Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.1992 - C-149/91, C-150/91   

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EuGH, 11.06.1992 - C-149/91, C-150/91 (https://dejure.org/1992,1666)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.1992 - C-149/91, C-150/91 (https://dejure.org/1992,1666)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - C-149/91, C-150/91 (https://dejure.org/1992,1666)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des Pyrénées-Atlantiques

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Preisregelung - Nationale Abgabe auf bestimmte Erzeugnisse, die der gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - Unzulässig, wenn das Funktionieren des Mechanismus der gemeinsamen Marktorganisation gestört zu ...

  • EU-Kommission

    Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des Pyrénées-Atlantiques

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Auslegung der Art. 92 und 95 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Rechtmäßigkeit der Erhebung einer parafiskalischen Abgabe auf Getreide; Anreiz zur Änderung der Struktur der Erzeugung von ...

  • Judicialis

    Verordnung 2727/75/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung 2727/75/EWG
    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Getreide - Preisregelung - Nationale Abgabe auf bestimmte Erzeugnisse, die der gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - Unzulässig, wenn das Funktionieren des Mechanismus der gemeinsamen Marktorganisation gestört zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3899
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    11 Zur zweiten Frage ist weiter darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof in Beantwortung einer Vorabentscheidungsfrage des Tribunal de grande instance Morlaix, die dieselbe parafiskalische Abgabe betraf wie der Ausgangsrechtsstreit im Urteil vom 19. November 1991 in der Rechtssache C-235/90 (Morvan, Slg. 1991, I-5419) bereits zur Auslegung der Vorschriften der gemeinsamen Agrarpolitik Stellung genommen hat.

    12 Da die tatsächlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Gesichtspunkte im vorliegenden Verfahren mit denen der Rechtssache C-235/90 übereinstimmen, ist die zweite Vorabentscheidungsfrage des vorlegenden Gerichts im selben Sinne zu beantworten.

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    Wenn diese Gerichte insoweit eine Entscheidung treffen, äussern sie sich dabei nicht über die Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit dem Gemeinsamen Markt, da für diese abschließende Einschätzung die Kommission ° unter der Kontrolle des Gerichtshofes ° ausschließlich zuständig ist (Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur, Slg. 1991, I-5505).
  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    14 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Slg. 1992, I-1847) sind die Vorschriften über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ anwendbar, so daß dieselbe Abgabe nach dem System des Vertrages nicht zugleich in beide Kategorien fallen kann.
  • EuGH, 09.11.1983 - 158/82

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    17 Eine finanzielle Belastung fällt gleichwohl nicht unter den Begriff der Abgabe gleicher Wirkung, wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, mit denen sichergestellt werden soll, daß gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen erfuellt sind (Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5), oder wenn sie eine der Höhe nach angemessene Gegenleistung für eine dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich erbrachte Dienstleistung darstellt oder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch inländische und eingeführte Erzeugnisse nach den gleichen Kriterien erfasst (Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573).
  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    Er kann aber aus dem Wortlaut der Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (siehe insbesondere Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86, Pretore di Salò/X, Slg. 1987, 2545).
  • EuGH, 25.01.1977 - 46/76

    Bauhuis

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    17 Eine finanzielle Belastung fällt gleichwohl nicht unter den Begriff der Abgabe gleicher Wirkung, wenn sie aufgrund von Kontrollen erhoben wird, mit denen sichergestellt werden soll, daß gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen erfuellt sind (Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5), oder wenn sie eine der Höhe nach angemessene Gegenleistung für eine dem Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich erbrachte Dienstleistung darstellt oder Teil einer allgemeinen inländischen Gebührenregelung ist, die systematisch inländische und eingeführte Erzeugnisse nach den gleichen Kriterien erfasst (Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 158/82, Kommission/Dänemark, Slg. 1983, 3573).
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus EuGH, 11.06.1992 - C-149/91
    Dies setzt jedoch voraus, daß die Abgabe die beiden Arten von Erzeugnissen auf der gleichen Handelsstufe erfasst und der Steuertatbestand für beide Erzeugnisse derselbe ist (Urteil vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78, Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-72/92

    Scharbatke / Deutschland

    11 Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache des nationalen Gerichts, zu prüfen, ob die Belastung des inländischen Erzeugnisses vollständig oder teilweise durch die Verwendung der Einnahmen aus der betreffenden Abgabe ausgeglichen wird (Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders, Slg. 1992, I-3899, und die genannten Urteile Compagnie commerciale de l' Oüst und Lornoy).
  • EuGH, 14.06.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

    Eine finanzielle Belastung fällt auch dann nicht unter den Begriff "Abgabe gleicher Wirkung", wenn sie unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund von Kontrollen erhoben wird, mit denen sichergestellt werden soll, dass unionsrechtliche Verpflichtungen erfüllt sind, oder wenn sie eine der Höhe nach angemessene Gegenleistung für eine dem zu ihrer Entrichtung verpflichteten Wirtschaftsteilnehmer tatsächlich erbrachte Dienstleistung darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1992, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, C-149/91 und C-151/91, EU:C:1992:261, Rn. 17, und vom 9. September 2004, Carbonati Apuani, C-72/03, EU:C:2004:506, Rn. 31).

    Der Verkauf dieses Erzeugnisses im Inland einerseits und seine Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat zum Verkauf andererseits können nämlich für die Anwendung von Art. 110 AEUV bei wirtschaftlicher Betrachtung der gleichen Handelsstufe zugeordnet werden (vgl. entsprechend Urteile vom 11. Juni 1992, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, C-149/91 und C-150/91, EU:C:1992:261, Rn. 18, vom 2. April 1998, 0utokumpu, C-213/96, EU:C:1998:155, Rn. 25, und vom 23. April 2002, Nygård, C-234/99, EU:C:2002:244, Rn. 30).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-213/96

    Outokumpu

    In einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens macht es keinen Unterschied, daß eingeführte Elektrizität zum Zeitpunkt der Einfuhr und Elektrizität inländischen Ursprungs zum Zeitpunkt der Erzeugung besteuert wird, da diese beiden Zeitpunkte in Anbetracht der besonderen Merkmale der Elektrizität der gleichen Handelsstufe Einspeisung der Elektrizität in das nationale Verteilungsnetz entsprechen (vgl. Urteil vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-17/91

    Georges Lornoy en Zonen NV und andere gegen Belgischer Staat. - Parafiskalische

    Was die parafiskalischen Abgaben angeht, ist der Alternativcharakter dieser beiden Gruppen von Regelungen vom Gerichtshof klar und genau bestätigt worden (siehe bereits Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699, und zuletzt Urteile vom 11. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Compagnie Commerciale de l' Oüst, Slg. 1992, I-1847, und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders, Slg. 1992, I-3899).

    Diese Rechtswidrigkeit wird meines Erachtens auch durch das bereits zitierte Urteil Sanders bestätigt, in dem festgestellt wird, daß Artikel 93 Absatz 3 im Rahmen einer Klage auf Erstattung von ohne Rechtsgrund gezahlten Abgaben anwendbar ist, die ein einer parafiskalischen Abgabe Unterworfener erhebt.

    Zweitens können die Abgabenpflichtigen vor den nationalen Gerichten der Erhebung der Abgabe entgegentreten oder aber ihre Erstattung fordern und sich dabei entweder auf eine Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 93 Absatz 2 stützen, durch die Unvereinbarkeit der Abgabe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird (derartige Entscheidungen haben bekanntlich nach dem zitierten Urteil Steinike unmittelbare Wirkung), oder aber auf Artikel 93 Absatz 3, wenn die zur Finanzierung der Beihilfe bestimmte Abgabe von den nationalen Stellen angewendet worden ist, ohne die vorherige Genehmigung der Gemeinschaftsbehörden abzuwarten (vgl. Urteil Fédération nationale du commerce extérieur; wie bereits festgestellt, ist dieses Urteil insoweit besonders aufschlußreich, als der Gerichtshof als Antwort auf die vom französischen Conseil d' Etat formulierte genaue Frage im Kern anerkannt hat, daß ein Ministerialdekret, durch das eine Regelung über zur Finanzierung einer Beihilfe bestimmte Abgaben auf innerstaatlicher Ebene durchgeführt wurde, gerade deshalb als rechtswidrig anzusehen war, weil es unter Verstoß gegen Artikel 93 Absatz 3 in Kraft getreten war; vgl. ausserdem das Urteil Sanders zur Klage eines einer parafiskalischen Abgabe unterworfenen Abgabenpflichtigen auf Erstattung der ohne Rechtsgrund gezahlten Abgaben).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-144/91

    Demoor u.a. / Belgischer Staat

    14 Da die Vorschriften des Vertrages über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ angewendet werden können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699, und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders, Slg. 1992, I-3899), ist der jeweilige Anwendungsbereich dieser Vorschriften zu definieren.

    In diesem Fall wäre die Abgabe insoweit unvereinbar mit Artikel 95 des Vertrages und daher verboten, als sie zum Nachteil des eingeführten Erzeugnisses diskriminierend ist, also insoweit, als sie die Belastung des erfassten inländischen Erzeugnisses teilweise ausgleicht (vgl. zuletzt Urteil Sanders, a. a. O.).

  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Er kann aber aus der Fassung der Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc' h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04

    Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische

    12 - Siehe u. a. das Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91 (Sanders, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 15).

    18 - Urteil in der Rechtssache Nygård (zitiert in Fußnote 9), Randnr. 20. In diesem Urteil verweist der Gerichtshof im Wege einer Analogie auf die Urteile Sanders (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 17) und Outokumpu Oy (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 24), die allerdings Abgaben betrafen, die sowohl auf inländische Erzeugnisse als auch auf ein geführte Erzeugnisse erhoben wurden.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-234/99

    Nygård

    Dieser letztere Fall ist gegeben, wenn die Belastung inländische, im Inland verarbeitete oder in den Verkehr gebrachte Erzeugnisse und inländische unverarbeitet ausgeführte Erzeugnisse erfasst und der Steuertatbestand für beide Arten von Erzeugnissen derselbe ist (vgl. analog zu Abgaben, die einerseits inländische Erzeugnisse und andererseits eingeführte Erzeugnisse betreffen, Urteile vom 11. Juni 1992 in den Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 17, und Outokumpu, Randnr. 24).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-114/91

    Strafverfahren gegen Claeys

    12 Da die Vorschriften des Vertrages über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ angewendet werden können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699, und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders, Slg. 1992, I-3899), ist der jeweilige Anwendungsbereich dieser Vorschriften zu definieren.

    In diesem Fall wäre die Abgabe insoweit unvereinbar mit Artikel 95 des Vertrages und daher verboten, als sie zum Nachteil des eingeführten Erzeugnisses diskriminierend ist, also insoweit, als sie die Belastung des erfassten inländischen Erzeugnisses teilweise ausgleicht (vgl. zuletzt Urteil Sanders, a. a. O.).

  • EuGH, 16.12.1992 - C-17/91

    Lornoy u.a. / Belgischer Staat

    16 Da die Vorschriften des Vertrages über Abgaben gleicher Wirkung und diejenigen über diskriminierende inländische Abgaben nicht kumulativ angewendet werden können (vgl. Urteile vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699, und vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders, Slg. 1992, I-3899), ist der jeweilige Anwendungsbereich dieser Vorschriften zu definieren.
  • EuG, 16.09.1998 - T-188/95

    Waterleiding Maatschappij / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-34/01

    Enirisorse

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96

    Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96

    Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit SA gegen Office national du ducroire und

  • EuGH, 02.08.1993 - C-266/91

    CELBI / Fazenda Pública

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99

    Nygård

  • LG Bochum, 27.11.2012 - 17 O 100/10

    Vorliegen einer Gesamtnichtigkeit eines Anlieferungsvertrages bei Unwirksamkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-45/94

    Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta gegen Ayuntamiento de Ceuta.

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.1993 - C-130/92

    OTO SpA gegen Ministero delle finanze. - Nationale Abgabe auf audiovisuelle und

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1993 - C-72/92

    Firma Herbert Scharbatke GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland. - Parafiskalische

  • EuGH, 11.06.1992 - C-150/91

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Auslegung der Art. 92 und 95 des

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21015
Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91 (https://dejure.org/1992,21015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.04.1992 - C-149/91 (https://dejure.org/1992,21015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. April 1992 - C-149/91 (https://dejure.org/1992,21015)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sanders Adour SNC und Guyomarc'h Orthez Nutrition Animale SA gegen Directeur des services fiscaux des Pyrenées-Atlantiques.

    Parafiskalische Abgabe auf Getreide

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3899
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    Hinsichtlich der Verwendung des Aufkommens aus der Abgabe erscheint es zweckmässig, darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof kürzlich seine Rechtsprechung zu dieser Frage im Urteil vom 11. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90 (Sociétés Compagnie commerciale de l' Oüst u. a., Randnrn. 24 bis 27), das französische parafiskalische Abgaben auf Erdölerzeugnisse betraf, bestätigt hat.

    Dies hat der Gerichtshof zuletzt in dem bereits genannten Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90 (Société commerciale de l' Oüst u. a.) festgestellt, in dem er namentlich ausgeführt hat:.

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. /

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    (1) - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90 (Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505).
  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    Dem einzelnen ist es daher verwehrt, sich auf Artikel 92 allein zu berufen, um die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht vor einem nationalen Gericht geltend zu machen und zu beantragen, dieses Gericht möge eine solche Unvereinbarkeit unmittelbar oder inzidenter feststellen (Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli und Volpi, a. a. O., und in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595)" (Randnr. 33).
  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    Dem einzelnen ist es daher verwehrt, sich auf Artikel 92 allein zu berufen, um die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinschaftsrecht vor einem nationalen Gericht geltend zu machen und zu beantragen, dieses Gericht möge eine solche Unvereinbarkeit unmittelbar oder inzidenter feststellen (Urteile vom 22. März 1977 in der Rechtssache 74/76, Iannelli und Volpi, a. a. O., und in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595)" (Randnr. 33).
  • EuGH, 31.05.1979 - 132/78

    Denkavit Loire

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    Die hier geprüften Vorschriften ähneln denen, die Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 31. Mai 1979 in der Rechtssache 132/78 (Denkavit/Frankreich, Slg. 1979, 1923) waren.
  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.04.1992 - C-149/91
    Der Gerichtshof hat über diese Vorabentscheidungsfrage mit Urteil vom 19. November 1991 in der Rechtssache C-235/90 (Aliments Morvan SARL/Directeur des services fiscaux du Finistère, im folgenden: Urteil Morvan) entschieden.
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