Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1992 - C-147/91   

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https://dejure.org/1992,2757
EuGH, 25.06.1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,2757)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,2757)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,2757)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Ferrer Laderer

    Richtlinie 67/43 des Rates
    1. Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Nationale Regelung, die bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobiliengeschäfte Personen vorbehält, die den reglementierten Beruf des Immobilienmaklers ausüben; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Ferrer Laderer

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit eines Immobilienmaklers; Tätigkeitsbereich eines Immobilienmaklers; Berufung auf ein aus einer Richtlinie abgeleitetes Recht

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Immobilienmakler: Berufliche Qualifikation

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 67/43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 67/43
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung, die bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobiliengeschäfte Personen vorbehält, die den reglementierten Beruf des Immobilienmaklers ausüben - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassungsfreiheit - Immobilienmakler - Berufliche Qualifikationen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-4097
  • BB 1994, 702
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.01.1992 - C-330/90

    Strafverfahren gegen Lopez Brea und Hidalgo Palacios

    Auszug aus EuGH, 25.06.1992 - C-147/91
    5 Zu den ersten beiden Fragen ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof auf gleichlautende Fragen desselben spanischen Richters im Urteil vom 28. Januar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-330/90 und C-331/90 (López Brea, Slg. 1992, I-323) bereits für Recht erkannt hat, daß die Richtlinie 67/43 einer innerstaatlichen Regelung nicht entgegensteht, nach der bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Immobiliengeschäfte Personen vorbehalten sind, die den gesetzlich geregelten Beruf des Immobilienmaklers ausüben.
  • EuGH, 11.09.2014 - C-47/12

    Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV -

    Die Vorschriften des Vertrags über die Niederlassungsfreiheit gelten nämlich nur für Angehörige eines Mitgliedstaats der Union (vgl. in diesem Sinne Urteil Ferrer Laderer, C-147/91, EU:C:1992:278, Rn. 9).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    22 Nach ständiger Rechtsprechung (erstmals Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65, Schwarze, Slg. 1965, 1152, und letztmals Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache 147/92, Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 6) ist das in Artikel 177 EWG-Vertrag vorgesehene Verfahren ein Instrument für die Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten.
  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht mit seiner Frage zwar ausdrücklich auf Art. 43 EG, jetzt Art. 49 AEUV, abgehoben hat, dass sich auf die Vorschriften des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit aber nur Angehörige eines Mitgliedstaats der Union berufen können, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niederlassen wollen, oder Angehörige dieses Mitgliedstaats, die sich in einer Lage befinden, die eine Beziehung zu einer vom Unionsrecht erfassten Situation aufweist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juni 1992, Ferrer Laderer, C-147/91, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Matteo Peralta.

    (42) - Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91 (Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7); ebenso z. B. das Urteil Kraus (Fußnote 34), Randnr. 15.

    (75) - Siehe das Urteil Ferrer Laderer (oben Fußnote 42), Randnr. 6.

  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    14 Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes geht zunächst hervor (vgl. zuerst Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65, Schwarze, Slg. 1965, 1153, und zuletzt Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91, Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 6), daß das Verfahren nach Artikel 177 EWG-Vertrag ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den innerstaatlichen Gerichten ist.
  • EuGH, 29.10.1998 - C-230/97

    Awoyemi

    Ein Staatsangehöriger eines Drittlandes, der sich in einer Lage wie der von Herrn Awoyemi befindet, kann sich jedoch nicht mit Erfolg auf die Vorschriften über die Freizügigkeit berufen, die nach ständiger Rechtsprechung nur für die Angehörigen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niederlassen wollen, oder für die Angehörigen dieses Staates gelten, die sich in einer Lage befinden, die einen Anknüpfungspunkt zu einer vom Gemeinschaftsrecht erfaßten Situation aufweist (vgl. z. B. Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91, Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-53/96

    Hermès International (Kommanditgesellschaft auf Aktien) gegen FHT Marketing

    Vgl. allgemein Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91 (Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097), in dem es heisst, daß "es im Rahmen des durch Artikel 177 eingeführten Verfahrens der Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Gerichten und dem Gerichtshof Aufgabe des Gerichtshofes ist, durch Auslegung der in Betracht kommenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften dem innerstaatlichen Richter eine für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens sachdienliche Antwort zu geben" (Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1995 - C-134/94

    Esso Española SA gegen Comunidad Autónoma de Canarias. - Mineralölerzeugnisse -

    (28) - Urteil vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91 (Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    7 - Vgl. insbesondere Urteile vom 25. Juni 1992, Ferrer Laderer (C-147/91, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 7), und vom 29. Oktober 1998, Awoyemi (C-230/97, Slg. 1998, I-6781, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2001 - C-380/01

    Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz. - Richtlinie 76/207/EWG -

    7 - Urteile vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65 (Schwarze, Slg. 1965, 1152), vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-147/91 (Ferrer Laderer, Slg. 1992, I-4097, Randnr. 6) und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91 (Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-380/01

    Schneider

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   Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1992 - C-147/91   

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Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,21778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.06.1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,21778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Juni 1992 - C-147/91 (https://dejure.org/1992,21778)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Michele Ferrer Laderer.

    Niederlassungsfreiheit - Immobilienmakler - Berufliche Qualifikationen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-4097
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.05.1992 - C-104/91

    Strafverfahren gegen Aguirre Borrell u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1992 - C-147/91
    Um sie ging es gleichfalls in der Rechtssache C-104/91 (Colegio Oficial de Agentes de la Propriedad Inmobiliaria/Aguirre Borrell, Newman und andere) in der am 7. Mai 1992 ein Urteil ergangen ist.
  • EuGH, 18.10.1990 - 297/88

    Dzodzi / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1992 - C-147/91
    Wie der Bevollmächtigte der Kommission aber ausgeführt hat, ist nach dem zu den verbundenen Rechtssachen C-297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763) ergangenen Urteil klar, daß damit die Vertragsvorschriften über die Freizuegigkeit nicht einschlägig werden; es bleibt dabei, daß es sich um eine rein interne Situation handelt.
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