Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1992

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   EuGH, 18.03.1992 - C-29/90   

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https://dejure.org/1992,2348
EuGH, 18.03.1992 - C-29/90 (https://dejure.org/1992,2348)
EuGH, Entscheidung vom 18.03.1992 - C-29/90 (https://dejure.org/1992,2348)
EuGH, Entscheidung vom 18. März 1992 - C-29/90 (https://dejure.org/1992,2348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung durch die mit Gründen versehene Stellungnahme - Dem Mitgliedstaat gesetzte Frist - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens - Eventülle Haftung des ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 76/768/EWG vom 27.06.1976 Art. 7 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Streitgegenstand - Bestimmung durch die mit Gründen versehene Stellungnahme - Dem Mitgliedstaat gesetzte Frist - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens - Eventülle Haftung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des Streitgegenstands durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag; Herbeiführung einer abschließenden Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung solcher Mittel ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1971
  • BB 1994, 77
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 18.03.1992 - C-29/90
    12 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 35) wird der Streitgegenstand bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt; für eine Klage ist auch dann, wenn die mit ihr gerügte Vertragsverletzung nach Ablauf der gemäß Artikel 169 Absatz 2 gesetzten Frist abgestellt wird, noch ein Rechtsschutzinteresse insoweit gegeben, als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft.
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 18.03.1992 - C-29/90
    7 Die Richtlinie hat - wie der Gerichtshof schon im Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Provide, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28) festgestellt hat - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt.
  • BFH, 24.02.1999 - X R 171/96

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte verfassungswidrig?

    Der Gesichtspunkt der Gewinnverwendungsfreiheit (so Ritter, BB 1994, 77) überzeuge in diesem Zusammenhang nicht (Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 32c Rz. 3).
  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Da durch ein Urteil, mit dem eine Vertragsverletzung festgestellt wird, gegebenenfalls die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise trifft (vgl. Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12), und da es eine Vorbedingung für die Erhebung einer auf Artikel 171 EG-Vertrag (jetzt Artikel 228 EG) gestützten Klage ist, ist es unabdingbar, daß der Mitgliedstaat im Laufe des Vorverfahrens Gelegenheit gehabt hat, sämtliche von der Kommission gegen ihn erhobenen Rügen zurückzuweisen.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsschutzinteresse auch dann noch gegeben, wenn die mit einer Klage gerügte Vertragsverletzung nach Ablauf dieser Frist abgestellt wird (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 8, vom 24. März 1988 in der Rechtssache 240/86, Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1835, Randnr. 14, und vom 18. März 1992, Kommission/Griechenland, Randnr. 12).

    Die Kommission antwortet hierauf, sie sei nicht nur gehalten, darüber zu wachen, daß die Richtlinien in alle nationalen Rechtsordnungen umgesetzt würden, sondern sie habe sich auch zu vergewissern, daß die von diesen Richtlinien verfolgten Ziele in den Mitgliedstaaten die einer Erfolgspflicht unterlägen tatsächlich und ordnungsgemäß erreicht würden (vgl. Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-45/91, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-2509).

  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    10 Einerseits wird nach ständiger Rechtsprechung der Streitgegenstand bei einer Vertragsverletzungsklage nach Artikel 226 EG durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt (vgl. Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-280/89, Kommission/Irland, Slg. 1992, I-6185, Randnr. 7), so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie diese Stellungnahme (vgl. Urteile vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-456/03, Kommission/Italien, Slg. 2005, I-5335, Randnr. 35, und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-33/04, Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 36).

    20 Hierzu ist zunächst daran zu erinnern, dass die Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach Artikel 226 EG die Aufgabe hat, von Amts wegen und im Allgemeininteresse die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteile vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-333/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-1025, Randnr. 23, und vom 2. Juni 2005 in der Rechtssache C-394/02, Kommission/Griechenland, Slg. 2005, I-4713, Randnrn.

    Hierzu genügt der Hinweis, dass sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf interne Umstände, wie z. B. im Stadium der Durchführung einer Handlung der Gemeinschaft auftretende Schwierigkeiten berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Gemeinschaftsvorschrift festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (Urteile vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-387/97, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-5047, Randnr. 70, und vom 25. April 2002 in den Rechtssachen C-418/00 und C-419/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-03969, Randnr. 59).

  • EuGH, 05.05.1993 - C-246/91

    Kommission / Frankreich

    8 In dem Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, 1971, Randnr. 13) hat der Gerichtshof weiterhin entschieden, daß es nicht mit der Richtlinie vereinbar ist, das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel von der Führung einer Akte abhängig zu machen, die über die nach der Richtlinie erforderlichen Angaben hinaus weitere Angaben enthält.

    12 Die französische Regierung hat die Vertragsverletzung im übrigen eingeräumt, da sie mit Schreiben vom 30. November 1992, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 1. Dezember 1992, erklärt hat, daß sie von der Auslegung der Richtlinie, die der Gerichtshof in dem genannten Urteil in der Rechtssache C-29/90 vorgenommen habe, Kenntnis genommen habe und daß sie im Hinblick auf ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften die sich aus dieser Auslegung ergebenden Konsequenzen ziehen werde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    10: - Vgl. z. B. die Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-166/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2001, I-9835, Randnr. 9) und vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90 (Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-207/00

    Kommission / Italien

    Selbst wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil vom18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-119/00

    Kommission / Luxemburg

    Schließlich besteht auch dann, wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, das Rechtsschutzinteresse an der Klage fort, mit der die Grundlage für die Haftung geschaffen werden soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-442/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auch dann, wenn die Vertragsverletzung nach Ablauf dieser Frist abgestellt wurde, ist für eine Klage noch ein Rechtsschutzinteresse insoweit gegeben, als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber denjenigen trifft, die aus dieser Vertragsverletzung Ansprüche herleiten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. März 1992, Kommission/Griechenland, C-29/90, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnrn.
  • EuGH, 06.12.2001 - C-166/00

    Kommission / Griechenland

    Selbst wenn eine Vertragsverletzung aber nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweisegegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 28).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-280/89

    Kommission / Irland

    Jedoch wird nach ständiger Rechtsprechung (Urteil vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12) der Streitgegenstand bei einer Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt, und ein Rechtsschutzinteresse ist auch dann, wenn die mit der Klage gerügte Vertragsverletzung nach Ablauf der gemäß Artikel 169 Absatz 2 gesetzten Frist abgestellt wird, noch insoweit gegeben, als die Grundlage für eine Haftung geschaffen wird, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder einzelnen trifft.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1992 - C-243/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Vergabe

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2001 - C-365/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1992 - C-280/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Fischerei - Von

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2002 - C-323/01

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1993 - C-246/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2000 - C-331/99

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.1998 - C-409/97

    Kommission / Luxemburg

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   Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1992 - C-29/90   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-1971
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.09.1978 - 69/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1992 - C-29/90
    (5) Z. B. Urteil vom 21. September 1978 in der Rechtssache 69/77 (Kommission/Italien, Slg. 1978, 1749).
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1992 - C-29/90
    (2) Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88 (Slg. 1989, 3891).
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