Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1991 - C-119/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3888
EuGH, 26.02.1991 - C-119/89 (https://dejure.org/1991,3888)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - C-119/89 (https://dejure.org/1991,3888)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - C-119/89 (https://dejure.org/1991,3888)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3888) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    EWG-Vertrag, Artikel 95
    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverstoß eines Gemeinschaftsmitgliedes; Erhebung von Mehrwertsteuer im Binnenhandel; Ausgewogene Verteilung des Steueraufkommens zwischen Ausfuhrmitgliedstaat und Einfuhrmitgliedstaat

  • Judicialis

    EWGV Art. 95; ; EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 95; EWGV Art. 169; EWGV Art. 99
    Steuerrecht - Inländische Abgaben - Diskriminierung - Verbot - Mehrwertsteuererhebung bei der Einfuhr von Waren aus einem anderen Mitgliedstaat durch einen Nichtsteuerpflichtigen - Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Erlaß von Maßnahmen, die es ermöglichen, die im Wert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 95
    Abzug von Mehrwertsteuer; Einfuhr von Waren aus einem Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Mehrwertsteuer - Einfuhr - Nichtsteuerpflichtige - Abzug des Restbetrags der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer.

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-641
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    9 Die den einzelnen gegebene Möglichkeit, sich vor den innerstaatlichen Gerichten auf unmittelbar anwendbare Vertragsbestimmungen zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar und reicht für sich allein nicht aus, um die uneingeschränkte Anwendung des EWG-Vertrags zu gewährleisten (siehe Urteil vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11).

    eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die Lage versetzt, deren Einhaltung sicherzustellen (siehe Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249).

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    5 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß Artikel 95 nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ein Verbot der abgabenrechtlichen Diskriminierung eingeführter Waren enthält, das unmittelbare Wirkungen erzeugt und für die einzelnen Rechte begründet, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen haben (siehe insbesondere Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81, Schul I, Slg. 1982, 1409, Randnr. 46).

    13 Zum anderen ist es zwar Sache des Gemeinschaftsgesetzgebers, eine gemeinsame Mehrwertsteuerregelung herbeizuführen, die vollkommen wettbewerbsneutral ist sowie eine vollständige Entlastung der fraglichen Einfuhren im Ausfuhrland und eine gerechte Verteilung des Steueraufkommens zwischen den Mitgliedstaaten einschließt; solange jedoch eine solche Regelung nicht getroffen worden ist, verbietet es Artikel 95 EWG-Vertrag, daß ein Mitgliedstaat seine Mehrwertsteuerregelung auf eingeführte Waren in einer Weise anwendet, die im Widerspruch zum Verbot der abgabenrechtlichen Diskriminierung steht (siehe Urteil Schul I, a. a. O.).

  • EuGH, 21.05.1985 - 47/84

    Staatssecretaris van Financiën / Schul

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    6 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (siehe Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ist Artikel 95 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß bei der Berechnung der Mehrwertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat erhebt, während diese Steuer bei der Lieferung gleichartiger Waren durch eine Privatperson innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats nicht erhoben wird, der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, in der Weise zu.
  • EuGH, 27.02.1980 - 171/78

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    Anwendung des Artikels 95 gemacht werden, der die Mitgliedstaaten mit unmittelbarer Wirkung verpflichtet, ihr Abgabenrecht schon vor jeder Harmonisierung in nichtdiskriminierender Weise anzuwenden (siehe Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447).
  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    6 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (siehe Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 47/84, Schul II, Slg. 1985, 1491, und vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ist Artikel 95 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß bei der Berechnung der Mehrwertsteuer, die ein Mitgliedstaat auf eine von einem Nichtsteuerpflichtigen gelieferte Ware bei der Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat erhebt, während diese Steuer bei der Lieferung gleichartiger Waren durch eine Privatperson innerhalb des Einfuhrmitgliedstaats nicht erhoben wird, der Betrag der im Ausfuhrmitgliedstaat entrichteten Mehrwertsteuer, der zum Zeitpunkt der Einfuhr noch im Wert der Ware enthalten ist, in der Weise zu.
  • EuGH, 21.06.1988 - 257/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-119/89
    eindeutige Formulierung der Rechtsnormen der Mitgliedstaaten, die den betroffenen Personen die klare und genaue Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten ermöglicht und die innerstaatlichen Gerichte in die Lage versetzt, deren Einhaltung sicherzustellen (siehe Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86, Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    20 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die dem einzelnen eingeräumte Möglichkeit, sich vor den nationalen Gerichten auf unmittelbar anwendbare Vertragsvorschriften zu berufen, nur eine Mindestgarantie dar und reicht für sich allein nicht aus, um die uneingeschränkte Anwendung des Vertrages zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11, vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-120/88, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10, und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-119/89, Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9).
  • EuGH, 05.10.2010 - C-512/08

    Die französische Regelung in Bezug auf die Kostenerstattung für geplante

    Die Rechtsordnung des fraglichen Mitgliedstaats darf nämlich außerdem keine unklare Situation entstehen lassen, die die betroffenen Normadressaten bezüglich der ihnen eröffneten Möglichkeiten, sich auf diese mit unmittelbarer Wirkung versehene Bestimmung des Unionsrechts zu berufen, in einem Zustand der Ungewissheit lassen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Oktober 1986, Kommission/Italien, Randnr. 11, sowie Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, C-120/88, Slg. 1991, I-621, Randnr. 9, und Kommission/Spanien, C-119/89, Slg. 1991, I-641, Randnr. 8).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

    (91) - Urteile vom 26. Februar 1991 in den Rechtssachen T-120/88 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-621, Randnr. 10), C-119/89 (Kommission/Spanien, Slg. 1991, I-641, Randnr. 9) und C-159/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-691, Randnr. 10); siehe auch die Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 72/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1986, 1219, Randnr. 20) und vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnr. 11).

    Es ist dann Sache des regionalen Gesetzgebers, dieser Situation abzuhelfen und die Wirkung des Gemeinschaftsrechts in vollem Umfang durchzusetzen: siehe u. a. die in der vorhergehenden Fußnote angeführten Urteile vom 26. Februar 1991 (Kommission/Italien, Randnr. 11; Kommission/Spanien, Randnr. 10, und Kommission/Griechenland, Randnr. 11); Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht