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   EuGH, 30.03.1990 - C-371/89   

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https://dejure.org/1990,3256
EuGH, 30.03.1990 - C-371/89 (https://dejure.org/1990,3256)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.1990 - C-371/89 (https://dejure.org/1990,3256)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 1990 - C-371/89 (https://dejure.org/1990,3256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Emrich / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 169 und 175 Absatz 3
    Untätigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Unterlassungen, die mit einer Klage gerügt werden können - Unterlassung, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Emrich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der deutschen Regelung über die alleinige Zulässigkeit der Erbringung von Dienstleistungen durch deutsche Rechtsanwälte vor Gerichten, bei denen sie zugelassen sind, mit dem EWG-Vertrag; Zulässigkeit des Erlasses von an die Mitgliedstaaten gerichteten Akten ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 175 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 169; ; VerfO Art. 92 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Unterlassungen, die mit einer Klage gerügt werden können - Unterlassung, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-1555
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • EuGH, 23.05.1990 - C-72/90

    Asia Motor France / Kommission

    Dieses Verfahren schloß also das Recht des einzelnen aus, von der Kommission zu verlangen, daß sie durch einen Rechtsakt, der an ihn gerichtet worden wäre, in einem bestimmten Sinn Stellung nimmt ( Urteil vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und Beschluß vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, 1555 ).
  • EuG, 13.11.1995 - T-126/95

    Dumez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Weigerung der

    40 In ihrer Einrede der Unzulässigkeit trägt die Kommission vor, daß nach ständiger Rechtsprechung eine auf Artikel 175 EG-Vertrag gestützte Klage unzulässig sei, mit der festgestellt werden solle, daß es die Kommission dadurch unter Verletzung des Vertrages unterlassen habe, einen Beschluß zu fassen, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet habe, (Urteil Star Fruit/Kommission, a. a.O., Randnrn. 11 bis 14; Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 bis 7; Beschluß Century Oils Hellas/Kommission, a. a. O., Randnrn. 12 bis 16).
  • EuG, 27.05.1994 - T-5/94
    1990,I-1981; Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89 , Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555; vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 , Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990,I-2181; und vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92 , Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3959).

    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag kann die Kommission jedoch nur Handlungen an Mitgliedstaaten richten (vgl. Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89 , Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 f).

  • EuG, 29.11.1994 - T-479/93

    Einleitung eines Vertragverletzungsverfahrens ; Anerkennung eines italienischen

    31 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Untätigkeitsklage, mit der eine natürliche oder juristische Person die Feststellung begehrt, daß es die Kommission dadurch, daß sie gegen einen Mitgliedstaat kein Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung eingeleitet hat, unter Verletzung des Vertrages unterlassen hat, einen Beschluß zu fassen, unzulässig (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache C-247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    (16) ° Siehe z. B. Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89 (Emmerich, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6) und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 (Asia Motor France, Slg. 1990, I-2181, Randnrn. 10 und 11) sowie das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78 (Granaria BV, Slg. 1979, 1081).
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    Die Klägerin kann also nicht geltend machen, daß sie sich genau in der Situation des potentiellen Adressaten eines Rechtsaktes, den die Kommission ihr gegenüber zu erlassen verpflichtet sei, befinde, wie es Artikel 175 Absatz 3 des Vertrages verlangt (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 246/81, Lord Bethell/Kommission, Slg. 1982, 2277, 2291, und Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6, sowie Beschlüsse Asia Motor France/Kommission, a. a. O., Randnrn. 10 bis 12, und Prodifarma/Kommission, a. a. O., Randnrn. 35 bis 37).
  • EuG, 03.07.1997 - T-201/96

    Smanor u.a. / Kommission

    Die Kommission macht geltend, nach ständiger Rechtsprechung sei eine Untätigkeitsklage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angriffen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, Beschluß des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, und Beschluß des Gerichts vom 29. November 1994 in den Rechtssachen T-479/93 und T-559/93, Bernardi/Kommission, Slg. 1994, II-1115).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.1992 - C-257/90

    Italsolar SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Abkommen von

    ( 29 ) Vgl. die Beschlüsse vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89 (Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnr. 5) und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 (Asia Motor France/Kommission, Slg. 1990, I-2181, Randnr. 10).
  • EuG, 23.01.1991 - T-3/90

    Vereniging Prodifarma gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Aus dem Wortlaut dieser Vorschrift folgt, daß die Klage nur zulässig sein kann, wenn eine natürliche oder juristische Person nachweist, daß sie sich genau in der Rechtsstellung des potentiellen Adressaten eines Rechtsaktes befindet, den die Kommission ihr gegenüber zu erlassen verpflichtet wäre (siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juni 1982 in der Rechtssache 246/81, Lord Bethell/Kommission, Slg. 1982, 2277, 2291, und die Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn.
  • EuG, 10.07.2001 - T-191/00

    Edlinger / Kommission

    10 bis 14; Beschluss des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89, Emrich/Kommission, Slg. 1990, I-1555, Randnrn.
  • EuG, 04.07.1994 - T-13/94

    Century Oils Hellas AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 07.11.1990 - C-247/90

    Emrich / Kommission

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