Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 07.03.1990 - 116/88, C-149/88   

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https://dejure.org/1990,2147
EuGH, 07.03.1990 - 116/88, C-149/88 (https://dejure.org/1990,2147)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1990 - 116/88, C-149/88 (https://dejure.org/1990,2147)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1990 - 116/88, C-149/88 (https://dejure.org/1990,2147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hecq / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 7 Absatz 1
    1 . Beamte - Organisation der Dienststellen - Verwendung des Personals - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten - Keine Pflicht zur Begründung oder zur vorherigen Anhörung

  • EU-Kommission

    Hecq / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung einer anderen als der bisherigen Tätigkeit an einen Beamten der Europäischen Gemeinschaften; Rechtmäßigkeit einer Umsetzung eines Beamten gegen seinen Willen; Anforderungen an das Vorliegen eines Interesses eines Beamten an einer ...

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 5 Abs. 4; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 7 Abs. 1; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 24a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Beamte - Organisation der Dienststellen - Verwendung des Personals - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten - Keine Pflicht zur Begründung oder zur vorherigen Anhörung - [Beamtenstatut, ...

  • rechtsportal.de

    1. Beamte - Organisation der Dienststellen - Verwendung des Personals - Ermessen der Verwaltung - Grenzen - Dienstliches Interesse - Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Dienstposten - Keine Pflicht zur Begründung oder zur vorherigen Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Organisation einer Dienststelle der Europäischen Gemeinschaft; Betroffenheit im dienstlichen Interesse bei der Versetzung eines Beamten; Gleichwertigkeit der Dienstposten; Ermessenskriterien

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-599
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.03.1990 - 149/88

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung einer anderen als der bisherigen Tätigkeit an einen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    - RECHTSSACHEN 116/88 UND 149/88.

    2 Mit Klageschrift, die am 25. Mai 1988 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Kläger eine weitere Klage erhoben mit dem Antrag, die Verfügung des Generaldirektors für Personal und Verwaltung vom 31. Juli 1987, mit der der Kläger mit Wirkung vom 1. November 1987 in die Abteilung "Verwaltung" der Direktion "Personal und Verwaltung in Luxemburg und allgemeine Dienste" in Luxemburg umgesetzt wurde, aufzuheben und ihn in alle statutarischen Rechte wiedereinzusetzen, die er vor Erlaß der angefochtenen Verfügung hatte ( Rechtssache C-149/88 ).

    5 Der Verfügung vom 31. Juli 1987, die Gegenstand der Rechtssache C-149/88 ist, lagen folgende Umstände zugrunde.

  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl. insbesondere das Urteil vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg. 1981, 2539 ) ist eine Entscheidung dann hinreichend begründet, wenn die mit der Klage angegriffene Handlung unter Umständen ergangen ist, die dem betroffenen Beamten bekannt waren und ihn in die Lage versetzten, sich ein Urteil über die ihm gegenüber getroffene Maßnahme zu bilden.
  • EuGH, 17.05.1984 - 338/82

    Albertini u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    Die Verwaltung ist aber nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verpflichtet, eine solche Verfügung zu begründen ( Urteil vom 17. Mai 1984 in der Rechtssache 338/82, Albertini und Montagnani, Slg. 1984, 2123 ) oder den betroffenen Beamten vorher anzuhören ( Urteil vom 14. Dezember 1988, Rechtssache Hecq II, a. a. O.).
  • EuGH, 10.07.1975 - 4/74

    Scuppa / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vgl. insbesondere das Urteil vom 10. Juli 1975 in den verbundenen Rechtssachen 4/74 und 30/74, Scuppa, Slg. 1975, 919 ) ist aber die Versetzung eines Beamten, mit der einer unhaltbar gewordenen Situation in der Verwaltung ein Ende bereitet werden soll, als im dienstlichen Interesse getroffen anzusehen.
  • EuGH, 23.03.1988 - 19/87

    Hecq / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    3 Diesen beiden Klagen gingen zwei weitere Klagen voraus, die mit Urteilen vom 23. März 1988 ( Rechtssache 19/87, Slg. 1988, 1681 ) und vom 14. Dezember 1988 ( Rechtssache 280/87, Slg. 1988, 6443 ) abgewiesen wurden.
  • EuGH, 21.06.1984 - 69/83

    Lux / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 07.03.1990 - 116/88
    11 Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zugestanden hat, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten berücksichtigt wird ( Urteil vom 23. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux, Slg. 1984, 2447 ).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-294/95

    Ojha / Kommission

    Wenn eine solche Maßnahme die dienstrechtliche Stellung des Beamten oder den Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Dienstposten unberührt lasse, sei die Verwaltung nicht verpflichtet, den Betroffenen vorher anzuhören (Urteil vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599, Randnr. 14).

    26 In Randnummer 86 hat das Gericht die Ansicht vertreten, da es sich um eine im dienstlichen Interesse getroffene Maßnahme und nicht um eine Disziplinarmaßnahme oder eine die dienstrechtliche Stellung des Rechtsmittelführers berührende Entscheidung gehandelt habe, könne der Rechtsmittelführer keine Verletzung seiner Verteidigungsrechte geltend machen (Urteile Fiorani/Parlament, a. a. O., Randnr. 36, Arning/Commission, a. a. O., Randnr. 17, sowie Urteil Hecq/Kommission vom 7. März 1990, a. a. O., Randnr. 14).

    40 Es ist daran zu erinnern, daß die Rechtsprechung des Gerichtshofes den Organen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben ein weites Ermessen zuerkannt hat, sofern diese Verwendung unter Berücksichtigung der Entsprechung zwischen Dienstposten und Besoldungsgruppe erfolgt (vgl. Urteil Lux/Rechnungshof, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 6).

  • EuG, 10.07.1992 - T-59/91

    Franz Eppe gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    60 Der Kläger macht geltend, daß die Verwaltung aufgrund ihrer Fürsorgepflicht insbesondere bei der Entscheidung über die berufliche Situation eines Beamten sämtliche für ihre Entscheidung möglicherweise maßgebenden Gesichtspunkte zu erwägen und hierbei nicht nur das dienstliche Interesse, sondern auch das Interesse des betroffenen Beamten zu berücksichtigen habe (Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599).

    Nach feststehender Rechtsprechung sei eine Entscheidung hinreichend begründet, wenn die angegriffene Maßnahme unter Umständen ergangen sei, die dem Betroffenen bekannt gewesen seien, und ihn in die Lage versetze, sich ein Urteil über die ihm gegenüber getroffene Maßnahme zu bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539; vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Seton/Kommission, Slg. 1983, 1789 und vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, a. a. O.).

    90 Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Entscheidung dann hinreichend begründet, wenn die Maßnahme unter Umständen ergeht, die dem betroffenen Beamten bekannt sind, und ihn in die Lage versetzt, sich ein Urteil über die ihm gegenüber getroffene Maßnahme zu bilden (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80; vom 1. Juni 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81 und vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, a. a. O.).

  • EuG, 06.11.1991 - T-33/90

    Charlotte von Bonkewitz-Lindner gegen Europäisches Parlament. - Beamte -

    Angesichts dieser Umstände, die der endgültigen Neufestlegung ihrer Tätigkeiten vorausgegangen seien, sei die Klägerin eingehend informiert gewesen, so daß die streitige Maßnahme für sie voll verständlich gewesen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599).

    88 Sodann ist darauf hinzuweisen, daß nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq, a. a. O., Randnr. 11) die Organe bei der Organisation ihrer Dienststellen entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben und bei der Verwendung des ihnen zur Verfügung stehenden Personals für diese Aufgaben über ein weites Ermessen verfügen, vorausgesetzt jedoch, daß diese Verwendung im dienstlichen Interesse geschieht und die Gleichwertigkeit der Dienstposten respektiert wird.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist aber eine Versetzung eines Beamten, mit der einer unhaltbar gewordenen dienstlichen Situation ein Ende bereitet werden soll, als im dienstlichen Interesse erfolgt anzusehen (vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq, a. a. O., Randnr. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist die Verwaltung aber weder verpflichtet, eine solche Entscheidung zu begründen, noch, den betroffenen Beamten vorher anzuhören (vgl. zuletzt Urteil vom 7. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq, a. a. O., Randnr. 14).

  • EuG, 08.06.1993 - T-50/92

    Gilberto Fiorani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Versetzung/Änderung der

    31 Die neuen Tätigkeiten des Klägers im Dienst der "Amtsboten" sind zwar nicht die gleichen wie die, die er im "Postsortierdienst" ausgeuebt hat; es ist jedoch darauf hinzuweisen, daß selbst die Änderung der einem Beamten übertragenen administrativen Aufgaben keine Maßnahme ist, die den Beamten beschweren kann, sofern die geänderten Aufgaben noch seiner Besoldungsgruppe entsprechen (vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599, Randnrn.

    34 Das Gericht ist der Auffassung, daß die Erstattung der Dienstreisekosten unter diesem Gesichtspunkt mit der Bereitschaftsvergütung zum Ausgleich für eine allgemeine Verpflichtung des betreffenden Beamten, dem Organ zur Verfügung zu stehen, vergleichbar ist, bei der der Gerichtshof ausdrücklich die Meinung vertreten hat, daß sie nicht Teil des der Besoldungsgruppe und der Dienstaltersstufe des Beamten entsprechenden Gehalts ist (vgl. Urteil vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 1681, Randnr. 25).

    Im übrigen hat der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 14. Dezember 1988 in der Rechtssache 280/87 (Hecq/Kommission, Slg. 1988, 6433, Randnr. 11) und vom 7. März 1990 in der Rechtssache Hecq/Kommission (a. a. O., Randnr. 14) zu innerdienstlichen Organisationsmaßnahmen entschieden, daß die Verwaltung nicht verpflichtet ist, eine derartige Entscheidung zu begründen oder den betreffenden Beamten vorher anzuhören.

  • EuG, 15.09.2005 - T-132/03

    Casini / Kommission

    p. I-225, point 13 ; Cour 7 mars 1990, Hecq/Commission, C-116/88 et C-149/88, Rec.

    En outre, une décision est suffisamment motivée dès lors que l'acte qui fait l'objet du recours est intervenu dans un contexte connu du fonctionnaire concerné et lui permet de comprendre la portée de la mesure prise à son égard (arrêt de la Cour du 7 mars 1990, Hecq/Commission, C-116/88 et C-149/88, Rec.

  • EuG, 14.09.2011 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    À cet égard, il convient de rappeler que les institutions de l'Union jouissent d'un large pouvoir d'appréciation dans l'organisation de leurs services en fonction des missions qui leur sont confiées et dans l'affectation, en vue de celles-ci, du personnel qui se trouve à leur disposition, à la condition, cependant, que cette affectation se fasse dans l'intérêt du service et dans le respect de l'équivalence des emplois (voir arrêt de la Cour du 7 mars 1990, Hecq/Commission, C-116/88 et C-149/88, Rec.
  • EuG, 24.11.2005 - T-236/02

    Marcuccio / Kommission

    68 En troisième lieu, la motivation synthétique de la décision attaquée n'aurait pas permis au requérant de connaître les motifs réels qui ont conduit à son adoption ainsi que la portée de la mesure prise contre lui (arrêt de la Cour du 7 mars 1990, Hecq/Commission, C-116/88 et C-149/88, Rec.
  • EuG, 08.12.2005 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    Elle rappelle, à cet égard, que, selon la jurisprudence, une mesure portant réaffectation d'un fonctionnaire en vue de mettre fin à une situation administrative devenue intenable doit être considérée comme prise dans l'intérêt du service (arrêt de la Cour du 7 mars 1990, Hecq/Commission, C-116/88 et C-149/88, Rec.
  • EuG, 01.09.2021 - T-377/20

    KN/ EWSA

    In einem Kontext, der durch Spannungen gekennzeichnet war, die einem ordnungsgemäßen Funktionieren der Dienststelle abträglich waren, konnte das Präsidium des EWSA daher unter den vorliegenden Umständen davon ausgehen, dass es im dienstlichen Interesse lag, den Kläger von bestimmten, zu der Ausübung einer Vorgesetztenbefugnis gehörenden Verwaltungsaufgaben zu entbinden (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 7. März 1990, Hecq/Kommission, C-116/88 und C-149/88, EU:C:1990:98, Rn. 22, vom 28. Oktober 2004, Meister/HABM, T-76/03, EU:T:2004:319, Rn. 79 bis 81, und vom 19. Oktober 2017, Bernaldo de Quirós/Kommission, T-649/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:736, Rn. 40), ohne dass dies in Anbetracht des Inhalts und der Wirkungen einer solchen Maßnahme zugleich eine Entscheidung mit disziplinarischem Charakter darstellt.
  • EuG, 23.01.2002 - T-237/00

    Reynolds / Parlament

    Der Beklagte weist insoweit darauf hin, dass nach der Rechtsprechung eine Entscheidung über die Versetzung eines Beamten, mit der einer unhaltbar gewordenen dienstlichen Situation ein Ende bereitet werden solle, als im dienstlichen Interesse getroffene Maßnahme anzusehen sei (Urteile des Gerichtshofes vom 7. März 1990 in den Rechtssachen C-116/88 und C-149/88, Hecq/Kommission, Slg. 1990, I-599, Randnr. 22, und des Gerichts vom 8. Juni 1993 in der Rechtssache T-50/92, Fiorani/Parlament, Slg. 1993, II-555, Randnr. 35).
  • EuG, 16.12.1993 - T-80/92

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuGöD, 25.09.2012 - F-41/10

    Bermejo Garde / EWSA - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Antrag auf

  • EuG, 03.10.2006 - T-171/05

    Nijs / Rechnungshof

  • EuGH, 25.06.2020 - C-116/19

    Schneider / EUIPO - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit -

  • EuG, 20.10.2021 - T-671/18

    ZU/ Kommission

  • EuGöD, 13.11.2014 - F-78/13

    De Loecker / EAD

  • EuGöD, 05.12.2012 - F-88/09

    Z / Gerichtshof

  • EuGöD, 13.09.2011 - F-100/09

    Michail / Kommission

  • EuGöD, 04.05.2010 - F-47/09

    Fries Guggenheim / Cedefop

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95

    Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 14.07.2021 - T-164/19

    AQ/ eu-LISA

  • EuG, 19.10.2017 - T-649/16

    Bernaldo de Quirós / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstliche

  • EuGöD, 02.07.2009 - F-49/08

    Giannini / Kommission

  • EuG, 28.10.2004 - T-76/03

    Meister / HABM

  • EuGöD, 08.05.2008 - F-119/06

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 07.06.2018 - T-597/16

    OW / EASA

  • EuG, 07.02.2007 - T-118/04

    Caló / Kommission

  • EuG, 13.12.2000 - T-130/98

    Panichelli / Parlament

  • EuGöD, 30.04.2014 - F-28/13

    Lopez Cejudo / Kommission - Öffentlicher Dienst - Untersuchung des Europäischen

  • EuG, 15.07.1994 - T-576/93
  • EuG, 19.05.2008 - T-144/04

    TF1 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, bestimmte

  • EuG, 07.02.2007 - T-339/03

    Clotuche / Kommission

  • EuG, 25.07.2006 - T-373/04

    Fries Guggenheim / Cedefop

  • EuG, 09.08.2001 - T-120/01

    De Nicola / EIB

  • EuG, 26.11.2002 - T-103/01

    Cwik / Kommission

  • EuGöD, 19.06.2013 - F-81/11

    BY / EASA

  • EuG, 08.05.2008 - T-119/06

    Petrus Kerstens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-378/90

    Antonino Pitrone gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel

  • EuG, 20.11.2007 - T-103/05

    P / Kommission

  • EuG, 17.07.1998 - T-28/97

    Hubert / Kommission

  • EuGöD, 25.01.2007 - F-55/06

    de Albuquerque / Kommission

  • EuG, 04.07.1991 - T-47/90

    Annie Herremans gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 04.05.1999 - T-161/97

    Marzola / Kommission

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    André Hecq gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Zuweisung von Aufgaben - Umsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.03.1990 - 149/88

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung einer anderen als der bisherigen Tätigkeit an einen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    Hierauf hat der Kläger die Klage in der Rechtssache C-149/88 erhoben, die auf Aufhebung der Verfügung vom 31. Juli 1987 sowie der Zurückweisung der dagegen gerichteten Beschwerde gerichtet ist.

    Zur Rechtssache C-149/88 47. Mit einer Note vom 31. Juli 1987 und einer förmlichen Verfügung vom 16. September 1987 entschied der Generaldirektor für Personal und Verwaltung "in dienstlichem Interesse", die Planstelle B 3/B 2 und ihren Inhaber Herrn Hecq mit Wirkung vom 1. November 1987 an der Direktion IX-E "Personal und Verwaltung in Luxemburg und allgemeine Dienste", Abteilung 2 "Verwaltung", zuzuweisen.

    Wie in der Rechtssache C-l 16/88 soll der mit diesem Klagegrund in der Rechtssache C-149/88 behauptete Verstoß darin bestehen, daß die angefochtene Verfügung ohne Berücksichtigung der Interessen des Klägers getroffen worden sei.

    Schlußanträge 82. Aus den vorstehenden Gründen schlage ich Ihnen vor, die Klagen in den beiden Rechtssachen C-116/88 und C-149/88 abzuweisen und gemäß Artikel 70 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes festzustellen, daß jede Partei ihre eigenen Kosten trägt.

  • EuGH, 23.03.1988 - 19/87

    Hecq / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    meine Herren Richter! 1. Der Gerichtshof ist hier mit zwei Klagen des Herrn Hecq befaßt, die den beiden Klagen desselben Klägers recht ähnlich sind, die Gegenstand der Urteile vom 23. März 1988 in der Rechtssache 19/87 und vom 14. Dezember 1988 in der Rechtssache 280/87 waren.

    März 1988 in der Rechtssache 19/87, Slg. 1988, 1681) ausgeführt haben:.

    Aus dem Urteil in der Rechtssache 19/87 (a. a. O.) geht nämlich klar hervor, daß dies nicht der Fall ist.

  • EuGH, 29.10.1981 - 125/80

    Arning / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    In Ihrem Urteil vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80 (Arning/Kommission, Slg. 1981, 2539, 2555) haben Sie festgestellt:.

    - Vgl. das Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 35/72, Kley/Kommission, Slg. 1973, 679.7 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache Kley, a. a. O., sowie die Urteile vom 1. Mai 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Selon, Slg. 1983, 1789, und vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg. 1981, 2553.

  • EuGH, 14.06.1979 - 18/78

    V. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    Seine Argumentation in diesem Zusammenhang ist übrigens auch nicht sehr schlüssig: 9 - Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juni 1979 in der Rechtssache 18/78, Frau V./Kommission, Slg. 1979, 2093.
  • EuGH, 10.07.1975 - 4/74

    Scuppa / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    - Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1975 in den verbundenen Rechtssachen 4/74 und 30/74, Scuppa/Kommission, Slg. 1975, 919.
  • EuGH, 09.03.1978 - 54/77

    Herpels / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    Diese Praxis ist seitens des Rates der Rechtsanwaltskam- 5 - Vgl. entsprechend das Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, 601.
  • EuGH, 27.06.1973 - 35/72

    Kley / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    - Vgl. das Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 35/72, Kley/Kommission, Slg. 1973, 679.7 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache Kley, a. a. O., sowie die Urteile vom 1. Mai 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Selon, Slg. 1983, 1789, und vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg. 1981, 2553.
  • EuGH, 24.02.1981 - 161/80

    Carbognani u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    1986, 197; Urteil vom 24. Februar 1981 in den verbundenen Rechtssachen 62/80 und 161/80, Carbognani und Zabetla/Kommission, Slg. 1981, 543, 564.
  • EuGH, 01.06.1983 - 36/81

    Seton / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    - Vgl. das Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 35/72, Kley/Kommission, Slg. 1973, 679.7 - Vgl. das Urteil in der Rechtssache Kley, a. a. O., sowie die Urteile vom 1. Mai 1983 in den verbundenen Rechtssachen 36/81, 37/81 und 218/81, Selon, Slg. 1983, 1789, und vom 29. Oktober 1981 in der Rechtssache 125/80, Arning, Slg. 1981, 2553.
  • EuGH, 06.05.1969 - 21/68

    Huybrechts / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1989 - 116/88
    Die Tatsache, daß Herr Hecq nach seiner Umsetzung nach Luxemburg ein neues 10 - Vgl. das Until vom 6. Mai 1969 in der Rechtssache 21/68, Huybrechts/Kommission, Slg. 1969, 85.11 - Urteil vom 23. Januar 1986 in der Rechtssache 173/84, Rasmussen/Kommission, Sic.
  • EuGH - 62/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Rijstmolens / Rat und Kommission

  • EuGH, 17.01.1989 - 293/87

    Vainker / Parlament

  • EuGH, 14.12.1988 - 280/87

    Hecq / Kommission

  • EuGH, 17.05.1984 - 338/82

    Albertini u.a. / Kommission

  • EuGH, 11.07.1968 - 16/67

    Labeyrie / Kommission

  • EuGH, 12.07.1979 - 124/78

    List / Kommission

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