Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.1992 - C-63/91, C-64/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2077
EuGH, 16.07.1992 - C-63/91, C-64/91 (https://dejure.org/1992,2077)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1992 - C-63/91, C-64/91 (https://dejure.org/1992,2077)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - C-63/91, C-64/91 (https://dejure.org/1992,2077)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2077) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 3 Absatz 1
    1. Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Sachlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7; Leistung, die Personen gezahlt wird, deren Mittel nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse zu decken; Ausschluß; Empfänger, bei dem ...

  • EU-Kommission

    Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 79/7/EWG vom 19.12.1978 Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Sachlicher Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 - Leistung, die Personen gezahlt wird, deren Mittel nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse zu decken - Ausschluß - Empfänger, bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Bezug auf Ergänzungszulage und Einkommensbeihilfe; Alleinerziehender Elternteil

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Beschäftigung und Berufsausbildung - Bedürftigkeitszulage.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-4737
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 24.06.1986 - 150/85

    Drake / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
    15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.02.1992 - C-243/90

    The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Smithson

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
    15 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12).
  • EuGH, 03.12.1987 - 192/85

    Newstead / Department of Transport

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
    25 Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß die Richtlinie 76/207 nicht für das Gebiet der sozialen Sicherheit gelten soll (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 192/85, Newstead, Slg. 1987, 4753, Randnr. 24).
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
    26 Der Gerichtshof hat jedoch unter Hinweis auf die grundlegende Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung klargestellt, daß diese Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie eng auszulegen ist (vgl. Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84, Marshall, Slg. 1986, 723, Randnr. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    26 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in den verbundenen Rechtssachen Jackson und Crescie (C-63/91 und C-64/91, EU:C:1992:212" Nrn. 15 ff.).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Darüber hinaus kann in Anbetracht der vom vorlegenden Gericht dargelegten Zielsetzung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Anpassungsregelung, die darin besteht, die Kaufkraft der Pension im Hinblick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise zu erhalten, nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um ein System handelt, das unter bestimmten Voraussetzungen Personen, deren Mittel einen gesetzlich festgelegten Betrag unterschreiten, eine besondere Leistung gewährt, die es ihnen ermöglichen soll, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, und das deshalb, wie der Gerichtshof entschieden hat, nicht unter Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 79/7 fällt (Urteil vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell, C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 17).

    Diese Anpassungsregelung unterscheidet sich daher auch von anderen Systemen, mit denen der Gerichtshof befasst war; bei ihnen wurden Anpassungen wegen des Eintritts eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 aufgeführten Risiken vorgenommen, was für sich genommen nach Ansicht des Gerichtshofs nicht ausreichte, um die Grundleistung, auf die sich diese Anpassungen bezogen und die kein solches Risiko betraf, in den Geltungsbereich der Richtlinie 79/7 einzubeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Jackson und Cresswell, Randnr. 19).

    Im vorliegenden Fall handelt es sich auch nicht um ein System, bei dem das Gesetz den der Berechnung der Leistung zugrunde liegenden Betrag der theoretischen Bedürfnisse der Betroffenen unabhängig von Überlegungen festsetzt, die sich auf das Vorliegen eines der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 aufgeführten Risiken beziehen, und das deshalb, wie der Gerichtshof entschieden hat, keinesfalls unter diese Richtlinie fällt (Urteil Jackson und Cresswell, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von

    19 - Vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, Drake (150/85, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992, Smithson (C-243/90, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), und vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell (C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15).

    25 - Urteil Jackson und Cresswell (oben in Fn. 19 angeführt).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21396
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91 (https://dejure.org/1992,21396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.1992 - C-63/91 (https://dejure.org/1992,21396)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1992 - C-63/91 (https://dejure.org/1992,21396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,21396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Beschäftigung und Berufsausbildung - Bedürftigkeitszulage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-4737
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (40)

  • EuGH, 16.07.1992 - C-64/91

    Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
    Der SBA wurde Anfang April 1988 durch den Social Security Act 1986 (im folgenden: SSA) ersetzt, der im Mittelpunkt der Rechtssache C-64/91 (Creßwell) steht.

    Zur Zeit der Vorkommnisse, die der Rechtssache C-64/91 zugrunde liegen, war Frau Creßwell 30 Jahre alt.

    In der Rechtssache C-64/91 (Creßwell) wurden die gleichen, jedoch auf die in Fällen wie dem von Frau Creßwell gewährte Einkommensbeihilfe bezogenen Fragen gestellt:.

  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
    (48) - Urteil vom 12. Juli 1985 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 27), Urteil in der Rechtssache Kommission/Belgien (a. a. O., Randnr. 22).

    Wegen dem mit dieser Bestimmung im Rahmen der Richtlinie 76/207 verfolgten Ziel vgl. das Urteil vom 12. Juli 1985 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, namentlich Randnr. 25); siehe ferner, knapp formuliert, die Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 44), vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 13) sowie vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-345/89 (Stöckel, Slg. 1991, I-4047, Randnr. 13).

  • EuGH, 11.07.1991 - C-31/90

    Johnson / Chief Adjudication Officer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
    (60) - Siehe die Urteile vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 384/85 (Borrie Clarke, Slg. 1987, 2865, Randnr. 9), vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 71/85 (FNV, Slg. 1986, 3855, Randnr. 21), vom 24. März 1987 in der Rechtssache 286/85 (McDermott und Cotter, Slg. 1987, 1453, Randnr. 14) sowie vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-31/90 (Johnson, Slg. 1991, I-3723, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    26 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in den verbundenen Rechtssachen Jackson und Crescie (C-63/91 und C-64/91, EU:C:1992:212" Nrn. 15 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht