Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.06.1992 - C-351/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2287
EuGH, 16.06.1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,2287)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,2287)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,2287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    EWG-Vertrag, Artikel 48 und 52
    Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Erwerbstätige; Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Zugang zum Beruf; Beschränkungen, die aus Gründen der Volksgesundheit gerechtfertigt sind; Zulässigkeit; Voraussetzungen und Grenzen; Grundsatz, daß nur eine Praxis zulässig ist, mit ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten; Unvereinbarkeit einer Beschränkung des Niederlassungsrechts und der Freizügigkeit mit dem EWG-Vertrag (Artikel 48 und 52) im Fall der Beschränkung auf nur eine Niederlassung

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit von Ärzten

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 48; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Erwerbstätige - Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - Zugang zum Beruf - Beschränkungen, die aus Gründen der Volksgesundheit gerechtfertigt sind - Zulässigkeit - Voraussetzungen und Grenzen - Grundsatz, daß nur eine Praxis zulässig ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Zugang zum Beruf des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3945
  • BB 1994, 702
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 30.04.1986 - 96/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    13 Wie der Gerichtshof zum Beruf des Arztes und des Zahnarztes im Urteil vom 30. April 1986 in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 1475, Randnr. 10) anerkannt hat, sind bei der Berufsausübung insbesondere solche Vorschriften einzuhalten, die von dem Bemühen gekennzeichnet sind, einen möglichst wirksamen und vollständigen Schutz der menschlichen Gesundheit zu gewährleisten.

    18 Demnach ist festzustellen, daß zwar die objektive Rechtslage insofern eindeutig ist, als die Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, daß aber doch aufgrund der Fortgeltung des Artikels 16 des fraglichen Gesetzes Unklarheiten tatsächlicher Art bestehen, weil die betroffenen Normadressaten bezueglich der ihnen zustehenden Möglichkeiten, sich auf das Gemeinschaftsrecht zu berufen, in einem Zustand der Ungewißheit gelassen werden (vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 41).

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    18 Demnach ist festzustellen, daß zwar die objektive Rechtslage insofern eindeutig ist, als die Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, daß aber doch aufgrund der Fortgeltung des Artikels 16 des fraglichen Gesetzes Unklarheiten tatsächlicher Art bestehen, weil die betroffenen Normadressaten bezueglich der ihnen zustehenden Möglichkeiten, sich auf das Gemeinschaftsrecht zu berufen, in einem Zustand der Ungewißheit gelassen werden (vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 41).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    11 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11 und in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11; Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20) umfasst das Niederlassungsrecht nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.
  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    11 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11 und in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11; Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20) umfasst das Niederlassungsrecht nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.
  • EuGH, 07.07.1988 - 154/87

    Inasti / Wolf u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    11 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11 und in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11; Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20) umfasst das Niederlassungsrecht nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.
  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

    Auszug aus EuGH, 16.06.1992 - C-351/90
    11 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19; Urteile vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11 und in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf, Slg. 1988, 3897, Randnr. 11; Urteil vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20) umfasst das Niederlassungsrecht nämlich auch die Möglichkeit, unter Beachtung der jeweiligen Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten.
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 14/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-411/03

    SEVIC Systems - Niederlassungsfreiheit - Grenzüberschreitende Verschmelzung -

    24 - Zur Unverhältnismäßigkeit absoluter und allgemeiner Verbote vgl. z. B. Urteile vom 30. April 1986 in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 1475, Randnr. 14), vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 19), vom 26. September 2000 in der Rechtssache C-478/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-7587, Randnr. 45) und vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-334/02 (Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2004 - C-140/03

    Kommission / Griechenland

    14 - Siehe in Bezug auf Ärzte und Zahnärzte das Urteil vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945).

    26 - Urteile vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717, Randnr. 6) und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-299/01 (Kommission/Luxemburg, Slg. 2002, I-5899, Randnr. 11).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc

    (197) - Urteil vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 14).
  • OVG Saarland, 22.01.2007 - 3 W 15/06

    Zur Rechtmäßigkeit der einer Kapitalgesellschaft erteilten Erlaubnis, eine

    Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gesundheitsgefahren geht der Generalanwalt darauf ein, ob sich ein Fachmann ununterbrochen in der Nähe des Patienten oder Kunden aufhalten muss; eine ununterbrochene Anwesenheitspflicht verneint der Generalanwalt sowohl für Ärzte als auch für Augenoptiker und sieht dabei "keine Schwierigkeiten", die Präsenzrechtsprechung für Ärzte auf Augenoptiker zu übertragen Generalanwalt, Schlussanträge im Optikerfall vom 7.12.2004 - C-140/03 -, Rn. 37; bei der übertragenen Präsenzrechtsprechung für Ärzte handelt es sich um das Urteil des EuGH vom 16.6.1992 - C-351/90 -, in dem der EuGH die luxemburgische Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Ärzte verwirft, wonach ein Arzt nur in einer Praxis tätig sein darf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95

    F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen

    (15) - Urteile vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185, Randnr. 16), vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86 (Heylens, Slg. 1987, 4097, Randnr. 8), vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 18), vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90 (Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 15) und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93 (Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 93).
  • BSG, 20.06.1995 - 10 RKg 10/94

    Voraussetzungen für eine Aussetzung des sozialgerichtlichen Verfahrens -

    Art. 48 EG-Vertrag ist - seit dem Ende der Übergangszeit (31. Dezember 1969) - unmittelbar anwendbares Recht (EuGH vom 4. Dezember 1974, Van Duyn, Slg 1974, 1337, 1347, RdNr 5/7; EuGH vom 16. Juni 1992, Kommission/Luxemburg, Slg 1992, I-3945, 3963, RdNr 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1992 - C-168/91

    Christos Konstantinidis.

    Im Hinblick auf technische Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit mag es nicht unbillig sein, daß eine Person, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt, im allgemeinen die dort geltenden Rechtsvorschriften erfüllen muß (z. B. eine Bestimmung, daß Gastwirte über eine mehrjährige Erfahrung im Gaststättengewerbe verfügen sollen), obwohl ich Zweifel habe, ob auch nur eine Beschränkung technischer Art gegenüber einem Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats angewendet werden darf, wenn sie unverhältnismäßig oder völlig ungerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90, Kommission/Luxemburg, Randnr. 14).
  • EuGH, 02.12.2005 - C-117/05

    Seidl - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Freizügigkeit - Artikel

    12 Der Gerichtshof hat außerdem wiederholt entschieden, dass die Niederlassungsfreiheit auch die Möglichkeit umfasst, unter Beachtung der Berufsregelungen im Gebiet der Gemeinschaft mehr als eine Stätte für die Ausübung einer Tätigkeit einzurichten und beizubehalten (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11, sowie in den Rechtssachen 154/87 und 155/87, Wolf u. a., Slg. 1988, 3897, Randnr. 11, vom 20. Mai 1992 in der Rechtssache C-106/91, Ramrath, Slg. 1992, I-3351, Randnr. 20, vom 16. Juni 1992 in der Rechtssache C-351/90, Kommission/Luxemburg, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 11, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-145/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-539/11

    Ottica New Line di Accardi Vincenzo - Optikertätigkeit - Niederlassungsfreiheit -

    12 - Urteil vom 16. Juni 1992, Kommission/Luxemburg (C-351/90, Slg. 1992, I-3945, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-350/96

    Clean Car Autoservice GesmbH gegen Landeshauptmann von Wien. - Freizügigkeit der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992 - C-351/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,22168
Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,22168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,22168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1992 - C-351/90 (https://dejure.org/1992,22168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,22168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Zugang zum Beruf des Arztes, des Zahnarztes und des Tierarztes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3945
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 30.04.1986 - 96/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992 - C-351/90
    Diese Grundsätze wurden vom Gerichtshof in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 1475) auf ärztliche Berufe angewandt.

    In ihrer Klagebeantwortung versucht die luxemburgische Regierung zu zeigen, daß ein Unterschied zwischen der in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich) behandelten und der im vorliegenden Fall zu untersuchenden Regelung besteht.

    Darüber hinaus steht die luxemburgische Regierung auf dem Standpunkt, das in der Rechtssache 96/85 ergangene Urteil sei unhaltbar.

    Was das Niederlassungsrecht und die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer angeht, so kann meines Erachtens zwischen dem Gesetz vom 29. April 1983 und der in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich) behandelten Regelung nicht unterschieden werden.

    Dazu heisst es unter Randnummer 12 des Urteils in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich),.

    Insofern ist festzuhalten, daß ein derartiger Zustand der Unsicherheit, bei dem das innerstaatliche Recht das nach Gemeinschaftsrecht bestehende Recht auf Gleichbehandlung nicht angemessen wiedergibt, mit dem Vertrag nicht vereinbar ist: vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 41).

    Ausserdem ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof in der in Nummer 6 erwähnten Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich) das allgemein für in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Ärzte geltende Verbot verurteilt hat, in Frankreich eine Zweitpraxis einzurichten, obwohl keine Diskriminierung zugunsten in Frankreich bereits niedergelassener Ärzte vorlag.

    Auch wenn kein Unterschied besteht zwischen den vom Gerichtshof in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich) kritisierten Vorschriften und den entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes vom 29. April 1983, führt die luxemburgische Regierung aus, daß der Gerichtshof in der genannten Rechtssache mit der Feststellung zu weit gegangen sei, derartige Bestimmungen verstießen gegen die Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag.

    Ausserdem ist nach Auffassung der luxemburgischen Regierung bei den vom Gerichtshof in der Rechtssache 96/85 (Kommission/Frankreich) angeführten Beispielen (nämlich Radiologe und Chirurg) die Organisation der Krankenhaussysteme in den meisten Mitgliedstaaten unberücksichtigt geblieben, wo solche Ärzte einem einzigen Krankenhaus angehörten, von dem aus die Pflege von Patienten im Wege der Dienstleistung erbracht werde.

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992 - C-351/90
    Insofern ist festzuhalten, daß ein derartiger Zustand der Unsicherheit, bei dem das innerstaatliche Recht das nach Gemeinschaftsrecht bestehende Recht auf Gleichbehandlung nicht angemessen wiedergibt, mit dem Vertrag nicht vereinbar ist: vgl. Urteil vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73 (Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 41).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1992 - C-351/90
    In der Rechtssache 107/83 (Ordre des avocats au barreau de Paris/Klopp, Slg. 1984, 2971), in der es um die Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte ging, wies der Gerichtshof die Ansicht zurück, ein Mitgliedstaat könne vorschreiben, daß ein Rechtsanwalt im gesamten Gebiet der Gemeinschaft nur eine einzige Kanzlei unterhalte (vgl. Randnr. 18 des Urteils).
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