Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1991 - C-120/90   

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https://dejure.org/1991,2111
EuGH, 07.05.1991 - C-120/90 (https://dejure.org/1991,2111)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1991 - C-120/90 (https://dejure.org/1991,2111)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1991 - C-120/90 (https://dejure.org/1991,2111)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Post / Oberfinanzdirektion München

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Durch Ultrafiltration hergestelltes Erzeugnis, das 76,6 % Protein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett ohne nachweisbaren Zucker enthält - Einreihung in die Unterposition 0404 90 33 des Gemeinsamen Zolltarifs

  • EU-Kommission

    Post / Oberfinanzdirektion München

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines als "Molkenproteinkonzentrat 75Prozentig" bezeichneten Erzeugnisses; Herstellung von Molkepulver

  • Judicialis

    EWGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177
    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Durch Ultrafiltration hergestelltes Erzeugnis, das 76,6 % Protein, 5 % Laktose und 2,1 % Milchfett ohne nachweisbaren Zucker enthält - Einreihung in die Unterposition 0404 90 33 des Gemeinsamen Zolltarifs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Unterpositionen 0404 10 11 und 0404 90 33 - 75%iges Molkenproteinkonzentrat.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2391
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 24.01.1991 - C-384/89

    Strafverfahren gegen Tomatis und Fulchiron

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-120/90
    11 Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt das Urteil vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache C-384/89, Tomatis, Slg. 1991, I-127) im Interesse der Rechtssicherheit und zur Erleichterung der Kontrollen das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen des GZT und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • EuGH, 25.05.1989 - 40/88

    Weber / Milchwerke Paderborn-Rimbeck

    Auszug aus EuGH, 07.05.1991 - C-120/90
    Die Ware habe die wesentlichen Merkmale des Ausgangserzeugnisses verloren und könne, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88 (Weber, Slg. 1989, 1395) entschieden habe, nicht mehr in die Tarifposition dieses Erzeugnisses eingereiht werden.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    36 Erstens ist nämlich darauf hinzuweisen, dass eine etwaige abweichende Anwendung der Regelung in einigen Mitgliedstaaten diese auf dem Wortlaut der Tarifpositionen beruhende Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs nicht beeinflussen kann (Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-120/90, Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.01.2007 - C-40/06

    Juers Pharma - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer Zolltarif

    20 In dieser Hinsicht ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine etwaige abweichende Anwendung der Regelung in einigen Mitgliedstaaten die auf dem Wortlaut der Tarifpositionen beruhende Auslegung des Gemeinsamen Zolltarifs nicht beeinflussen kann (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991, Post, C-120/90, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 24, und vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95

    Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif -

    Im Urteil Post hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Änderung einer Tarifposition, die der Ausschuß für das Zolltarifschema dem Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens im entscheidungserheblichen Zeitraum bereits vorgeschlagen hatte und die später umgesetzt worden ist, bedeutungslos ist, wenn der Rat klargestellt hat, daß bis zu dieser Änderung eine andere Einreihung vorzunehmen war(40).

    (39) - Urteile Henck (zitiert in Fußnote 34, Randnr. 10), Weber (zitiert in Fußnote 36, Randnr. 19) und Urteil in der Rechtssache C-120/90 (Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 16).

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

    Buchstabe b der Erläuterungen zum Harmonisierten System bleibe deshalb gültig, solange die Vorschrift nicht geändert oder aufgehoben worden sei (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-120/90, Post, Slg. 1991, I-2391, Randnrn.
  • EuGH, 03.06.1992 - C-318/90

    Hauptzollamt Mannheim / Boehringer

    10 Zur Klärung der Frage, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Ware unter die Tarifnummer 38.16 des GZT fällt, ist darauf hinzuweisen, daß nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und zur Erleichterung der Kontrollen das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen des GZT und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (siehe zuletzt Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-120/90, Ludwig Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 11).
  • FG Düsseldorf, 30.08.1999 - 4 K 2159/96

    Würzstoff; Fleisch; Tarifierung - Tarifierung von gewürztem Fleisch

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 07.05.1991 Rs. C - 120/90, ZfZ 1991, S. 252 f.) ist im Interesse der Rechtssicherheit und zur Erleichterung der Kontrollen das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
  • BFH, 12.06.1991 - VII K 31/90

    Tarifierung einer Vanadium - Stickstoff - Kohlenstoff -Verbindung

    Eine derartige Änderung kann, wie sich von selbst versteht, erst nach ihrem Inkrafttreten, nicht schon früher, berücksichtigt werden (vgl. in diesem Zusammenhang auch Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 7. Mai 1991 Rs C-120/90, Abs. 23 der Gründe, noch nicht veröffentlicht - "Molkenproteinkonzentrat" -).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93

    Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer

    (2) - Siehe u. a. die Urteile vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-395/93 (Neckermann Versand, Slg. 1994, I-4027, Randnr. 5), vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90 (Hamlin Electronics, Slg. 1992, I-2333, Randnr. 8), vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-120/90 (Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 11), vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88 (Weber, Slg. 1989, 1395, Randnr. 13) und vom 17. März 1983 in der Rechtssache 175/82 (Dinter, Slg. 1983, 969, Randnr. 10).
  • EuGH, 03.06.1992 - C-246/90

    Parma / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    26 Diese Auslegung stimmt auch mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes überein, wonach das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen des GZT und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (siehe insbesondere Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-120/90, Ludwig Post, Slg. 1991, I-2391, Randnr. 11).
  • FG Hamburg, 27.01.2009 - 4 K 48/08

    Zollrecht: Tarifierung einer Warenzusammenstellung von verschiedenen

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der der erkennende Senat folgt, entschieden, dass eine Terminologie der beteiligten Verkehrskreise die auf dem Wortlaut der Tarifposition beruhende Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht beeinflusst (EuGH Urteil vom 07.05.1991, Rs. C-120/90, Slg. 1991 I-02391).
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 80/89

    Tarifierung von vollständig mit der Hand geschaffener Collagen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1995 - C-59/94

    Ministre des finances gegen Société Pardo & Fils und Camicas SARL. - Gemeinsamer

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.1993 - C-33/92

    Gausepohl-Fleisch GmbH gegen Oberfinanzdirektion Hamburg. - Gemeinsamer Zolltarif

  • EuGH, 15.05.2005 - C-495/05

    Vorlagepflicht der nationalen Gerichte nach Art. 234 EG; Ausnahmen von der

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   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1991 - C-120/90   

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  • EU-Kommission PDF

    Ludwig Post GmbH gegen Oberfinanzdirektion München.

    Gemeinsamer Zolltarif - Unterpositionen 0404 10 11 und 0404 90 33 - 75%iges Molkenproteinkonzentrat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2391
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.05.1989 - 40/88

    Weber / Milchwerke Paderborn-Rimbeck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1991 - C-120/90
    Im übrigen geht die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes dahin, daß die zollrechtliche Tarifierung der Waren nicht dadurch beeinflusst wird, daß diese Verarbeitungen unterworfen worden sind, die die Zusammensetzung des Ausgangserzeugnisses nicht wesentlich verändert haben (so zuletzt das Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88, Weber, Slg. 1989, 1414, Randnrn.
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