Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 10.03.1992 - C-215/90   

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https://dejure.org/1992,2341
EuGH, 10.03.1992 - C-215/90 (https://dejure.org/1992,2341)
EuGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - C-215/90 (https://dejure.org/1992,2341)
EuGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - C-215/90 (https://dejure.org/1992,2341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Chief Adjudication Officer / Twomey

    Verordnung des Rates Nr. 1408/71, Artikel 19
    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Krankenversicherung - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Geltungsbereich des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1408/71 - Arbeitnehmer, der im Wohnmitgliedstaat nicht erwerbstätig war ...

  • EU-Kommission

    Chief Adjudication Officer / Twomey

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständig sowie deren Familienangeh... örige Art. 19; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14.06.1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständig sowie deren Familienangehörige Art. 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Krankenversicherung - In einem anderen Mitgliedstaat als dem zuständigen Staat wohnender Arbeitnehmer - Geltungsbereich des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1408/71 - Arbeitnehmer, der im Wohnmitgliedstaat nicht erwerbstätig war ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Systeme der sozialen Sicherheit; Anwendung auf Wanderarbeitnehmer, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt waren und in einem anderen Mitgliedstaat erkrankten, auch wenn dort vor der Erkrankung nicht gearbeitet wurde

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1823
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1991 - 140/88

    Noij / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-215/90
    Nur die Arbeitnehmer, die endgültig jede Berufstätigkeit aufgegeben haben, stehen ausserhalb des Anwendungsbereichs des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 1991 in der Rechtssache C-140/88, Noij, Slg. 1991, I-387, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-215/90
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84 (Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnrn. 14 und 15) festgestellt hat, unterliegt ein Arbeitnehmer, der seine im Gebiet eines Mitgliedstaats ausgeuebte Tätigkeit beendet hat, weiterhin dessen Rechtsvorschriften, wenn er nicht in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt ist.
  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus EuGH, 10.03.1992 - C-215/90
    13 Zunächst ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes die in Artikel 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 1408/71 enthaltene Definition des Begriffs "Arbeitnehmer" von allgemeiner Tragweite ist und sich auf jede Person erstreckt, die, ob sie nun eine Erwerbstätigkeit ausübt oder nicht, die Versicherteneigenschaften nach den für die soziale Sicherheit geltenden Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten besitzt (vgl. u. a. Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Diese Vorschrift gewährleistet in ihrer Auslegung in der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere den Urteilen vom 10. März 1992, Twomey (C-215/90, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 18), und vom 17. September 2002, Baumbast und R (C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 89), Arbeitnehmern und Selbständigen sowie ihren Familienangehörigen, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen und der ärztlichen Behandlung im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ihres Wohnorts bedürfen, zulasten des zuständigen Staates einen Anspruch auf Sachleistungen vom Träger des Wohnortmitgliedstaats.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1997 - C-160/96

    Manfred Molenaar und Barbara Fath-Molenaar gegen Allgemeine Ortskrankenkasse

    (57) - Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90 (Twomey, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 15).

    (58) - Vgl. das in der vorstehenden Fußnote zitierte Urteil Twomey (Randnr. 16).

  • EuGH, 07.02.2002 - C-28/00

    DISKRIMINIERUNG DURCH DAS ÖSTERREICHISCHE RECHT IM FALL VON IN EINEM ANDEREN

    Demnach wäre, wie der Generalanwalt in Nummer 49 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die Klägerin, die zuletzt in Österreich beschäftigt war, nach Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1408/71 in der vor der Aufnahme von Buchstabe f durch die Verordnung (EWG) Nr. 2195/91 des Rates vom 25. Juni 1991 zur Änderung der Verordnung Nr. 1408/71 (ABl. L 206, S. 2) anwendbaren Fassung während der Zeiten der Erziehung ihrer Kinder in Belgien, wo sie keine Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmerin oder als Selbstständige ausgeübt hat, weiterhin den österreichischen Rechtsvorschriften unterworfen gewesen (vgl. Urteile vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 14, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90, Twomey, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1997 - C-275/96

    Kuusijärvi

    43 Die niederländische Regierung ist der Meinung, Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f enthalte eine ausdrückliche Kollisionsregel für Fälle wie den vorliegenden und sei dahin zu verstehen, daß die Rechtsprechung, aus der man folgern könnte, Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe a sei in diesem Fall anwendbar, insbesondere das Urteil Twomey, überholt sei.

    51 Das Urteil Twomey(38) betraf schließlich eine britische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich zeitweise gearbeitet und gewohnt hatte, ihre Beschäftigung dann aufgab und nach Irland zog, wo sie nicht arbeitete.

    (12) - Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78 (Pierik, Slg. 1979, 1977) und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90 (Twomey, Slg. 1992, I-1823).

  • EuGH, 11.06.1998 - C-275/96

    Kuusijärvi

    9 und 10), daß nur die Arbeitnehmer, die endgültig jede Berufstätigkeit aufgegeben hätten, außerhalb des Anwendungsbereichs des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1408/71 stünden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90 (Twomey, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 10).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

    24 Die Klägerinnen des Ausgangsverfahrens fallen unter die Verordnung Nr. 1408/71, soweit für sie in den Niederlanden ein System der sozialen Sicherheit maßgebend war und sie als Versicherte Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit hätten, wenn sie in diesem Mitgliedstaat wohnten (vgl. entsprechend u. a. die Urteile vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/78, Pierik, Slg. 1979, 1977, Randnr. 4, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90, Twomey, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 13).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-302/02

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE FAMILIENLEISTUNGEN FÜR DIE FAMILIENANGEHÖRIGEN

    9 und 10, und vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90, Twomey, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-522/10

    Reichel-Albert - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Koordinierung der

    30 - Das Urteil Kauer verweist insoweit auf das Urteil Ten Holder (Randnr. 14) sowie das Urteil vom 10. März 1992, Twomey (C-215/90, Slg. 1992, I-1823, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Leistungen

    9 - Urteil vom 10. März 1992 (C-215/90, Slg. 1992, I-1823, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-43/99

    Leclere und Deaconescu

    21: - Urteil vom 10. März 1992 in der Rechtssache C-215/90 (Slg. 1992, I-1823, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2016 - C-430/15

    Tolley - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96

    Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90   

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https://dejure.org/1991,18815
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90 (https://dejure.org/1991,18815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.1991 - C-215/90 (https://dejure.org/1991,18815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - C-215/90 (https://dejure.org/1991,18815)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Chief Adjudication Officer gegen Anne Maria Twomey.

    Soziale Sicherheit - Leistungen bei Krankheit - Leistungsempfänger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1823
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 31.05.1979 - 182/78

    Pierik

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90
    (2) Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/79 (Slg. 1979, 1977).
  • EuGH, 22.05.1980 - 143/79

    Walsh

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90
    (3) Urteil vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 143/79 (Slg. 1980, 1639).
  • EuGH, 12.01.1983 - 150/82

    Coppola

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90
    (4) Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 150/82 (Slg. 1983, 43).
  • EuGH, 04.10.1991 - 349/87

    Paraschi / Landesversicherungsanstalt Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90
    (5) Vgl. zuletzt Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-349/87 (Paraschi, Slg. 1991, 4501, Randnr. 22).
  • EuGH - 182/79 (anhängig)

    Paiola / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1991 - C-215/90
    (2) Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 182/79 (Slg. 1979, 1977).
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