Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.1990 - C-22/89   

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https://dejure.org/1990,2252
EuGH, 13.12.1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,2252)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,2252)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,2252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Niederlande / Kommission

    Verordnung Nr. 685/69 der Kommission, Artikel 6, in der Fassung der Verordnungen Nrn. 1829/80 und 1836/86
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Butter aus öffentlichen Lagerbeständen - Ankauf von zur Lagerhaltung bestimmter Butter - Probelagerungszeit - Qualitätskontrolle hinsichtlich der Haltbarkeit der Butter - Am Ende der ...

  • EU-Kommission

    Niederlande / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Rechnungsabschlusses der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanzierten Ausgaben; Durchführungsbestimmungen für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm; Anomale Qualitätsminderung bei Butter

  • Judicialis

    VO Nr. 685/69/EWG Art. 6; ; EWGV Art. 190; ; EWGV Art. 173; ; VO Nr. 1836/86/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Butter aus öffentlichen Lagerbeständen - Ankauf von zur Lagerhaltung bestimmter Butter - Probelagerungszeit - Qualitätskontrolle hinsichtlich der Haltbarkeit der Butter - Am Ende der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-4799
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.01.1981 - 1251/79

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.12.1990 - C-22/89
    18 Was schließlich den Vorwurf des Königreichs der Niederlande betrifft, die Kommission habe ihre Entscheidung im Zusammenfassenden Bericht weder in bezug auf die grundsätzliche Weigerung, Ausgaben als zu Lasten des EAGFL gehend anzuerkennen, die mit vor Ablauf der Probezeit kontrollierter Butter zusammenhingen, noch in bezug auf den zugrunde gelegten Satz von 0, 25 % hinreichend begründet, so ist darauf zu verweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 27. Januar 1981 in der Rechtssache 1251/79, Italien/Kommission, Slg. 1981, 205) im besonderen Zusammenhang der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen ist, wenn der Mitgliedstaat, der Adressat der Entscheidung ist, an dem Verfahren ihrer Ausarbeitung eng beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen.
  • EuGH, 21.10.1999 - C-44/97

    Deutschland / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in dem besonderen Zusammenhang der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Mitgliedstaat, der Adressat der Entscheidung ist, an dem Verfahren ihrer Ausarbeitung unmittelbar beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission meinte, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteilevom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18, und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).

    Es ist Sache eines Mitgliedstaats nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für eine von der Kommission abgelehnte Finanzierung vorliegen, wenn die Kommission die Übernahme bestimmter Ausgaben zu Lasten des EAGFL mit der Begründung verweigert, daß sie durch diesem Staat vorzuwerfende Verletzungen des Gemeinschaftsrechts veranlaßt worden seien (vgl. Urteile vom 24. März 1988 in der Rechtssache 347/85, Slg. 1988, 1749, Randnr. 14, und vom 10. November 1993 in der Rechtssache C-48/91, Niederlande/Kommission, Slg. 1993, I-5611, Randnr. 16).

    Diese Erleichterung der Beweislast der Kommission beruht darauf, daß der Mitgliedstaat am besten in der Lage ist, die für den Rechnungsabschluß des EAGFL erforderlichen Angaben beizubringen und nachzuprüfen, so daß es ihm obliegt, die Richtigkeit seiner Zahlen eingehend und vollständig nachzuweisen und so gegebenenfalls die Fehlerhaftigkeit derBerechnungen der Kommission darzutun (Urteil vom 10. November 1993 in der Rechtssache Niederlande/Kommission, Randnr. 17).

    Im Fall einer Beanstandung ist es Sache der Kommission, das Vorliegen einer Verletzung der Regeln der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte nachzuweisen; hat sie diesen Nachweis erbracht, so hat der Mitgliedstaat gegebenenfalls darzulegen, daß der Kommission bezüglich der daraus zu ziehenden finanziellen Konsequenzen ein Irrtum unterlaufen ist (Urteile vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-281/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-347, Randnr. 19; vom 10. November 1993 in der Rechtssache Niederlande/Kommission, Randnr. 18, und vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-59/97, Italien/Kommission, Slg. 1999, I-1683, Randnrn.

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

    In Bezug auf die Höhe der von der gemeinschaftlichen Finanzierung auszuschließenden Ausgaben hat sich unter Billigung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - Rs. C-22/89 -, Niederlande gegen Kommission, Slg. 1990, I - 4810 ; Urteil vom 12. Juni 1990 - Rs. C-8/88 -, Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission, Slg. 1990, I - 2355 ) für so genannte abstrakte Systemmängel ein Gefüge von prozentualen Pauschalkorrekturen entwickelt.
  • EuGH, 06.03.2001 - C-278/98

    Niederlande / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss des EAGFL die Begründung einer solchen Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18,und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-242/97

    Belgien / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß die Begründung einer solchen Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18, und vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94, Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-238/96

    Irland / Kommission

    In diesem Zusammenhang beruft sich Irland auf einen Fall, in dem die Kommission die fraglichen Ausgaben einheitlich um 0, 25 % gekürzt habe, nachdem sie festgestellt habe, daß ein Mitgliedstaat in technischer Hinsicht gegen eine Gemeinschaftsvorschrift verstoßen habe, dieser Verstoß aber wahrscheinlich nicht zu einem erheblichen Verlust für den Gemeinschaftshaushalt geführt hätte (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-263/98

    Belgien / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung ist im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluss die Begründung einer solchen Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18, und vom 1. Oktober 1998, Niederlande/Kommission, Randnr. 36).
  • EuGH, 01.10.1998 - C-27/94

    Niederlande / Kommission

    Im besonderen Kontext der Ausarbeitung der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß ist die Begründung einer Entscheidung dann als ausreichend anzusehen, wenn der Staat, der Adressat der Entscheidung ist, eng am Verfahren ihrer Ausarbeitung beteiligt war und die Gründe kannte, aus denen die Kommission der Ansicht war, den streitigen Betrag nicht zu Lasten des EAGFL übernehmen zu müssen (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89, Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18).
  • EuGH, 21.02.1991 - C-28/89

    Deutschland / Kommission

    15 Der Gerichtshof hat in dem Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89 (Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799) ausgeführt, daß Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Verordnung Nr. 685/69 den Zweck hat, eine gute Haltbarkeit der Butter vor ihrer endgültigen Übernahme durch die Interventionsstelle zu gewährleisten und den Verkäufer die Folgen einer während der Probezeit aufgetretenen ungewöhnlichen Minderung der Butterqualität tragen zu lassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-130/99

    Spanien / Kommission

    60: - Vgl. Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89 (Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-158/00

    Luxemburg / Kommission

    17: - In diesem Sinne die bereits erwähnten Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache Spanien/Kommission, Nr. 95.18: - Urteile vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-22/89 (Niederlande/Kommission, Slg. 1990, I-4799, Randnr. 18); im gleichen Sinne vgl. Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-27/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1998, I-5581, Randnr. 36) und vom 22. April 1999 in der Rechtssache C-28/94 (Niederlande/Kommission, Slg. 1999, I-1973, Randnr. 82).
  • EuG, 03.04.2017 - T-28/16

    Deutschland / Kommission - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-28/89

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990 - C-22/89   

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https://dejure.org/1990,19250
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,19250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.11.1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,19250)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. November 1990 - C-22/89 (https://dejure.org/1990,19250)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Königreich der Niederlande gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EAGFL - Butter - Qualitätskontrollen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-4799
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1991 - C-28/89

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990 - C-22/89
    Auch die Rechtssache C-28/89, Deutschland/Kommission, wirft - unter anderen - diese Frage auf.
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990 - C-22/89
    Auf jeden Fall hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/ Kommission, Slg. 1981, 21), entschieden, daß dann, wenn das Gemeinschaftsrecht ein besonderes Kontrollverfahren vorschreibt, die Notwendigkeit einer einheitlichen Anwendung der Gemeinschaftsverordnungen es gebietet, daß die Mitgliedstaaten dieses Verfahren einhalten, so daß nicht geprüft zu werden braucht, ob ein anderes Verfahren möglicherweise ebenso wirksam wie das eingeführte wäre.
  • EuGH - C-11/90 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1990 - C-22/89
    Die Rechtssache C-11/90, Niederlande/ Kommission, wirft dieselbe Frage im Zu- * Originalsprache: Englisch.
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