Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 18.04.1991 - C-219/89   

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https://dejure.org/1991,1360
EuGH, 18.04.1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,1360)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,1360)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,1360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    WeserGold / Oberfinanzdirektion München

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Ware, die aus 39,4 % Orangensaft und 60,6 % Zucker besteht - Zuweisung zur Position 2009 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    WeserGold / Oberfinanzdirektion München

  • Wolters Kluwer

    Zolltarifierung von "Fruchtsaft mit Zusatz von Zucker"; Entscheidende Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Abstellen auf den Verwendungszweck einer Ware bei deren Tarifierung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    EWG-Vertrag Art. 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-1895
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-219/89
    6 Für die Entscheidung über die Tarifierung des streitigen Erzeugnisses ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (siehe z. B. das Urteil vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343).
  • EuGH, 16.12.1976 - 38/76

    Industriemetall Luma GmbH / Hauptzollamt Duisburg

    Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-219/89
    Zunächst darf, wie sich aus der erwähnten Rechtsprechung ergibt, auf den Verwendungszweck einer Ware bei deren Tarifierung nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (siehe zu diesem Punkt das Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 38/76, Luma, Slg. 1976, 2027).
  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

    Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89 --WeserGold--, Slg. 1991, I-1895 Rz 9, und Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89, Weser-Gold, Slg. 1991, I-1895 RandNr.
  • BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-219/89, EuGHE 1991, I-1895 Rdnr. 9).
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Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,22124)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,22124)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - C-219/89 (https://dejure.org/1991,22124)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Wesergold GmbH & Co. KG gegen Oberfinanzdirektion München.

    Gemeinsamer Zolltarif - Gesüßter Orangensaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-1895
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.06.1975 - 91/74

    Hauptzollamt Hamburg Ericus / Hamburger Import Kompagnie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89
    - Urteil vom 10. Juni 1975 in der Rechtssache 91/74 (Sie. 1975, 643).

    i - Rechtssache 91/74, a. a. O., S. 653.4 - Siehe Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 Ober den Gemeinsamen Zolltarif (ABI. L 172, speziell S. 97).

    - Rechtssache 91/74, a. a. O., S. 644. I- 1903.

  • EuGH, 08.12.1977 - 62/77

    Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89
    Wenn nämlich ein "sehr übermäßig - das heißt zu mehr als 43 % - gezuckerter" Orangensaft im Sinne der Zolltarifierung ein "Fruchtsaft... mit Zusatz von Zucker" ist, warum sollte dann der Anteil von 50 °/o eine entscheidende Schwelle darstellen? Diese Grenze wäre völlig willkürlich, da sie zu einer unterschiedlichen Tarifierung von zwei Waren, die im Hinblick auf den normalen 1 - Urteil vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-VerUg GmbH (Slg. 1977, 2343).
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