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   EuGH, 16.12.1992 - C-169/91   

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https://dejure.org/1992,2108
EuGH, 16.12.1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit; (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nationales Geschäftsöffnungsverbot an Sonntagen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag - Verbot des geschäftlichen Verkehrs an Sonntagen.

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-6635
  • DVBl 1995, 33
  • BB 1995, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

    8 Die erste Frage geht dahin, ob eine nationale Regelung der fraglichen Art ° um diese ging es auch in dem Urteil Torfän Borough Council ° nach den Urteilen Conforama und Marchandise nicht unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fällt.

    13 In den Urteilen Conforama und Marchandise stellte der Gerichtshof jedoch angesichts ähnlicher Regelungen fest, daß die beschränkenden Wirkungen, die diese Regelungen auf den Warenverkehr haben könnten, im Hinblick auf den verfolgten Zweck nicht unverhältnismässig seien.

    16 Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof in den Urteilen Conforama und Marchandise festgestellt, daß die beschränkenden Wirkungen auf den Handel, die ein nationales Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Ladengeschäften am Sonntag auf den Warenverkehr haben könne, im Hinblick auf den verfolgten Zweck nicht unverhältnismässig seien.

  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

    2) Ist es verneinendenfalls auch ohne Beibringung von Beweisen augenfällig, daß die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-145/88 nicht überschreiten?.

    3) Aufgrund welcher Kriterien und anhand welchen Beweismaterials muß das nationale Gericht verneinendenfalls die Frage beantworten, ob die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" in dem Sinne überschreiten, in dem der Gerichtshof diesen Ausdruck in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 gebraucht hat?.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-332/89

    Strafverfahren gegen Marchandise u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

    (18) ° Rechtssache C-304/90 (Payleß DIY u. a., Slg. 1992, I-6493) und Rechtssache C-169/91 (B & Q II, Slg. 1992, I-6635).

    (19) ° Urteil B & Q II, Randnrn.

    (20) ° Urteil B & Q II, Randnr. 11.

    Der Gerichtshof hat wiederholt auf Artikel 3 verwiesen: siehe u. a. Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, Slg. 1971, 897, Randnr. 17), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 8), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211, Randnr. 8) und in der Rechtssache C-169/91 (B & Q I, a. a. O., Randnr. 15).

    (58) ° Siehe zur Rechtfertigung oben, Nr. 13. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit siehe Urteil B & Q II, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    30 - Vgl. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 16. Dezember 1992, B & Q (C-169/91, EU:C:1992:519) (beide schon vor dem Urteil Keck), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226) (nach dem Urteil Keck).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.

    Diese Entscheidungen sind Sache der Mitgliedstaaten; dabei haben sie die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen zu beachten (siehe u. a. Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91, B & Q, Slg. 1992, I-6635, Randnr. 11).

    26 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil B & Q für Recht erkannt, daß das in Artikel 30 ausgesprochene Verbot nicht für eine nationale Regelung gilt, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen.

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