Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.1990 - 277/87   

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EuGH, 11.01.1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 1990 - 277/87 (https://dejure.org/1990,756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1
    1 . Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Geschäftspraxis eines Lieferanten im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung mit seinen Abnehmern

  • EU-Kommission

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbusse ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWG-Vertrag Art. 85
    1. Wettbewerb - Kartelle - Vereinbarungen zwischen Unternehmen - Begriff - Geschäftspraxis eines Lieferanten im Rahmen einer allgemeinen Vereinbarung mit seinen Abnehmern - [EWG-Vertrag, Artikel 85 Absatz 1]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-45
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag brauchen die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht in Betracht gezogen zu werden, wenn feststeht, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt ( vgl. das Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten-Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321 ).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Um eine Vereinbarung im Sinne des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag darzustellen, genügt es, daß eine Klausel Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist ( vgl. das Urteil vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck/Kommission, Slg. 1980, 3125 ); sie muß kein nach dem nationalen Recht verbindlicher und wirksamer Vertrag sein.
  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuGH, 11.01.1990 - 277/87
    Auch der Umstand, daß ein Lieferant angeblich nichts unternommen hat, um bei seinen Abnehmern eine Vertragsklausel durchzusetzen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, genügt nicht, um diese Klausel vom Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auszunehmen ( vgl. das Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883 ).
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

    23 Zum Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) führte das Gericht Folgendes aus:.

    Er verweist hierzu auf die Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission, in denen der Gerichtshof eine wettbewerbswidrige Absprache angenommen habe, obwohl es nicht zu entsprechenden Kontrollen gekommen sei.

    84 Was die Rügen einer Verkennung der Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission betrifft, weil der Gerichtshof in diesen Urteilen nicht geprüft habe, ob ein System nachträglicher Kontrollen und von Sanktionen bestanden habe, bevor er zu dem Ergebnis gelangt sei, dass eine nach Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages verbotene Vereinbarung vorliege, so ist erneut darauf hinzuweisen, dass die Prüfung des Vorliegens eines solchen Systems nicht in allen Fällen Voraussetzung für die Annahme ist, dass eine gegen diese Bestimmung verstoßende Vereinbarung zustande gekommen ist.

    91 Unter Bezugnahme u. a. auf die Urteile Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission und Ford/Kommission führt der BAI aus, eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages müsse schon allein aufgrund der Tatsache angenommen werden, dass sich die Großhändler weiterhin bei einem Hersteller eindeckten, der seinen Willen, Parallelausfuhren zu verhindern, geäußert habe, denn auf diese Weise hätten sie sich faktisch mit dessen Geschäftspolitik einverstanden erklärt.

    104 Was das von den Rechtsmittelführern herangezogene Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission angeht, so steht fest, dass sich in jener Rechtssache der Hersteller um die Mitarbeit der Großhändler bemüht hatte, um die Paralleleinfuhren auszuschalten oder einzuschränken, wobei deren Mitarbeit nach den in dieser Rechtssache gegebenen Umständen für die Erreichung dieses Zieles unerlässlich war.

    113 Hierzu macht die Kommission insbesondere geltend, der Gerichtshof habe im Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission dem wirklichen Willen oder etwaigen "Mentalreservationen" der Unternehmen keine Bedeutung beigemessen, da es für das Zustandekommen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages nur auf den erklärten Willen der beteiligten Unternehmen ankomme.

    125 Mit ihrem fünften Rechtsmittelgrund wirft die Kommission, unterstützt durch die EAEPC, dem Gericht vor, Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages unrichtig angewandt zu haben, indem es entgegen dem Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission den Beweis für den Willen der Großhändler, sich den von Bayer getroffenen Maßnahmen zu fügen, gefordert habe, obwohl sich diese in den Rahmen der fortlaufenden Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und dem Hersteller eingefügt hätten.

    130 Die EAEPC schließt sich diesem Standpunkt an und führt aus, dass ein tatsächliches Verhalten - das widerspruchslose Befolgen der Vereinbarung durch die Großhändler - nach dem Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission nicht erforderlich sei.

    Demnach können sich die Rechtsmittelführer zur Stützung ihres Rechtsmittelgrundes, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Zustimmung der Großhändler zu den vom Hersteller auferlegten Maßnahmen verlangt, nicht mit Erfolg auf das Urteil Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission berufen.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Unerheblich ist dabei, ob der Beschluss nach den für die Unternehmensvereinigung geltenden internen Regeln oder dem anwendbaren nationalen Gesellschaftsrecht verbindlich gefasst werden konnte (EuGH WuW/E EWG/MUV 494 Tz. 89 - Van Landewyck; Urt. v. 30.1.1985 - 123/83, Slg. 1985, 391 Tz. 21 f. - BNIC/-Clair; Urt. v. 11.1.1990 - C-277/87, Slg. 1990, I-45 - Sandoz/Kommission).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Bei der Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag brauchen die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, dass diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt (vgl. Urteil vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Nach ständiger Rechtsprechung brauchen bei der Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nichtberücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322, 390; dahin gehend auch die Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Zweitens ist daran zu erinnern, daß eine Klausel, die eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, nach ständiger Rechtsprechung (z. B. Urteile vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad, Slg. 1984, 883, und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45) nicht allein deshalb dem Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag entzogen ist, weil die Vertragspartner sie nicht angewandt haben.
  • EuG, 27.09.2006 - T-168/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG TEILWEISE FÜR NICHTIG, MIT DER GLAXO

    76 Für eine Vereinbarung reicht es aus, dass mindestens zwei Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in bestimmter Weise zu verhalten (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz Prodotti Farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, abgekürzte Veröffentlichung, Randnr. 13, sowie Urteil Bayer/Kommission, oben zitiert in Randnr. 47, Randnrn.
  • EuG, 15.09.2005 - T-325/01

    DAS GERICHT SETZT DIE GELDBUSSE VON 71,825 AUF 9,8 MILLIONEN EURO HERAB, DIE DIE

    Die zivilrechtliche Verbindlichkeit sei keine Voraussetzung für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz/Kommission, Slg. 1990, I-45, Randnr. 13) (vgl. oben, Randnr. 160).
  • EuG, 03.12.2003 - T-208/01

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER

    Dies gelte auch im Zusammenhang mit einem selektiven Vertrieb (Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in den Rechtssachen 32/78 und 36/78 bis 82/78, BMW Belgium/Kommission, Slg. 1979, 2435, im Folgenden: Urteil BMW Belgium, vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, im Folgenden: Urteil AEG, vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti parmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, im Folgenden: Urteil Sandoz, und vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-279/87, Tipp-Ex/Kommission, Slg. 1990, I-261; Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnrn.

    Unter bestimmten Umständen sind auch Maßnahmen, die ein Hersteller dem Anschein nach einseitig im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen zu seinen Vertriebshändlern trifft oder durchsetzt, als Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG angesehen worden (Urteil BMW Belgium, Randnrn. 28 bis 30, Urteil AEG, Randnr. 38, Urteil Ford, Randnr. 21, Urteil Sandoz, Randnrn.

    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich aber auch, dass die Kommission bei einem anscheinend einseitigen Verhalten eines Herstellers im Rahmen seiner vertraglichen Beziehungen zu Wiederverkäufern nur dann davon ausgehen darf, dass es in Wirklichkeit Grundlage einer Vereinbarung zwischen Unternehmen im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG ist, wenn sie das Vorliegen einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der übrigen Partner zum Verhalten des Herstellers nachweist (in diesem Sinne, Urteil BMW Belgium, Randnrn. 28 bis 30, Urteil AEG, Randnr. 38, Urteil Ford, Randnr. 21, Urteil Sandoz, Randnrn.

    Außerdem stehen der von der Kommission in der vorliegenden Rechtssache vertretenen Ansicht eindeutig die von der Klägerin angeführten Urteile Sandoz, BMW Belgium, Bayer und Tipp-Ex/Kommission entgegen.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung brauchen bei der Anwendung von Artikel 81 Absatz 1 EG die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn sich ergibt, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321, 390; dahin gehend auch die Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-235/92

    Montecatini / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung brauchen nämlich bei der Anwendung von Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages die tatsächlichen Auswirkungen einer Vereinbarung nicht berücksichtigt zu werden, wenn feststeht, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt (Urteil vom 13. Juli 1966 in den Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten und Grundig/Kommission, Slg. 1966, 322, 390; dahin gehend auch die Urteile vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87, Sandoz prodotti farmaceutici/Kommission, Slg. 1990, I-45, und vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 81 Absatz 1 EG -

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

  • LG Köln, 16.02.2017 - 88 O (Kart) 17/16

    Bestpreisklauseln sind nach der Vertikal-GVO freistellungsfähig

  • EuG, 20.03.2002 - T-9/99

    HFB u.a. / Kommission

  • EuG, 08.07.2004 - T-67/00

    JFE Engineering / Kommission - Kartelle - Markt für nahtlose Stahlrohre - EFTA -

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 06.04.1995 - T-141/89

    Tréfileurope Sales SARL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1992 - 89/85

    A. Ahlström Osakeyhtiö und andere gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 03.06.1996 - T-41/96

    Bayer AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 03.03.2011 - T-110/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte

  • EuG, 16.12.2003 - T-5/00

    Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied

  • EuGH, 16.11.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-29/91

    Dr. Sophie Redmond Stichting gegen Hendrikus Bartol und andere. - Wahrung von

  • EuG, 23.02.1994 - T-39/92

    Groupement des cartes bancaires "CB" und Europay International SA gegen

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-143/89

    Ferriere Nord SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz

  • EuG, 09.07.2009 - T-450/05

    Peugeot und Peugeot Nederland / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Vertrieb von

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-403/04

    Sumitomo Metal Industries / Kommission - Rechtsmittel gegen das Urteil des

  • EuGH, 16.11.2002 - C-298/98

    Kartell von Kartonherstellern; Orientierung am Betonstahlmatten-Urteil;

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission

  • EuGH, 26.01.2017 - C-618/13

    Zucchetti Rubinetteria / Kommission

  • EuG, 11.12.2003 - T-56/99

    Marlines / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen

  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01

    BAI / Bayer und Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2005 - C-74/04

    Kommission / Volkswagen - Wettbewerb - Vertrieb von Kraftfahrzeugen - Artikel 81

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-405/04

    Sumitomo Metal Industries Ltd - Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster

  • LG Düsseldorf, 19.02.2013 - 14c O 238/12

    Verknüpfung der Zertifizierung als sog. "Service-Taxi" mit einem Werbeverbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-298/98

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-142/89

    Usines Gustave Boël SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke AG gegen ALD Auto-Leasing D GmbH. - Selektives

  • EuG, 06.04.1995 - T-152/89

    ILRO SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-144/89

    Cockerill-Sambre SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.10.1989 - 277/87 (https://dejure.org/1989,16061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 277/87 (https://dejure.org/1989,16061)
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    Wettbewerb - Begriff der Vereinbarung

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  • EuGH, 21.02.1984 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87
    Auch der Umstand, daß ein Lieferant angeblich nichts unternommen hat, um bei seinen Abnehmern eine Vertragsklausel durchzusetzen, die eine Einschränkung des Wettbewerbs bezweckt, genügt nicht, um diese Klausel vom Verbot des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag auszunehmen (vgl. das Urteil vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 86/82, Hasselblad/Kommission, Slg. 1984, 883).
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.10.1989 - 277/87
    Für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 EWG-Vertrag brauchen die konkreten Auswirkungen einer Vereinbarung nicht in Betracht gezogen zu werden, wenn feststeht, daß diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezweckt (vgl. das Urteil vom 13. Juli 1966 in den verbundenen Rechtssachen 56/64 und 58/64, Consten-Grundig/Kommission, Slg. 1966, 321).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

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