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   EuGH, 18.04.1989 - 128/88   

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https://dejure.org/1989,2238
EuGH, 18.04.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 1989 - 128/88 (https://dejure.org/1989,2238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Di Felice / INASTI

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 12 Absatz 2 und 46 Absatz 3
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung

  • EU-Kommission

    Di Felice / INASTI

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von europarechtlichen Normen durch den EuGH; Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige; Kumulierung von Renten

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 52; ; EWGV Art. 53; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 46; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 44

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen - Nationale Antikumulierungsvorschriften - Ausschließlich aufgrund des nationalen Rechts bestehender Anspruch - Anwendbarkeit - Grenzen - Für den Arbeitnehmer günstigere gemeinschaftsrechtliche Regelung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung der EWGV 1408/71, die durch die EWGV 1390/81 auf Selbständige und ihre Familienangehörigen ausgedehnt wurde; Nichtauszahlung einer Altersrente, wenn der Betroffene nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats eine Invaliditätsrente bezieht; ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 923
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.05.1983 - 238/81

    Van der Bunt-Craig

    Auszug aus EuGH, 18.04.1989 - 128/88
    9 Es ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung ( siehe insbesondere Urteil vom 5 . Mai 1983 in der Rechtssache 238/81, Van der Bunt-Craig, Slg .
  • EuGH, 05.04.1990 - C-108/89

    Pian / Office national des pensions

    13 Diese Rechtsprechung ist auch dann anwendbar, wenn die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats geschuldeten Altersrenten sich nicht aus der Umwandlung von Leistungen bei Invalidität ergeben, da eine Altersrente unabhängig davon, ob sie sich aus einer solchen Umwandlung ergibt, von gleicher Art ist wie eine Invaliditätsrente ( siehe das Urteil vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, Randnr. 14 ).

    Artikel 46 Absatz 3 ist unter Ausschluß der nationalen Antikumulierungsvorschriften anzuwenden ( siehe die erwähnten Urteile vom 5. Mai 1983, Van der Bunt-Craig, Randnr. 15, und vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice ).

  • EuGH, 15.03.2018 - C-431/16

    Die Zulage zur Rente, die in Spanien den dauerhaft vollständig berufsunfähigen

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität und nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats noch nicht in eine Altersrente umgewandelte Leistungen bei Invalidität bezieht, die Altersrente und die Leistungen bei Invalidität als Leistungen gleicher Art anzusehen sind (Urteile vom 2. Juli 1981, Celestre u. a., 116/80, 117/80 und 119/80 bis 121/80, EU:C:1981:159, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 18. April 1989, Di Felice, 128/88, EU:C:1989:153, Rn. 13).
  • EuGH, 18.02.1992 - C-5/91

    Di Prinzio / Office national des pensions

    16 Für die Beantwortung dieser Frage ist vorab daran zu erinnern, daß beim Zusammentreffen von Leistungen, die von den zuständigen Trägern zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten gewährt werden, es nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Oktober 1977 in der Rechtssache 22/77, Mura, Slg. 1977, 1699, vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 236/78, Mura, Slg. 1979, 1819, vom 2. Juli 1981 in den Rechtssachen 116/80, 117/80, 119/80, 120/80 und 121/80, Celestre, Slg. 1981, 1737, vom 18. April 1989 in der Rechtssache 128/88, Di Felice, Slg. 1989, 923, und vom 5. April 1990 in der Rechtssache C-108/89, Pian, Slg. 1990, I-1599) die Bestimmungen der Verordnung Nr. 1408/71 dann, wenn der Wanderarbeitnehmer eine Rente nur nach den nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erhält, nicht verbieten, daß diese nationalen Rechtsvorschriften vollständig, einschließlich der darin vorgesehenen Antikumulierungsvorschriften, auf ihn angewandt werden.
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