Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 01.10.1991 - C-283/90 P   

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https://dejure.org/1991,1097
EuGH, 01.10.1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
EuGH, Entscheidung vom 01.10.1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
EuGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1991 - C-283/90 P (https://dejure.org/1991,1097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Vidrányi / Kommission

    Beamtenstatut, Artikel 26 und 73; Regelung zur Sicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten, Artikel 21 und 23 Absatz 1
    Beamte - Soziale Sicherheit - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Feststellung einer Berufskrankheit - Zugang des Beamten zu Schriftstücken der ärztlichen Akte - Mittelbarer Zugang - Ausnahme - Schriftstücke, die auch in die Personalakte aufzunehmen sind

  • EU-Kommission

    Vidrányi / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Satzung Art. 49; ; VerfO Art. 113; ; EWG-Vertrag Art. 168a; ; Art. 26 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren auf Anerkennung einer Berufskrankheit; Zugang zur ärztlichen Akte; Akten der Anstellungsbehörde; Verwendung von Akten

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Rechtsmittel.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-4339
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.03.1991 - C-115/90

    Turner / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-283/90
    12 Daraus folgt, daß das Rechtsmittel nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften durch das Gericht beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. Beschluß vom 20. März 1991 in der Rechtssache C-115/90 P, Turner/Kommission, Slg. 1991, I-1423, Randnr. 13).
  • EuGH, 07.10.1987 - 140/86

    Strack / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.10.1991 - C-283/90
    24 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 140/86 (Strack/Kommission, Slg. 1987, 3939) zum einen hervorgehoben hat, hat die Akte, anhand deren die Ärzte oder der Ärzteausschuß über die berufliche Ursache einer Krankheit befinden, medizinischen Charakter und kann somit nur mittelbar über einen von dem Beamten benannten Arzt eingesehen werden; zum anderen müssen verwaltungsmässige Angaben, die sich in dieser Akte befinden und einen Einfluß auf das Dienstverhältnis des Beamten haben können, auch in seiner Personalakte enthalten sein, in der sie der Beamte gemäß Artikel 26 des Statuts unmittelbar einsehen kann.
  • EuGH, 08.07.1999 - C-199/92

    Hüls / Kommission

    In Rechtsmittelverfahren zulässig sind auch Rechtsmittelgründe, mit denen eine unzulängliche oder widersprüchliche Begründung des angefochtenen Urteils gerügt wird (Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 29, und Baustahlgewebe/Kommission, Randnr. 25).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    10 Vor der Prüfung der von der Rechtsmittelführerin vorgetragenen Rechtsmittelgründe ist darauf hinzuweisen, daß ein Rechtsmittel nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß Artikel 168a EWG-Vertrag und Artikel 51 der EWG-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden kann, die sich auf die Verletzung von Rechtsvorschriften beziehen und jede Tatsachenwürdigung ausschließen (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12, und vom 8. April 1992 in der Rechtssache C-346/90 P, F./Kommission, Slg. 1992, I-2691, Randnr. 7).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Die Frage jedoch, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzulänglich ist, ist eine Rechtsfrage, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 29, vom 20. November 1997 in der Rechtssache C-188/96 P, Kommission/V, Slg. 1997, I-6561, Randnr. 24, und vom 7. Mai 1998 in der Rechtssache C-401/96 P, Somaco/Kommission, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53).
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   Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.1991 - C-283/90 (https://dejure.org/1991,20852)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - C-283/90 (https://dejure.org/1991,20852)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Raimund Vidrányi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Anerkennung einer Krankheit als Berufskrankheit - Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-4339
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 12.07.1990 - T-154/89

    Raimund Vidranyi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    Der Sachverhalt, mit dem es das Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-154/89 (2) zu tun hatte, ist dagegen offensichtlich ganz anders gestaltet, und dies muß in der Tat den Schluß nahelegen, er habe nicht gemäß den Regeln, die im Urteil der Rechtssache 140/86 niedergelegt worden sind, behandelt werden dürfen.

    Ausgehend von der These des Klägers, die Arbeitsunfähigkeit, die zu seiner Invalidisierung geführt hat, gehe entscheidend zurück auf die Umstände, unter denen er seinen Dienst zu verrichten hatte, hat die Kommission - wie schon erwähnt - eine entsprechende Untersuchung bei den früheren Vorgesetzten des Klägers veranlasst (vergleiche das der Klagebeantwortung der Rechtssache T-154/89 beigefügte Schreiben vom 27. Juli 1982, in dem übrigens nicht nur allgemein von den Arbeitsbedingungen gesprochen, sondern auch um Stellungnahme gebeten wurde zu Beschwerden des Klägers über von seinen Vorgesetzten angewandte Methoden und ein angebliches Konfliktklima).

    Daraufhin kam es zu drei Stellungnahmen durch frühere Vorgesetzte des Klägers, von denen dieser - was er beanstandet - vor Erlaß der von ihm angefochtenen Entscheidung nicht unmittelbar Kenntnis erhalten hat (es sind dies die als Anlagen III bis VI der Klagebeantwortung in der Rechtssache T-154/89 beigefügten Schriftstücke).

    (2) Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 1990 (Rechtssache T-154/89, Slg. 1990, II-445).

  • EuGH, 10.12.1987 - 277/84

    Jänsch / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    - Der Kläger meint auch, Kritik an der Gestaltung (bzw. Begründung) des Berichts des Ärzteausschusses sei insofern angebracht, als es an einem "verständlichen Zusammenhang" zwischen den in dem Bericht enthaltenen medizinischen Feststellungen und dem Ergebnis des Berichts (im Sinne des Urteils in der Rechtssache 277/84 (4)) fehle.

    Da hier aber immerhin (nach dem Kenntnisstand, den die Mitteilungen der früheren Vorgesetzten des Klägers vermittelten) von normalen Arbeitsbedingungen und davon gesprochen wird, es sei nicht zu sehen, wie sie die Krankheit des Klägers hätten beeinflussen können, lässt sich bei aller Kürze, die dem Bericht des Ärzteausschusses nachgesagt werden kann, doch nicht sagen, es fehle ihm an der Schlüssigkeit im Sinne des Urteils der Rechtssache 277/84.

    (4) Urteil vom 10. Dezember 1987 in der Rechtssache 277/84 (Jänsch/Kommission, Slg. 1987, 4923).

  • EuGH, 21.05.1981 - 156/80

    Morbelli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    - Hinweisen lässt sich ausserdem auf die Ausgestaltung der bereits erwähnten einschlägigen Regelung, die eine zweistufige ärztliche Beurteilung (zunächst durch einen von der Verwaltung beauftragten Arzt und dann durch einen Ärzteausschuß gleichsam als Berufungsinstanz) vorsieht, woran mit Recht die Schlußfolgerung geknüpft wurde, dem Ärzteausschuß obliege die endgültige Schlichtung medizinischer Fragen (vgl. Urteil in der Rechtssache 156/80 (6)).

    (6) Urteil vom 21. Mai 1981 in der Rechtssache 156/80 (Morbelli/Kommission, Slg. 1981, 1357).

  • EuGH, 29.11.1984 - 265/83

    Suss / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    So ist meines Erachtens nicht zu beanstanden, daß sich das Gericht erster Instanz an die Rechtsprechung gehalten hat, nach der sich die gerichtliche Kontrolle nicht auf ärztliche Beurteilungen erstreckt (vgl. Rechtssachen 265/83 (5) und 2/87).

    (5) Urteil vom 29. November 1984 in der Rechtssache 265/83 (Suß/Kommission, Slg. 1984, 4029).

  • EuGH, 07.10.1987 - 140/86

    Strack / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    (1) Urteil vom 7. Oktober 1987 in der Rechtssache 140/86 (Strack/Kommission, Slg. 1987, 3939).
  • EuGH, 19.01.1988 - 2/87

    Biedermann / Rechnungshof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1991 - C-283/90
    (3) Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 2/87 (Biedermann/Rechnungshof, Slg. 1988, 143).
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