Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990

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   EuGH, 10.03.1992 - 179/87   

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https://dejure.org/1992,2762
EuGH, 10.03.1992 - 179/87 (https://dejure.org/1992,2762)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 179/87 (https://dejure.org/1992,2762)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 179/87 (https://dejure.org/1992,2762)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Sharp Corporation / Rat

    Verordnung Nr. 2176/84 des Rates, Artikel 2 Absatz 3 Buchstaben a und b
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Vorrangig heranzuziehendes Kriterium - Im normalen Handelsverkehr praktizierter Preis - Vom Hersteller kontrollierte Vertriebsgesellschaft - Berücksichtigung der ...

  • EU-Kommission

    Sharp Corporation / Rat

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Nichtigerklärung von Teilen einer Verordnung zur Einführung eines Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Normalpapierkopierern aus Japan; Geltendmachung einer fehlerhaften Berechnung des Normalwertes sowie des Ausfuhrpreises für Produkte aus Asien; Beurteilung ...

  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EWG Art. 173

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 230; EWG Art. 173
    1. Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - Dumpingspanne - Bestimmung des Normalwerts - Vorrangig heranzuziehendes Kriterium - Im normalen Handelsverkehr praktizierter Preis - Vom Hersteller kontrollierte Vertriebsgesellschaft - Berücksichtigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1635
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 179/87
    34 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zu einem ähnlichen Vorbringen der Klägerin in dem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (Gestetner/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 57) festgestellt hat, daß sich die Gemeinschaftsorgane hinsichtlich der Einfuhr von durch Fuji Xerox gelieferten NPK aus Japan auf den Standpunkt gestellt haben, Rank Xerox habe nicht den Beweis dafür erbracht, daß sie zum Kauf dieser Geräte durch Gründe des Selbstschutzes veranlasst worden sei; nach den vorliegenden Informationen habe es sich um eine im Rahmen des Xerox-Konzerns getroffene Entscheidung der Geschäftsleitung gehandelt.

    Olivetti und Océ führten, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (a. a. O., Randnr. 47) entschieden hat, NPK aus Japan ein, um ihren Kunden ein vollständiges Sortiment von Modellen anbieten zu können.

    Wie der Gerichtshof nämlich in demselben Urteil in der Rechtssache C-156/87 (a. a. O., Randnr. 43) zu Artikel 4 der Verordnung Nr. 2176/84 entschieden hat, ist es Sache der Gemeinschaftsorgane, bei der Ausübung ihres Ermessens zu prüfen, ob sie Hersteller, die zu Exporteuren oder Importeuren in einer besonderen Beziehung stehen oder selbst zugleich Importeure der gedumpten Ware sind, vom "Wirtschaftszweig der Gemeinschaft" ausschließen sollen.

    58 Die Beantwortung der Frage, ob die Interessen der Gemeinschaft ein Eingreifen der Gemeinschaft erfordern, setzt, wie der Gerichtshof namentlich in seinem Urteil vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87 (a. a. O., Randnr. 63) entschieden hat, die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte voraus.

  • EuGH, 05.10.1988 - 273/85

    Silver Seiko / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 179/87
    11 Wie der Gerichtshof ferner in dem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 273/85 und 107/86 (Silver Seiko/Rat, Slg. 1988, 5927, Randnr. 14) entschieden hat, macht es die Berücksichtigung der Preise der Vertriebs-Tochtergesellschaft möglich, zu verhindern, daß Kosten, die offensichtlich im Verkaufspreis eines Erzeugnisses enthalten sind, wenn der Verkauf durch eine Vertriebsabteilung innerhalb der Organisation des Herstellers erfolgt, als nicht in diesem Preis enthalten angesehen werden, wenn die gleiche Verkaufstätigkeit von einer zwar rechtlich selbständigen, jedoch wirtschaftlich vom Hersteller kontrollierten Gesellschaft ausgeuebt wird.
  • EuGH, 05.10.1988 - 250/85

    Brother / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 179/87
    8 Wie der Gerichtshof insbesondere in seinem Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 250/85 (Brother/Rat, Slg. 1988, 5683, Randnr. 16) entschieden hat, kann der Umstand, daß Produktions- und Verkaufstätigkeit innerhalb eines aus rechtlich selbständigen Gesellschaften bestehenden Konzerns aufgeteilt sind, nichts daran ändern, daß es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Tätigkeiten organisiert, die in anderen Fällen von einem auch rechtlich eine Einheit darstellenden Gebilde ausgeuebt werden.
  • EuGH, 05.10.1988 - 277/85

    Canon / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 179/87
    10 Wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 5. Oktober 1988 in den verbundenen Rechtssachen 277/85 und 300/85 (Canon/Rat, Slg. 1988, 5731, Randnr. 11) entschieden hat, sind diese Preise in erster Linie für die Ermittlung des Normalwerts heranzuziehen, während die anderen in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b Ziffern i und ii vorgesehenen Berechnungsmethoden nur hilfsweise in Betracht kommen.
  • EuGH, 05.10.1988 - 301/85

    Sharp Corporation / Rat

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - 179/87
    12 Die Klägerin macht ferner geltend, sie sei anders behandelt worden, als die Gemeinschaftsorgane in den Rechtssachen "Elektronische Schreibmaschinen" (Urteil vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 301/85, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1988, 5813) den japanischen Exporteur Nakajima behandelt hätten.
  • EuG, 25.09.1997 - T-170/94

    Shanghai Bicycle / Rat

    Drittens seien die Gemeinschaftsorgane berechtigt, bestimmte Waren als eine einzige "gleichartige Ware" zu behandeln, wenn die Leistungsklassen nicht klar gegeneinander abgegrenzt worden seien, wenn bestimmte Warentypen zu mehreren verschiedenen Leistungsklassen gehören könnten und wenn zum einen zwischen bestimmten Warentypen nahe beieinanderliegender Leistungsklassen und zum anderen zwischen Waren verschiedener Leistungsklassen Wettbewerb herrsche (Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation u. a./Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnrn.

    35, 36 und 40, sowie Urteil Sharp Corporation u. a./Rat, zitiert in Randnr. 59 des vorliegenden Urteils, Randnrn.

  • EuGH, 14.12.2001 - C-404/01

    Kommission / Euroalliages u.a.

    Angesichts des weiten Ermessens, das der Kommission im vorliegenden Fall insbesondere bei der Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses zusteht (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holding/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 292), erwiese sich der spätere Ersatz des Schadens als zumindest ungewiss.
  • EuG, 18.09.2012 - T-156/11

    Since Hardware (Guangzhou) / Rat - Dumping - Einfuhren von Bügelbrettern und

    Die Gemeinschaftsorgane haben daher in Ausübung ihres Ermessens die genannten Kriterien zu prüfen und aus den in der angeführten Vorschrift aufgezählten Beurteilungsmerkmalen diejenigen auszuwählen, die sie im jeweiligen Einzelfall für sachdienlich erachten (Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 1992, Sharp Corporation/Rat, C-179/87, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 46).
  • EuG, 01.08.2001 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Angesichts des weiten Ermessens, das der Kommission im vorliegenden Fall insbesondere bei der Beurteilung des Gemeinschaftsinteresses zusteht (Urteile des Gerichtshofes vom 14. März 1990 in der Rechtssache C-156/87, Gestetner Holdings/Rat und Kommission, Slg. 1990, I-781, Randnr. 63, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58; Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 292), erwiese sich der spätere Ersatz des Schadens als zumindest ungewiss.
  • EuG, 17.12.2010 - T-369/08

    EWRIA u.a. / Kommission - Dumping - Einfuhren von Kabeln und Seilen aus Eisen

    35 bis 40, und Sharp Corporation/Rat, C-179/87, Slg. 1992, I-1635, Randnrn.
  • EuG, 08.07.2003 - T-132/01

    Euroalliages u.a. / Kommission

    Ist daher der Gemeinschaftsrichter mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der Kommission befasst, mit der ein Antidumpingverfahren aus Gründen des Gemeinschaftsinteresses eingestellt wurde, so hat er zu prüfen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der beanstandeten Wahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine Rechtsfehler und keine offensichtlich fehlerhafte Beurteilung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58, und Urteil des Gerichts vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache T-2/95, Industrie des poudres sphériques/Rat, Slg. 1998, II-3939, Randnr. 292).
  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission

    72 Dabei entspricht das weite Ermessen, über das der Gemeinschaftsgesetzgeber in diesem Bereich verfügt, dem Ermessen, das den Gemeinschaftsorganen nach ständiger Rechtsprechung zuerkannt wird, wenn sie in Anwendung der Grundverordnungen konkrete Schutzmaßnahmen gegen Dumping treffen (vgl. z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, FEDIOL/Kommission, Slg. 1983, 2913, Randnr. 30, vom 20. März 1985 in der Rechtssache 264/82, Timex/Rat und Kommission, Slg. 1985, 849, Randnr. 16, vom 14. März 1990 in der Rechtssache Gestetner Holdings/Rat und Kommission, a. a. O., Randnr. 63, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87, Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58, und Urteil des Gerichts vom 2. Mai 1995 in den Rechtssachen T-163/94 und T-165/94, NTN Corporation und Koyo Seiko/Rat, Slg. 1995, II-1381, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

    Vgl. auch das Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-179/87 (Sharp Corporation/Rat, Slg. 1992, I-1635, Randnr. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-21/13

    Simon, Evers & Co - Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 384/96 -

    37 - Vgl. Urteil Sharp Corporation/Rat (C-179/87, EU:C:1992:113, Rn. 58).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-511/09

    Dongguan Nanzha Leco Stationery / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhr von

    10 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1992, Sharp Corporation/Rat (C-179/87, Slg. 1992, I-1635, Randnrn.
  • EuG, 20.05.2015 - T-310/12

    Yuanping Changyuan Chemicals / Rat

  • EuG, 02.05.1995 - T-163/94

    NTN Corporation und Koyo Seiko Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Union. -

  • EuG, 14.12.2004 - T-317/02

    DAS GERICHT ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUR VERORDNUNG ÜBER HANDELSHEMMNISSE

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-358/89

    Extramet Industrie SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 179/87   

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https://dejure.org/1990,17606
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 179/87 (https://dejure.org/1990,17606)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sharp Corporation gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Antidumpingzölle auf Normalpapierkopierer mit Ursprung in Japan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1635
 
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