Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1990 - C-33/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,89
EuGH, 27.06.1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,89)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,89)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,89)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    EWG-Vertrag, Artikel 119
    1 . Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeinehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff - Übergangsgeld wegen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Diskrimierung aufgrund des Geschlechts; Übergangsgeld als Entgelt im Sinne des Artikels 119 EWG-Vertrag; Übergangsgeld als aufgeschobenes Entgelt des Arbeitnehmers beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • Judicialis

    BAT § 62 Abs. 1; ; EWGVtr Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Entgelt - Begriff- Übergangsgeld wegen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis - Einbeziehung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 119 EWG-Vertrag; Richtlinie 75/117 EWG; BAT § 62
    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten durch Ausschluß von tariflichem Übergangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Übergangsgeld wegen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis - Ausschluss von Teilzeitbeschäftigten - Artikel 119 EWG-Vertrag.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2591
  • EuZW 1990, 316
  • NZA 1990, 771
  • DB 1991, 100
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
    12 Da Artikel 119 zwingenden Charakter hat, ist das Verbot der diskriminierenden Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern nicht nur für die Behörden verbindlich, sondern es erstreckt sich auch auf alle Tarifverträge, die die abhängige Erwerbstätigkeit kollektiv regeln, und auf alle Verträge zwischen Privatpersonen ( vgl. das Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 39 ).

    18 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, a. a. O., entschieden hat, ist Artikel 119 EWG-Vertrag hinreichend bestimmt, so daß ein Betroffener vor einem innerstaatlichen Gericht unter Berufung auf diese Bestimmung verlangen kann, daß das Gericht nationale Rechtsvorschriften, einschließlich tarifvertraglicher Regelungen, die mit Artikel 119 unvereinbar sind, ausser Anwendung lässt.

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
    9 Wie der Gerichtshof entschieden hat, umfasst der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 119 Absatz 2 alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gezahlten Vergütungen, vorausgesetzt, daß sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Dienstverhältnisses zahlt ( vgl. zuletzt das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber/Guardian Royal Exchange Assurance Group, Slg. 1990, I-0000, Randnr. 12 ).

    10 Das dem Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gewährte Übergangsgeld stellt eine Art aufgeschobenes Entgelt dar, auf das der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses Anspruch hat, das ihm aber erst bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, um ihm die Anpassung an die dadurch entstandenen neuen Umstände zu erleichtern ( vgl. ebenso das Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, a. a. O.).

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
    19 Aus dem Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88 ( Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311 ) ergibt sich, daß in einem Fall mittelbarer Diskriminierung die Angehörigen der benachteiligten Gruppe, sei es die der Männer oder der Frauen, entsprechend dem Umfang ihrer Beschäftigung Anspruch auf Anwendung der gleichen Regelung wie die übrigen Arbeitnehmer haben.
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
    Anders wäre dies nur, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Arbeitnehmergruppen durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben ( vgl. das Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka-Kaufhaus, Slg. 1986, 1607 ).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in verschiedenen Situationen in Betracht kommen, so ua. wenn einem Entgeltsystem jede Durchschaubarkeit fehlt (vgl. etwa EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 16) , wenn zwischen den Beschäftigten nach ihrer Arbeitszeit unterschieden wird und dies tatsächlich mehr Personen des einen oder anderen Geschlechts benachteiligt (vgl. etwa EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 15; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 16; 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 31; zusammenfassend EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 14) oder wenn es um die Frage der Diskriminierung bei unterschiedlicher, jedoch gleichwertiger Arbeit geht; hier kann ggf. die Darlegung aussagekräftiger statistischer Angaben ausreichend sein (vgl. etwa EuGH 27. Oktober 1993 - C-127/92 - [Enderby] Rn. 16) .

    aa) Danach hat der Arbeitgeber zur Widerlegung der Vermutung vorzutragen und ggf. zu beweisen, dass die festgestellte unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, zu erklären ist und dass die Ungleichbehandlung auch tatsächlich ausschließlich auf anderen Gründen als dem unterschiedlichen Geschlecht der Arbeitnehmer, also auf einem geschlechtsunabhängigen Unterschied beruht (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20, 39; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 61 f.; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 43; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 13 und 16; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 22 und 23; in diesem Sinne auch EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 29 ff., 36 f.) .

  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

    31 Aus einer gefestigten Rechtsprechung ergibt sich, dass Artikel 141 EG ebenso wie zuvor Artikel 119 EWG-Vertrag (später Artikel 119 EG-Vertrag [die Artikel 117 bis 120 des EG-Vertrags sind durch Artikel 136 EG bis 143 EG ersetzt worden]) dahin auszulegen ist, dass es Sache des Arbeitgebers ist, sobald ein Anschein von Diskriminierung vorliegt, zu beweisen, dass die fragliche Praxis durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Danfoss, Randnrn. 22 und 23, vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, Slg. 1990, I-2591, Randnr. 16, Hill und Stapleton, Randnr. 43, und vom 23. Oktober 2003 in den Rechtssachen C-4/02 und C-5/02, Schönheit und Becker, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 71).
  • BAG, 20.05.2010 - 6 AZR 319/09

    Überleitung in den TVöD - Besitzstand - Diskriminierung

    aa) Der Gerichtshof hat bei Verstößen von Tarifnormen gegen das Gebot der Entgeltgleichheit in Art. 157 AEUV die nationalen Gerichte verpflichtet, diskriminierende Tarifnormen außer Anwendung zu lassen (EuGH 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff., Slg. 1991, I-297; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 19, Slg. 1990, I-2591).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89   

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https://dejure.org/1990,16936
Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,16936)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,16936)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - C-33/89 (https://dejure.org/1990,16936)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Maria Kowalska gegen Freie und Hansestadt Hamburg.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2591
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    - Zu Artikel 119 EWG-Vertrag vergleiche das Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75, Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 10.

    20. Zudem ist der Gerichtshof meines Erachtens im Urteil Defrenne II, als er die Anwendbarkeit von Artikel 119 EWG-Vertrag auf Rechtsvorschriften wie auf Tarifverträge anerkannt25.

    - Urteil vom 8. November 1983 in der Rechtssache 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431.25 - Rechtssache 43/75, a. a. O., Nr. 1 der Urteilsformel.

    26 - Rechtssache 43/75, a. a. O., Nr. 5 der Urteilsformel.

    24. Es steht Ihnen frei, die Wirkungen des Urteils, das Sie in der vorliegenden Sache sprechen werden, zeitlich zu beschränken, wie Sie dies in Ihrem Urteil Defrenne II getan haben.

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    în Anwendung dieser Rechtsprechung haben Sie in Ihrem Urteil Bilka der betrieblichen Altersversorgung, die auf einer Vereinbarung zwischen dem Unternehmer und dem Betriebsrat beruht, Entgeltcharakter zuerkannt6.

    19 und 20, vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, vom II. März 1981 in der Rechtssache 69/80, Worringham und Humphreys, Slg. 1981, 767, vom 18. September 1984 in der Rechtssache …

    In dem Urteil Bilka haben Sie für Recht erkannt: "Ein Kaufhausunternehmen, das Teilzeitbeschäftigte von der betrieblichen Altersversorgung ausschließt, verletzt Artikel 119 EWG-Vertrag, wenn diese Maßnahme wesentlich mehr Frauen als Männer trifft, es sei denn, das Unternehmen legt dar, daß diese Maßnahme auf Faktoren beruht, die objektiv gerechtfertigt sind und nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben." 13.

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    - Siehe hierzu das Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 14.

    - Urteil in der Rechtssache 312/86, a. a. O., Randnr. 22; vgl. auch die Besprechung dieses Urteils von Lanquetin, M. T., und Masse-Dessen, H.: "Les droits paticuliers pour les femmes dans les conventions collectives", Droit social, Nr. 718, S. 551.

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    1989, 2743; Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88, Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311.

    21 - Rechtssache C-102/88, a. a. O., Randnr. 21.22 - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85, Federatie Nederlandse Vakbeweging, Sic.

  • EuGH, 08.03.1988 - 80/87

    Dik / College van Burgemeester en Wethouders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    1987, 1453, Randnr. 17, und das Urteil vom 8. März 1988 in der Rechtssache 80/87, A. Dik, A. Menkutos-Demirci und H. G. W. Laar-Vreeman, Slg. 1988, 1601, Randnr. 10. I -.
  • EuGH, 08.11.1983 - 165/82

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    - Urteil vom 8. November 1983 in der Rechtssache 165/82, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431.25 - Rechtssache 43/75, a. a. O., Nr. 1 der Urteilsformel.
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    Meines Erachtens steht das Übergangsgeld im Gegenteil in unmittelbarem Zusammen- 4 - Urteile vom 25. Mai 1971 in der Rechtssache 80/70, Dcfrenne I, Slg. 1971, 445, vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrennc III, Slg. 1978, 1365, Randnrn.
  • EuGH, 03.12.1987 - 192/85

    Newstead / Department of Transport

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    1 Z 22/83|RG; 27.06.1883; I 23/83|AG Lampertheim; 20.04.1983; F 23/83">23/83, Licfling, Slg. 1984, 3225, und vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 192/85, Ncwstcad, Slg. 1987, 4753.5 - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Slg. 1982, 359, Randnr. 5.
  • EuGH, 11.03.1981 - 69/80

    Worringham und Humphreys / Lloyds Bank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    19 und 20, vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, vom II. März 1981 in der Rechtssache 69/80, Worringham und Humphreys, Slg. 1981, 767, vom 18. September 1984 in der Rechtssache …
  • EuGH, 18.09.1984 - 23/83

    Liefting / Academisch Ziekenhuis bij de Universiteit van Amsterdam

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1990 - C-33/89
    1 Z 22/83|RG; 27.06.1883; I 23/83|AG Lampertheim; 20.04.1983; F 23/83">23/83, Licfling, Slg. 1984, 3225, und vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 192/85, Ncwstcad, Slg. 1987, 4753.5 - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 12/81, Slg. 1982, 359, Randnr. 5.
  • EuGH, 09.02.1982 - 12/81

    Garland / British Rail

  • EuGH, 25.05.1971 - 80/70

    Defrenne / Belgischer Staat

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