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   EuGH, 27.04.1989 - 321/87   

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https://dejure.org/1989,2175
EuGH, 27.04.1989 - 321/87 (https://dejure.org/1989,2175)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.1989 - 321/87 (https://dejure.org/1989,2175)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 1989 - 321/87 (https://dejure.org/1989,2175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Richtlinien des Rates 68/360, Artikel 3, und 73/148, Artikel 3
    Freizuegigkeit - Einreise - und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung, die Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis ständig bei sich zu tragen - Kontrolle bei der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aus- und Einreise in das belgische Hoheitsgebiet; Erlaubnis für die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats; Voraussetzung für die Einreise in ein Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; belgische königlichen Verordnung vom 08.10.1981 über die Einreise in das Hoheitsgebiet Art. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizuegigkeit - Einreise - und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung, die Aufenthalts - oder Niederlassungserlaubnis ständig bei sich zu tragen - Kontrolle bei der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freizügigkeit - Grenzkontrolle - Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1989, 997
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

    Auszug aus EuGH, 27.04.1989 - 321/87
    Juli 1980 in der Rechtssache 157/79 ( Pieck, Slg . 1980, 2171 ) entschieden hat, beziehen sich die Begriffe "Sichtvermerk" und "gleichartiger Nachweis" auf alle Förmlichkeiten, mit denen die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erlaubt werden soll und die zur Kontrolle von Reisepaß oder Personalausweis an der Grenze hinzukommen, unabhängig davon, wo, wann und in welcher Form diese Erlaubnis erteilt wird .
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Das Gemeinschaftsrecht verbietet zwar einem Mitgliedstaat nicht, von den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, zu verlangen, daß sie ständig ein Dokument bei sich tragen, das ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt, soweit die Inländer eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises trifft (vgl. Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 13); dies gilt jedoch nicht notwendig auch für den Fall, daß ein Mitgliedstaat den Anspruch der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auf Erziehungsgeld davon abhängig macht, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von der Verwaltung auszustellen ist.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    34 Zwar verbietet es das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweispapiers eingehalten wird; der Mitgliedstaat muss dann jedoch seinen eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises dieselbe Verpflichtung auferlegen (Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).
  • VG Köln, 28.11.2002 - 20 K 10510/00

    Löschung von Daten einesösterreichischen Staatsangehörigen aus dem

    EuGH, Rs. 118/75, Slg. 1976, S. 1185, 1198, Rz. 17/18 (Watson und Belmann); Rs. 8/77, Slg. 1977, S. 1495, 1503, Rz. 4 (Sagulo); Rs. 321/87, Slg. 1989, S. 997, 1009 ff., Rz. 9 ff. (Kom/Belgien); Rs. C- 265/88, Slg. 1989, S. 4209, 4225 f., Rz. 9, 14 (Messner); Rs. C - 24/97, Slg. 1998, S. 2133, 2144 f., Rz. 11 ff. (Kom/Deutschland).

    EuGH, Rs. 118/75, Slg. 1976, S. 1185, 1198, Rz. 17/18 f. (Watson und Belmann); Rs. 8/77, Slg. 1977, S. 1495, 1503, Rz. 4 ff. (Sagulo); Rs. 321/87, Slg. 1989, S. 997, 1009 ff., Rz. 9 ff. (Kom/Belgien); Rs. C- 265/88, Slg. 1989, S. 4209, 4225, Rz. 9, 14 (Messner); Rs. C - 24/97, Slg. 1998, S. 2133, 2144 f., Rz. 11 ff. (Kom/Deutschland).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

    Hinzuweisen ist auch auf ein Urteil des Gerichtshofes, in dem dieser festgestellt hat, daß ein Mitgliedstaat, in diesem Fall Belgien, den Gemeinschaftsangehörigen, die sich in seinem Staatsgebiet aufhalten, die Mitführung ihrer Aufenthaltserlaubnis vorschreiben darf, wenn den Angehörigen dieses Mitgliedstaats die gleiche Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises obliegt (Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997).

    ( 80 ) Vgl. Urteile Kommission/Belgien und Messner (zitiert in Fußnote 42) sowie Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03

    Oulane

    Sie stößt nämlich, soweit es konkret nur um die Verpflichtung der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten geht, ständig im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein, mit der Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Belgien von 1989 an ihre Grenzen.

    36 - Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-24/97

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN

    Das Gemeinschaftsrecht verbietet einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis eingehalten wird, sofern er seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlegt (vgl. Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10

    Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil

    14 - Vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 27. April 1989, Kommission/Belgien (321/87, Slg. 1989, 997, Randnr. 15).
  • EuGH, 30.05.1991 - C-68/89

    Kommission / Niederlande

    11 Die einzige Voraussetzung, von der die Mitgliedstaaten die Einreise der in den genannten Richtlinien bezeichneten Personen abhängig machen dürfen, ist, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997) entschieden hat, die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-170/96

    Kommission / Rat

    (23) - Rechtssache 157/79 (Slg. 1980, 2171, Randnr. 10) und Rechtssache 321/87 (Slg. 1989, 997, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1994 - C-358/93

    Richtlinie 88/361/EWG - Staatliche Genehmigung zum Transfer von Banknoten.

    (13) ° Siehe in diesem Sinne Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, insbesondere Randnr. 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2004 - C-157/03

    Comisión/España

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.1993 - C-9/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-68/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

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