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   EuGH, 13.12.1989 - 26/88   

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EuGH, 13.12.1989 - 26/88 (https://dejure.org/1989,1277)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 26/88 (https://dejure.org/1989,1277)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 26/88 (https://dejure.org/1989,1277)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Brother International / Hauptzollamt Giessen

    Verordnung Nr . 802/68 des Rates, Artikel 5
    1 . Warenursprung - Bestimmung - Wesentliche Be - oder Verarbeitung - Ausschluß einfacher Zusammensetzungsarbeiten - Begriff

  • EU-Kommission

    Brother International / Hauptzollamt Giessen

  • Wolters Kluwer

    Begriffsbestimmung für den Warenursprung ; Herkunftsbestimmung von elektronischen Schreibmaschinen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 802/68/EWG Art. 5; ; VO Nr. 802/68/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Warenursprung - Bestimmung - Wesentliche Be - oder Verarbeitung - Ausschluß einfacher Zusammensetzungsarbeiten - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 4253
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.09.1987 - 229/86

    Brother Industries / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1989 - 26/88
    September 1987 in der Rechtssache 229/86 ( Slg . 1987, 3757 ) mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, daß der angefochtene Beschluß keine die klagenden Unternehmen beschwerende Handlung darstellt, da die Entscheidung über den Warenursprung unbeschadet der Möglichkeit eines Vorabentscheidungsersuchens Sache der nationalen Behörden ist .
  • EuGH, 31.01.1979 - 114/78

    Yoshida

    Auszug aus EuGH, 13.12.1989 - 26/88
    19 Ein Montagevorgang kann als ursprungsbegründend angesehen werden, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der betreffenden Ware die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden ( siehe das Urteil vom 31 . Januar 1979 in der Rechtssache 114/78, Yoshida, Slg . 1979, 151 ).
  • EuG, 01.03.2023 - T-324/21

    Harley-Davidson Europe und Neovia Logistics Services International/ Kommission

    Insoweit berufen sie sich insbesondere auf das Urteil vom 13. Dezember 1989, Brother International (C-26/88, EU:C:1989:637), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass "die Verlagerung der Montage aus dem Land der Herstellung der Bestandteile in ein anderes Land, in dem bereits vorhandene Produktionsstätten genutzt werden, für sich gesehen nicht die Vermutung rechtfertigt, dass diese Verlagerung nur die Umgehung von Bestimmungen bezweckt".

    Ein solcher zeitlicher Zusammenhang ist nach der Rechtsprechung geeignet, die Vermutung zu rechtfertigen, dass mit einer Verlagerungsmaßnahme die Umgehung der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen bezweckt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, EU:C:1989:637, Rn. 29).

    Aus der Rechtsprechung ergibt sich auch, dass folglich bei Vorliegen eines solchen zeitlichen Zusammenhangs dem betreffenden Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis obliegt, dass die Produktionsvorgänge aus einem sachgerechten Grund und nicht zu dem Zweck, den Folgen der betreffenden Bestimmungen zu entgehen, in dem Land stattgefunden haben, in das die Produktion verlagert worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, EU:C:1989:637, Rn. 29).

  • FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 2282/20

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben für Verbindungselemente aus Drittländern

    Es kann nämlich eine Reihe anderer Gründe geben, die eine solche Verlagerung rechtfertigen können (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-26/88, Slg. 1989, 4253 Randnr. 28).

    In diesem Fall muss der betreffende Wirtschaftsteilnehmer den Nachweis erbringen, dass die Verlagerung aus einem anderen, sachgerechten Grund erfolgte (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-26/88, Slg. 1989, 4253 Randnr. 28; BFH, Urteil vom 15. Juli 2008 VII R 19/07, BFHE 221, 329).

    Das Urteil des EuGH vom 13. Dezember 1989 Rs. C-26/88 (Slg. 1989, 4253 Randnr. 27) ist zu Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (ABl. EG L 148/1) ergangen.

  • FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 4 K 5850/02

    Ursprungsnachweis für Altkleider; Sortierung von Sammelware; Ursprungserzeugnis -

    Nur hinsichtlich der Ursprungsbegründung durch eine Montage hat der EuGH mit Urteil vom 13. Dezember 1989, C-26/88, Rzn. 17, 19, 20, Slg. 1989, 4253 ff., ZfZ 1990, 45 f., einige Kriterien aufgestellt.

    Andererseits kann ein Montagevorgang ursprungsbegründend sein, wenn er aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der Waren die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden (Urteil vom 13. Dezember 1989, C-26/88, Rz. 19, s. a. EuGH Urteil vom 31. Januar 1979, Rs. 114/78, Rz. 9, Slg. 1979, 151).

    Diese ist aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der Waren zu bestimmen (s.o. und EuGH Urteil vom 13. Dezember 1989, C-26/88, Rz. 19, aaO.; Urteil vom 31. Januar 1979, Rs. 114/78, Rz. 9, aaO.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

    26 - C-26/88, EU:C:1989:637.

    27 - EU:C:1989:637.

    41 - EU:C:1989:637.

  • EuGH, 10.12.2009 - C-260/08

    Heko Industrieerzeugnisse - Zollkodex der Gemeinschaft - Art. 24 -

    In diesen Fällen sind hilfsweise andere Kriterien heranzuziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, Slg. 1989, 4253, Randnr. 20, vom 8. März 2007, Thomson und Vestel France, C-447/05 und C-448/05, Slg. 2007, I-2049, Randnr. 27, und vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, Slg. 2007, I-11223, Randnr. 37).
  • EuGH, 16.06.1994 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein / Hautpzollamt Stuttgart-West

    7 Diese Auffassung werde auch durch das Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-26/88 (Brother International, Slg. 1989, 4253, Randnr. 17) bestätigt, in dem der Gerichtshof einfache Zusammensetzungsarbeiten als Vorgänge definiert habe, die weder Arbeitskräfte mit besonderer Qualifikation für die betreffenden Arbeiten noch hochentwickelte Gerätschaften, noch besonders für die Montage ausgerüstete Fabriken erforderten.

    Ist Satz 2 der ATV 2a dahin auszulegen, daß eine nicht zusammengesetzt gestellte Ware gegeben ist, wenn die Montage ihrer gemeinsam gestellten Einzelteile weder Arbeitskräfte mit besonderer Qualifikation für die betreffenden Arbeiten noch hochentwickelte Gerätschaften, noch besonders für die Montage ausgerüstete Fabriken im Sinne der Randnummer 17 des Urteils des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-26/88 (Brother International, Slg. 1989, 4253, 4279) erfordert?.

  • FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 96/99

    Zur Nacherhebung von Antidumpingzoll

    Das erkennende Gericht folgt insoweit im Rahmen der Auslegung des Art. 24 ZK der Entscheidung des EuGH vom 13.12.1989 - C-26/88 - (RiW 1990, 328, 329) und legt diese seiner Urteilsfindung zugrunde.

    Danach reicht die reine Montage von vorgefertigten Einzelteilen mit Ursprung in einem anderen Land als dem der Montage aus, um für das dadurch entstandene Erzeugnis den Ursprung in dem Land zu begründen, in dem die Montage stattgefunden hat, sofern die Montage aus technischer Sicht und im Hinblick auf die Definition der betreffenden Waren die entscheidende Herstellungsstufe bildet, auf der die Bestimmung der verwendeten Bestandteile konkretisiert wird und auf der der betreffenden Ware ihre besonderen qualitativen Eigenschaften verliehen werden; führt die Anwendung dieses Kriteriums nicht zu einem Ergebnis, so ist zu prüfen, ob die Gesamtheit der in Rede stehenden Montagevorgänge eine spürbare Erhöhung des Handelswertes des Enderzeugnisses auf der Stufe ab Werk zur Folge hat (EuGH, Urteil vom 13.12.1989 - C-26/88 -, RiW 1990, 328, 329).

    Denn der EuGH hat in seinem Urteil vom 13.12.1989 - C-26/88 - (RiW 1990, 328, 329) ausdrücklich betont, dass der Ursprung einer Ware, die Gegenstand einer Montage ist, gerade nicht anhand des Kriteriums der eigenen geistigen Leistung zu prüfen ist.

  • BFH, 15.07.2008 - VII R 19/07

    Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Stahlseile, die in Ägypten aus von China

    Die Vermutung, dass die Be- oder Verarbeitung in einem Drittland missbräuchlich ist, weil sie allein der Umgehung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen dient, welche für Waren bestimmter Länder gelten, ist insbesondere gerechtfertigt, wenn es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem Inkrafttreten dieser gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und der Verlagerung des Herstellungsvorgangs bzw. Teilen davon gibt; in einem solchen Fall muss der betreffende Wirtschaftsteilnehmer den Nachweis erbringen, dass die Verlagerung aus einem anderen, sachgerechten Grund erfolgte (EuGH-Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-26/88, EuGHE 1989, 4253).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 4 K 3450/96

    Anfall von Antidumpingzoll für die Einfuhr von Videokassetten aus Macau

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  • EuGH, 11.02.2010 - C-373/08

    Hoesch Metals and Alloys - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 24 -

    Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass sich aus Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 802/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den Warenursprung (ABl. L 148, S. 1), der Art. 24 des Zollkodex vorausging, aber denselben Wortlaut hatte, ergibt, dass das entscheidende Kriterium dasjenige der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung ist (Urteile vom 13. Dezember 1989, Brother International, C-26/88, Slg. 1989, 4253, Randnr. 15, und vom 13. Dezember 2007, Asda Stores, C-372/06, Slg. 2007, I-11223, Randnr. 32).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-447/05

    Thomson - Zollkodex der Gemeinschaft - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung (EWG)

  • EuGH, 04.09.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Vorabentscheidungsersuchen - Handelspolitik -

  • EuGH, 13.12.2007 - C-372/06

    Asda Stores - Zollkodex der Gemeinschaften - Durchführungsmaßnahmen - Verordnung

  • FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 3480/05

    Nachträglich buchmäßige Erfassung des Antidumpingzoll für Waren aus dem Ausland;

  • EuGH, 20.05.2021 - C-209/20

    Renesola UK

  • FG München, 29.06.1999 - 3 K 1825/96
  • FG Düsseldorf, 02.05.2007 - 4 K 2456/06

    Zollrechtlicher Anspruch auf Erteilung verbindlicher Ursprungsauskünfte und

  • FG Düsseldorf, 30.07.2008 - 4 K 361/08

    Ursprungsbegründende Bearbeitung; Antidumpingzoll; Dumpingspanne

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-35/93

    Develop Dr. Eisbein GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Stuttgart-West. - Gemeinsamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-56/06

    Euro Tex - Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren

  • FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 93/12

    Zulässigkeit einer "Untätigkeitsklage" gegen einen "ins Blaue hinein" erlassenen

  • VGH Hessen, 03.09.1998 - 8 UE 5125/96

    Konvertierung eines Transferrubelguthabens

  • FG Hamburg, 16.08.2013 - 4 K 175/12

    Beweislast für Warenursprung bei Nacherhebungsbescheid über Antidumpingzoll

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-99/94

    Robert Birkenbeul GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Koblenz.

  • FG Hamburg, 21.04.2006 - IV 126/05

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben auf Siliziummetall aus China

  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 4 K 5092/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch ein Hauptzollamt durchgeführten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1990 - C-66/89

    Directeur général des douanes et des droits indirects gegen Powerex-Europe. -

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