Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 22.02.1990 - 228/88   

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https://dejure.org/1990,1322
EuGH, 22.02.1990 - 228/88 (https://dejure.org/1990,1322)
EuGH, Entscheidung vom 22.02.1990 - 228/88 (https://dejure.org/1990,1322)
EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 228/88 (https://dejure.org/1990,1322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bronzino / Kindergeldkasse

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 1 Buchstabe u Ziffer i
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Bronzino / Kindergeldkasse

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien; Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Auszahlung von Kindergeld; Anspruch von Gemeinschaftsbürgern auf Familienleistungen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 3; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 73; ; BKGG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer; Arbeitnehmer, der als Arbeitsloser der Arbeitsvermittlung zu Verfügung steht; Rechte von Familienangehörigen von Wanderarbeitnehmern

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Anspruch auf Familienleistungen, wenn das nationale Recht des Beschäftigungsstaats die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen im Inland verlangt.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-531
  • EuZW 1990, 32
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Die Arbeitnehmerfreizügigkeit erstreckt sich nach Art. 45 Abs. 1 AEUV räumlich auf die Hoheitsgebiete der EU-Mitgliedstaaten (vgl. auch EuGH-Urteile vom 15. Januar 1986 C-41/84, Pinna, Slg. 1986, 1; vom 22. Februar 1990 C-228/88, Bronzino, Slg. 1990, I-531 Rz 12), jedoch grundsätzlich nicht auf Drittstaaten wie die Türkei (vgl. zu Ausnahmen EuGH-Urteil vom 30. April 1996 C-214/94, Boukhalfa, Slg. 1996, I-2253, m.w.N.).

    Dadurch wird verhindert, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Familienleistungen deshalb ablehnen kann, weil die Familienangehörigen des Arbeitnehmers in einem anderen als dem diese Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen, was die Arbeitnehmerfreizügigkeit beeinträchtigen könnte (ständige EuGH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 7. November 2002 C-333/00, Maaheimo, Slg. 2002, I-10087; Bronzino in Slg. 1990, I-531, jew. zu Art. 73 VO Nr. 1408/71; vom 22. Februar 1990 C-12/89, Gatto, Slg. 1990, I-557, zu Art. 74 VO Nr. 1408/71; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg. 2002, I-1205, zu Art. 73 und Art. 74 VO Nr. 1408/71).

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 KG 1/20 R

    (Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Dass einer solchen Leistung im Hinblick auf das Kind zugleich eine existenzsichernde Wirkung zukommt (hierzu BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R - BSGE 124, 243 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 82, RdNr 25) , liegt in der Natur der Sache und gilt auch für einen "staatlichen Beitrag zum Familienbudget" wie das Kindergeld, bei dem die Einordnung als "Familienleistung" im Sinne des Koordinationsrechts unstreitig ist (vgl nur EuGH vom 22.10.2015 - C-378/14 - Trapkowski, EU:C:2015:720 NJW 2016, 1147 RdNr 26; vgl auch EuGH vom 22.2.1990 - C-228/88 - Bronzino, EU:C:1990:85, Slg 1990, I-531 RdNr 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.1996 - C-88/95

    Bernardina Martínez Losada, Manuel Fernández Balado und José Paredes gegen

    51 Um Voraussetzung für den Bezug von Familienleistungen ging es in den Urteilen Bronzino(26) und Gatto(27).

    (13) - Urteil vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88 (Bronzino, Slg. 1990, I-531).

    (26) - Rechtssache C-228/88 (zitiert in Fußnote 13).

  • EuGH, 07.03.1991 - C-10/90

    Masgio / Bundesknappschaft

    Ein solcher Verlust könnte nämlich den EG-Arbeitnehmer davon abhalten, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen, und würde somit die Freizuegigkeit beeinträchtigen (Urteile vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Randnr. 12, Slg. 1990, I-531, und in der Rechtssache C-12/89, Gatto, Randnr. 12, Slg. 1990, I-557).
  • FG Köln, 20.06.2002 - 2 K 5401/00

    Kein Kindergeld bei Nicht-Meldung eines arbeitslosen Kindes beim Arbeitsamt

    Zwar hat der EuGH in Auslegung des Art. 73 EWG-VO 1408/1 erkannt, dass ein Familienangehöriger als Arbeitsloser der Arbeitsvermittlung in dem Mitgliedstaat zur Verfügung steht, in dem er wohnt, zugleich als der Arbeitsvermittlung des Staates zur Verfügung stehend anzusehen ist, welcher bestimmte Familienleistungen erbringt und die Gewährung dieser Leistungen nach den einschlägigen Gesetzen davon abhängig ist, dass der Arbeitslose der Arbeitsvermittlung des die Leistung gewährenden Staates zur Verfügung steht (Urteil vom 22.2.1990 Rs. C-228/88, EuGHE I 1990, 531, Bronzino).

    Unabhängig davon, dass der Senat nicht zur Vorlage verpflichtet ist (Art. 234 Abs. 2 EGV), hat der EuGH die Reichweite des Art. 73 der EG-Verordnung 1408/71 in seiner Entscheidung vom 22.2.1990 Rs. C-228/88 (EuGHE I 1990, 531 Bronzino) geklärt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05

    Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten -

    28 - Vgl. Urteile Partridge, in Fn. 12 angeführt, Randnr. 35, vom 22. Februar 1990, Bronzino (228/88, Slg. 1990, I-531, Randnr. 11), und Gatto (C-12/89, Slg. 1990, 557).
  • FG Düsseldorf, 17.08.2000 - 10 K 3879/98

    Kindergeld; EG-Ausländer; Zwischenstaatliche Vereinbarung;

    Es ist allgemein anerkannt, dass das Kindergeld nach dem BKGG in der bis Ende 1995 geltenden Fassung zu den Familienleistungen im Sinne des Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe h VO 1408/71 gehört hat (Urteil des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 22. Februar 1990, Rechtssache C-228/88 - Bronzino gegen Kindergeldkasse - Amtl.
  • EuGH, 05.10.1995 - C-321/93

    Imbernon Martínez / Bundesanstalt für Arbeit

    21 Mit dieser Bestimmung soll vor allem verhindert werden, daß ein Mitgliedstaat die Gewährung oder die Höhe von Familienleistungen davon abhängig machen kann, daß die Familienangehörigen des Erwerbstätigen in dem die Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen; auf diese Weise soll vermieden werden, daß der EG-Erwerbstätige davon abgehalten wird, von seinem Recht auf Freizuegigkeit Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-228/88, Bronzino, Slg. 1990, I-531, Randnr. 12).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 62/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Arbeitslosigkeit - Vorgezogenes

    Im Urteil vom 22. Februar 1990 (C-228/88 = SozR 3-6050 Art. 73 Nr. 1) hat der EuGH ausgeführt, Art. 73 VO 1408/71 sei so auszulegen, daß Kindergeld wegen Arbeitslosigkeit des Kindes auch dann zu zahlen sei, wenn das Kind in einem anderen Mitgliedstaat arbeitslos gemeldet ist und der dortigen Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen

    (19) - Zitiert in Fußnote 17, Randnr. 18. Siehe auch Urteile vom 22. Februar 1990 in den Rechtssachen C-228/88 (Bronzino, Slg. 1990, I-531, Randnr. 12) und C-12/89 (Gatto, Slg. 1990, I-557, Randnr. 12).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 63/95

    Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Leistungen für Waisen - Wehrdienst

  • LSG Bayern, 15.05.2018 - L 9 AL 80/15

    Gewährung von Arbeitslosengeld

  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 54/02

    Kindergeld, Kinder mit Wohnsitz in den Niederlanden

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-373/02

    Öztürk

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95

    Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.1996 - C-206/94

    Brennet AG gegen Vittorio Paletta. - Soziale Sicherheit - Anerkennung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-45/92

    Vito Canio Lepore und Nicolantonio Scamuffa gegen Office national des pensions. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00

    Stallone

  • LSG Bayern, 15.02.2001 - L 14 KG 28/97
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1993 - C-66/92

    Genaro Acciardi gegen Commissie beroepszaken administratieve geschillen in de

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.1991 - C-15/90

    David Maxwell Middleburgh gegen Chief Adjudication Officer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1993 - C-165/91

    Simon J. M. van Munster gegen Rijksdienst voor Pensioenen. - Soziale Sicherheit -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 228/88   

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https://dejure.org/1989,19785
Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 228/88 (https://dejure.org/1989,19785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.10.1989 - 228/88 (https://dejure.org/1989,19785)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1989 - 228/88 (https://dejure.org/1989,19785)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Giovanni Bronzino gegen Kindergeldkasse.

    Soziale Sicherheit - Anspruch auf Familienleistungen, wenn das nationale Recht des Beschäftigungsstaats die Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen im Inland verlangt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-531
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 23.11.1976 - 40/76

    Kermaschek / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 228/88
    Der Gerichtshof stellte jedoch in Anwendung des in der Rechtssache 40/76 (Kermaschek/Bundesanstalt für Arbeit, Slg. 1976, 1669) aufgestellten Grundsatzes fest, daß ein Arbeitnehmer in der Lage des Klägers sich nicht auf die Verordnung Nr. 1408/71 berufen könne.
  • EuGH, 02.03.1989 - 359/87

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 228/88
    Es sei am Rande darauf hingewiesen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87 (Pinna/Caisse d'allocations familiales de la Savoie, Sig. 1989, 585) festgestellt hat, daß die in Artikel 73 Absatz 1 enthaltene Wendung "in einem anderen Mitgliedstaat als Frankreich" durch sein früheres Urteil in der dieselben Parteien betreffenden Rechtssache 41/84 (Slg. 1986, 1) stillschweigend für ungültig erklärt worden ist.
  • EuGH, 22.02.1990 - C-12/89

    Gatto / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1989 - 228/88
    Der Sachverhalt in der Rechtssache C-12/89 ist ähnlich.
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