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   EuGH, 28.02.1989 - 100/87, 146/87, 153/87   

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https://dejure.org/1989,2431
EuGH, 28.02.1989 - 100/87, 146/87, 153/87 (https://dejure.org/1989,2431)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1989 - 100/87, 146/87, 153/87 (https://dejure.org/1989,2431)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1989 - 100/87, 146/87, 153/87 (https://dejure.org/1989,2431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Basch u.a. / Kommission

    Beamtenstatut, Anhang III, Artikel 5
    1 . Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Begründungspflicht - Umfang

  • EU-Kommission

    Basch u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage von Beamten auf Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung für das interne Auswahlverfahren KOM2/82; Berücksichtigung zwischenzeitlich ergangener Urteile im Verwaltungsverfahren; Erfordernis einer ausreichenden, konkreten und individuellen Begründung für ...

  • Judicialis

    Verfahrensordnung § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensordnung § 69
    1. Beamte - Einstellung - Auswahlverfahren - Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Begründungspflicht - Umfang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwierigkeiten, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten; Berechtigung des Prüfungsausschusses, in einem ersten Stadium den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen; Erforderliche Schnelligkeit und besonderer ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 447
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.03.1986 - 293/84

    Sorani / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.1989 - 100/87
    März 1986 in der Rechtssache 293/84 ( Sorani u . a./Kommission, Slg . 1986, 967 ) und in der Rechtssache 294/84 ( Adams u . a./Kommission, Slg . 1986, 977 ) hob der Gerichtshof die Entscheidungen, mit denen der Prüfungsausschuß die Zulassung der Kläger in diesen Rechtssachen zu den Prüfungen abgelehnt hatte, mit der Begründung auf, daß sie keine Möglichkeit hatten, zu den von den Vorgesetzten geäusserten Ansichten Stellung zu nehmen .

    - unrichtige Durchführung der Urteile in den Rechtssachen 293/84 und 294/84, da zum einen die Kläger als zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zugelassen hätten gelten müssen und zum anderen der Inhalt der den Bewerbern vorgelegten Stellungnahmen ihrer Vorgesetzten nicht nachprüfbar und unrichtig gewesen sei;.

    Mit einer ersten Rüge, die in der Rechtssache 100/87 als Antrag auf Auslegung der oben erwähnten, in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 erlassenen Urteile vorgetragen wird, wird der Kommission vorgeworfen, diese Urteile, die die Zulassung der Kläger zu den Prüfungen ohne weitere Formalitäten impliziert hätten, nicht richtig durchgeführt zu haben .

    14 In den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hatte die Kommission dem Gerichtshof mitgeteilt, daß die Stellungnahmen, die die Vorgesetzten während der 1983 geführten Gespräche zu den Bewerbern abgegeben hätten, nicht in Protokollen festgehalten worden seien .

    15 Die Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hat die Kläger wieder in ihre Lage vor Erlaß der fraglichen Entscheidungen versetzt .

  • EuGH, 11.03.1986 - 294/84

    Adams / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.1989 - 100/87
    März 1986 in der Rechtssache 293/84 ( Sorani u . a./Kommission, Slg . 1986, 967 ) und in der Rechtssache 294/84 ( Adams u . a./Kommission, Slg . 1986, 977 ) hob der Gerichtshof die Entscheidungen, mit denen der Prüfungsausschuß die Zulassung der Kläger in diesen Rechtssachen zu den Prüfungen abgelehnt hatte, mit der Begründung auf, daß sie keine Möglichkeit hatten, zu den von den Vorgesetzten geäusserten Ansichten Stellung zu nehmen .

    - unrichtige Durchführung der Urteile in den Rechtssachen 293/84 und 294/84, da zum einen die Kläger als zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens zugelassen hätten gelten müssen und zum anderen der Inhalt der den Bewerbern vorgelegten Stellungnahmen ihrer Vorgesetzten nicht nachprüfbar und unrichtig gewesen sei;.

    Mit einer ersten Rüge, die in der Rechtssache 100/87 als Antrag auf Auslegung der oben erwähnten, in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 erlassenen Urteile vorgetragen wird, wird der Kommission vorgeworfen, diese Urteile, die die Zulassung der Kläger zu den Prüfungen ohne weitere Formalitäten impliziert hätten, nicht richtig durchgeführt zu haben .

    14 In den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hatte die Kommission dem Gerichtshof mitgeteilt, daß die Stellungnahmen, die die Vorgesetzten während der 1983 geführten Gespräche zu den Bewerbern abgegeben hätten, nicht in Protokollen festgehalten worden seien .

    15 Die Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses in den Rechtssachen 293/84 und 294/84 hat die Kläger wieder in ihre Lage vor Erlaß der fraglichen Entscheidungen versetzt .

  • EuGH, 16.12.1987 - 206/85

    Beiten / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.02.1989 - 100/87
    10 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( zuletzt im Urteil vom 16 . Dezember 1987 in der Rechtssache 206/85, Beiten/Kommission, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1989 - 100/87

    Rosa Basch und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Es sind 26 Kläger in der Rechtssache 100/87 und je ein Kläger in den Rechtssachen 146/87 und 153/87.

    Aus denselben Gründen würde ich das Vorbringen der Kläger in den Rechtssachen 146 und 153/87 zurückweisen, daß die Kommission die früheren Urteile dadurch nicht richtig durchgeführt habe, daß sie die Kläger nicht ohne weiteres zu den Prüfungen zugelassen habe.

    Zum einen wird in den Rechtssachen 100/87 und 146/87 geltend gemacht, daß das Schreiben nicht oder nicht ausreichend begründet sei.

    Die Klägerin in der Rechtssache 153/87 hat den Begründungsmangel in ihrer Klageschrift nicht ausdrücklich als besonderen Aufhebungsgrund geltend gemacht.

    In den Rechtssachen 100/87 und 153/87 ist ferner geltend gemacht worden, daß die Vorgesetzten - wie auch die Bewerber in den nachfolgenden Gesprächen - gefragt worden seien, ob der Bewerber Tätigkeiten der Besoldungsgruppe B ausgeübt habe, und daß die Berücksichtigung dieses Kriteriums rechtswidrig sei, da es weder in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens noch irgendwo sonst erwähnt werde.

    In der Rechtssache 146/87 macht der Kläger geltend, er sei vor 15 Jahren zweimal in das Verzeichnis der Bewerber aufgenommen worden, die für die Teilnahme an einem Auswahlverfahren für eine Beförderung nach einer Stelle der Laufbahngruppe B geeignet gewesen seien.

    Die Kläger in den Rechtssachen 146 und 153/87 verlangen keinen Schadensersatz.

  • EuG, 15.07.1993 - T-17/90

    E. Camara Alloisio und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    4 Durch Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 (Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447) hob der Gerichtshof die Entscheidungen des Prüfungsausschusses, die Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wegen unzureichender Begründung und Rechtswidrigkeit des vom Prüfungsausschuß angewandten Verfahrens auf.

    "Betrifft: Wiederholung des Auswahlverfahrens KOM2/82 in Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 für die obsiegenden Kläger.

  • EuG, 06.02.1992 - T-29/91

    Claudia Castelletti und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    5 Mit Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 (Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447) hob der Gerichtshof die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM2/82, die Kläger nicht zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, wegen nicht ausreichender Begründung und Rechtswidrigkeit des vom Prüfungsausschusses angewandten Verfahrens auf.

    "Betrifft: Wiederaufnahme des Verfahrens im Auswahlverfahren KOM2/82 in Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 für die obsiegenden Kläger.

  • EuGH, 11.06.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Allgemeines

    Hierzu ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofs hinzuweisen, wonach der Prüfungsausschuss, um den praktischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, berechtigt ist, in einem ersten Schritt den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, sofern er später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangen, individuelle Erklärungen gibt (Urteile vom 26. November 1981, Michel/Parlament, 195/80, EU:C:1981:284, Rn. 27, vom 9. Juni 1983, Verzyck/Kommission, 225/82, EU:C:1983:165, Rn. 16, vom 8. März 1988, Sergio u. a./Kommission, 64/86, 71/86 bis 73/86 und 78/86, EU:C:1988:119, Rn. 50, sowie vom 28. Februar 1989, Basch u. a./Kommission, 100/87, 146/87 und 153/87, EU:C:1989:97, Rn. 10).
  • EuG, 15.07.1993 - T-27/92

    Maria Camera-Lampitelli und andere gegen Kommission der Europäischen

    4 Durch Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 (Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447) hob der Gerichtshof die Entscheidungen des Prüfungsausschusses, die Kläger nicht zu den Prüfungen zuzulassen, wegen unzureichender Begründung und Rechtswidrigkeit des vom Prüfungsausschuß angewandten Verfahrens auf.
  • EuG, 21.05.1992 - T-54/91

    Nicole Almeida Antunes gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Auswahlverfahren

    29 Der Gerichtshof habe in mehreren Urteilen zugelassen, daß ein Prüfungsausschuß für ein Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl seiner Begründungspflicht in zwei Stufen nachkomme (vgl. Urteile vom 12. Juli 1989 in der Rechtssache 225/87, Belardinelli/Gerichtshof, Slg. 1989, 2353; vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87, Basch/Kommission, Slg. 1989, 447 und vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 206/85, Beiten/Kommission, Slg. 1987, 530; vgl. auch die Urteile Michel/Parlament, Verzyck/Kommission und Sergio/Kommission, a. a. O.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.1989 - 225/87

    Patricia Belardinelli und andere gegen Gerichtshof der Europäischen

    "Um den praktischen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, die bei einem Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl auftreten, [ist] der Prüfungsausschuß für ein derartiges Auswahlverfahren berechtigt, in einem ersten Stadium den Bewerbern lediglich die Kriterien und das Ergebnis der Auswahl mitzuteilen, wenn er nur später den Bewerbern, die dies ausdrücklich verlangen, individuelle Erklärungen gibt." (Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100, 146 und 153/87, Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447, Randnr. 10; siehe auch die Urteile in den Rechtssachen Michel, Verzyck und Sergio, sowie das Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 206/85, Beiten/Kommission, Slg. 1987, 5301).
  • EuGöD, 20.07.2016 - F-123/15

    GY / Kommission

    Enfin, lorsqu'un jury de concours procède à un réexamen des candidatures, il accomplit cette tâche avec la diligence nécessaire et un soin particulier (voir, en ce sens, arrêts du 28 février 1989, Basch e.a./Commission, 100/87, 146/87 et 153/87, EU:C:1989:97, point 16, et du 17 janvier 2001, Gerochristos/Commission, T-189/99, EU:T:2001:12, point 19).
  • EuG, 28.01.1993 - T-53/92

    Mireille Piette de Stachelski gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    4 Mit Urteil vom 28. Februar 1989 in den verbundenen Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87 (Basch u. a./Kommission, Slg. 1989, 447) hat der Gerichtshof die Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren KOM2/82, die Kläger nicht zu den Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zuzulassen, wegen unzureichender Begründung und Rechtswidrigkeit des vom Prüfungsausschuß angewandten Verfahrens aufgehoben.
  • EuG, 21.05.1992 - T-55/91

    Olivier Fascilla gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Auswahlverfahren -

    25 Der Gerichtshof habe in mehreren Urteilen zugelassen, daß ein Prüfungsausschuß für ein Auswahlverfahren mit hoher Teilnehmerzahl seiner Begründungspflicht in zwei Stufen nachkomme (vgl. Urteile vom 28. Februar 1989 in den Rechtssachen 100/87, 146/87 und 153/87, Basch/Kommission, Slg. 1989, 447 und vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 206/85, Beiten/Kommission, Slg. 1987, 5301; vgl. auch die Urteile Belardinelli/Gerichtshof, Michel/Parlament, Verzyck/Kommission und Sergio/Kommission, a. a. O.).
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