Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.1991 - 361/88   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Unzulänglichkeit einer mit den Geboten der Richtlinie übereinstimmenden Praxis

  • opinioiuris.de

    TA-Luft

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet - Unzulänglichkeit einer mit den Geboten der Richtlinie übereinstimmenden Praxis

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1991, I-2567
  • NJW 1991, 3087 (Ls.)
  • NJW 1992, 1815 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 866



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Wird zitiert von ... (64)  

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05  

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Anders als die Richtlinien zum Schutz des Gewässers (80/68/EWG), der Luftqualität (80/779/EWG), des Trinkwassers (75/440/EWG und 79/869/ EWG) und des Süßwassers sowie der Muschelgewässer (78/659/EWG und 79/923/EWG), denen der Gerichtshof eine individualschützende Wirkung zuerkannt hat (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-131/88 - Slg. 1991, I-825 Rn. 7, vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88 - Slg. 1991, I-2567 Rn. 15 f., vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89 - Slg. 1991, I-4983 Rn. 13 f. und vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95 - Slg. 1996, I-6747 Rn. 15 f.), dienen die Vogelschutz- und die FFH-RL nicht dem Schutz der Gesundheit.
  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06  

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Zwar ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass die Betroffenen in allen Fällen, in denen eine Überschreitung des Grenzwerts ihre Gesundheit gefährden könnte, in der Lage sein müssen, sich auf zwingende Vorschriften zu berufen, um ihre Rechte geltend machen zu können (EuGH, Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-59/89, Kommis-sion ./. Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 868; Urteil vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88, Kommission ./.

    Bundesrepublik Deutschland -, NVwZ 1991, 866; Urteil vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89, Kommission ./.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08  

    Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher

    Zu diesem Zweck müssen die Mitgliedstaaten eine Fristenregelung schaffen, die hinreichend genau, klar und vorhersehbar ist, damit der Einzelne seine Rechte und Pflichten kennen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1991 - 361/88   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Richtlinie - Natur der Maßnahme zur Umsetzung in innerstaatliches Recht - Luftverschmutzung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1991, I-2567
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