Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.1990 - C-11/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1092
EuGH, 06.06.1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,1092)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,1092)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,1092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Verordnung Nr . 1224/80 des Rates, Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe e; Richtlinie 79/695 des Rates, Artikel 8 Absatz 1
    Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Transaktionswert - Ermittlung - Niederlassung der Parteien eines Kaufvertrags in der Gemeinschaft - Unerheblichkeit - Aufeinanderfolgende Verkäufe zu unterschiedlichen Preisen - Wahlrecht des Importeurs - Demurrage-Kosten - Teil der ...

  • EU-Kommission

    Unifert / Hauptzollamt Münster

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Auslegung einer Verordnung über den Zollwert der Waren; Begriffsbestimmung des Zollwerts und Auslegung eines Transaktionswertes als Zollwert einer Ware; Möglichkeit der Anrechnung einer bereits entrichteten Kaufkommission auf einen ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EWG Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EWG Art. 177
    VO Nr. 1224/80 Art. 3 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.06.1986 - 183/85

    Hauptzollamt Itzehoe / Repenning

    Auszug aus EuGH, 06.06.1990 - C-11/89
    So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 183/85 ( Repenning, Slg. 1986, 1873 ) entschieden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1991 - C-299/90

    Hauptzollamt Karlsruhe gegen Gebrüder Hepp GmbH & Co. KG. - Zollwert -

    Der Fall liege somit ebenso wie der, der dem Urteil Unifert (1) zugrunde liege, in dem der Gerichtshof entschieden habe, daß eine solche Provision in den Zollwert einbezogen werden müsse.

    Sollten Sie jedoch wie die Bundesregierung der Auffassung sein, daß hier zwei Kaufgeschäfte im Sinne des Artikels 3 der Grundverordnung vorliegen, müsste das vorgenannte Urteil Unifert Anwendung finden, das einen gleichen Fall betraf, nämlich den zweier aufeinanderfolgender Kaufgeschäfte über dieselben Waren.

    Ich bin mit dem Bundesfinanzhof der Ansicht, daß sich dieses Ergebnis zwingend aus dem Urteil Unifert ergibt, jedoch nur dann, wenn tatsächlich zwei aufeinanderfolgende Kaufgeschäfte vorliegen, das heisst, wenn die Firma Novimex Käufer und nicht Einkaufskommissionär war.

    Man müsse nämlich das Urteil Unifert unter Berücksichtigung der besonderen Rolle der Firma Novimex anwenden und den Betrag ihrer Provision ausschließen, denn es handele sich tatsächlich ganz eindeutig um eine Einkaufsprovision im Sinne des Artikels 8 Absatz 4 der Grundverordnung, und derartige Provisionen seien nach dem bereits zitierten Artikel 8 Absatz 1 vom Zollwert ausgeschlossen.

    Entweder liegen nämlich zwei aufeinanderfolgende Kaufgeschäfte vor, und die Firma Novimex ist dann im Rahmen des zweiten Kaufgeschäfts ein "normaler" Verkäufer; der Betrag, den sie erhält, ist dann nach dem Urteil Unifert in den Zollwert einzubeziehen.

    (1) Siehe Urteil vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache 11/89 (Unifert, Slg. 1990, I-2275).

  • EuGH, 28.02.2008 - C-263/06

    Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken -

    Daraus folgt, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs feststehen muss, dass die Waren mit Ursprung aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden sollen (vgl. entsprechend zu Art. 3 Abs. 1 der Verordnung [EWG] Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren [ABl. L 134, S. 1] Urteil vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 11).

    Somit können bei aufeinanderfolgenden Verkäufen die Preise, die auf nach der Ausfuhr, aber vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in der Gemeinschaft getätigte Verkäufe entfallen, berücksichtigt werden, um den "Transaktionswert" im Sinne von Art. 29 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften zu ermitteln (vgl. entsprechend Urteil Unifert, Randnr. 13).

    Daraus folgt, dass es dem Einführer bei aufeinanderfolgenden Verkäufen von Waren zum Zweck ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft freisteht, unter den für jeden der Verkäufe vereinbarten Preisen denjenigen auszuwählen, den er der Ermittlung des Zollwerts der betreffenden Waren zugrunde legen will, vorausgesetzt, er ist in der Lage, den Zollbehörden für den von ihm ausgewählten Preis alle Angaben und erforderlichen Unterlagen zu liefern (vgl. entsprechend Urteil Unifert, Randnrn.

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung mit der gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile Unifert, Randnr. 35, vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25, und vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30), und dass diese Zielsetzung den Erfordernissen der Handelspraxis Rechnung trägt (Urteil vom 25. Juli 1991, Hepp, C-299/90, Slg. 1991, I-4301, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-263/06

    Carboni e derivati - Hämatit-Roheisen russischen Ursprungs - Antidumpingzoll -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Urteil Unifert bedeutet das, dass der Einführer bei aufeinanderfolgenden Verkäufen zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft einen der für jeden dieser Verkäufe vereinbarten Preise als Grundlage für den Zollwert bestimmen kann, sofern er den Zollbehörden für diesen Preis alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorlegen kann.(15).

    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35), und vom 16. November 2006, Compaq Computer (C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30).

    14 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Unifert, in Fn. 11 angeführt, Randnr. 11.

    15 - Urteil Unifert, in Fn. 11 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 11.05.2017 - C-59/16

    The Shirtmakers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG)

    Der Gerechtshof Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) ging unter Verweisung auf Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, EU:C:1990:237, davon aus, dass der Ausdruck "Beförderungskosten" in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex alle Haupt- und Nebenkosten umfasse, die mit der Beförderung der eingeführten Waren verbunden seien, und verwarf deshalb die Ansicht von The Shirtmakers, wonach die Beträge für die Bemühungen von FWO, die in den The Shirtmakers in Rechnung gestellten Beträgen enthalten seien, keine Beförderungskosten im Sinne der genannten Bestimmung seien.

    Außerdem hat der Gerichtshof diesen Begriff in Art. 8 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren (ABl. 1980, L 134, S. 1), dessen Wortlaut in Art. 32 Abs. 1 Buchst. e Ziff. i des Zollkodex übernommen wurde, im Urteil vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), ausgelegt.

    Wie die niederländische Regierung und die Europäische Kommission vortragen, ergibt sich zum einen aus Rn. 30 des Urteils vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237), und insbesondere aus der Verwendung der Begriffe "alle" und "Haupt- und Nebenkosten" durch den Gerichtshof, dass der Begriff "Beförderungskosten" weit auszulegen ist.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Zur Beantwortung dieser Fragen ist zuerst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat insbesondere bereits entschieden, dass, wenn die zu bewertende, mangelfrei gekaufte Ware vor ihrer Abfertigung zum freien Verkehr beschädigt wurde, der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis proportional zur eingetretenen Beschädigung herabzusetzen ist, sofern es sich um eine unvorhersehbare Minderung des Handelswerts der Ware handelt (vgl. Urteile Repenning, Randnr. 18, und Unifert, Randnr. 35).

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    30 Was die Bestimmung des Zollwerts im Ausgangsverfahren angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung zur gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuG, 14.09.1995 - T-171/94

    Descom Scales Manufacturing Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

    Der Antidumpingzoll sei eine Form des Zolles; soweit die Grundverordnung nichts anderes bestimme, müßten für Antidumpingzölle und für sonstige Zölle die gleichen Grundbegriffe gelten (Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-ll/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275).

    Zu dem auf das Urteil Unifert gestützten Vorbringen der Klägerin führt der Rat aus, der Begriff des Preises der "zur Ausfuhr verkauften" Ware in der Zollregelung sei nicht identisch mit dem Begriff des "Ausfuhrpreises" in der Antidumping-Grundverordnung.

    Die Klägerin kann sich nicht auf das Urteil Unifert berufen, da dieses eine Vorabentscheidung über die Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 vom 28. Mai 1980 über den Zollwert der Waren und insbesondere des Begriffs des Transaktionswerts im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 dieser Verordnung zum Gegenstand hat.

  • EuGH, 09.11.2017 - C-46/16

    LS Customs Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung

    Es muss somit im Zeitpunkt des Verkaufs feststehen, dass die Waren aus einem Drittland in das Zollgebiet der Union verbracht werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, EU:C:1990:237, Rn. 11, und vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati, C-263/06, EU:C:2008:128, Rn. 28).
  • BFH, 05.06.2014 - VII B 49/13

    § 104 Abs. 2 FGO: Abweichung des schriftlich niedergelegten vom fernmündlich

    Diesen Anforderungen wird die Beschwerde nicht gerecht, zumal das HZA selbst hervorhebt, dass der Streitfall nicht mit den Sachverhalten vergleichbar ist, die den zitierten Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 6. Juni 1990 C-11/89 (Slg. 1990, I-2275) und des Senats vom 19. Februar 1991 VII R 69/88 (BFH/NV 1992, 69) zugrunde lagen.

    Insbesondere besteht kein Widerspruch zu der Aussage im Urteil in Slg. 1990, I-2275, dass ein Importeur die Angaben zum Zollwert in der Zollanmeldung im Anschluss an die zollrechtliche Freigabe der Ware nicht mehr ändern kann, auch wenn wegen einer Käuferkette mehrere Transaktionswerte zur Verfügung standen.

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/99

    Sommer

    Diese Auslegung entspricht dem Ziel der gemeinschaftlichen Zollwertregelung, mit der, wie sich aus der sechsten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1224/80 ergibt, ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteil vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

  • BFH, 18.02.1992 - VII R 66/89

    Zollwertmindernde Geltendmachung von Abschöpfung und innergemeinschaftlichen

  • EuGH, 25.07.1991 - C-299/90

    Hauptzollamt Karlsruhe / Hepp

  • EuGH, 10.07.2019 - C-249/18

    CEVA Freight Holland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex - Zollanmeldung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2005 - C-468/03

    Overland Footwear - Zollwert - Einfuhrzölle - Preis der Waren und

  • BFH, 17.07.1990 - VII R 35/89

    Zurechnung einer gezahlten Einkaufsprovision zum Zollwert - Einordnung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollwert - Transaktionswert - Auslegung des Art. 29

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99

    Sommer

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18

    Oribalt Riga

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Tragbare Computer mit

  • BFH, 15.12.1992 - VII B 123/92

    Tarifierung von Unterhaltungselektronik

  • BFH, 17.09.1991 - VII R 32/86

    Voraussetzungen eines zollwertrechtlichen Wahlrechtes für den Zollwertanmelder

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-379/00

    Overland Footwear

  • BFH, 19.02.1991 - VII R 69/88

    Einfuhr und Ausfuhr sowie Betrieb eines Großhandels und Einzelhandels mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2019 - C-249/18

    CEVA Freight Holland - Vorabentscheidungsersuchen - Zollunion - Zollkodex der

  • BFH, 12.06.1991 - VII R 98/89

    Ansetzung eines Transaktionswertes für eingeführte Textilien als Zollwert -

  • BFH, 21.08.1990 - VII R 6/90

    Begehrte Befreiung von der Erhebung neuer Währungsausgleichsbeträge nach der

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2021 - 2 K 2107/20
  • FG Hamburg, 18.03.2002 - IV 51/99

    Aufwendungen für Kreditausfallversicherung (D/P Charges) als Teil des Zollwertes

  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 295/98

    Definition des Begriffes: Einkaufsprovisionen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-11/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,20913
Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,20913)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,20913)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - C-11/89 (https://dejure.org/1990,20913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,20913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Unifert Handels GmbH gegen Hauptzollamt Münster.

    Zollwert der Waren - Transaktionswert - Demurrage-Kosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.06.1986 - 183/85

    Hauptzollamt Itzehoe / Repenning

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-11/89
    ihre Bestätigung, wonach "Artikel 3 Absatz 3 der Ver- 8 - Siehe das Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 183/85, Slg. 1986, 1873.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht