Rechtsprechung
EuGH, 18.04.1991 - C-219/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
WeserGold / Oberfinanzdirektion München
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Ware, die aus 39,4 % Orangensaft und 60,6 % Zucker besteht - Zuweisung zur Position 2009 der Kombinierten Nomenklatur
- EU-Kommission
WeserGold / Oberfinanzdirektion München
- Wolters Kluwer
Zolltarifierung von "Fruchtsaft mit Zusatz von Zucker"; Entscheidende Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren; Abstellen auf den Verwendungszweck einer Ware bei deren Tarifierung
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 177
EWG-Vertrag Art. 177 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinsamer Zolltarif - Gesüßter Orangensaft.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1991, I-1895
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.12.1977 - 62/77
Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln
Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-219/89
6 Für die Entscheidung über die Tarifierung des streitigen Erzeugnisses ist daran zu erinnern, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Nummer des Gemeinsamen Zolltarifs und in den Vorschriften zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (siehe z. B. das Urteil vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-Verlag, Slg. 1977, 2343). - EuGH, 16.12.1976 - 38/76
Industriemetall Luma GmbH / Hauptzollamt Duisburg
Auszug aus EuGH, 18.04.1991 - C-219/89
Zunächst darf, wie sich aus der erwähnten Rechtsprechung ergibt, auf den Verwendungszweck einer Ware bei deren Tarifierung nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (siehe zu diesem Punkt das Urteil vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 38/76, Luma, Slg. 1976, 2027).
- BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09
Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke …
Auf den sich aus den objektiven Merkmalen und Eigenschaften ergebenden Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89 --WeserGold--, Slg. 1991, I-1895 Rz 9, und Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m.w.N.). - BFH, 09.02.2006 - V R 49/04
Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89, Weser-Gold, Slg. 1991, I-1895 RandNr. - BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen …
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-219/89, EuGHE 1991, I-1895 Rdnr. 9).
- BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06
Auslegung von § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BierStG und Vorlagepflicht an den EuGH
Da der Begriff des Getränks im Hinblick auf Bier in den Erläuterungen zum Harmonisierten System Verwendung findet, stellt seine Heranziehung zugleich die von der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 18. April 1991, Rs. C-219/89 - Wesergold, Slg. 1991, S. 1-1895 Rn. 9) vermisste Verknüpfung des Verwendungszwecks mit dem Wortlaut der jeweiligen Position der Kombinierten Nomenklatur oder der Erläuterungen hierzu dar. - BFH, 23.09.2009 - VII R 42/07
Einreihung eines Graustufenmonitors
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn er ihr nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt und wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89 --Wesergold--, Slg. 1991, I-1895; Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, ZfZ 2000, 56, m.w.N.). - BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01
Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-219/89 --WeserGold--, EuGHE 1991, I-1895 Rdnr. 9). - BFH, 10.06.2008 - VII R 22/07
Zolltarif: Einreihung eines durch Glukoseverbindung geschützten Vitamin …
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn er ihr nach ihren objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt und wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. EuGH-Urteil vom 18. April 1991 C-219/89, EuGHE 1991, I-1895; Senatsurteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFHE 190, 501, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1997 - C-338/95
Wiener S.I. GmbH gegen Hauptzollamt Emmerich. - Gemeinsamer Zolltarif - …
(35) - Urteil in der Rechtssache C-219/89 (Slg. 1991, I-1895, Randnr. 9). - BFH, 17.10.2006 - VII R 5/06
Tarifierung von Apfelsaftkonzentrat
Das EuGH-Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-219/89 (EuGHE 1991, I-1895), auf das sich die Klägerin beruft, betrifft die Rechtslage vor dem Inkrafttreten der VO Nr. 1776/2001. - EuG, 30.09.2003 - T-243/01
Sony Computer Entertainment Europe / Kommission
Außerdem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. April 1991 in der Rechtssache C-219/89 (WeserGold, Slg. 1991, I-1895, Randnr. 9) festgestellt, dass auf den Verwendungszweck einer Ware bei deren Tarifierung abgestellt werden dürfe, wenn in der Überschrift ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen werde. - FG Köln, 23.03.2007 - 2 K 4427/05
Geltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 …
- FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1461/09
Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung
- FG München, 29.11.2000 - 3 K 1693/99
Tarifierung einer zuckersirupartigen, aromatischen Flüssigkeit; Widerruf von …
- FG Baden-Württemberg, 28.01.1997 - 11 K 156/94
Tarifierung elektrischer Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1995 - C-459/93
Hauptzollamt Hamburg-St. Annen gegen Thyssen Haniel Logistic GmbH. - Gemeinsamer …
- EuGH, 03.06.1992 - C-246/90
Parma / Hauptzollamt Bad Reichenhall
- FG Hamburg, 24.02.2015 - 4 K 35/14
Zolltarif: Vorabentscheidungsersuchen, Einreihung einer Mineralstoffzubereitung …
- BFH, 04.05.1993 - VII R 103/92
Zolltarifliche Bewertung von gelösten Zuckerarten mit beigefügtem Apfelaroma …
- FG Bremen, 16.07.2015 - 4 K 47/14
EuGH-Vorlage zur Tarifierung des Ausgangsstoffs "DESTAB Calcium Carbonate 90SE …
- FG Hamburg, 11.09.2013 - 4 K 250/11
Zolltarifrecht: Vorabentscheidungsersuchen: Auslegung des Begriffs der …
- FG Hamburg, 20.02.2009 - 4 K 140/07
Zollrecht: Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1997 - C-164/95
Fábrica de Queijo Eru Portuguesa Ldª gegen Alfândega de Lisboa (Tribunal Técnico …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-38/95
Ministero delle Finanze gegen Foods Import Srl. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20
Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments
- BFH, 02.02.1993 - VII K 9/92
Tarifierung von Fructosesirup
- FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09
Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung
- FG München, 29.11.2000 - 3 K 1893/99
Zubereitungen zum Herstellen von Getränken; Widerruf von verbindlichen …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Wesergold GmbH & Co. KG gegen Oberfinanzdirektion München.
Gemeinsamer Zolltarif - Gesüßter Orangensaft
Verfahrensgang
- BFH, 06.06.1989 - VII K 18/88
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89
- EuGH, 18.04.1991 - C-219/89
- BFH - VII K 18/88 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- Slg. 1991, I-1895
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.06.1975 - 91/74
Hauptzollamt Hamburg Ericus / Hamburger Import Kompagnie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89
- Urteil vom 10. Juni 1975 in der Rechtssache 91/74 (Sie. 1975, 643).i - Rechtssache 91/74, a. a. O., S. 653.4 - Siehe Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28. Juni 1968 Ober den Gemeinsamen Zolltarif (ABI. L 172, speziell S. 97).
- Rechtssache 91/74, a. a. O., S. 644. I- 1903.
- EuGH, 08.12.1977 - 62/77
Carlsen GmbH / Oberfinanzdirektion Köln
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.01.1991 - C-219/89
Wenn nämlich ein "sehr übermäßig - das heißt zu mehr als 43 % - gezuckerter" Orangensaft im Sinne der Zolltarifierung ein "Fruchtsaft... mit Zusatz von Zucker" ist, warum sollte dann der Anteil von 50 °/o eine entscheidende Schwelle darstellen? Diese Grenze wäre völlig willkürlich, da sie zu einer unterschiedlichen Tarifierung von zwei Waren, die im Hinblick auf den normalen 1 - Urteil vom 8. Dezember 1977 in der Rechtssache 62/77, Carlsen-VerUg GmbH (Slg. 1977, 2343).