Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 08.02.1990 - 279/87   

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https://dejure.org/1990,1628
EuGH, 08.02.1990 - 279/87 (https://dejure.org/1990,1628)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.1990 - 279/87 (https://dejure.org/1990,1628)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 279/87 (https://dejure.org/1990,1628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Tipp-Ex / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
    1 . Wettbewerb - Kartelle - Alleinvertriebsvereinbarungen - Kontrolle und Behinderung der Parallelimporte - Einschränkung des Wettbewerbs

  • EU-Kommission

    Tipp-Ex / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Abweisung einer Klage

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    1. Wettbewerb - Kartelle - Alleinvertriebsvereinbarungen - Kontrolle und Behinderung der Parallelimporte - Einschränkung des Wettbewerbs - [EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1]

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 85 EWG-Vertrag - Alleinvertriebsvertrag - Verbot von Parallelimporten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-261
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 08.02.1990 - 279/87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322 ) führt ein in einer Alleinvertriebsvereinbarung vorgesehener absoluter Gebietsschutz für den Händler, der die Kontrolle und die Behinderung der Parallelimporte ermöglichen soll, zu einer vertragswidrigen künstlichen Aufrechterhaltung getrennter nationaler Märkte und stellt daher eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag dar.
  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 08.02.1990 - 279/87
    Die Einstufung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages als vorsätzlich setzt nicht voraus, daß sich das Unternehmen des Verstosses gegen ein durch diese Regeln festgelegtes Verbot bewusst gewesen ist; es genügt vielmehr, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß das ihm zur Last gelegte Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte ( siehe das Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco, Slg. 1989, 2117 ).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    24 Zum gleichfalls von der Kommission herangezogenen Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87 (Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261), mit dem der Gerichtshof deren Entscheidung zur Ahndung einer Vereinbarung zur Verhinderung von Ausfuhren bestätigt hatte, obwohl es im Gegensatz zu der Rechtssache Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission keine schriftliche Festlegung des Ausfuhrverbots gab, führte das Gericht aus:.

    166 Folglich bestand in der Rechtssache, die zum Urteil Tipp-Ex/Kommission führte, im Gegensatz zum vorliegenden Fall kein Zweifel daran, dass die Politik der Verhinderung von Parallelexporten vom Hersteller unter Mitwirkung der Vertriebshändler durchgeführt worden war.

    Schließlich weist die Kommission im vorliegenden Fall selbst darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Tipp-Ex/Kommission zur Prüfung des Vorliegens einer Vereinbarung die Reaktion der Vertriebshändler auf das gegen die Parallelexporte gerichtete Verhalten des Herstellers analysiert und aus der Reaktion des Vertriebshändlers geschlossen habe, dass es zwischen ihm und Tipp-Ex eine Vereinbarung über die Verhinderung der Parallelexporte geben müsse.

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Die Entscheidung füge sich nahtlos in die Entscheidungspraxis der Kommission und in die Rechtsprechung des Gerichtshofes ein; der Begriff der Vereinbarung sei u. a. in den Urteilen des Gerichtshofes vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, abgekürzte Veröffentlichung; im Folgenden: Urteil Sandoz) und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87 (Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261, abgekürzte Veröffentlichung) ähnlich ausgelegt worden.

    Zweitens führt die Kommission das Urteil Tipp-Ex/Kommission an, in dem der Gerichtshof ihr Vorgehen gegen eine Vereinbarung zur Verhinderung von Ausfuhren bestätigte und in dem es im Gegensatz zum Urteil Sandoz keine schriftliche Festlegung des Ausfuhrverbots gab.

    Folglich bestand in der Rechtssache, die zum Urteil Tipp-Ex/Kommission führte, im Gegensatz zum vorliegenden Fall kein Zweifel daran, dass die Politik der Verhinderung von Parallelexporten vom Hersteller unter Mitwirkung der Vertriebshändler durchgeführt worden war.

    Schließlich weist die Kommission im vorliegenden Fall selbst darauf hin, dass der Gerichtshof im Urteil Tipp-Ex/Kommission zur Prüfung des Vorliegens einer Vereinbarung die Reaktion der Vertriebshändler auf das gegen die Parallelexporte gerichtete Verhalten des Herstellers analysiert und aus der Reaktion des Vertriebshändlers geschlossen habe, dass es zwischen ihm und Tipp-Ex eine Vereinbarung über die Verhinderung der Parallelexporte geben müsse.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-306/96

    Javico

    Der Gerichtshof hat ebenfalls festgestellt, daß mit einer Vereinbarung, die den Händler verpflichtet, die Vertragserzeugnisse nicht außerhalb des Vertragsgebiets zu verkaufen, die Parallelimporte innerhalb der Gemeinschaft verhindert werden sollen und so eine Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt bezweckt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261, Randnr. 22, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

    43 bis 47, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261, abgekürzte Veröffentlichung, Randnrn.
  • EuG, 01.04.1993 - T-65/89

    BPB Industries Plc und British Gypsum Ltd gegen Kommission der Europäischen

    165 Hinsichtlich der Frage, ob diese Verstösse vorsätzlich oder fahrlässig begangen worden sind, ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen (vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261), nach der die Einstufung eines Verstosses als vorsätzlich nicht voraussetzt, daß sich das Unternehmen des Verstosses gegen ein durch die für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln des Vertrages festgelegtes Verbot bewusst gewesen ist; es genügt vielmehr, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß das ihm zur Last gelegte Verhalten eine Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt bezweckte oder bewirken konnte.
  • EuG, 06.04.1995 - T-145/89

    Baustahlgewebe GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    150 Soweit die Klägerin ausführt, ihr könne nicht vorgeworfen werden, vorsätzlich gehandelt zu haben, genügt der Hinweis darauf, daß es für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages nicht erforderlich ist, daß sich das Unternehmen des Verstosses gegen diese Regeln bewusst gewesen ist; es genügt, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß sein Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco u. a./Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 41, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261; Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-15/89, Chemie Linz/Kommission, a. a. O., Randnr. 350).

    Die Rechtssache Tipp-Ex habe dem Gerichtshof Gelegenheit gegeben, hervorzuheben, daß eine Geldbusse von 3 % des Produktumsatzes in der Gemeinschaft erheblich unter der in der Verordnung Nr. 17 festgesetzten Obergrenze von 10 % liege und nicht als überhöht angesehen werden könne (Urteil Tipp-Ex/Kommission, a. a. O.).

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    176 Das Gericht erinnert daran, daß es für eine vorsätzlich begangene Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages nicht erforderlich ist, daß sich das Unternehmen des Verstosses gegen diese Regeln bewusst gewesen ist; es genügt, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß sein Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco/Kommission, Slg. 1989, 2117, Randnr. 41, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261; Urteil des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-15/89, Chemie Linz/Kommission, Slg. 1992, II-1275, Randnr. 350).
  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Dies gelte auch im Zusammenhang mit einem selektiven Vertrieb (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium/Kommission, Slg. 1979, 2435, im Folgenden: Urteil BMW Belgium, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, im Folgenden: Urteil AEG, vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti parmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, im Folgenden: Urteil Sandoz, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261; Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnrn.
  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

    Dieser auf den Gesamtumsatz angewandte Satz von 10 % stelle die Obergrenze der Geldbuße dar (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261, abgekürzte Veröffentlichung, Randnrn.
  • EuG, 21.02.1995 - T-29/92

    Vereniging van Samenwerkende Prijsregelende Organisaties in de Bouwnijverheid und

    Wie die Kommission hervorgehoben hat, setzt nach ständiger Rechtsprechung die Einstufung einer Zuwiderhandlung als vorsätzlich nicht voraus, daß das Unternehmen sich des Verstosses gegen ein durch Artikel 85 EWG-Vertrag festgelegtes Verbot bewusst gewesen ist; es genügt vielmehr, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß das ihm zur Last gelegte Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt bezweckte oder bewirkte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261, Randnr. 29; vgl. auch Urteil Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, a. a. O., Randnr. 157).
  • BFH, 24.03.2004 - I B 203/03

    Kartellrechtsbuße der EU-Kommission; BA-Abzug nach § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG

  • EuG, 28.02.2002 - T-86/95

    Compagnie générale maritime u.a. / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-681/11

    Schenker & Co. u.a. - Wettbewerb - Kartelle - Art. 85 EWG, Art. 81 EG und Art.

  • EuG, 11.12.2003 - T-61/99

    Adriatica di Navigazione / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 10.03.1992 - T-15/89

    Chemie Linz AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-142/89

    Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-29/91

    Dr. Sophie Redmond Stichting gegen Hendrikus Bartol und andere. - Wahrung von

  • EuG, 06.04.1995 - T-144/89

    Cockerill-Sambre SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1989 - 279/87   

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Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1989 - 279/87 (https://dejure.org/1989,15713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.06.1989 - 279/87 (https://dejure.org/1989,15713)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 1989 - 279/87 (https://dejure.org/1989,15713)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Tipp-Ex GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 85 EWG-Vertrag - Alleinvertriebsvertrag - Verbot von Parallelimporten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1989 - 246/86

    Belasco u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1989 - 279/87
    Die Einstufung einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln des Vertrages als vorsätzlich setzt nicht voraus, daß sich das Unternehmen des Verstoßes gegen ein durch diese Regeln festgelegtes Verbot bewußt gewesen ist; es genügt vielmehr, daß es sich nicht in Unkenntnis darüber befinden konnte, daß das ihm zur Last gelegte Verhalten eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckte (siehe das Urteil vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 246/86, Belasco, Slg. 1989, 2117).
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