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   EuGH, 12.06.1992 - C-29/92   

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https://dejure.org/1992,2408
EuGH, 12.06.1992 - C-29/92 (https://dejure.org/1992,2408)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1992 - C-29/92 (https://dejure.org/1992,2408)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1992 - C-29/92 (https://dejure.org/1992,2408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Asia Motor France / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 169 und 173
    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Asia Motor France / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission ; Unerlaubte Absprache bei importierten Waren; Handelspolitik der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 85; ; VO Nr. 99/63/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Unzulässigkeit - Nichtigkeitsklage - Entscheidung der Kommission, kein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3935
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.12.1962 - 2/62

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Darüber hinaus habe der Gerichtshof im Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 2/62 und 3/62 (Kommission/Luxemburg und Belgien, Slg. 1962, 867) entschieden, daß Anträge, die gestellt würden, nachdem die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum Verhalten des Mitgliedstaates abgegeben habe, das Verfahren nicht unterbrechen könnten.
  • EuGH, 14.02.1989 - 247/87

    Star Fruit / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    11 Zweitens macht die Kommission geltend, sie sei nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 einzuleiten, sondern verfüge über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließe (Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, und Beschluß vom 23. Mai 1990, Asia Motor u. a./Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    16 Der Gerichtshof müsse über die Begründetheit des Inhalts des Schreibens vom 5. Dezember 1991 befinden können, dessen Wirkungen offenbar bewusst der Rechtsprechung des Gerichtshofes zuwiderliefen, wonach die Kommission mit ihren nach Artikel 169 abzugebenden Äusserungen und Stellungnahmen einen Mitgliedstaat nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag entbinden und die Bürger nicht daran hindern könne, die ihnen im Vertrag eingeräumten Rechte gegenüber möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrigen gesetzgeberischen oder administrativen Maßnahmen eines Mitgliedstaats gerichtlich geltend zu machen (Urteil vom 27. Mai 1981 in den verbundenen Rechtssachen 142/80 und 143/80, Salengo, Slg. 1981, 1413).
  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Nach der Rechtsprechung des Gerichts erster Instanz (Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec, Slg. 1990, II-367) stelle das Schreiben vom 5. Dezember 1991 eine endgültige Entscheidung dar, gegen die eine Klage gegeben sei.
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Der im Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62 (Plaumann, Slg. 1963, 211) aufgestellte Grundsatz, daß ein anderer als der Adressat einer Entscheidung von ihr individuell betroffen sein könne, wenn die Entscheidung ihn wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berühre und ihn daher in ähnlicher Weise individualisiere wie den Adressaten, finde auch im vorliegenden Fall Anwendung.
  • EuGH, 01.03.1966 - 48/65

    Lütticke / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Erstens trägt sie vor, daß auf Nichtigerklärung gerichtete Anträge dieser Art grundsätzlich unzulässig seien, da das Verfahren nach Artikel 169 innerhalb des vorgerichtlichen Verfahrensabschnitts eröffnet werde, in dem die Kommission keine Maßnahme mit bindender Kraft ergreife (Urteil vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke, Slg. 1966, 28).
  • EuGH, 17.01.1985 - 11/82

    Piraiki-Patraiki / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Die klagenden Importeure könnten als individuell betroffen angesehen werden, weil sie zu einem begrenzten Kreis von Marktteilnehmern gehören, deren Identität die Kommission festgestellt habe (Urteil vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82, Piraiki, Slg. 1985, 207).
  • EuGH, 17.05.1990 - C-87/89

    Sonito u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    11 Zweitens macht die Kommission geltend, sie sei nicht verpflichtet, ein Verfahren nach Artikel 169 einzuleiten, sondern verfüge über ein Ermessen, das ein Recht einzelner, von ihr eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließe (Urteile vom 14. Februar 1989 in der Rechtssache 247/87, Star Fruit/Kommission, Slg. 1989, 291, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981, und Beschluß vom 23. Mai 1990, Asia Motor u. a./Kommission, a. a. O.).
  • EuGH, 01.07.1965 - 106/63

    Alfred Toepfer und Firma Getreide-Import-Gesellschaft gegen Kommission der

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Darüber hinaus habe der Gerichtshof im Urteil vom 1. Juli 1965 in den verbundenen Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Töpfer, Slg. 1965, 547) festgestellt, daß eine Entscheidung, mit der eine Schutzklausel von der Kommission zum Schutz eines Marktes genehmigt oder für gültig erklärt werde, Unternehmen unmittelbar berühren könne; deren Klage sei deshalb zulässig.
  • EuGH, 05.03.1986 - 59/84

    Tezi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.06.1992 - C-29/92
    Im Urteil vom 5. März 1986 in der Rechtssache 59/84 (Tezi/Kommission, Slg. 1986, 887) habe der Gerichtshof festgestellt, daß die gemäß Artikel 115 zugelassenen Ausnahmen von den Artikeln 9 und 30 EWG-Vertrag und der Durchführung der gemeinsamen Handelspolitik abwichen und daher eng auszulegen seien.
  • EuGH, 23.05.1990 - C-72/90

    Asia Motor France / Kommission

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

    Hierzu ist daran zu erinnern, dass eine Klage, mit der ein Einzelner die Nichtigerklärung der Weigerung der Kommission beantragt, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, unzulässig ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 12. Juni 1992, Asia Motor France/Kommission, C-29/92, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichts vom 15. März 2004, 1nstitouto N. Avgerinopoulou u. a./Kommission, T-139/02, Slg. 2004, II-875, Randnr. 76, und vom 19. September 2005, Aseprofar und Edifa/Kommission, T-247/04, Slg. 2005, II-3449, Randnr. 40).
  • EuG, 22.05.1996 - T-277/94

    Associazione Italiana Tecnico Economica del Cemento (AITEC) gegen Kommission der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Verletzungsverfahren einzuleiten (vgl. zuletzt Beschlüsse des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France/Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnrn. 20 und 21, und des Gerichts vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-128/95, Aéroports de Paris/Kommission, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 32 ff.).
  • EuG, 16.02.1998 - T-182/97

    Smanor u.a. / Kommission

    Nach ständiger Rechtsprechung sei eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angriffen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (Urteile des Gerichtshofes vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65, Lütticke u. a./Kommission, Slg. 1966, 28, und vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-87/89, Sonito u. a./Kommission, Slg. 1990, I-1981; Beschluß des Gerichtshofes vom 12. Juni 1992 in der Rechtssache C-29/92, Asia Motor France u. a./Kommission, Slg. 1992, I-3935, Randnr. 21; Beschlüsse des Gerichts vom 29. November 1994 in den verbundenen Rechtssachen T-479/93 und T-559/93, Bernardi/Kommission, Slg. 1994, II-1115, und vom 13. November 1995 in der Rechtssache T-126/95, Dumez/Kommission, Slg. 1995, II-2863).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts ist jedoch eine Klage unzulässig, mit der einzelne die Weigerung der Kommission angreifen, gegen einen Mitgliedstaat ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten (vgl. insbesondere die Urteile des Gerichtshofes Lüttike u. a./Kommission, S. 39, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-107/95 P, Bundesverband der Bilanzbuchhalter/Kommission, Slg. 1997, I-947, Randnr. 19; vgl. auch die Beschlüsse Asia Motor France u. a./Kommission, Randnr. 21, und Dumez/Kommission, Randnr. 33).

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