Rechtsprechung
EuGH, 09.07.1992 - C-2/90 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
Richtlinie 84/631 des Rates
1. Rechtsangleichung; Abfälle; Grenzueberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle; Richtlinie 84/631; Absolutes Verbot eines Mitgliedstaats, auf seinem Gebiet Abfall aus einem anderen Mitgliedstaat abzulagern; Unzulässigkeit; Pflicht zur Einhaltung des mit der ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- opinioiuris.de
Abfallverkehr
- Judicialis
EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 30; ; EWGV Art. 36
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Regelung zur grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung zu konkret bezeichneten Einrichtungen; Verbot der Ablagerung und Ableitung von Abfällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
EWGV Art. 9 ff., Art. 30
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Begriff der Ware - Mülldeponie
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
- EuGH, 19.09.1991 - C-2/90
- EuGH, 29.01.1992 - C-2/90
- EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
Papierfundstellen
- Slg. 1992, I-4431
- NJW 1993, 315 (Ls.)
- NVwZ 1992, 871
- EuZW 1992, 577
- DVBl 1992, 1427
- DVBl 1995, 232
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 25.07.1991 - C-1/90
Aragonesa de Publicidad Exterior und Publivia / Departamento de Sanidad y …
Auszug aus EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
34 Es trifft zu, daß zwingende Erfordernisse nur zu berücksichtigen sind, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die unterschiedslos auf einheimische und eingeführte Erzeugnisse anwendbar sind (vgl. namentlich Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-1/90, Aragonesa de publicidad, Slg. 1991, I-4151).
- BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15
Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen; …
cc) Denn durch die Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG wird jedenfalls die für den Abfall als Wirtschaftsgut und Ware im Sinne von Art. 28 AEUV einschlägige Warenverkehrsfreiheit (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90 [ECLI:EU:C:1992:310], Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 23 ff.) beeinträchtigt.aa) Der Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit lässt sich nicht durch die Gründe des Art. 36 Satz 1 AEUV und das generell geltende zwingende Erfordernis des Umweltschutzes (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - C-2/90, Kommission/Belgien - Slg. 1992, I-4431 Rn. 29 ff.) rechtfertigen.
- BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04
Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot; …
Wenn danach Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind, bedeutet dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. Juli 1992 - Rs C-2/90 - NVwZ 1992, 871 ) im Bereich der Abfallwirtschaft, dass die Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle dem Verursacherprinzip folgend in die Nähe ihres Entstehungsortes gehört (…vgl. Koch/Reese, Getrennthaltung und Überlassung von Abfällen zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben, 2001, S. 13). - EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN …
Die Verordnung Nr. 259/93 hat die Richtlinie 84/631/EWG des Rates vom 6. Dezember 1984 über die Überwachung und Kontrolle - in der Gemeinschaft - der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle (…ABl. L 326, S. 31) aufgehoben und ersetzt, mit der - wie der Gerichtshof festgestellt hat - eine umfassende Regelung geschaffen worden war, die insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle zum Zwecke ihrer Beseitigung in konkret bezeichneten Einrichtungen erfasste und auf der Verpflichtung zu vorheriger, detaillierter Notifizierung durch den Besitzer der Abfälle beruhte (Urteile vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 20, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnr. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
Allerdings hat die Rechtsprechung des Gerichtshofes im selben Bereich Beispiele für Erwägungen gegeben, die von diesem Grundsatz abweichen: vgl. bei Abfällen Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431).68 - Urteile Bachmann, angeführt in Fußnote 7, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).
- EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
Kommission / Rat
12 Zwar sind Abfälle, seien sie rückführbar oder nicht, als Erzeugnisse anzusehen, deren Verkehr gemäß Artikel 30 EWG-Vertrag grundsätzlich nicht verhindert werden darf (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 28).In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, daß der für die Umweltpolitik der Gemeinschaft in Artikel 130r Absatz 2 EWG-Vertrag aufgestellte Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen, bedeutet, daß es Sache jeder Region, Gemeinde oder anderen Gebietskörperschaft ist, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Aufnahme, Behandlung und Beseitigung ihrer eigenen Abfälle sicherzustellen; diese sind daher möglichst nah am Ort ihrer Erzeugung zu beseitigen, um ihre Verbringung soweit wie möglich einzuschränken (Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 34).
- BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02
Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall; …
Die Regelung konkretisiert den in Art. 174 EG aufgestellten Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen; dies bedeutet nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 9. Juli 1992 - Rs. C-2/90 - NVwZ 1992, 871 - Wallonien), dass es Sache jeder Gebietskörperschaft ist, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Beseitigung der bei ihr anfallenden Abfälle sicherzustellen (Grundsatz der Entsorgungsautarkie) und diese Abfälle zur Gewährleistung eines hohen Umweltschutzniveaus möglichst nahe am Entstehungsort zu beseitigen (Näheprinzip):. - BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 29.13
Tierische Nebenprodukte; Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz; …
Allerdings hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 1992 (C-2/90, Kommission/Belgien - Slg. I-4431 Rn. 23 ff.) im Zusammenhang mit der Verbringung von Abfall erkannt, dass es für die Wareneigenschaft nicht darauf ankommt, ob mit dem Gegenstand ein positiver Preis erzielt wird, er also einen eigenen Handelswert hat. - Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-17/92
Federación de Distribuidores Cinematográficos (Fedicine) gegen Spanischer Staat. …
( 7 ) Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 633, insbesondere S. 642); vgl. noch unlängst das Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnrn.( 31 ) Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-211/92 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-6757, Randnr. 9).
( 33 ) Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 10.
- BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 2.98
Andienungspflichten für Sonderabfälle
Der beschließende Senat geht davon aus, daß ein durch die mitgliedstaatliche Gesetzgebung eingeführtes, mengenmäßig beschränktes Ausfuhrverbot von Abfällen zur Beseitigung, das von der Vorschrift des Art. 4 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 gedeckt ist, sich als "zwingendes Erfordernis des Umweltschutzes" im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - Rs. C-2/90 - Slg. 1992 I-4431 = NVwZ 1992, 871 "Wallonien"; Urteil vom 17. März 1993 - Rs. C-155/91 - Slg. 1995 I-939 = NVwZ 1993, 872; Urteil vom 10. Mai 1995 - Rs. C-422/92 - NVwZ 1995, 885) erweist und damit schon aus diesem Grunde nicht gegen die Art. 28 ff. EGV n.F. verstößt. - OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 2 A 522/02
Andienungspflicht bei besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98
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- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
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- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13
Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-411/06
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- VG Düsseldorf, 28.05.2019 - 17 K 9985/18
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- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2020 - 2 L 8/20
Anforderungen an abfallrechtliche Verbringungsbeschränkungen; Gründe für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-26/11
Belgische Petroleum Unie u.a. - Kraftstoffe - Verpflichtung zum Absatz von …
- VG München, 25.05.2011 - M 18 K 09.2210
Kein Anspruch auf genehmigungsfreies Versenden von tierischen Nebenprodukten aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-151/04
Nadin und Nadin-Lux
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1998 - C-67/97
Bluhme
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98
Sydhavnens Sten & Grus
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2007 - C-221/06
Stadtgemeinde Frohnleiten und Gemeindebetriebe Frohnleiten - Abgabe auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2004 - 20 B 282/04
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.1993 - C-37/92
Strafverfahren gegen José Vanacker und André Lesage. - Ausfuhrschranken - …
- VG Mainz, 26.11.2010 - 4 K 1436/09
Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zusammenhang mit Art. 18 VO Nr. 1013/2006/EG …
- VG Würzburg, 26.02.2008 - W 4 S 07.1459
1. Der Einstieg eines gewerblichen Sammlers in eine flächendeckende …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2002 - C-389/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
DaimlerChrysler
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1999 - C-44/98
BASF
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-492/14
Essent Belgium
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1994 - C-187/93
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union. - Verordnung über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 10 S 3242/98
Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der Europäischen Union - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.1993 - 7 B 10796/93
Abgrenzung Abfall - Wirtschaftsgut bzgl. gelagerter Klärschlämme, Abgrenzung …
- VG Würzburg, 26.02.2008 - W 4 K 07.1455
1. Der Einstieg eines gewerblichen Sammlers in eine flächendeckende …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verbot des Ablagerns von Abfall aus anderen Mitgliedstaaten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
- EuGH, 19.09.1991 - C-2/90
- EuGH, 29.01.1992 - C-2/90
- EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
Papierfundstellen
- Slg. 1992, I-4431
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 20.09.1988 - 302/86
Kommission / Denmark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Ebensowenig ist ein Rückgriff auf die sich auf "zwingende Erfordernisse" beziehende Ausnahme von Artikel 30 EWG-Vertrag möglich, die den Umweltschutz umfasst (Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607). - EuGH, 10.12.1968 - 7/68
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Dazu stützt es sich auf das Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 634, 642), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß unter Waren im Sinne von Artikel 9 EWG-Vertrag "Erzeugnisse zu verstehen [sind], die einen Geldwert haben und deshalb Gegenstand von Handelsgeschäften sein können". - EuGH, 25.01.1977 - 46/76
Bauhuis
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Nach gefestigter Rechtsprechung ist Artikel 36 EWG-Vertrag eng auszulegen (vgl. beispielsweise Urteil vom 25. Januar 1977 in der Rechtssache 46/76, Bauhuis, Slg. 1977, 5); ich halte es deshalb nicht für möglich, die sich auf die "Gesundheit von Menschen" beziehende Ausnahme weit auszulegen, so daß Beschränkungen für Stoffe zulässig wären, die nicht die Gesundheit oder das Leben, sondern höchstens die "Lebensqualität" gefährden.
- EuGH, 05.10.1977 - 5/77
Tedeschi / Denkavit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Wie der Gerichtshof festgestellt hat, ist, wenn Gemeinschaftsrichtlinien gemäß Artikel 100 EWG-Vertrag die Harmonisierung von Maßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten, und ausserdem Gemeinschaftsverfahren zur Kontrolle der Einhaltung dieser Maßnahmen vorsehen, der Rückgriff auf Artikel 36 nicht mehr gerechtfertigt, da die Durchführung der geeigneten Kontrollen und der Erlaß von Schutzmaßnahmen dann nach Maßgabe der Harmonisierungsrichtlinie zu erfolgen haben (Urteile vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78, Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnr. 36). - EuGH, 24.01.1978 - 82/77
Van Tiggele
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Nach gefestigter Rechtsprechung kann die Notwendigkeit für den Importeur oder den Händler, sich bestimmten Verwaltungsformalitäten zu unterziehen, bereits für sich genommen eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmässige Beschränkung darstellen (vgl. beispielsweise Urteil vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77, Van Tiggele, Slg. 1978, 25). - EuGH, 05.04.1979 - 148/78
Ratti
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Wie der Gerichtshof festgestellt hat, ist, wenn Gemeinschaftsrichtlinien gemäß Artikel 100 EWG-Vertrag die Harmonisierung von Maßnahmen anordnen, die erforderlich sind, um den Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren zu gewährleisten, und ausserdem Gemeinschaftsverfahren zur Kontrolle der Einhaltung dieser Maßnahmen vorsehen, der Rückgriff auf Artikel 36 nicht mehr gerechtfertigt, da die Durchführung der geeigneten Kontrollen und der Erlaß von Schutzmaßnahmen dann nach Maßgabe der Harmonisierungsrichtlinie zu erfolgen haben (Urteile vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77, Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 35, und vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78, Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnr. 36). - EuGH, 10.03.1983 - 172/82
Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1991 - C-2/90
Ich möchte hinzufügen, daß diese Ansicht vom Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555) gestützt wird, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den freien Warenverkehr sowie die Richtlinie 75/439 über die Altölbeseitigung es nicht gestatten, daß ein Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet das Abholen und Beseitigen von Altölen dergestalt regelt, daß die Ausfuhr zur Lieferung an ein in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenes Beseitigungs- oder Aufbereitungsunternehmen verboten ist.