Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 07.02.1990 - 213/87   

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https://dejure.org/1990,3388
EuGH, 07.02.1990 - 213/87 (https://dejure.org/1990,3388)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1990 - 213/87 (https://dejure.org/1990,3388)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1990 - 213/87 (https://dejure.org/1990,3388)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Gemeente Amsterdam und VIA / Kommission

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zuschuss

  • EU-Kommission

    Gemeente Amsterdam und VIA / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Maßnahmen der beruflichen Bildung - Anträge auf Zuschuß - Formerfordernisse; ( Entscheidung 83/673 der Kommission, Artikel 1 und 2 Absatz 2, und Beschluß 86/221 der Kommission, Anhang Ziffer 4.6 ); 2. Handlungen der Organe - ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 190

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßnahmen der beruflichen Bildung; Gewährung von Zuschüssen des europäischen Sozialfonds; Notwendige Begründung der Überlegeungen der Gemeinschaftsbehörde; Begründung mittels elektronischer Datenverarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGVtr Art. 190
    1. Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Maßnahmen der beruflichen Bildung - Anträge auf Zuschuß - Formerfordernisse - [Entscheidung 83/673 der Kommission, Artikel 1 und 2 Absatz 2, und Beschluß 86/221 der Kommission, Anhang Ziffer 4.6]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zuschuss.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-221
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus EuGH, 07.02.1990 - 213/87
    Zwar muß nach ständiger Rechtsprechung ( vgl. namentlich das Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623 ) die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenzulernen, und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; es ist danach jedoch nicht erforderlich, daß alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-32/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Lisrestal - Organização Gestão

    ( 36 ) Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87 (Gemeente Amsterdam, Slg. 1990, I-221, Nr. 2 des Tenors).

    ( 38 ) Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87,zitiert in Fußnote 36.

  • EuGH, 14.05.1998 - C-48/96

    Windpark Groothusen / Kommission

    Ferner machen die Besonderheiten des fraglichen Auswahlverfahrens, nämlich die Veröffentlichung der Kriterien der Förderungswürdigkeit und die Beteiligung von Ausschüssen bei der Auswahl der Vorhaben, eine ins einzelne gehende individuelle Begründung entbehrlich (Urteile vom 31. März 1965 in der Rechtssache 16/64, Rauch/Kommission, Slg. 1965, 187, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221).
  • EuG, 24.10.1997 - T-243/94

    British Steel / Kommission

    Die Begründung einer Entscheidung müsse auch unter Berücksichtigung von deren Kontext und sämtlicher für den betreffenden Bereich geltenden Rechtsvorschriften gewürdigt werden (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-291/89

    Interhotel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Europäischer

    - Insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1987 in der Rechtssache 206/85, Beiten, Slg. 1987, 5301, Randnr. 13.15 - Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam, abgekürzte Veröffentlichung, Slg. 1990,I-221.

    Man kann sich daher die Frage stellen, ob es ausreicht, wie die Kommission behauptet, die beiden Formblätter in den angezeigten Punkten miteinander zu vergleichen, um die 25 - Rechtssache 185/83 (oben Fußnote 11), Randnr. 39.26 - Urteilvom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 131, 143; Rechtssache 213/87, a. a. O., Randnr. 27.27 - Punkt 14.1 des Antrags auf Restzahlung, Anlage III zur Klagebeantwortung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-48/96

    Windpark Groothusen GmbH & Co. Betriebs KG gegen Kommission der Europäischen

    Siehe auch Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87 (Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221), in dem der Gerichtshof feststellte, daß die Gedrängtheit der Begründung der Entscheidung, mit der die Kommission einen Zuschuß des Europäischen Sozialfonds zu einer Maßnahme der beruflichen Bildung verweigert hat, eine unvermeidliche Folge der Bearbeitung von Tausenden von Zuschussanträgen, die die Kommission binnen kurzer Frist bescheiden muß, im Wege der elektronischen Datenverarbeitung ist.
  • EuG, 14.07.1997 - T-81/95

    Interhotel / Kommission

    Der Grund für diese Verfahrensweise liege in dem Umstand, daß die Kommission innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere tausend Zuschußanträge bearbeiten müsse und nicht innerhalb so kurzer Zeit näher erläutern und rechtfertigen könne, warum sie bestimmte Ausgaben nicht für zuschußfähig halte (Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit te Groningen, Slg. 1984, 3623, und vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221).
  • EuG, 14.02.2008 - T-351/05

    Provincia di Imperia / Kommission - Europäischer Sozialfonds -

    Eine ausführlichere Begründung für jede Einzelentscheidung könnte somit die rationelle und wirksame Zuweisung der Zuschüsse des Europäischen Sozialfonds gefährden (Urteil des Gerichtshofs vom 7. Februar 1990, Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, C-213/87, Slg. 1990, I-221, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2000 - C-413/98

    Frota Azul-Transportes e Turismo

    Es handelt sich in Wirklichkeit um Artikel 7 der Entscheidung 83/673.16: - Vgl. mit gleicher Begründung Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87 (Gemeente Amsterdam und VIA/Kommission, Slg. 1990, I-221) in Bezug auf die Zulässigkeit von Zuschussanträgen.
  • EuGH, 04.06.1992 - C-189/90

    Cipeke / Kommission

    15 Der Gerichtshof hat im Rahmen eines ersten Antrags auf einen Zuschuß des Fonds, wie der Generalanwalt unter Nr. 74 seiner Schlussanträge ausführt, für Recht erkannt, daß eine gedrängte Begründung den Erfordernissen von Artikel 190 EWG-Vertrag genügt (Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam, Slg. 1990, I-221, Randnr. 28).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    15 Der Gerichtshof hat im Rahmen eines ersten Antrags auf Zuschuß des Fonds, wie der Generalanwalt unter Nr. 74 seiner Schlussanträge ausführt, für Recht erkannt, daß eine gedrängte Begründung den Erfordernissen von Artikel 190 EWG-Vertrag genügt (Urteil vom 7. Februar 1990 in der Rechtssache C-213/87, Gemeente Amsterdam, Slg. 1990, I-221, Randnr. 28).
  • EuG, 09.07.2002 - T-333/00

    Rougemarine / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-27/90

    Société industrielle de transformation de produits agricoles (SITPA) gegen Office

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1994 - C-41/93

    Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 213/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 213/87 (https://dejure.org/1989,19061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1989 - 213/87 (https://dejure.org/1989,19061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 213/87 (https://dejure.org/1989,19061)
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  • EU-Kommission PDF

    Gemeente Amsterdam und Stichting Vrouwenvakschool voor Informatica Amsterdam (VIA) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Ablehnung eines Antrags auf Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-221
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 213/87
    SCHLUSSANTRÄGE VON HERRN TESAURO - RECHTSSACHE C-213/87 2. Zwar muß nach ständiger Rechtsprechung (vgl. namentlich das Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623) die nach Artikel 190 EWG- Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß es den Betroffenen möglich ist, zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenzulernen, und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann; es ist danach jedoch nicht erforderlich, daß alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt werden.
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