Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 08.02.1990 - 320/88   

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https://dejure.org/1990,335
EuGH, 08.02.1990 - 320/88 (https://dejure.org/1990,335)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.1990 - 320/88 (https://dejure.org/1990,335)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 320/88 (https://dejure.org/1990,335)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Richtlinie 77/388, Artikel 5 Absatz 1
    1 . Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff

  • EU-Kommission

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; 6. Richtlinie vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie - Lieferung eines Grundstücks - Wirtschaftliche Übertragung des Gegenstands.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-285
  • DB 1991, 81
 
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Wird zitiert von ... (92)

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Eine solche Anwendung kann nämlich nicht ohne eine Würdigung des gesamten Sachverhalts der Rechtssache erfolgen (vgl. Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11).
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Die Frage, ob, wann und wo eine Lieferung erfolgt, d.h. die Befugnis, wie ein Eigentümer über einen Gegenstand zu verfügen, übertragen worden ist, ist von den nationalen Gerichten anhand des gegebenen Sachverhalts zu beurteilen (vgl. EuGH-Urteile vom 8. Februar 1990 C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Rz 7 f., 13; vom 15. Dezember 2005 C-63/04, Centralan Property, Slg. 2005, I-11087, BFH/NV Beilage 2006, 136, Rz 60 ff., 63; vom 16. Februar 2012 C-118/11, Eon Aset Menidjmunt, HFR 2012, 454, UR 2012, 230, Rz 38 ff., 41; vom 18. Juli 2013 C-78/12, Evita-K, HFR 2013, 857, UR 2014, 475, Rz 33 bis 35).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    51 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, dass dieser Begriff jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. u. a. Urteile vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 7, und vom 21. April 2005 in der Rechtssache C-25/03, HE, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 64).
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   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1989 - 320/88   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.1989 - 320/88 (https://dejure.org/1989,16041)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 1989 - 320/88 (https://dejure.org/1989,16041)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Staatssecretaris van Financiën gegen Shipping and Forwarding Enterprise Safe BV.

    Auslegung des Artikels 5 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie - Lieferung eines Grundstücks - Wirtschaftliche Übertragung des Gegenstands

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-285
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