Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 04.06.1992 - C-157/90   

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https://dejure.org/1992,2898
EuGH, 04.06.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
EuGH, Entscheidung vom 04.06.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,2898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Infortec / Kommission

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6 Absatz 1
    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine Stellungnahme ...

  • EU-Kommission

    Infortec / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Kürzung eines Europäischen Sozialfonds; Besondere Bedeutung des Mitgliedstaats bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen ; Abgabe einer Stellungnahme vor der endgültigen Entscheidung der Kürzung des Fonds durch die Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; Beschluss 83/516 Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 2950/83 vom 17.10.1983 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Entscheidung über die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses - Möglichkeit für den betreffenden Mitgliedstaat, vor Erlaß der Entscheidung eine Stellungnahme ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Infortec - Projectos e Consultadoria Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3525
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-291/89

    Interhotel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-157/90
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidung führt (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-157/90
    20 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes stellt angesichts der zentralen Stellung des Mitgliedstaats und der Bedeutung seiner Verantwortung bei der Vorlage und Prüfung der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidung führt (Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-304/89, Oliveira, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21).
  • EuG, 06.12.1994 - T-450/93
    46 Die Richtigkeit dieser Beurteilung wird zum einen durch die Tatsache bekräftigt, daß nach ständiger Rechtsprechung die Klagen der Unternehmen, denen vom ESF Zuschüsse bewilligt wurden, gegen die Entscheidungen, mit denen ihnen ein solcher Zuschuß aberkannt wird, zulässig sind (vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 17), was voraussetzt, daß sie von diesen Entscheidungen nicht nur individuell, sondern auch unmittelbar betroffen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2018 - C-114/17

    Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfe für die Einführung des

    69 Vgl. im Zusammenhang mit einem Beschluss über die Kürzung eines Zuschusses des Europäischen Sozialfonds Urteile vom 7. Mai 1991, 1nterhotel/Kommission (C-291/89, EU:C:1991:189, Rn. 17), vom 4. Juni 1992, 1nfortec/Kommission (C-157/90, EU:C:1992:243, Rn. 20), und vom 25. Mai 1993, 1RI/Kommission (C-334/91, EU:C:1993:211, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

    47 - Vgl. Urteile Infortec/Kommission (C-157/90, EU:C:1992:243, Rn. 20), Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission (C-199/91, EU:C:1993:205, Rn. 34) und IRI/Kommission (C-334/91, EU:C:1993:211, Rn. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    (28) - Zitiert in Fußnote 10. Vgl. auch die entsprechenden Urteile vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90 (Infotec/Kommission, Slg. 1992, I-3525) und in der Rechtssache C-181/90 (Consorgan/Kommission, Slg. 1992, I-3557).
  • EuG, 07.03.1995 - T-432/93

    Klage gegen eine Entscheidung der Kommission über die Kürzung eines Zuschusses

    65 Ausserdem stellt die dem betroffenen Mitgliedstaat eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung sowohl zum Grunde als auch zur genauen Höhe der Kürzung Stellung zu nehmen, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der betreffenden Entscheidungen führt (vgl. Urteil des Gerichtshofes Interhotel/Kommission, a. a. O., Randnr. 17, Urteile des Gerichtshofes vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 20, und vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-199/91, Foyer culturel du Sart-Tilman/Kommission, Slg. 1993, I-2667, Randnr. 34, und zuletzt Urteil des Gerichts vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache T-450/93, Lisrestal u. a./Kommission, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1993 - C-199/91

    Foyer culturel du Sart-Tilman / Kommission

    34 Angesichts der zentralen Stellung und der Bedeutung der Verantwortung, die der betreffende Mitgliedstaat bei der Vorlage und Kontrolle der Finanzierung der Bildungsmaßnahmen übernimmt, stellt die ihm eröffnete Möglichkeit, vor Erlaß einer endgültigen Kürzungsentscheidung eine Stellungnahme abzugeben, ein wesentliches Formerfordernis dar, dessen Nichtbeachtung zur Nichtigkeit der angefochtenen Entscheidungen führt (vgl. Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-291/89, Interhotel/Kommission, Slg. 1991, I-2257, Randnr. 17, C-304/89, Oliveira/Kommission, Slg. 1991, I-2283, Randnr. 21, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortec/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnr. 20).
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    12 und 13, und vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-157/90, Infortech/Kommission, Slg. 1992, I-3525, Randnrn.
  • EuG, 12.01.1995 - T-85/94

    Eugénio Branco Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 25.05.1993 - C-334/91

    IRI / Kommission

  • EuG, 16.07.1998 - T-72/97

    Proderec / Kommission

  • EuG, 13.04.2000 - T-263/97

    GAL Penisola Sorrentina / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-85/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Eugénio Branco Ldª. -

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   Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90   

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https://dejure.org/1992,20274
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,20274)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.02.1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,20274)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - C-157/90 (https://dejure.org/1992,20274)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Infortec - Projectos e Consultadoria Ldª gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Sozialfonds - Nichtigkeitsklage gegen die Kürzung eines zunächst gewährten Zuschusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-304/89

    Oliveira / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    (30) - Urteil Interhotel, a. a. O.; Urteil Oliveira (Rechtssache C-304/89, Slg. 1991, I-2283).

    (47) - Vgl. Nr. 12 meiner Schlussanträge in der Rechtssache C-304/89 (Oliveira, a. a. O.).

  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    (68) - Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83 (Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38), Hervorhebung von mir.

    (72) - Urteil in der Rechtssache 185/83, a. a. O., Randnr. 39).

  • EuGH, 21.11.1990 - C-12/90

    Infortec/ Commission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    Am 9. März 1990 richtete das DAFSE an die Firma Infortec ein Schreiben(37), mit dem eine Kürzung der Zuschüsse in zwei Vorgängen mitgeteilt wurde: im Vorgang 870889 P3, der Gegenstand der vorliegenden Klage ist, und im Vorgang 870965 P1, der Gegenstand einer getrennten Klage beim Gerichtshof (C-12/90) war, die wegen verspäteter Einreichung durch Beschluß als unzulässig abgewiesen worden ist(38).

    (38) - Beschluß vom 21. November 1990 (Slg. 1990, I-4265).

  • EuGH, 26.05.1982 - 44/81

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    (84) - Urteil vom 26. Mai 1982 in der Rechtssache 44/81 (Deutschland/Kommission, Slg. 1982, 1855, Randnr. 16).
  • EuGH, 01.10.1987 - 84/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    (25) - Beispielsweise Urteil vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 84/85 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1987, 3765).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-181/90

    Consorgan / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    Das Finanzierungsverfahren des Fonds, wie es sich aus dem Beschluß 83/516/EWG des Rates vom 17. Oktober 1983(1), der Verordnung (EWG) Nr. 2950/83 des Rates vom 17. Oktober 1983(2) und der Entscheidung 83/673/EWG der Kommission vom 22. Dezember 1983(3) - durch die der sogenannte dritte Europäische Sozialfonds(4) geschaffen wurde - steht im Mittelpunkt der von den Firmen Infortec (C-157/90), Consorgan (C-181/90) und Cipeke (C-189/90) erhobenen Nichtigkeitsklagen.
  • EuGH, 15.03.1984 - 310/81

    EISS / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1992 - C-157/90
    (23) - Rechtssache 310/81, Slg. 1984, 1341, Randnr. 15; Hervorhebung von mir; das Urteil ist nach der Regelung von 1977 ergangen.
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