festgelegten Modalitäten ausgeuebt werden müssen - Durchführung - Begriff - Erlaß individueller Rechtsakte - ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 3457
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus EuGH, 24.10.1989 - 16/88
    Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 ( Köster, Sammlung 1970, 1161, Randnrn . 9 und 10 ) festgestellt, daß der Rat, da er der Kommission nach Artikel 155 EWG-Vertrag eine Durchführungsbefugnis übertragen konnte, die Ausübung dieser Befugnis auch von der Einschaltung eines Verwaltungsausschusses abhängig machen durfte, die es ihm erlaubte, die Entscheidung an sich zu ziehen .
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-378/00

    Kommission / Parlament und Rat

    Der Rat hat in seiner Klagebeantwortung an das Urteil Kommission/Rat erinnert, in dem festgestellt wird, dass im Fall der Selbstermächtigung eine besondere Begründungspflicht besteht(23).

    Hinzuweisen ist auf das bereits genannte Urteil Kommission/Rat vom 24. Oktober 1989, in dem der Gerichtshof feststellt, dass in den "spezifischen Fällen", in denen der Rat Durchführungsbefugnisse selbst ausüben kann, der entsprechende Beschluss "ausführlich zu begründen" ist(50).

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Kommission/Rat entschieden, dass der Rat gemäß Artikel 202 dritter Gedankenstrich EG berechtigt ist, der Kommission die Befugnis zum Erlass individueller Rechtsakte zu übertragen, obwohl diese finanzielle Auswirkungen haben(55).

    13: - Der Rat gibt in seinem Schriftsatz nicht an, auf welches Urteil er sich bezieht; offenbar gemeint ist aber das Urteil des Gerichthofes vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457).

    Siehe Urteil Kommission/Rat, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 9, und Fußnote 37 dieser Schlussanträge.

    Siehe Urteil Kommission/Rat, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 10. Die Technik der Selbstermächtigung findet insbesondere im Agrarsektor Anwendung.

    39: - Dass der Gerichtshof dem implizit zustimmt, ergibt sich aus dem Urteil Kommission/Rat, zitiert in Fußnote 13, in dem der Gerichtshof die Gültigkeit des Beschlusses 87/367 nicht in Frage stellt.

    67: - Urteil des Gerichtshofes vom 19. März 1996 in der Rechtssache C-25/94 (Kommission/Rat, Slg. 1996, I-1469, Randnr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2004 - C-257/01

    Kommission / Rat

    Der Gerichtshof hat im oben zitierten Urteil Kommission/Rat bereits Gelegenheit gehabt, indirekt zu den Modalitäten des Vorbehalts der Durchführungsbefugnisse durch den Rat Stellung zu nehmen.

    30 - Urteil vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88 (Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnrn. 10 und 12).

    37 - Urteil Kommission/Rat (zitiert in Fußnote 30, Randnr. 10, Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 23.02.2006 - C-122/04

    Kommission / Parlament und Rat - Befugnisse der Kommission - Modalitäten für die

    37 Der Begriff der Durchführung im Sinne dieses Artikels umfasst sowohl die Ausarbeitung von Durchführungsvorschriften als auch die Anwendung von Vorschriften auf den Einzelfall durch den Erlass individueller Rechtsakte (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1989 in der Rechtssache 16/88, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3457, Randnr. 11).

    41 In Anbetracht dieser Unterschiede sind als "Maßnahmen zur Durchführung von Programmen" im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a des zweiten Komitologiebeschlusses zum einen zu diesem Zweck erlassene individuelle Maßnahmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Rat vom 24. Oktober 1989, Randnrn. 15 und 18) und zum anderen Maßnahmen von allgemeiner Tragweite zu qualifizieren, die in engem Zusammenhang mit ihnen stehen und sich in einen durch den Basisrechtsakt selbst hinreichend ausgeformten Rahmen einfügen.

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