Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.1992 - 178/87   

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https://dejure.org/1992,3154
EuGH, 10.03.1992 - 178/87 (https://dejure.org/1992,3154)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 178/87 (https://dejure.org/1992,3154)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 178/87 (https://dejure.org/1992,3154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Minolta Camera / Rat

    Verordnung Nr. 2176/84 des Rates, Artikel 2 Absätze 3 Buchstabe b Ziffer ii, 8 Buchstabe b, 9 und 10 Buchstabe c
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Rechnerisch ermittelter Wert - Vertriebs-, Verwaltungs- und andere Gemeinkosten der Vertriebs-Tochtergesellschaften - Einbeziehung - Von der für die rechnerische ...

  • EU-Kommission

    Minolta Camera / Rat

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Antidumpingzöllen auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan; Rüge der fehlerhaften Berechnung eines Normalwerts; Rüge eines fehlerhaften Vergleichs von Normalwert und Ausfuhrpreis; Rüge eines fehlerhaften Rückgriffs auf die Einzelgeschäftsmethode ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Antidumpingzoll: Japanische Normalkopierer

  • Judicialis

    Verordnung 2176/84/EWG Art. 2 Abs. 3a; ; Verordnung 2176/84/EWG Art. 2 Abs. 8; ; Verordnung 2176/84/EWG Art. 2 Abs. 9; ; EWGV Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Rechnerisch ermittelter Wert - Vertriebs-, Verwaltungs- und andere Gemeinkosten der Vertriebs-Tochtergesellschaften - Einbeziehung - Von der für die rechnerische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1577
  • BB 1993, 1047
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.05.1987 - 255/84

    Nachi Fujikoshi / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    12 Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß die Ermittlung des Normalwerts und die Ermittlung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die VVG-Kosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 301/85

    Sharp Corporation / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    21 und 22, und in der Rechtssache 301/85, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1988, 5813, Randnr. 8).
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    12 Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß die Ermittlung des Normalwerts und die Ermittlung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die VVG-Kosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    11 Demgemäß ermöglicht es die Einbeziehung der VVG-Kosten der Vertriebs-Tochtergesellschaften in den Normalwert zu verhindern, daß Kosten, die notwendigerweise in den Verkaufspreis eines Erzeugnisses einzubeziehen sind, wenn der Verkauf durch eine Vertriebsabteilung innerhalb der Organisation des Herstellers erfolgt, dann nicht mehr einbezogen werden, wenn dieses Erzeugnis durch eine zwar rechtlich selbständige, aber wirtschaftlich vom Hersteller kontrollierte Gesellschaft vertrieben wird (Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86, Tokyo Electric/Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 29).
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    10 Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16) entschieden hat, kann der Umstand, daß Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, daß es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeuebt werden.
  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    12 Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß die Ermittlung des Normalwerts und die Ermittlung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die VVG-Kosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    18 Um den genannten Zweck zu verwirklichen, können die Gemeinschaftsorgane entweder die bei den Verkäufen anderer Modelle desselben Herstellers erzielte Gewinnspanne oder die Gewinnspanne anderer Unternehmen zugrunde legen (Urteile vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85, Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1987 - 260/84

    Minebea / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    12 Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß die Ermittlung des Normalwerts und die Ermittlung des Ausfuhrpreises nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. die Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo/Rat, Slg. 1987, 1809, Randnr. 13, 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 14, 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 14, und 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 8) unterschiedlichen Regeln unterliegen und daß daher die VVG-Kosten nicht notwendigerweise in beiden Fällen gleich behandelt werden müssen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 178/87
    Sie durften insoweit auf die kombinierte Gewinnspanne der beiden Gesellschaften abstellen, weil diese eine wirtschaftliche Einheit bilden (Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86, Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927, Randnr. 17).
  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Antidumpingzölle -

    63, 70 und 73, sowie vom 10. März 1992, Minolta Camera/Rat, C-178/87, Slg. 1992, I-1577, Randnr. 12).
  • EuG, 21.02.2024 - T-762/20

    Sinopec Chongqing SVW Chemical u.a./ Kommission

    Toutefois, ainsi que le font valoir les requérantes, il résulte de la jurisprudence que les ventes à l'exportation et les ventes sur le marché national d'un producteur-exportateur peuvent voir intervenir des sociétés, liées ou non, ou des services internes de vente différents (voir, en ce sens, arrêt du 10 mars 1992, Minolta Camera/Conseil, C-178/87, EU:C:1992:112, points 2, 9 et 13, et conclusions de l'avocat général Mengozzi dans les affaires jointes Conseil et Commission/Interpipe Niko Tube et Interpipe NTRP, C-191/09 P et C-200/09 P, EU:C:2011:245, points 65 et 66).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-191/09

    Rat / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame

    9 - Urteil vom 10. März 1992 (C-178/87, Slg. 1992, I-1577).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-200/09

    Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - Gemeinsame

    9 - Urteil vom 10. März 1992 (C-178/87, Slg. 1992, I-1577).
  • EuGH, 01.10.2014 - C-393/13

    Rat / Alumina - 'Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) Nr.

    Zudem bestätige Rn. 17 des Urteils Minolta Camera/Rat (C-178/87, EU:C:1992:112), das das Gericht in Rn. 27 des angefochtenen Urteils anführe, auf die es wiederum in Rn. 38 Bezug nehme, nicht die von ihm vorgenommene Auslegung.
  • EuG, 19.03.2015 - T-413/13

    City Cycle Industries / Rat

    En outre, il ressort du règlement de base que les institutions de l'Union doivent choisir la méthode la plus appropriée en vue de calculer le dumping et que ce choix suppose l'appréciation de situations économiques complexes (voir, en ce sens, arrêt du 10 mars 1992, Minolta Camera/Conseil, C-178/87, Rec, EU:C:1992:112, point 41).
  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

    8 und 9, vom 5. Oktober 1988 in den Rechtssachen 260/85 und 106/86, TEC u. a./Rat, Slg. 1988, 5855, Randnr. 31, und vom 10. März 1992 in den Rechtssachen C-171/87, Canon/Rat, Slg. 1992, I-1237, Randnr. 15, und C-178/87, Minolta Camera/Rat, Slg. 1992, I-1577, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

    33 - Vgl. Urteil Minolta Camera/Rat (C-178/87, EU:C:1992:112, Rn. 41).
  • EuG, 30.04.2013 - T-304/11

    Alumina / Rat - Dumping - Einfuhren von Zeolith-A-Pulver mit Ursprung in Bosnien

    Im Übrigen wird, wenn der Normalwert nicht gemäß Art. 2 Abs. 1 der Grundverordnung festgelegt werden kann, mit seiner Ermittlung gemäß Art. 2 Abs. 3 und 6 der Grundverordnung bezweckt, einen Wert zu finden, der so nahe wie möglich an dem Verkaufspreis liegt, den das betreffende Erzeugnis hätte, wenn es im normalen Handelsverkehr des Ursprungs- oder Ausfuhrlands verkauft würde (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 1992, Minolta Camera/Rat, C-178/87, Slg. 1992, I-1577, Randnr. 17).
  • EuG, 24.10.2006 - T-274/02

    Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit

    Der Gerichtshof hat darauf geantwortet, dass dem "Vorbringen ..., dass die ... [asymmetrische Methode] nur gerechtfertigt sei, wenn der Exporteur sich schuldhaft auf Verschleierung des Dumping[s] gerichteter Praktiken bedient habe, ... nicht gefolgt werden [kann]", da, auch wenn "diese Methode geeignet ist, solchen Praktiken zu begegnen, ... ihre Anwendung doch keineswegs auf Fälle beschränkt [ist], in denen die Gemeinschaftsorgane ein solches Verhalten festgestellt haben" (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-178/87, Minolta Camera/Rat, Slg. 1992, I-1577, Randnr. 42; siehe in diesem Sinne auch die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Minolta Camera/Rat, Slg. 1992, I-1603, Nrn. 53 bis 55).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,17951
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87 (https://dejure.org/1990,17951)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.1990 - 178/87 (https://dejure.org/1990,17951)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 178/87 (https://dejure.org/1990,17951)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Minolta Camera Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1577
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.05.1987 - 258/84

    Nippon Seiko / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    Zum anderen hat der Gerichtshof in Randnummer 31 seines Urteils Tokyo Electric/Rat (a. a. O.) im Zusammenhang mit der Errechnung des Normalwerts kategorisch das Vorbringen zurückgewiesen, die WG-Kosten müßten sowohl bei der Errechnung des Normalwerts als auch bei der des Ausfuhrpreises gleichbehandelt werden, und lediglich auf seine Urteile vom 7. Mai 1987 in den "Kugellagersachen" (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hingewiesen, wonach es.

    49. Ein ähnliches Vorbringen hat der Gerichtshof bereits in seinen sog. "Kugellagerurteilen" vom 7. Mai 1987, a. a. O., zurückgewiesen.

    In den Randnummern 15 und 18 seines Urteils in der Rechtssache 258/84 (Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923) hat er ausdrücklich festgestellt, daß weder Absatz 13 noch Absatz 9 des Artikels 2 der Grundverordnung vorschreiben, Normalwert und Ausführpreis nach ähnlichen oder denselben Methoden zu berechnen.

  • EuGH, 05.10.1988 - 260/85

    TEC / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    Es kommt hinzu, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom gleichen Tag in den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (Tokyo Electric/Rat, Slg. 1988, 5855) auf die Errechnung des Normalwerts nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer ii den Rechtsgedanken der "wirtschaftlichen Einheit" angewandt hat, der vermeiden soll, 3 - Der Antidumping-Kodex wurde unter der Bezeichnung "Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens" im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft durch den Beschluß des Rates vom 10. Dezember 1979 über den Abschluß der multilateralen Übereinkommen, die im Zuge der Handelsverhandlungen von ' 1973 - 1979 ausgehandelt wurden, genehmigt (ABl. ,1980, L 71, S. 1, 90).

    In den verbundenen Rechtssachen 260/85 und 106/86 (Tokyo Electric/Rat, a. a. O.) hatte die Klägerin beanstandet, daß der Rat ihr eine Gewinnspanne von 47, 92 % zugerechnet hatte, die derjenigen entsprach, die ein anderer Hersteller beim Verkauf einer beschränkten Menge ESM auf dem Inlandsmarkt erzielt hatte.

  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    In Randnummer 19 seines Urteils in den verbundenen Rechtssachen 277/85'und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731) hat der Gerichtshof festgestellt, daß "dem Erfordernis der Vergleichbarkeit nach Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a genügt ist, wenn sowohl Normalwert als auch Ausfuhrpreis unter Bezugnahme auf den ersten Verkauf an einen unabhängigen Käufer bestimmt werden",.

    Zwar hat der Gerichtshof in seinem Urteil Canon/Rat (a. a. O.) nur den Buchstaben a dieser Vorschrift ausdrücklich angesprochen.

  • EuGH, 12.12.1972 - 21/72

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    "Dieser Vergleich soll gerecht sein und sich auf Preise der gleichen Handelsstufe beziehen, vorzugsweise der Stufe ab Werk." 5 - Urteil vom 12. Dezember 1972 in den verbundenen Rechtssachen 21/72 bis 24/72 (Slg. 1972, 1219).
  • EuGH, 07.05.1987 - 240/84

    Toyo / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    Zum anderen hat der Gerichtshof in Randnummer 31 seines Urteils Tokyo Electric/Rat (a. a. O.) im Zusammenhang mit der Errechnung des Normalwerts kategorisch das Vorbringen zurückgewiesen, die WG-Kosten müßten sowohl bei der Errechnung des Normalwerts als auch bei der des Ausfuhrpreises gleichbehandelt werden, und lediglich auf seine Urteile vom 7. Mai 1987 in den "Kugellagersachen" (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hingewiesen, wonach es.
  • EuGH, 05.10.1988 - 301/85

    Sharp Corporation / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    Ich verweise insbesondere auf das Urteil in der Rechtssache 301/85 (Sharp Corporation/Rat, Slg. 1988, 5813), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Nichts in dieser Bestimmung verbietet es, als ,angemessene Gewinnspanne" den Gewinn zugrunde zu legen, der normalerweise von einem anderen Unternehmen als demjenigen erzielt wird, das Gegenstand der Antidumpinguntersuchung ist" (Randnr. 8).
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    In seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) hat sich der Gerichtshof einer ähnlichen Erwägung bedient, um den Antrag von Gestetner, Importeur auf OEM-Basis der von Mita hergestellten NPK, zurückzuweisen, wonach als Ausfuhrpreis der Preis festgelegt werden sollte, den sie an Mita Eu- 6 - Interessant ist hier der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-157/87 (Electroimpex/Rat, Slg. 1990, I-3021), eine Definition des Dumpingbegriffs auf der Grundlage eines Vergleichs des Verkaufspreises eines Produkts mit seinen Gestehungskosten abgelehnt hat (vgl. Randnrn. 20 bis 22).
  • EuGH, 11.07.1990 - 157/87

    Electroimpex u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87
    In seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781) hat sich der Gerichtshof einer ähnlichen Erwägung bedient, um den Antrag von Gestetner, Importeur auf OEM-Basis der von Mita hergestellten NPK, zurückzuweisen, wonach als Ausfuhrpreis der Preis festgelegt werden sollte, den sie an Mita Eu- 6 - Interessant ist hier der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache C-157/87 (Electroimpex/Rat, Slg. 1990, I-3021), eine Definition des Dumpingbegriffs auf der Grundlage eines Vergleichs des Verkaufspreises eines Produkts mit seinen Gestehungskosten abgelehnt hat (vgl. Randnrn. 20 bis 22).
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