Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 16.05.1991 - C-358/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,91
EuGH, 16.05.1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,91)
EuGH, Entscheidung vom 16.05.1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,91)
EuGH, Entscheidung vom 16. Mai 1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,91)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Extramet Industrie / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Importeur des betreffenden Erzeugnisses, der zugleich Verbraucher des Erzeugnisses ist

  • EU-Kommission

    Extramet Industrie / Rat

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Calcium-Metall mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Sowjetunion ; Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Verordnung Nr. 2808/89 des Rates; Zulässigkeit der Erhebung einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2
    Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen - Importeur des betreffenden Erzeugnisses, der zugleich Verbraucher des Erzeugnisses ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2501
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.07.1990 - 304/86

    Enital / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
    (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 und 23. Mai 1985, Allied Corporation I und II, a. a. O.; Urteile vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua, Slg. 1990, I-719, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner, Slg. 1990, I-781), sowie für die Importeure, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren der Ermittlung des Ausfuhrpreises zugrunde gelegt wurden (siehe zuletzt Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86, Enital, Slg. 1990, I-2939, in der Rechtssache C-305/86, Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
    Dies schließt jedoch nicht aus, daß ihre Bestimmungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen können (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation I, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4).
  • EuGH, 23.05.1985 - 53/83

    Allied Corporation / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
    Dies schließt jedoch nicht aus, daß ihre Bestimmungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen können (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82, Allied Corporation I, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11, und vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 53/83, Allied Corporation II, Slg. 1985, 1621, Randnr. 4).
  • EuGH, 11.07.1990 - 157/87

    Electroimpex u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
    (siehe Urteile vom 21. Februar 1984 und 23. Mai 1985, Allied Corporation I und II, a. a. O.; Urteile vom 14. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-133/87 und C-150/87, Nashua, Slg. 1990, I-719, und in der Rechtssache C-156/87, Gestetner, Slg. 1990, I-781), sowie für die Importeure, deren Wiederverkaufspreise für die betreffenden Waren der Ermittlung des Ausfuhrpreises zugrunde gelegt wurden (siehe zuletzt Urteile vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-304/86, Enital, Slg. 1990, I-2939, in der Rechtssache C-305/86, Neotype Techmashexport, Slg. 1990, I-2945, und in der Rechtssache C-157/87, Electroimpex, Slg. 1990, I-3021).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
    16 Wird damit bestimmten Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern das Recht zuerkannt, eine Klage auf Nichtigerklärung einer Antidumpingverordnung zu erheben, so schließt dies jedoch nicht aus, daß auch andere Wirtschaftsteilnehmer wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben, von einer solchen Verordnung individuell betroffen sein können (siehe Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann, Slg. 1963, 211).
  • EuG, 28.02.2002 - T-598/97

    BSC Footwear Supplies u.a. / Rat

    Die Klägerinnen entnehmen ihre Hauptargumente einer angeblichen Entwicklung der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der von Einzelpersonen gemäß Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) gegen Antidumpingverordnungen erhobenen Klagen, die aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, im Folgenden: Urteil Extramet) deutlich werde.

    Sie tragen insbesondere vor, der Gerichtshof habe zwar in einigen früheren Urteilen in Antidumpingsachen, wie den Urteilen vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81 (Alusuisse/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463) und vom 21. Februar 1984 in den Rechtssachen 239/82 und 275/82 (Allied Corporation u. a./Kommission, Slg. 1984, 1005), entschieden, dass Einzelpersonen eine Antidumpingverordnung nur dann nach Artikel 173 EG-Vertrag anfechten könnten, wenn sie nachwiesen, dass diese Verordnung in Wirklichkeit eine "Entscheidung" darstelle; im Urteil Extramet habe er sich jedoch auf die Prüfung der Frage beschränkt, ob der Kläger von der fraglichen Maßnahme unmittelbar und individuell betroffen gewesen sei.

    Die Voraussetzung der individuellen Betroffenheit sei nach den Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Extramet erfüllt, wenn feststehe, dass eine Reihe vonUmständen vorliege, die sie aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer herausheben könne.

    Der Rat trägt vor, der Gerichtshof habe im Urteil Extramet kein neues Kriterium für die Befugnis zur Erhebung einer Klage gegen Antidumpingmaßnahmen eingeführt.

    Die Rechtsprechung vor dem Urteil Extramet sei daher immer noch einschlägig.

    Insbesondere können die Rechtsakte, mit denen Antidumpingzölle eingeführt werden, ohne ihren Verordnungscharakter zu verlieren, diejenigen Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen, die das Vorliegen bestimmter persönlicher Eigenschaften nachweisen, die sie aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer herausheben (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213, 238, und Extramet, Randnr. 13, sowie Urteil Euromin/Rat, Randnr. 44).

    Schließlich hat der Gerichtshof auch die Klage eines unabhängigen Einführers gegen eine solche Verordnung für zulässig gehalten, wenn außergewöhnliche Umstände vorlagen, insbesondere wenn die Verordnung die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Einführers ernsthaft beeinträchtigt hat (Urteil Extramet, Randnr. 17).

    Sodann ist zur Möglichkeit für die Klägerinnen, sich auf das Urteil Extramet zu berufen, festzustellen, dass der Gerichtshof in diesem Urteil anerkannt hat, dass die Klägerin das Vorliegen einer Reihe von Umständen nachgewiesen hatte, die eine besondere Situation begründeten, die sie im Hinblick auf die fragliche Maßnahme aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer herausheben konnte.

    Insbesondere hatte die Klägerin erstens nachgewiesen, dass sie der größte Importeur des Erzeugnisses, das Gegenstand der Antidumpingmaßnahme war, und zugleich Endverbraucher dieses Erzeugnisses war, zweitens, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit sehr weitgehend von diesen Einfuhren abhingen, und drittens, dass diese Tätigkeit durch die streitige Verordnung ernsthaft beeinträchtigt wurde, da nur wenige Produzenten das fragliche Erzeugnis herstellten und die KlägerinSchwierigkeiten hatte, sich bei dem einzigen Hersteller der Gemeinschaft zu versorgen, der zudem noch ihr Hauptkonkurrent für das Verarbeitungserzeugnis war (Urteil Extramet, Randnr. 17).

    Im Urteil Extramet sind die Voraussetzungen, die ein unabhängiger Importeur erfüllen muss, um von einer Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen individuell betroffen zu sein, allerdings nicht abschließend aufgeführt.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Eine Handlung allgemeiner Geltung wie eine Verordnung kann allerdings unter Umständen bestimmte natürliche oder juristische Personen individuell betreffen und damit ihnen gegenüber Entscheidungscharakter haben (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-41/99 P, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 2001, II-4239, Randnr. 27).

    Diese Voraussetzung ist zwar im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen (vgl. z. B. Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 14, sowie Urteile Extramet Industrie/Rat, Randnr. 13, und Codorniu/Rat, Randnr. 19); doch kann eine solche Auslegung nicht, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden, zum Wegfall der fraglichen Voraussetzung, die ausdrücklich im EG-Vertrag vorgesehen ist, führen.

  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

    48 Allerdings hat der Gerichtshof entschieden, dass eine Bestimmung eines allgemeinen Rechtsakts unter Umständen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betreffen kann (Urteile vom 16. Mai 1991 in derRechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19).

    52 Im Urteil Extramet Industrie/Rat, das zur Antidumpingregelung erging, wies der Gerichtshof darauf hin, dass der Kläger als der größte Importeur des den Gegenstand der Antidumpingmaßnahme bildenden Erzeugnisses und zugleich Endverbraucher dieses Erzeugnisses Schwierigkeiten habe, sich das fragliche Erzeugnis bei dem einzigen Hersteller der Gemeinschaft zu beschaffen, der zudem noch sein Hauptmitbewerber für das Verarbeitungserzeugnis sei.

    Damit habe das Gericht insbesondere deswegen einen Rechtsfehler begangen, weil es gegen die Grundsätze verstoßen habe, die in den Urteilen Extramet Industrie/Rat und Codorniu/Rat aufgestellt und in der nachfolgenden Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts bestätigt worden seien (u. a. Beschluss des Gerichts CNPAAP/Rat, Randnr. 36, und Beschlüsse des Gerichts vom 10. Dezember 1996 in der Rechtssache T-18/95, Atlanta und Internationale Fruchtimport Gesellschaft Weichert/Kommission, Slg. 1996, II-1669, Randnr. 47, vom 3. Juni 1997 in der Rechtssache T-60/96, Merck u. a./Kommission, Slg. 1997, II-849, Randnrn.

    Was den zweiten Rechtsmittelgrund angehe, so habe das Gericht in korrekter Anwendung der Urteile Extramet Industrie/Rat und Codorniu/Rat entschieden.

    Entgegen den Ausführungen der Rechtsmittelführerinnen hat das Gericht in den Randnummern 48 bis 54 des angefochtenen Beschlusses sehr wohl geprüft, ob sie nach den u. a. aus den Urteilen Extramet Industrie/Rat und Codorniu/Rat hervorgehenden Grundsätzen individuell betroffen sein konnten.

    Zum zweiten Rechtsmittelgrund, zu dessen Begründung die Rechtsmittelführerinnen anführen, das Gericht habe zu Unrecht die Auffassung vertreten, die von ihnen geltend gemachten außergewöhnlichen Umstände bedeuteten nicht, dass sie von der streitigen Bestimmung individuell betroffen seien, ist festzustellen, dass das Gericht in Randnummern 51 bis 54 des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, dass ein Unternehmen nicht allein deswegen von einer Verordnungsbestimmung individuell betroffen sei, weil diese seine Wirtschaftstätigkeit berühre, und dass die besonderen Umstände, die zu den Urteilen Extramet Industrie/Rat und Codorniu/Rat geführt hätten und aufgrund deren die Gesellschaften, die die Klägerinnen in diesen Rechtssachen gewesen seien, als individuell betroffen angesehen worden seien, im vorliegenden Fall nicht vorlägen.

    Was das Urteil Extramet Industrie/Rat betrifft, so hat das Gericht ebenfalls zu Recht in den Randnummern 52 und 54 des angefochtenen Beschlusses entschieden, dass sich der betreffende Wirtschaftsteilnehmer in dieser Rechtssache durch eine Reihe von Eigenschaften, die ihn ausgezeichnet habe und aufgrund deren er als von dem angefochtenen Akt individuell betroffen habe angesehen werden müssen, von allen übrigen Wirtschaftsteilnehmern unterscheide, während im vorliegenden Fall die Rechtsmittelführerinnen nicht nachgewiesen hätten, dass sie aufgrund einer Reihe von Eigenschaften, die sie aus dem Kreis aller übrigen von der streitigen Bestimmung erfassten Wirtschaftsteilnehmer heraushöben, von dieser Bestimmung berührt würden.

    Es ist nämlich festzustellen, dass die Rechtsmittelführerinnen zwar das Urteil Extramet Industrie/Rat anführen, die Zulässigkeit ihrer Klage aber ausschließlich auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten stützen, zu denen die streitige Bestimmung führe, und nicht das Vorliegen einer Reihe anderer Umstände nachweisen, die eine besondere, sie im Hinblick auf die fragliche Maßnahme aus dem Kreis der übrigen Wirtschaftsteilnehmer heraushebende Situation begründeten (u. a. Urteil Industrie des poudres sphériques/Rat, Randnr. 57).

  • EuG, 19.04.2012 - T-162/09

    Würth und Fasteners (Shenyang) / Rat - Nichtigkeitsklage - Dumping - Keine

    Folglich können die Handlungen, durch die Antidumpingzölle eingeführt werden, unter bestimmten Umständen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen, ohne ihren normativen Charakter zu verlieren, so dass diese befugt sind, eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Handlungen zu erheben (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, Slg. 1991, I-2501, im Folgenden: Urteil Extramet, Randnr. 14).

    Wird damit bestimmten Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern das Recht zuerkannt, eine Klage auf Nichtigerklärung einer Antidumpingverordnung zu erheben, so schließt dies jedoch nicht aus, dass auch andere Wirtschaftsteilnehmer wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben, von einer solchen Verordnung individuell betroffen sein können (Urteil Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 16).

    Insbesondere hatte der betreffende unabhängige Importeur nachgewiesen, dass er erstens der größte Importeur des Erzeugnisses, das Gegenstand der Antidumpingmaßnahme war, und zugleich Endverbraucher dieses Erzeugnisses war, zweitens, dass seine wirtschaftlichen Tätigkeiten sehr weitgehend von diesen Einfuhren abhingen und drittens, dass diese Tätigkeiten von der streitigen Verordnung schwer getroffen wurden, da nur wenige Produzenten das fragliche Erzeugnis herstellten und er Schwierigkeiten hatte, es sich bei dem einzigen Hersteller der Gemeinschaft zu beschaffen, der zudem noch sein Hauptmitbewerber für das Verarbeitungserzeugnis war (Urteile Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 17, und BSC Footwear Supplies u. a./Rat, oben in Randnr. 21 angeführt, Randnr. 50; Beschluss Van Mannekus/Rat, oben in Randnr. 25 angeführt, Randnr. 122).

    Drittens reichen auch die weiteren von Adolf Würth vorgetragenen Tatsachen nicht aus, um diese als von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen im Sinne des Urteils Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, betrachten zu können.

    Hierzu ist festzustellen, dass die Klage in der Rechtssache, in der das Urteil Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, ergangen ist, wegen der besonderen Lage für zulässig erklärt worden ist, in der sich die Klägerin insbesondere wegen des Umstands befand, dass sie der größte Importeur des Erzeugnisses, das Gegenstand der Antidumpingmaßnahme war, und zugleich dessen Endverbraucher war, dass nur wenige Produzenten das fragliche Erzeugnis herstellten und nur ein einziger Produzent in der Gemeinschaft, bei dem sie Schwierigkeiten hatte, sich das Erzeugnis zu beschaffen (Urteil Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 17).

    Die Situation von Adolf Würth ist nicht mit derjenigen der Klägerin in der Rechtssache, in der das Urteil Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, ergangen ist, vergleichbar.

    Die Klägerinnen haben jedoch nichts vorgetragen, was die Feststellung erlaubte, dass die Umstände in ihrer Gesamtheit eine Situation begründen, die geeignet ist, Adolf Würth im Hinblick auf die angefochtene Verordnung aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer im Sinne des Urteils Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, herauszuheben.

    Drittens ist zu prüfen, ob Arnold Fasteners von der angefochtenen Verordnung wegen anderer persönlicher Eigenschaften, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben, betroffen ist (Urteil Extramet, oben in Randnr. 22 angeführt, Randnr. 16).

  • EuG, 12.02.2008 - T-289/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS

    Daher seien die Klägerinnen nicht wegen persönlicher Eigenschaften oder wegen sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände individuell betroffen (Urteil des Gerichtshofs vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 36) und befänden sich auch nicht in einer Situation, die derjenigen vergleichbar sei, die dem Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat (C-358/89, Slg. 1991, I-2501), zugrunde gelegen habe.

    Für das Gericht ergibt sich daraus, dass BUPA Ireland auf diese Weise eine Reihe von Umständen nachgewiesen hat, die eine besondere, sie im Hinblick auf die angefochtene Entscheidung aus dem Kreis aller übrigen Wirtschaftsteilnehmer heraushebende Situation begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil Extramet Industrie/Rat, oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 17).

  • EuG, 15.10.1998 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques / Rat

    Die Klage wurde mit Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie, Slg. 1991, I-2501; Urteil Extramet I) für zulässig erklärt.

    Mit Urteil vom 11. Juni 1992 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie, Slg. 1992, I-3813; Urteil Extramet II) hat der Gerichtshof die angefochtene Verordnung Nr. 2808/89 mit der Begründung für nichtig erklärt, die Gemeinschaftsorgane hätten die Frage, ob der Gemeinschaftshersteller des von der Verordnung erfaßten Erzeugnisses, nämlich die PEM, durch seine Verkaufsverweigerung nicht selbst zu der Schädigung beigetragen habe, nicht tatsächlich geprüft und festgestellt, daß die festgestellte Schädigung nicht auf die von der Klägerin angeführten Faktoren zurückgehe, so daß sie bei der Feststellung der Schädigung nicht ordnungsgemäß vorgegangen seien (Randnrn. 19 und 20 des Urteils Extramet II).

    Daß die Klage der früheren Firma Extramet gegen die Verordnung Nr. 2808/89 in der Rechtssache C-358/89 für zulässig erklärt worden sei, habe nicht ohne weiteres zur Folge, daß die Klage der Klägerin, die der Extramet nachgefolgt sei, in der vorliegenden Rechtssache zulässig sei.

    Entgegen ihrem Vorbringen hat der Gerichtshof nämlich in der Rechtssache C-358/89 die Zulässigkeit der Klage nicht ausschließlich auf die Schwierigkeiten der Extramet gestützt, sich bei dem einzigen Gemeinschaftshersteller zu versorgen.

    Da die Umstände, die zur Zulässigkeit der Klage in der Rechtssache C-358/89 führten (siehe oben, Randnr. 52), nach wie vor vorliegen, ist die Klage für zulässig zu erklären.

  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

    Folglich können die Handlungen, mit denen Antidumpingzölle eingeführt werden, unter bestimmten Umständen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen, ohne ihren normativen Charakter zu verlieren, so dass diese befugt sind, eine Klage auf Nichtigerklärung dieser Handlungen zu erheben (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, EU:C:1991:214, Rn. 14).

    Die Tatsache, dass bestimmten Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern das Recht zuerkannt wird, eine Klage auf Nichtigerklärung einer Antidumpingverordnung zu erheben, schließt jedoch nicht aus, dass auch andere Wirtschaftsteilnehmer von einer solchen Verordnung individuell betroffen sein können (Urteile vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, EU:C:1991:214, Rn. 16, und vom 16. April 2015, TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 22).

    Insoweit ist zu beachten, dass es keine erschöpfende Liste der Kriterien gibt, denen die Situation der Klägerinnen entsprechen müsste; diese können sich somit auf das Vorliegen einer Gesamtheit von Faktoren beziehen, die eine solche besondere Situation begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, EU:C:1991:214, Rn. 17).

    Zweitens stellt der Unionsrichter für die Beurteilung, ob ein Kläger in seiner Stellung auf dem Markt betroffen ist, auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie darauf, ob der Markt konzentriert oder fragmentiert ist, auf die Marktposition des Klägers und des in Rede stehenden Mitbewerbers in absoluter und relativer Hinsicht oder auf den Grad der Auswirkung der streitigen Handlung auf die Tätigkeiten des Klägers (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 1985, Timex/Rat und Kommission, 264/82, EU:C:1985:119, Rn. 15, vom 16. Mai 1991, Extramet Industrie/Rat, C-358/89, EU:C:1991:214, Rn. 17, vom 9. Juni 2016, Growth Energy und Renewable Fuels Association/Rat, T-276/13, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:340, Rn. 128, und vom 9. Juni 2016, Marquis Energy/Rat, T-277/13, nicht veröffentlicht, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2016:343, Rn. 90).

  • EuG, 03.05.2002 - T-177/01

    IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND

    Die allgemeine Geltung einer Vorschrift schließt nämlich nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, dass diese Vorschrift bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und individuell betrifft (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2016 - C-659/13

    Die Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter

    Schließlich hat der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung bestimmte Kategorien von Wirtschaftsteilnehmern bezeichnet, die als von einer Verordnung, durch die ein Antidumpingzoll eingeführt wird, individuell betroffen angesehen werden können, ohne dass dies ausschließt, dass auch andere Wirtschaftsteilnehmer wegen bestimmter sie besonders kennzeichnender Eigenschaften, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen herausheben, von einer solchen Verordnung individuell betroffen sein können (vgl. in diesem Sinne Urteile Extramet Industrie/Rat, C-358/89, EU:C:1991:214, Rn. 16, und TMK Europe, C-143/14, EU:C:2015:236, Rn. 22).
  • EuG, 30.04.2003 - T-154/02

    Villiger Söhne / Rat

    11 bis 13, vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnrn.

    Drittens sei die Klägerin von der sich aus Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2002/10 ergebenden Änderung der Definition von Zigarren und Zigarillos individuell betroffen, da sie von ihr sehr schwer getroffen werde (Urteil Extramet Industrie/Rat, zitiert in Randnr. 16 des vorliegenden Urteils, Randnr. 17).

    Drittens ist das Vorbringen der Klägerin zurückzuweisen, sie sei individuell betroffen, weil ihre wirtschaftliche Lage von der sich aus Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 2002/10 ergebenden Änderung der Definition von Zigarren und Zigarillos erheblich getroffen werde und sie sich daher in einer Lage befinde, die mit derjenigen der Klägerin im Urteil Extramet Industrie/Rat (zitiert in Randnr. 16 des vorliegenden Urteils) vergleichbar sei.

    Die Klägerin hatte insbesondere, erstens, nachgewiesen, dass sie der größte Importeur des Erzeugnisses, das Gegenstand der Antidumpingmaßnahme war, und zugleich Endverbraucher dieses Erzeugnisses war, zweitens, dass ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten sehr weitgehend von diesen Einfuhren abhingen, und drittens, dass diese Tätigkeiten von der streitigen Verordnung erheblich getroffen waren, da nur wenige Produzenten das fragliche Erzeugnis herstellten und die Klägerin Schwierigkeiten hatte, es sich bei dem einzigen Hersteller der Gemeinschaft zu beschaffen, der zudem noch ihr Hauptmitbewerber für das Verarbeitungserzeugnis war (Urteil Extramet Industrie/Rat, zitiert in Randnr. 16 des vorliegenden Urteils, Randnr. 17).

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

  • EuG, 08.07.1999 - T-12/96

    Area Cova u.a. / Rat und Kommission

  • EuGH, 03.10.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 27.01.2006 - T-280/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit

  • EuG, 27.01.2006 - T-278/03

    Van Mannekus / Rat - Dumping - Einfuhren von Magnesiumoxid mit Ursprung in China

  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

  • EuG, 11.07.1996 - T-161/94

    Sinochem Heilongjiang gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumping -

  • EuG, 24.02.1995 - T-2/95

    Industrie des poudres sphériques gegen Rat der Europäischen Union. - Dumping -

  • EuG, 20.06.2000 - T-597/97

    Euromin / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-224/23

    PBL und Abdelmouine/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 30.03.2004 - C-167/02

    Rothley u.a. / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2003 - C-298/00

    Italien / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

  • EuG, 07.09.2010 - T-539/08

    Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der

  • EuG, 22.02.2000 - T-138/98

    ACAV u.a. / Rat

  • EuG, 12.01.2007 - T-447/05

    SPM / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Regelung über die

  • EuG, 30.09.1997 - T-122/96

    Federolio / Kommission

  • EuG, 12.12.1996 - T-87/92

    BVBA Kruidvat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Selektives

  • EuG, 15.12.2010 - T-219/09

    Albertini u.a. / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches

  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.04.2019 - C-251/18

    Trace Sport - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Antidumpingzölle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1995 - C-209/94

    Buralux SA, Satrod SA und Ourry SA gegen Rat der Europäischen Union. -

  • EuG, 08.09.2005 - T-295/04

    ASAJA / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 864/2004 - Beihilfesystem

  • EuG, 06.09.2004 - T-213/02

    SNF / Kommission

  • EuG, 23.11.1999 - T-173/98

    Unión de Pequeños Agricultores / Rat

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

  • EuG, 18.05.2022 - T-245/19

    Uzina Metalurgica Moldoveneasca/ Kommission

  • EuG, 15.12.2010 - T-326/09

    Donnelly / Parlament - Nichtigkeitsklage - Zusätzliches Altersversorgungssystem

  • EuG, 29.04.2002 - T-339/00

    Bactria / Kommission

  • EuG, 30.04.2003 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-50/00

    Unión de Pequeños Agricultores v Council

  • EuG, 27.06.2000 - T-172/98

    DIE KLAGEN DER UNTERNEHMEN AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

  • EuGH, 18.10.2018 - C-207/17

    Rotho Blaas

  • EuG, 26.02.2002 - T-17/00

    EUROPÄISCHE ABGEORDNETE ERREICHEN NICHT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DES BESCHLUSSES DES

  • EuGH, 18.12.1997 - C-409/96

    Sveriges Betodlares und Henrikson / Kommission

  • EuG, 04.12.2007 - T-326/07

    Cheminova u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie 91/414/EWG -

  • EuG, 25.05.2004 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • EuG, 06.05.2003 - T-45/02

    DOW AgroSciences / Parlament und Rat

  • EuG, 12.07.2001 - T-198/95

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission

  • EuG, 02.04.2004 - T-231/02

    Gonnelli und AIFO / Kommission

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

  • EuG, 06.12.2001 - T-43/98

    Emesa Sugar / Rat

  • EuGH, 16.04.2015 - C-143/14

    TMK Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dumping - Einfuhren bestimmter Rohre

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 19.09.2019 - C-251/18

    Trace Sport

  • EuGH, 18.09.2014 - C-374/12

    Valimar

  • EuG, 30.04.2007 - T-387/04

    EnBW Energie Baden-Württemberg / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie

  • EuG, 10.02.2005 - T-291/04

    Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • EuG, 04.10.2023 - T-77/20

    Das Gericht weist die gegen die Nichterneuerung der Genehmigung des in

  • EuG, 30.09.2003 - T-243/01

    Sony Computer Entertainment Europe / Kommission

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

  • EuGH, 31.05.2001 - C-41/99

    Sadam Zuccherifici u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-461/18

    Changmao Biochemical Engineering/ Distillerie Bonollo u.a. et Conseil

  • EuG, 10.09.2002 - T-223/01

    Japan Tobacco und JT International / Parlament und Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2007 - C-125/06

    Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Ausstrahlung von Fernsehsendungen -

  • EuG, 29.06.2006 - T-311/03

    Nürburgring / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuGH, 01.02.2001 - C-301/99

    Area Cova e.a / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-70/97

    Kruidvat / Kommission

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union.

  • EuG, 09.06.2016 - T-277/13

    Marquis Energy / Rat

  • EuG, 15.09.2016 - T-112/14

    Molinos Río de la Plata / Rat

  • EuG, 03.02.2005 - T-139/01

    Comafrica und Dole Fresh Fruit Europe / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation

  • EuGH, 01.02.2001 - C-300/99

    Area Cova u.a. / Rat

  • EuG, 18.10.2023 - T-402/20

    Das Gericht erklärt die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Feuerzeuge mit Ursprung

  • EuG, 10.12.2004 - T-196/03

    EFfCI / Parlament und Rat

  • EuG, 05.12.2002 - T-114/00

    Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum / Kommission

  • EuG, 15.06.2001 - T-339/00

    Bactria / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19

    Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) -

  • EuG, 28.11.2003 - T-264/03

    Schmoldt u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen

  • EuG, 11.09.2007 - T-28/07

    Fels-Werke u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/87/EG - System

  • EuG, 26.09.2000 - T-80/97

    Starway / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

  • EuG, 25.04.2006 - T-310/03

    Kreuzer Medien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2003/33/EG -

  • EuG, 06.05.2003 - T-321/02

    Vannieuwenhuyze-Morin / Parlament und Rat

  • EuG, 10.07.2000 - T-54/00

    Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat

  • EuG, 28.11.2005 - T-94/04

    EEB u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit -

  • EuGH, 21.11.2005 - C-482/04

    SNF / Kommission

  • EuG, 05.07.2005 - T-117/05

    Rodenbröker u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Antrag

  • EuG, 26.09.2000 - T-74/97

    Büchel / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-232/14

    Portmeirion Group

  • EuG, 22.01.2008 - T-298/04

    Efkon / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2004/52/EG -

  • FG Düsseldorf, 02.11.2005 - 4 K 4230/04

    Ausgleichszoll; Einfuhr; Stahldraht; Indien; Beurteilungsfehler;

  • EuG, 17.01.2002 - T-47/00

    Rica Foods / Kommission

  • EuG, 08.12.1998 - T-39/98

    Sadam Zuccherifici Divisione della SECI Spa, Sadam Castiglionese SpA, Sadam

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1993 - C-188/92

    TWD Textilwerke Deggendorf GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Staatliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1993 - C-298/89

    Regierung von Gibraltar gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Klage auf

  • EuG, 18.10.2016 - T-351/13

    Crown Equipment (Suzhou) und Crown Gabelstapler / Rat

  • EuG, 08.09.2005 - T-287/04

    Lorte u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnungen (EG) Nr. 864/2004 und Nr.

  • EuG, 11.07.2005 - T-40/04

    Bonino u.a. / Parlament und Rat - Verordnung über die Regelungen für die

  • EuG, 22.04.2009 - T-217/08

    Bundesverband Deutscher Milchviehhalter u.a. / Rat - Nichtigkeitsklage -

  • EuG, 28.06.2005 - T-386/04

    Eridania Sadam u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation für Zucker -

  • EuG, 19.11.1998 - T-147/97

    Champion Stationery Manufacturing u.a. / Rat

  • EuG, 10.07.1996 - T-482/93

    Anspruch auf Direktzahlungen auf Grund der Stützungsregelung für die Erzeuger von

  • EuG, 22.12.1995 - T-219/95

    Atomtests eines Mitgliedstaats; Inhaltliche Anforderungen an einen Antrag auf

  • EuG, 28.09.1995 - T-164/94

    Ferchimex SA gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle auf

  • EuG, 11.01.1995 - T-116/94

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e dei

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2000 - C-458/98

    Industrie des poudres sphériques / Rat

  • EuG, 15.03.2004 - T-139/02

    Institouto N. Avgerinopoulou u.a. / Kommission

  • EuG, 21.03.2003 - T-167/02

    Établissements Toulorge / Parlament und Rat

  • EuG, 08.12.1998 - T-38/98

    Associazione Nazionale Bieticoltori (ANB), Francesco Coccia und Vincenzo Di

  • EuG, 25.06.1998 - T-14/97

    Sofivo u.a. / Rat

  • EuG, 16.02.2005 - T-142/03

    Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person -

  • EuG, 10.05.2004 - T-391/02

    Bundesverband der Nahrungsmittel- und Speiseresteverwertung und Kloh / Parlament

  • EuG, 27.06.2001 - T-166/99

    Andres de Dios u.a. / Rat

  • EuG, 12.03.1998 - T-207/97

    Berthu / Rat

  • EuG, 18.09.1996 - T-155/94

    Climax Paper Converters Ltd gegen Rat der Europäischen Union. - Antidumpingzölle

  • EuG, 14.01.2002 - T-84/01

    'Association contre l''heure d''été / Parlament und Rat'

  • EuG, 04.10.1996 - T-197/95

    Sveriges Betodlares Centralförening und Sven Åke Henrikson gegen Kommission der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-75/92

    Gao Yao (Hong-Kong) Hua Fa Industrial Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-315/90

    Groupement des industries des matériels d'équipement électrique et de

  • EuG, 09.04.1997 - T-47/95

    Terres Rouges Consultant SA, Cobana Import SARL und SIPEF NV gegen Kommission der

  • EuG, 30.01.1997 - T-117/95

    N. Corman SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 13.07.1996 - T-76/96

    The National Farmers' Union, International Traders Ferry Ltd, UK Genetics, RS &

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,20193
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,20193)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,20193)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 1991 - C-358/89 (https://dejure.org/1991,20193)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Dumping - Importeure - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-2501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 11.07.1990 - 157/87

    Electroimpex u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    In den "Elektromotor"-Rechtssachen (verbundene Rechtssachen C-304/86 und C-185/87, Slg. 1990, I-2939; C-305/86 und C-160/87, Slg. 1990, I-2945; C-320/86 und C-188/87, Slg. 1990, I-3013; und Rechtssache C-157/87, Slg. 1990, I-3021) hat der Gerichtshof außerdem gesagt, daß ein Importeur, der mit einem Exporteur geschäftlich verbunden ist, die I-.

    Der Gerichtshof hat es jedoch in ständiger Rechtsprechung abgelehnt, unabhängigen Importeuren das Klagerecht zuzuerkennen, und zwar selbst dann, wenn sie in einem Mitgliedstaat der Alleinimporteur des unter den Zoll fallenden Erzeugnisses waren (siehe zum Beispiel die Beschlüsse in den bereits erwähnten Rechtssachen Sermes, Frimodt Pedersen und Nuova Ceam sowie das Urteil in der Rechtssache C-157/87, einem der "Elektromotor"-Rechtssachen) .

    Aber auch hier liegen Anhaltspunkte für eine Entwicklung in der Auffassung des Gerichtshofes vor: In der Rechtssache C-157/87, einer der "Elektromotor"-Rechtssachen, hat der Gerichtshof entschieden, daß die Klage eines Alleinimporteurs nur deshalb unzulässig ist, weil der Kläger nicht individuell betroffen war (siehe Randnr. 12).

  • EuGH, 18.11.1975 - 100/74

    CAM SA / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes betrifft eine Maßnahme den Kläger nach Artikel 173 dann unmittelbar, wenn sie "unmittelbar eine Rechtswirkung auf ihn ausgeübt hat" (siehe die Schlußanträge von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 100/74, CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393, 1410 f., und die dort angeführten Rechtssachen).

    Entsprechend befand der Gerichtshof in der Rechtssache 100/74 (CAM/Kommission, Slg. 1975, 1393), daß die streitige Maßnahme, nach ihrem äußeren Erscheinungsbild eine Verordnung, "eine bestimmte Anzahl von Marktteilnehmern [erfaßt], die aufgrund eines individuellen Verhaltens feststehen, das sie während einer bestimmten Zeit an den Tag gelegt haben oder gelegt haben sollen" I-.

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Die Menschenrechtskonvention und die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sind jedoch mittelbar relevant, soweit sie für das Bestehen eines allgemeinen Rechtsgrundsatzes, nämlich hinsichtlich eines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz, sprechen (siehe Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651; Rechtssache 222/86, Heylens, Slg. 1987, 4097).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    So hat der Gerichtshof in der Rechtssache 26/76 (Metro/ Kommission, Slg. 1977, 1875) einem Unternehmen, das bei der Kommission einen Antrag gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962 (ABl. Nr. 13, S. 62) mit der Begründung gestellt hatte, das Verhalten eines anderen Unternehmens verletze Artikel 85 oder 86 EWG-Vertrag, das Recht zuerkannt, eine an das andere Unternehmen gerichtete Entscheidung der Kommission anzufechten, in der die beanstandete Praxis als mit dem EWG-Vertrag vereinbar angesehen worden war.
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Außerdem ist Artikel 173, wie Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/ Rat, Sig. 1980, 3333, 3367) bemerkt hat, kein Hinweis darauf zu entnehmen, daß die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage vom Fehlen anderer Rechtsbehelfe vor den innerstaatlichen Gerichten der Mitgliedstaaten abhängt.
  • EuGH, 25.03.1982 - 45/81

    Moksel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Diese Schwierigkeit scheint im Urteil in der Rechtssache 45/81 (Moksel/Kommission, Slg. 1982, 1129, Randnr. 18) erkannt worden zu sein, in dem der Gerichtshof festgestellt hat: "Ein und dieselbe Bestimmung kann nämlich nicht zugleich ein Rechtsakt von allgemeiner Geltung und eine Einzelfallmaßnahme sein." 43. In der Rechtssache Allied Corporation hat Generalanwalt VerLoren van Themaat (auf Seite 1041) ausgeführt, diese Feststellung gelte nicht für das Dumpinggebiet; der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist jedoch weder zu entnehmen, daß sich dieser unzweideutig der Hybridtheorie anschließt, noch, daß er sie ausdrücklich zurückweist.
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Diese Rechtsprechung ist in der Rechtssache 210/81 (Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045) bestätigt worden.
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Demgegenüber wurde in der Rechtssache 307/81 (Alusuisse/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463) die Klage auf Nichtigerklärung einer Antidumpingverordnung von einem unabhängigen Importeur, anders ausgedrückt, von einem Importeur, der nicht mit einem herstellenden oder exportierenden Unternehmen geschäftlich verbunden war, erhoben.
  • EuGH, 23.04.1986 - 294/83

    Les Verts / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    Das geht klar aus den Rechtssachen hervor, in denen die Passiv- und die Aktivlegitimation des Europäischen Parlaments in Nichtigerklärungsverfahren angenommen wurde, obwohl in der betreffenden Bestimmung jeder Hinweis auf das Europäische Parlament fehlte (siehe Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, und Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, "Tschernobyl", Slg. 1990, I-2041).
  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1991 - C-358/89
    59. Entsprechend hat der Gerichtshof in der Rechtssache 75/84 (Metro/Kommission, Slg. 1986, 3021) der Klägerin das Recht zuerkannt, eine an ein anderes Unternehmen gerichtete Entscheidung der Kommission anzufechten, in der diese nach Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag eine Freistellung für ein selektives Vertriebssystem des anderen Unternehmens gewährte, zu dem der Klägerin der Zugang verweigert worden war.
  • EuGH, 28.01.1986 - 169/84

    Cofaz / Kommission

  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

  • EuGH, 08.07.1987 - 279/86

    Sermes / Kommission

  • EuGH, 08.07.1987 - 301/86

    Frimodt Pedersen / Kommission

  • EuGH, 11.07.1990 - 304/86

    Enital / Kommission und Rat

  • EuGH, 11.07.1990 - 320/86

    Stanko France / Kommission und Rat

  • EuGH, 11.11.1987 - 205/87

    Nuova Ceam / Kommission

  • EuGH, 22.05.1990 - 70/88

    Parlament / Rat

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

  • EuGH, 11.07.1990 - 185/87
  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
  • EuGH, 11.07.1990 - 188/87
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

  • EuGH, 29.03.1979 - 118/77

    ISO / Rat

  • EuGH, 28.10.1982 - 135/81

    Groupement des agences des voyages / Kommission

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

  • EuGH, 20.03.1985 - 264/82

    Timex / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    (30) ° Für eine Erörterung der Rechtsprechung des Gerichtshofes siehe insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Nashua vom 5. Juli 1989, verbundene Rechtssachen C-133/87 und C-150/87 (Slg. 1990, I-719) und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie SA/Rat, Slg. 1991, I-2501).

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89 (Extramet Industrie SA/Rat, Slg. 1991, I-2501) zeigt, daß auch Klagen von Importeuren, die nicht die obengenannten Kriterien erfuellen, unter ganz besonderen Umständen zulässig sein können.

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