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   EuGH, 22.02.1989 - 54/87   

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https://dejure.org/1989,2200
EuGH, 22.02.1989 - 54/87 (https://dejure.org/1989,2200)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.1989 - 54/87 (https://dejure.org/1989,2200)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 54/87 (https://dejure.org/1989,2200)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Verordnung Nr . 2891/77 des Rates, Artikel 2, 8 und 11
    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Feststellung und Zurverfügungstellung durch die Mitgliedstaaten - Gutschrift auf dem Konto der Kommission - Verspätete Gutschrift - Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen - Fehler der nationalen Dienststellen bei der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften ; Buchführung von Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ; Haushaltsverwaltung des Mitgliedstaats der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; VO Nr. 2891/77/EWG Art. 11; ; VO Nr. 2891/77/EWG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigene Mittel der Europäischen Gemeinschaften - Feststellung und Zurverfügungstellung durch die Mitgliedstaaten - Gutschrift auf dem Konto der Kommission - Verspätete Gutschrift - Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen - Fehler der nationalen Dienststellen bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Eigene Mittel - Verzugszinsen - Feststellung der Ansprüche - Berichtigung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 385
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 22.02.1989 - 54/87
    12 Ausserdem ist darauf hinzuweisen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl . insbesondere Urteil vom 20 . März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    214 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, "gilt ein Anspruch als festgestellt, sobald die entsprechende Forderung ... ordnungsgemäß festgesetzt ist" (Urteil vom 22. Februar 1989, Kommission/Italien, 54/87, EU:C:1989:76).

    226 Dritter Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 609/2014 und Urteil vom 22. Februar 1989, Kommission/Italien (54/87, EU:C:1989:76).

    229 Vgl. u. a. Urteil vom 22. Februar 1989, Kommission/Italien (54/87, EU:C:1989:76).

  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Verzugszinsen seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89 "bei verspäteter Gutschrift" zu entrichten und könnten unabhängig davon, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt sei, verlangt werden (siehe z. B. Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).

    Die Rechtsgrundlage für die von der Kommission geforderten Verzugszinsen ergibt sich aus Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89. Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, fallen die Verzugszinsen unabhängig davon an, aus welchem Grund die Gutschrift verspätet erfolgte (u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuGH, 12.09.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    Verzugszinsen seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89 "bei verspäteter Gutschrift" zu entrichten und könnten unabhängig davon, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt sei, verlangt werden (siehe z. B. Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).

    Die Rechtsgrundlage für die von der Kommission geforderten Verzugszinsen ergibt sich aus Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89. Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, fallen die Verzugszinsen unabhängig davon an, aus welchem Grunde die Gutschrift verspätet erfolgte (u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

    Verzugszinsen seien nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89 "bei verspäteter Gutschrift" zu entrichten und könnten unabhängig davon, aus welchem Grund die Gutschrift auf dem Konto der Kommission verspätet erfolgt sei, verlangt werden (siehe z. B. Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).

    Die Rechtsgrundlage für die von der Kommission geforderten Verzugszinsen ergibt sich aus Artikel 11 der Verordnung Nr. 1552/89. Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, fallen die Verzugszinsen unabhängig davon an, aus welchem Grund die Gutschrift verspätet erfolgte (u. a. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 12).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-363/00

    Kommission / Italien

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes finde der in Artikel 11 der Verordnung Nr. 1150/2000 vorgesehene Automatismus, nach dem bei jeder verspäteten Gutschrift auf dem Konto der Kommission Verzugszinsen zu zahlen seien, dann Anwendung, wenn der betroffene Mitgliedstaat diese Verspätung anzeige (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2002 - C-363/00

    Kommission / Italien

    11: - Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1990 - C-96/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    30 - Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87, Slg. 1989, 385, Randnr. 12.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    24: - Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland

    20: - Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-276/97

    Kommission / Frankreich

    19: - Urteil vom 22. Februar 1989 in der Rechtssache 54/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 385, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-260/98

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-57/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1989 - 68/88

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

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