Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1991 - C-296/90   

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https://dejure.org/1991,4412
EuGH, 11.07.1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,4412)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,4412)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,4412)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Fehlende fristgemäße Umsetzung von Richtlinien durch Italien

  • Judicialis

    Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur ... und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlandes; ; Richtlinie 85/614/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 zur Änderung der Richtlinie 85/384/EWG aufgrund des Beitritts Spaniens und Portugals; ; Richtlinie 86/17/EWG des Rates vom 27. Januar 1986 zur durch den Beitritt Portugals bedingten Änderung der Richtlinie 85/384/EWG; ; EWG-Vertrag Art. 169

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung; [EWG-Vertrag, Artikel 169]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-3847
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 21.03.2002 - C-298/99

    Kommission / Italien

    Aufgrund des Urteils vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-296/90 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-3847), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die Italienische Republik die zur Umsetzung der Richtlinie 85/384 in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen hatte, hat dieser Mitgliedstaat die Dekrete Nrn. 129/92 und 776/94 erlassen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99

    Kommission / Italien

    Die Italienische Republik hat die Richtlinie 85/384 erst nach der Feststellung einer Vertragsverletzung durch das Urteil vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-296/90(3) mit dem Dekret des Präsidenten der Republik Nummer 129 vom 27. Januar 1992(4) (im Folgenden: Dekret Nr. 129/92) teilweise umgesetzt.
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   Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-296/90   

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Generalanwalt beim EuGH, 02.07.1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,18811)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.07.1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,18811)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - C-296/90 (https://dejure.org/1991,18811)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-3847
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