Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 07.04.1992 - C-358/90   

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https://dejure.org/1992,3379
EuGH, 07.04.1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,3379)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,3379)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,3379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Compagnia Italiana Alcool / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 190; Verordnung Nr. 3877/88 des Rates, Artikel 2; Verordnung Nr. 1780/89 der Kommission, Artikel 23
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Destillation - Absatz von Alkohol - Ausschreibungsverfahren - Befugnis der Kommission, im Rahmen eines Sonderausschreibungsverfahrens, in dem gültige Angebote abgegeben worden sind, die Erteilung des Zuschlags ...

  • EU-Kommission

    Compagnia Italiana Alcool / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nichtigerklärung einer Kommissionsentscheidung über den Verkauf von Alkohol; Regelungen über die gemeinsame Marktorganisation für Wein sowie die Destillation bestimmter Erzeugnisse aus Wein; Anforderungen an die Gewährleistung der Gleichbehandlung sämtlicher ...

  • Judicialis

    EG Art. 230; ; EWG Art. 173; ; EWG Art. 178; ; EWG Art. 35; ; EWG Art. 190; ; VO Nr. 2575/90 Art. 1; ; VO 822/87 Art. 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Destillation - Absatz von Alkohol - Ausschreibungsverfahren - Befugnis der Kommission, im Rahmen eines Sonderausschreibungsverfahrens, in dem gültige Angebote abgegeben worden sind, die Erteilung des Zuschlags ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Weinalkohol - Sonderausschreibung - Nichtannahme der abgegebenen Angebote - Bedingungen für die Sicherheitsleistung - Außervertragliche Haftung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-2457
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-358/90
    Verfügt die Kommission über einen derartigen Spielraum, so ist sie verpflichtet, nicht nur die Faktoren zu benennen, die ihre Entscheidung beeinflusst haben, sondern auch die Wirkungen dieser Faktoren anzugeben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, 5469, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-413/06

    GENERALANWÄLTIN KOKOTT SCHLÄGT VOR, DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZU

    98 - In diesem Sinne, am Beispiel eines Falls aus der Landwirtschaftspolitik, das Urteil vom 7. April 1992, Compagnia italiana alcool/Kommission (C-358/90, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 42).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-284/94

    Spanien / Rat

    Im übrigen gehe aus dem Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90 (Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457) hervor, daß ein Organ, wenn es über ein weites Ermessen bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Situationen verfüge, bei der Ausübung dieses Ermessens Faktoren berücksichtigen müsse, die zu Störungen des Marktes führen könnten; es sei verpflichtet, nicht nur die Faktoren zu benennen, die seine Entscheidung beeinflußt hätten, sondern auch die Wirkungen dieser Faktoren anzugeben.

    Der Hinweis in der dritten Begründungserwägung auf "Störungen im Handel mit der Volksrepublik China" sei eine Bemerkung rein tatsächlicher Natur, die nicht ausreiche, um die Art und Weise zu rechtfertigen, in der das Organ sein weites Ermessen ausgeübt habe (Urteil Compagnia italiana alcool/Kommission).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

    97 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90 (Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnrn.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-64/98

    Petrides / Kommission

    Dazu ist mit der Kommission festzustellen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zur gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90, Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 42) die Kommission, wenn sie beschließt, wegen der Gefahr einer Marktstörung eine Ausschreibung aufzuheben, über ein weites Ermessen bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Situationen verfügt.
  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

    Die Entscheidung erfuelle daher nicht die vom Gerichtshof festgelegten Anforderungen (Urteile vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143, 157, und vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90, Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 40).
  • EuG, 17.12.1997 - T-152/95

    Petrides / Kommission

    Eine solche Ausschlußwirkung, die mit jeder Sicherheitsbedingung verbunden ist, stellt daher keine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung dar (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90, Compagnia italiana alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    (43) - Vgl. zuletzt Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-181/90 (Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557, Randnr. 14); vgl. davor u. a. Urteil vom 8. November 1983 in den verbundenen Rechtssachen 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82 und 110/82 (IAZ/Kommission, Slg. 1983, 3369, Randnr. 37), Urteil vom 28. März 1984 in der Rechtssache 8/83 (Bertoli/Kommission, Slg. 1984, 1649, Randnrn. 12 und 13), Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90 (Compagnia Italiana Alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-27/00

    Omega Air

    15: - Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90 (Compagnia Italiana Alcool/Kommission, Slg. 1992, I-2457, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1996 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen

    182 Da die Verordnung Nr. 1921/94 die Lage der Wirtschaftsteilnehmer des betroffenen Sektors wesentlich verändert habe, hätte sie nicht nur die Faktoren benennen müssen, die die Entscheidung des Rates beeinflusst hätten, sondern auch die Wirkungen dieser Faktoren angeben müssen, wie dies aus dem Urteil vom 7. April 1992 in der Rechtssache C-358/90(59) hervorgehe.
  • EuG, 01.03.2005 - T-258/03

    Mausolf / Europol

    p. 4335, point 9 ; Cour 7 avril 1992, Compagnia Italiana Alcool/Commission, C-358/90, Rec.
  • EuG, 01.03.2005 - T-143/03

    Smit / Europol

  • EuGöD, 13.12.2012 - F-63/09

    Donati / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-217/91

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90   

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https://dejure.org/1992,20641
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,20641)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,20641)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - C-358/90 (https://dejure.org/1992,20641)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Compagnia italiana alcool Sas di Mario Mariano & Co. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Weinalkohol - Sonderausschreibung - Nichtannahme der abgegebenen Angebote - Bedingungen für die Sicherheitsleistung - Außervertragliche Haftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-2457
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Überdies hat der Gerichtshof klargestellt, daß die in Artikel 169 geforderte Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, klar und unzweideutig wiedergeben muß (siehe die Urteile in den Rechtssachen Deutschland/Kommission, a. a. O.; 203/85, Nicolet Instrument/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, sowie das Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Hauptzollamt München-Mitte/Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 26).
  • EuGH, 26.11.1981 - 195/80

    Michel / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Deshalb ist "die Begründung dem Betroffenen grundsätzlich gleichzeitig mit der ihn beschwerenden Entscheidung mitzuteilen" (vgl. Urteil vom 26. November 1981 in der Rechtssache 195/80, Michel/Parlament, Slg. 1981, 2861, Randnr. 22).
  • EuGH, 15.09.1982 - 106/81

    Kind / EEC

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Dies ist vielleicht einer der Gründe für die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 106/81 (Kind/EWG, Slg. 1982, 2885), wonach ein Mangel in der Begründung einer Maßnahme nicht ausreicht, um die Haftung der Gemeinschaft gemäß Artikel 215 Absatz 2 auszulösen.
  • EuGH, 17.03.1983 - 294/81

    Control Data / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Wie der Gerichtshof mehrfach betont hat, beruht "Artikel 190, wonach die Kommission ihre Entscheidungen zu begründen hat, nicht lediglich auf formalen Erwägungen, sondern will den Parteien die Wahrnehmung ihrer Rechte, dem Gerichtshof die Ausübung seiner Rechtskontrolle und den Mitgliedstaaten sowie deren etwa beteiligten Angehörigen die Unterrichtung darüber ermöglichen, in welcher Weise die Kommission den Vertrag angewandt hat" (siehe z. B. die Urteile in den Rechtssachen 24/62, Deutschland/Kommission, Slg. 1963, 143, 155, und 294/81, Control Data/Kommission, Slg. 1983, 911, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Der Gerichtshof hat anerkannt, daß, wenn ein Unternehmen an Verhandlungen teilnimmt, die zum Erlaß einer Maßnahme führen und infolgedessen die wesentlichen Gründe kennt, auf denen diese Maßnahme beruht, eine knappe Angabe dieser Gründe genügen kann (vgl. Urteil vom 19. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 172/83 und 226/83, Hoogovens Gröp/Kommission, Slg. 1985, 2831, Randnr. 27).
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    Überdies hat der Gerichtshof klargestellt, daß die in Artikel 169 geforderte Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, klar und unzweideutig wiedergeben muß (siehe die Urteile in den Rechtssachen Deutschland/Kommission, a. a. O.; 203/85, Nicolet Instrument/Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen, Slg. 1986, 2049, Randnr. 10, sowie das Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Hauptzollamt München-Mitte/Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-358/90
    In seinem Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88 (Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnr. 16) hat der Gerichtshof jedoch festgestellt:.
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