Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1990 - 21/88   

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https://dejure.org/1990,1216
EuGH, 20.03.1990 - 21/88 (https://dejure.org/1990,1216)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1990 - 21/88 (https://dejure.org/1990,1216)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1990 - 21/88 (https://dejure.org/1990,1216)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    1 . Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorbehalt eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag zugunsten der in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässigen Betriebe - Unzulässigkeit - Maßnahme, die nur einen Teil der ...

  • EU-Kommission

    Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen ; Behinderung des innergemeinschaftlichen Handels

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 92; ; EWGV Art. 93

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verhältnis der Beihilfebestimmungen zum freien Warenverkehr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorbehalt eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag zugunsten der in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässigen Betriebe - Unzulässigkeit - Maßnahme, die nur einen Teil der ...

  • rechtsportal.de

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Vorbehalt eines Anteils an einem öffentlichen Auftrag zugunsten der in einem bestimmten Teil des Staatsgebiets ansässigen Betriebe - Unzulässigkeit - Maßnahme, die nur einen Teil der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Öffentliche Lieferaufträge - Vorbehalt von 30 % dieser Aufträge zugunsten der in einem bestimmten Gebiet ansässigen Betriebe.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-889
  • NVwZ 1991, 1071
  • DB 1990, 1281
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 20.03.1990 - 21/88
    8 Artikel 30 betrifft nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( zuerst das Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5 ) Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmässige Einfuhrbeschränkungen in den Mitgliedstaaten und untersagt damit jede Handelsregelung, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern.
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 20.03.1990 - 21/88
    14 Schließlich kann ein System wie das des Ausgangsfalls wegen seiner diskriminierenden Natur nicht mit den in der Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkannten zwingenden Erfordernissen gerechtfertigt werden, da diese Erfordernisse nur bei Maßnahmen berücksichtigt werden können, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gelten ( Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625 ).
  • EuGH, 05.06.1986 - 103/84

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.1990 - 21/88
    20 Nach ständiger Rechtsprechung ( siehe insbesondere das Urteil vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/talien, Slg. 1986, 1759 ) kann Artikel 92 keinesfalls dazu dienen, den Vorschriften des EWG-Vertrags über den freien Warenverkehr ihre Wirkung zu nehmen.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt außerdem, dass die den Wirtschaftsteilnehmern eines Mitgliedstaats auferlegte Verpflichtung, einen gewissen Prozentsatz ihres Bedarfs an einem bestimmten Erzeugnis bei einem inländischen Lieferanten zu decken, die Möglichkeiten der Einfuhr dieses Erzeugnisses insoweit beschränkt, als sie diese Wirtschaftsteilnehmer daran hindert, einen Teil ihres Bedarfs bei in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Lieferanten zu decken (in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil u. a., Slg. 1984, 2727, Randnr. 16, und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88, Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1991 - 351/88

    Laboratori Bruneau Srl gegen Unità sanitaria locale RM/24 di Monterotondo. -

    In der Rechtssache C-21/88 ging es um die Beurteilung einer identischen Rechtslage wie in der jetzigen Rechtssache C-351/88. Der innergemeinschaftliche Handel ist insbesondere in der vorliegenden Sache in vergleichbarer Weise betroffen wie in der Rechtssache C-21/88.

    Die Klägerin hatte in der Rechtssache C-21/88 geltend gemacht, sie beziehe 80 % ihres röntgentechnischen Materials aus Deutschland.

    In der Rechtssache C-21/88 habe ich am 28. November 1989 Schlußanträge vorgetragen, denen der Gerichtshof mit Urteil vom 20. März 1990 in den großen Linien auch gefolgt ist.

    Das vorlegende Gericht ist auf die Identität des noch anhängigen Vorabentscheidungsersuchens mit der Rechtssache C-21/88 hingewiesen worden.

    Zur Beantwortung der vorgelegten Fragen verweise ich inhaltlich auf meine Schlußanträge vom 28. November 1989 und das Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88.

    Wenngleich die rechtliche Problematik auch nach übereinstimmender Ansicht der Verfahrensbeteiligten 'der der Rechtssache C-21/88 entspricht und die Vorabentscheidungsfrage deshalb durch das Urteil als beantwortet betrachtet werden muß, sind nach den Ausführungen des Vertreters der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 5. Juni 1991 noch einige Bemerkungen zu den Pflichten, die aus einem Urteil des Gerichtshofes folgen, angezeigt.

    Der Vertreter der Klägerin hat eindringlich dargestellt, daß nach über einem Jahr nach Erlaß des Urteils C-21/88 keinerlei Maßnahmen ergriffen worden seien, um die italienische Rechtslage den gemeinschaftsrechtlichen Forderungen anzupassen.

    - Vergleiche Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours/Unità Sanitaria Locale Nr. 2 von Carrara, Sig. 1990, 1-889) Rechtssache C-310/88, Istituto Behring/USSLN und Rechtssache C-311/88, Hoechst Italia/USSL, noch anhängig.

    Besonders brisant wird die Situation jedoch dann, wenn - wie laut Vortrag des Vertreters der Klägerin in der mündlichen Verhandlung in der Zeit nach Erlaß des Urteils C-21/88 - mitgliedstaatliche Gerichte die gemeinschaftsrechtswidrige Rechtslage trotz eines anders lautenden Urteils des Gerichtshofes für rechtmäßig halten und das Gemeinschaftsrecht außer Anwendung lassen.

    Diesen Punkt habe ich schon in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache C-21/88 unter den Randnummern 49 ff. ausgeführt.

    Im Urteil in der Rechtssache C-21/88 wird ausdrücklich in der Randnummer 17 entschieden, daß Artikel 26 der Richtlinie die Anwendbarkeit des Artikels 30 des EWG-Vertrages nicht aussetzen kann.

    20. Zur Beantwortung der Fragen nach der Qualifizierung der Vorbehaltsregelung nach Gemeinschaftsrecht schlage ich, unter Hinweis darauf, daß die Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Gesetzesvorschrift mit dem Gemeinschaftsrecht nicht Sache des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren ist, folgende Entscheidung vor, deren Formulierung ich dem Urteil in der Rechtssache C-21/88 entnehme :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97

    Bluhme

    (9) - Urteile des Gerichtshofes vom 5. April 1984 in den Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar und Kaveka de Meern, Slg. 1984, 1797, im folgenden: Urteil Van de Haar), vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthök's Uitgeversmaatschappij, Slg. 1982, 4575, im folgenden: Urteil Oosthök';s) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-21/88 (Du Pont de Nemours Italiana, Slg. 1990, I-889).

    (18) - Urteile Du Pont de Nemours Italiana, vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-1/90 und C-176/90 (Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivía, Slg. 1991, I-4151; im folgenden: Urteil Aragonesa) und vom 15. Dezember 1983 in den Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91 (Ligur Carni u. a., Slg. 1993, I-6621; im folgenden: Urteil Ligur Carni).

    (39) - Urteil Du Pont de Nemours Italiana, Randnr. 12.

    (42) - Siehe die Urteile des Gerichtshofes vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625), Du Pont de Nemours Italiana, Randnr. 14, Pistre, Randnr. 52, Aragonesa, Randnr.13, und Déchets wallons, Randnr. 9.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 21/88   

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https://dejure.org/1989,17895
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 21/88 (https://dejure.org/1989,17895)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.1989 - 21/88 (https://dejure.org/1989,17895)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 1989 - 21/88 (https://dejure.org/1989,17895)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Du Pont de Nemours Italiana SPA gegen Unità Sanitaria locale Nr. 2 von Carrara.

    Öffentliche Lieferaufträge - Vorbehalt von 30 % dieser Aufträge zugunsten der in einem bestimmten Gebiet ansässigen Betriebe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-889
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 10.07.1985 - 17/84

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 21/88
    - So schon die Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli Sc Volpi/Firma Paolo Meroni, Slg. 1977, 557; vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 17/84, Kommission/Irland, Slg. 1985, 2375; und das Urteil vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759.

    1 Z 17/84|Europäisches Patentamt; 31.07.1986; J 18/84|RG; 05.02.1884; 18/84">18/84, Slg. 1985, 1339, Randnr. 6.8 - Urteil vom 24. November 1982 in der Rechtssache 249/81, Kommission/Irland, Slg. 1982, 4005, Randnr. 16. I-.

    Wenn auch nicht alle italienischen Herstel- 16 - Rechtssache 249/81, a. a. O. 17 - Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Firma Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, und Rechtssache 103/84, a. a. O. 18 - Urteil vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 17/84, Kommission/Irland, Slg. 1985, 2375.19 - Urteil vom 11. Dezember 1985 in der Rechtssche 192/84, Kommission/Republik Griechenland, Slg. 1985, 3973.20 - Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1627.21 - Rechtssache 113/80, a. a. O. 22 - Rechtssache 103/84, a. a. O. I-.

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 21/88
    Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Costanzo, Sig.
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1989 - 21/88
    Wenn auch nicht alle italienischen Herstel- 16 - Rechtssache 249/81, a. a. O. 17 - Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Firma Steinike und Weinlig/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1977, 595, und Rechtssache 103/84, a. a. O. 18 - Urteil vom 10. Juli 1985 in der Rechtssache 17/84, Kommission/Irland, Slg. 1985, 2375.19 - Urteil vom 11. Dezember 1985 in der Rechtssche 192/84, Kommission/Republik Griechenland, Slg. 1985, 3973.20 - Urteil vom 17. Juni 1981 in der Rechtssache 113/80, Kommission/Irland, Slg. 1981, 1627.21 - Rechtssache 113/80, a. a. O. 22 - Rechtssache 103/84, a. a. O. I-.
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