Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1991 - C-341/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Verordnung Nr. 857/84 des Rates, Artikel 12 Buchstaben c und d
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - "Erzeuger" - Begriff - Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs - Einbeziehung - Anrechnung der vom Pächter in den gepachteten Anlagen erzielten Produktion auf seine Referenzmenge - Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO Nr. 857/84 Art. 12 Buchst. c

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1991, I-25
  • NVwZ 1992, 462



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Wird zitiert von ... (40)  

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-268/01  
    Im Urteil vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89(2) hat der Gerichtshof entschieden, dass einem Landwirt die Milchproduktion, die er in gepachteten Anlagen erzielt, auf seine eigene Referenzmenge anzurechnen ist, wenn er die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung er bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt und eine klare Trennung der vom Pächter und vom Verpächter jeweils ermolkenen Milchmengen gewährleistet ist.

    In der vorliegenden Rechtssache gehen die vom Verwaltungsgericht Weimar (Deutschland) gestellten Fragen im Wesentlichen dahin, ob die Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Ballmann auf einen Fall übertragbar ist, in dem die Produktionseinheiten, die der Erzeuger zum Zeitpunkt der Zuteilung einer Referenzmenge bewirtschaftet hat, und diejenigen, die er gepachtet hat, im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik liegen.

    Diese Bestimmungen hat der Gerichtshof im Urteil Ballmann ausgelegt und dabei die in Nummer 2 der vorliegenden Schlussanträge dargestellte Auffassung vertreten.

    Das Verwaltungsgericht Weimar führt zunächst aus, das Urteil Ballmann lasse nicht erkennen, ob ein Landwirt, der seine Milch in Anlagen erzeuge, die er in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gepachtet habe, ohne seine im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik liegende Betriebseinheit, der die Referenzmenge zugeteilt worden sei, zu betreiben, als Erzeuger im Sinne von Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 anzusehen sei(23).

    Ist Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 (geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1256/99) oder eine andere Milchgarantiemengenregelung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) dahin auszulegen, dass auch eine Milchmenge einem Betrieb/Betriebsteil im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf die ihm in dem Beitrittsgebiet (hier: Freistaat Thüringen) vorläufig zugeteilte Referenzmenge anzurechnen ist, die unter Leitung des Betriebsleiters von seinen auf gepachteten Stellplätzen im Beitrittsgebiet (Land Mecklenburg-Vorpommern) eingestellten Kühen ermolken worden ist?.

    Vorab ist daran zu erinnern, dass sich aus der allgemeinen Systematik der Zusatzabgabenregelung und dem Urteil Ballmann(25) ergibt, dass einem Landwirt - nicht einem Betrieb - eine Referenzmenge nur dann eingeräumt werden kann, wenn er Erzeugereigenschaft hat(26).

    Diese Auslegung wird durch das Urteil Ballmann bestätigt(29).

    2: - Ballmann (Slg. 1991, I-25, Randnr. 17).

    31: - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Tesauro in der Rechtssache C-341/89 (Nr. 4).

  • EuGH, 08.05.2003 - C-268/01  

    Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Auf das Gebiet der

    Ist Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 (geändert durch die Verordnung [EG] Nr. 1256/99) oder eine andere Milchgarantiemengenregelung unter Zugrundelegung der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) dahin auszulegen, dass auch eine Milchmenge einem Betrieb/Betriebsteil im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf die ihm in dem Beitrittsgebiet (hier: Freistaat Thüringen) vorläufig zugeteilte Referenzmenge anzurechnen ist, die unter Leitung des Betriebsleiters von seinen auf gepachteten Stellplätzen im Beitrittsgebiet (Land Mecklenburg-Vorpommern) eingestellten Kühen ermolken worden ist?.

    Oder wird die auf solche Weise gewonnene Milchmenge der vorläufig zugeteilten Referenzmenge des verpachtenden und zum Teil selbst Milch erzeugenden Landwirts zugerechnet und die vorläufig zugeteilte Milchreferenzmenge zugunsten des Freistaates Thüringen eingezogen, wenn, wie in diesem Fall, zwischen dem Betriebsteil, dem die Referenzmenge zugeteilt wurde, und dem Betriebsteil, in dem die Milch ermolken wird, nationale Bundesländergrenzen überschritten werden und im Gegensatz zu der Entscheidung des Gerichtshofes vom 15. Januar 1991 (a. a. O.) der Betrieb oder der Betriebsteil, dem die Milchreferenzmenge vorläufig zugeteilt wurde, gleichsam nur noch als Betriebssitz aufrechterhalten und von diesem Betriebssitz aus ein Anteil von weniger als 5 % an der Milchreferenzmenge (Tierbestand/Milcherzeugung) ermolken und beliefert wird?.

    21 Die Klägerin macht geltend, wie sich aus dem Urteil Ballmann ergebe, könne der Erzeuger nach Artikel 9 Buchstaben c und d der Verordnung Nr. 3950/92 Milch an verschiedenen Standorten im Rahmen der Gesamtheit der von ihm bewirtschafteten Produktionseinheiten erzeugen, solange sich diese im geografischen Gebiet der Gemeinschaft befänden.

    Die Begriffe neue Länder" und alte Länder" sowie die im Urteil Ballmann aufgestellten Grundsätze seien für die Entscheidung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits unerheblich.

    25 Vorab ist daran zu erinnern, dass sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergibt, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Erzeugers hat (Urteile Ballmann, Randnr. 9, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-401/99, Thomsen, Slg. 2002, I-5775, Randnr. 32).

    Der Begriff Erzeuger" kann demnach nicht dahin ausgelegt werden, dass er die Gruppe der Pächter landwirtschaftlicher Betriebe ausschließt (siehe in diesem Sinne Urteil Ballmann, Randnr. 12).

    31 Die Erzeugereigenschaft ist auch nicht davon abhängig, dass der Inhaber einer Referenzmenge diese ganz oder teilweise in Produktionseinheiten erzeugt, die er zum Zeitpunkt der Zuteilung der Referenzmenge betrieben hat (vgl. diesem Sinne Urteil Ballmann, Randnr. 14).

  • BFH, 23.01.1996 - VII R 67/95  
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  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 33.96  

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Einwilligung des Verpächters zur

    Folglich gehörten auch die von der Eigentümerin bereits vor der Betriebsverpachtung an den Kläger verpachteten Milcherzeugungsflächen zum Betrieb der betreffenden Pächter, denen insoweit die Erzeugereigenschaft zukam (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Januar 1991, Rs C-341/89, Rn. 12).
  • BFH, 25.09.2007 - VII R 28/06  

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89 --Ballmann-- (EuGHE 1991, I-25) die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgabenregelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie brauche nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich sei lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99  

    Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Zusatzabgabe im Milchsektor - Referenzmengen -

    31 Die Kommission schlägt in erster Linie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere auf die Urteile vom 15. Januar 1991 in der Rechtssache C-341/89 (Ballmann, Slg. 1991, I-25) und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95 (EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961) vor, auf die drei Vorlagefragen zu antworten, dass bei Beendigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrags die verfügbare Referenzmenge des betreffenden Betriebes nach den von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten oder festzulegenden Bestimmungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Beteiligten nur dann ganz oder teilweise auf den Übernehmer des Betriebes - sei es auf den Verpächter oder einen neuen Pächter - übertragen werden könne, wenn dieser im Zeitpunkt dieser Übernahme Erzeuger im Sinne von Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 sei.

    Um eine sachdienliche Antwort auf die gestellten Fragen geben zu können, ist demnach vom Begriff des Erzeugers im Sinne der fraglichen Regelung auszugehen, der hier in Artikel 9 Buchstabe c der Verordnung Nr. 3950/92 definiert ist (Urteil Ballmann, Randnr. 9).

  • BFH, 04.12.2006 - VII B 316/05  

    Milch-Garantiemengen-Abgabe: Pächter von Kühen als Milcherzeuger

    In Fällen dieser Art setzt die Anrechnung der gelieferten Milchmenge auf die Referenzmenge des Pächters jedoch voraus, dass er die gepachteten Produktionseinheiten selbständig betreibt und dass die von ihm erzeugten Milchmengen eindeutig von den vom Verpächter --falls dieser ebenfalls Erzeuger ist-- erzeugten Milchmengen zu unterscheiden sind (Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 15. Januar 1991 Rs. C-341/89, EuGHE 1991, I-25; Senatsurteil vom 23. Januar 1996 VII R 67/95, BFH/NV 1996, 654).

    Aus den genannten Entscheidungen des EuGH in EuGHE 1991, I-25, und des Senats in BFH/NV 1996, 654, folgt bereits, dass die administrative Kontrolle der gemeinschaftsrechtlichen Milchmengenregelung gewährleistet sein muss.

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02  

    Landwirtschaft - Rückübertragung einer Milchreferenzmenge

    Denn aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die Zusatzabgabe für Milch folgt, daß einem Landwirt eine Referenzmenge nur dann eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Milcherzeugers hat (EuGH, aaO, Slg. 2002, I-5775, Rdn. 32; ebenso EuGH, Urt. v. 15. Januar 1991, Rs. C-341/89, Ballmann, Slg. 1991, I-25 Rdn. 9; EuGH, Urt. v. 20. Juni 2002, Rs. C-313/99, Mulligan, Slg. 2002, I-5719 Rdn. 30).
  • BFH, 26.05.2009 - VII R 28/08  

    Vermeidung der Milchabgabe durch kurzfristige Verpachtung von Stall und Kuhherde?

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat dabei in seinem Urteil vom 15. Januar 1991 C-341/89 --Ballmann-- (Slg. 1991, I-25), das zwar zu einer früheren Fassung der Milchabgaberegelung ergangen, jedoch auch für den Streitfall einschlägig ist, die Erzeugereigenschaft im Sinne der Milchabgaberegelung jeder Person zugestanden, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert; sie braucht nicht Eigentümer der Anlagen zu sein, die sie für ihre Produktion nutzt; erforderlich ist lediglich, dass sie die Produktionseinheiten, zu deren Bewirtschaftung sie bestimmte Anlagen gepachtet hat, selbständig betreibt.
  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01  

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

    Denn aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die Zusatzabgabe für Milch folgt, daß einem Landwirt eine Referenzmenge nur dann eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Milcherzeugers hat (EuGH Thomsen aaO Rdn. 32; EuGH Urteil vom 15. Januar 1991 - C-341/89 - Slg. 1991, I-25 Rdn. 9 - Ballmann; EuGH Urteil vom 20. Juni 2002 - C-313/99 - Slg. 2002, I-5719 Rdn. 30 - Mulligan; EuGH Urteil vom 8. Mai 2003 - C-268/01 - Slg. 2003, I-4353 Rdn. 25 - Agrargenossenschaft Alkersleben).
  • EuGH, 20.06.2002 - C-313/99  

    Zusatzabgabe im Milchsektor - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Übertragung der

  • BFH, 06.03.2001 - VII R 5/00  

    Zuteilung einer SLOM-Referenzmenge betriebsgebunden

  • EuGH, 09.10.1997 - C-152/95  

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Referenzmenge - Antrag auf Gewährung einer

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95  

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-230/09  

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse - Im

  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 350/01  

    Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung

  • EuGH, 26.10.2006 - C-275/05  

    Milch und Milcherzeugnisse - Artikel 5c der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 -

  • BFH, 09.01.2007 - VII B 210/05  

    Milchgarantiemenge; Unternehmerrisiko

  • BFH, 26.09.1989 - VII R 116/88  

    Auf wessen Milchquote geht die Erzeugung auf gepachteten Kuhstellplätzen?

  • BFH, 29.10.2007 - VII B 339/06  

    Pächter als Milcherzeuger?

  • BFH, 26.05.2009 - VII R 45/08  

    Anforderungen an den Nachweis, dass ein Kurzzeitpächter Milcherzeuger ist

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2012 - 10 LC 193/07  

    Agrarförderung - Zum Begriff des Erzeugers im Sinne der Verordnung (EG) Nr.

  • EuG, 26.06.2008 - T-94/98  

    Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung - Milch - Zusatzabgabe -

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2011 - 10 LC 174/09  

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung - Zur Förderfähigkeit von

  • EuGH, 29.04.1999 - C-288/97  

    Milch - Zusatzabgabe - Begriff des Abnehmers - Erzeugergenossenschaft

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LB 155/08  

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Stärkekartoffelerzeuger

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 10 LC 217/08  

    Übergang einer Milchquote an den nicht Milch erzeugenden Verpächter bei

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09  

    Zahlungsansprüche nach der Betriebsprämienregelung der VO (EG) Nr. 1782/2003 -

  • VG Oldenburg, 29.08.2002 - 12 A 2268/00  

    Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) bei Beendigung des

  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04  

    Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03  

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge (Milchquote; Referenzmenge;

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92  
  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 22/96  

    Zum Begriff des Milcherzeugers

  • FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 21/96  

    Zum Begriff des Milcherzeugers

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-401/99  
  • VG Oldenburg, 23.03.2004 - 12 A 3818/01  

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge (Milchquote); Referenzmenge;

  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05  

    Kein Referenzmengenübergang auf einen Verpächter, der nicht Milcherzeuger ist;

  • FG München, 27.10.2005 - 14 K 2637/03  

    Milchreferenzmenge; Zurechnung der in gepachteten Produktionseinheiten erzeugten

  • FG Sachsen, 27.02.2008 - 7 K 530/06  

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides gem. § 4 der Verordnung zur Durchführung

  • FG Hamburg, 20.06.2008 - 4 K 63/07  

    Milchabgabe: Anfechtung der Abgabeanmeldung durch den Milcherzeuger

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   Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-341/89   

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    Heinrich Ballmann gegen Hauptzollamt Osnabrück.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

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