Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.1990 - C-62/89   

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https://dejure.org/1990,1455
EuGH, 20.03.1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,1455)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,1455)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,1455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Verordnungen Nr . 2057/82 des Rates, Artikel 10 Absatz 2, und Nr . 6/85 des Rates
    Fischerei - Erhaltung der Meeresschätze - Fangquotenregelung - Fänge in den Gewässern der Färöer - Aufteilung des Fanganteils zwischen den Mitgliedstaaten - Maßnahmen zur Kontrolle der Quoteneinhaltung - Anwendbarkeit - Bevorstehende Ausschöpfung der einem Mitgliedstaat ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Art. 10 Abs. 2 der Verordnung 2057/82/EWG zur Festlegung bestimmter Maßnahmen zur Kontrolle der Fischereitätigkeit von Schiffen der Mitgliedstaaten; Verstoß gegen Art. 1 der Verordnung 6/85/EWG zur Aufteilung der Fangquoten für in den Gewässern der Färöer ...

  • Judicialis

    Verordnung 2057/82/EWG Art. 10 Abs. 2; ; Verordnung 6/85/EWG Art. 1; ; Verordnung 170/83/EWG Art. 5 Abs. 2; ; EWGV Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 2057/82 Art. 10 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Fischerei - Bewirtschaftung der Quoten - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-925
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.02.1989 - 262/87

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 20.03.1990 - C-62/89
    Nach ständiger Rechtsprechung ( vgl. das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Slg. 1989, 225, Randnr. 15 ) kann sich ein Mitgliedstaat zur Rechtfertigung eines Versäumnisses bei der Einführung eines wirkungsvollen Kontrollmechanismus nicht auf praktische Schwierigkeiten berufen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-244/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

    Die wichtigsten Gemeinschaftsverordnungen, um die es in diesem Verfahren geht, sind die gleichen wie in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Urteil vom 20. März 1990, Slg. 1990, I-925), und die maßgebenden Bestimmungen sind im Sitzungsbericht und in den Schlußanträgen in jener Rechtssache ebenso dargestellt wie im Sitzungsbericht im vorliegenden Verfahren.

    Wie in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, a. a. 0.) liegt das Hauptgewicht der Klage der Kommission darauf, daß Frankreich es unterließ, vorläufig die Fänge für die betreffenden Bestände einzustellen, sobald die Ausschöpfung der Quoten bevorzustehen schien, wie dies Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2057/82 verlangt.

    Der Gerichtshof hat in Randnummer 17 seines Urteils in der Rechtssache C-62/89 ausgeführt, daß aus dieser Bestimmung folgt, daß die Mitgliedstaaten gehalten sind, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern.

    Da der Gerichtshof drei dieser Argumente bereits in der Rechtssache C-62/89 untersucht hat, lassen sie sich kurz abhandeln.

    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache C-62/89 (Randnr. 23) ausgeführt hat, kann sich ein Mitgliedstaat zur Rechtfertigung eines Versäumnisses bei der Einführung eines wirkungsvollen Kontrollmechanismus nicht auf praktische Schwierigkeiten berufen; vielmehr obliegt es den im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse mit der Durchführung von Gemeinschaftsregelungen betrauten Mitgliedstaaten, diese Schwierigkeiten durch den Erlaß geeigneter Maßnahmen zu überwinden.

    Den Umrechnungskoeffizienten haben die französischen Behörden, wie der Gerichtshof zur Beantwortung des gleichen Arguments in Randnummer 28 seines Urteils in der Rechtssache C-62/89 ausgeführt hat, selbst herangezogen, um die der Kommission gemeldeten Fangzahlen zu ermitteln.

    Mit den angeblichen Hoheitsstreitigkeiten wurde auch in der Rechtssache C-62/89 argumentiert.

    Dieses Argument ist vom Gerichtshof ebenfalls in der Rechtssache C-62/89 geprüft worden.

    Wie oben unter Nr. 8 ausgeführt, hat der Gerichtshof in der Rechtssache C-62/89 für Recht erkannt, daß aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2057/82 folgt, daß die Mitgliedstaaten gehalten sind, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2002 - C-454/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    15: - Zitiert in Fußnote 3.16: - Zitiert in Fußnote 9.17: - Zitiert in Fußnote 12.18: - Urteile vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 17), vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37) und vom 31. Jänner 1991 in der Rechtssache C-244/89, (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 35).

    25: - Zitiert in Fußnote 2.26: - Siehe auch oben, Nrn. 43 ff. 27: - Siehe oben, Nrn. 43 ff. 28: - Siehe auch Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2241/87: "Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um die ihnen ... übermittelten Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen." 29: - Siehe oben, Nrn. 43 ff. 30: - Urteile vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 20), vom 31. Jänner 1991 in der Rechtssache C-244/89 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 20) und vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnr. 29).

    31: - Scholle in den Bereichen V b, VI, XII und XIV im Jahr 1986; Scholle im Bereich VIIa im Jahr 1986; Seezunge im Bereich VII f und g im Jahr 1990, Scholle in den Bereichen II und IV im Jahr 1990, Scholle im Bereich VII e im Jahr 1990.32: - Siehe hiezu oben, Nrn. 27 ff. und 37 ff. 33: - Zitiert in Fußnote 18, Randnr. 13.34: - Siehe nur das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 2), m.w.N. 35: - Nach dem Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (zitiert in Fußnote 30) begründet Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2241/87 die gleiche Verpflichtung der Mitgliedstaaten wie Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2057/82.36: - Siehe die Fußnote 34.37: - Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 2, Randnr. 44), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (zitiert in Fußnote 30) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 18).

    46: - Siehe hiezu oben, Nrn. 49 f. 47: - Siehe nur das Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 23).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-490/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen darf (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1990, Kommission/Frankreich, C-62/89, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, und vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-341/02, Slg. 2005, I-2733, Randnr. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1993 - C-52/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    Zu dem Problem des Quotentauschs als Rechtfertigung der weiteren Gestattung der Fangtätigkeit möchte ich auf das Urteil in der Rechtssache C-62/89 verweisen(13).

    (2) ° Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925) und Urteil vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163).

    (8) ° Vgl. Rechtssache C-62/89, a. a. O., Randnr. 18.

    (13) ° Rechtssache C-62/89, Randnr. 20.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    In seinem Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(12) hätte der Gerichtshof die Rüge der Kommission, welche ebenfalls eine Verletzung des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 170/83 zum Gegenstand hatte, unter Hinweis darauf zurückgewiesen, dass sich die Kommission auf das Vorbringen beschränkt hat, allein schon die Quotenüberschreitung lasse erkennen, dass die genannten Bestimmungen nicht beachtet worden seien.

    In diesem Zusammenhang hat sich der Gerichtshof ausdrücklich auf das Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(16) bezogen und betont, dass die nach letzterem Urteil detailliert aufzuführenden Tatsachen im substanziierten Vorbringen der Kommission zur Wiederholung der Überfischungsfälle bestehen.

    Es folge aus den Urteilen vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89(27) und vom 31. Jänner 1991 in der Rechtssache C-244/89(28), dass die Mitgliedstaaten gehalten sind, rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern, damit die Einhaltung der den Mitgliedstaaten zwecks Erhaltung der Fischereiressourcen zugeteilten Quoten sichergestellt wird.

    29: - Siehe nur das Urteil vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3), m. w. N. 30: - Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99 (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 44), vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443) und vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (zitiert in Fußnote 12).

  • EuGH, 06.12.2007 - C-401/06

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht

    Die Kommission muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (Urteile vom 20. März 1990, Kommission/Frankreich, C-62/89, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, und vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-341/02, Slg. 2005, I-2733, Randnr. 35).
  • EuGH, 29.05.1997 - C-300/95

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Sie muß dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, und kann sich hierfür nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. insbesondere Urteil vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37).
  • EuGH, 08.06.1993 - C-52/91

    Kommission / Niederlande

    26 Aus den Urteilen vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnrn.

    17 und 18) und 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 17) ergibt sich, daß die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung über die Kontrolle rechtzeitig alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Überschreitung der betreffenden Quoten zu verhindern, damit die Beachtung der den Mitgliedstaaten zum Zweck der Erhaltung der Fischereiressourcen zugeteilten Quoten sichergestellt wird.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

    L 207, S. 1.4: - In der Antwort auf die begründete Stellungnahme verweisen die französischen Stellen auf die Urteile vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 17), vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37) und vom 31. Januar 1991 in der Rechtssache C-244/89 (Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-163, Randnr. 35).

    5: - Siehe oben, Nr. 4.6: - Zum Text dieser Vorschriften siehe oben, Nrn. 2 und 3.7: - Siehe oben, Nr. 4.8: - Siehe oben, Nr. 3.9: - Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-52/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1995, I-4443, Randnrn.

  • EuGH, 12.05.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    27 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, dass es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach ständiger Rechtsprechung Sache der Kommission ist, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, die es diesem ermöglichen, das Vorliegen der Vertragsverletzung zu prüfen, ohne dass sich die Kommission hierfür auf irgendeine Vermutung stützen kann (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6, vom 20. März 1990 in der Rechtssache C-62/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-925, Randnr. 37, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-300/95, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 31, und vom 9. September 1999, in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 22).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-333/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 11.07.2002 - C-139/00

    Kommission / Spanien

  • EuG, 31.01.2024 - T-56/22

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • EuGH, 07.12.1995 - C-52/95

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 14.11.2002 - C-454/99

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 14.11.2002 - C-140/00

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-374/00

    Kommission / Griechenland

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-287/03

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 31.01.1991 - C-244/89

    Kommission / Frankreich

  • EuG, 21.11.2012 - T-76/11

    Spanien / Kommission - Fischerei - Maßnahmen zur Erhaltung der

  • EuGH, 02.12.2004 - C-42/03

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 18.11.2004 - C-317/02

    Kommission / Irland

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,16933)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.02.1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,16933)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - C-62/89 (https://dejure.org/1990,16933)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Fischerei - Bewirtschaftung der Quoten - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-925
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 02.02.1989 - 262/87

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89
    Es obliegt im Gegenteil den im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse zur Durchführung von Gemeinschaftsregelungen verpflichteten Mitgliedstaaten, diese Schwierigkeiten durch den Erlaß geeigneter Maßnahmen zu überwinden (Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 262/87, Niederlande/Kommission, Randnr. 15).
  • EuGH, 14.11.1989 - 6/88

    Spanien und Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89
    möchte hinzufügen, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. November 1989 in den Rechtssachen 6/88 und 7/88 (Spanien/ Kommission und Französische Republik/ Kommission, Randnr. 20) in bezug auf Gewässer von Drittländern darauf hingewiesen hat, daß bestimmte Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern über die Einräumung wechselseitiger Fischereirechte und die Bewirtschaftung der gemeinsamen lebenden Meeresschätze durch die Verordnung Nr. 170/83 und damit durch die Verordnung Nr. 2241/87 in der Nachfolge der Verordnung Nr. 2057/82 durchgeführt werden.
  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1990 - C-62/89
    Nach ständiger Rechtsprechung, die unlängst mit dem Urteil vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87 (Kommission/ Niederlande, Slg. 1989, 3083) bestätigt wurde, kann sich die Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 169 EWG-Vertrag zum Nachweis einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaats nicht auf irgendeine Vermutung stützen.
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