Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 24.03.1993 - C-313/90   

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https://dejure.org/1993,83
EuGH, 24.03.1993 - C-313/90 (https://dejure.org/1993,83)
EuGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - C-313/90 (https://dejure.org/1993,83)
EuGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - C-313/90 (https://dejure.org/1993,83)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    CIRFS u.a. / Kommission

    1. Verfahren - Streithilfe - Vom Beklagten nicht erhobene Einrede der Unzulässigkeit - Unzulässigkeit - (EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 3; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 93 § 4)

  • EU-Kommission

    CIRFS u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Entscheidung 85/18/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Abgrenzung der Raumordnungsprämien erhaltenden Gebiete in Frankreich; Verpflichtung zur vorherigen Mitteilung staatlicher Beihilfen; Anforderungen an das Bestehen eines ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Verfahren - Streithilfe - Vom Beklagten nicht erhobene Einrede der Unzulässigkeit - Unzulässigkeit - [EWG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 37 Absatz 3 - Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 93 § 4]

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-1125
 
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Wird zitiert von ... (238)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
    Die Streithelferinnen weisen darauf hin, daß die Hauptadressaten einer Beihilfendisziplin die Mitgliedstaaten seien und daß der Rechtsprechung des Gerichtshofes zufolge (vgl. Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901) eine solche Beihilfendisziplin nur Leitlinien enthalte, die die Kommission bei ihrem Vorgehen befolgen wolle, nachdem die Mitgliedstaaten dem Wortlaut und der Tragweite ihrer Mitteilungen zugestimmt hätten.

    Die Erwägungen im Urteil Deufil/Kommission können also auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • EuGH, 11.07.1990 - 305/86

    Neotype Techmashexport / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
    23 Da es sich aber um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung handelt, ist die Zulässigkeit der Klage nach Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung von Amts wegen zu prüfen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945).
  • EuGH, 11.07.1990 - 160/87
    Auszug aus EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
    23 Da es sich aber um eine unverzichtbare Prozeßvoraussetzung handelt, ist die Zulässigkeit der Klage nach Artikel 92 § 2 der Verfahrensordnung von Amts wegen zu prüfen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Juli 1990 in den Rechtssachen C-305/86 und C-160/87, Neotype Techmashexport/Kommission und Rat, Slg. 1990, I-2945).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
    Die Klage ist somit, soweit sie vom CIRFS erhoben worden ist, zulässig (vgl. Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.03.1993 - C-313/90
    24 Hierzu ist zunächst darauf hinzuweisen, daß eine Handlung nur dann nach Artikel 173 des Vertrages angefochten werden kann, wenn sie Rechtswirkungen hat (vgl. Urteil vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, "AETR", Slg. 1971, 263).
  • EuG, 26.04.2023 - T-557/20

    SRB/ EDSB - Schutz personenbezogener Daten - Verfahren zur Entschädigung von

    Die Zulässigkeit einer Klage gehört zu den unverzichtbaren Prozessvoraussetzungen, die das Unionsgericht stets von Amts wegen prüfen muss (vgl. Urteil vom 16. März 2022, MEKH und FGSZ/ACER, T-684/19 und T-704/19, EU:T:2022:138, Rn. 29 sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 23).
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Da es sich aber um ein und dieselbe Klage handelt, ist die Klagebefugnis der weiteren Klägerinnen nicht zu prüfen (Urteile vom 24. März 1993, CIRFS u. a./Kommission, C-313/90, EU:C:1993:111, Rn. 31, und vom 9. Juli 2007, Sun Chemical Group u. a./Kommission, T-282/06, EU:T:2007:203, Rn. 50).
  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Somit ist das Gericht nicht verpflichtet, die hierzu vorgebrachten Gründe zu prüfen (Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1993 in der Rechtssache C-313/90, CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, Randnr. 22).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90   

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https://dejure.org/1992,3009
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90 (https://dejure.org/1992,3009)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.09.1992 - C-313/90 (https://dejure.org/1992,3009)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. September 1992 - C-313/90 (https://dejure.org/1992,3009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Staatliche Beihilfen - Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung

  • EU-Kommission

    Comité international de la rayonne et des fibres synthétiques und andere gegen Kommission der Europä

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-1125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuGH, 30.06.1992 - C-312/90

    Spanien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90
    21 - Ständige Rechtsprechung: Vgl. zuletzt die Urteile vom 30. Juni 1992 in den Rechtssachen C-312/90 (Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117) bzw. C-47/91 (Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145).

    32 - Es beruht sicherlich nicht auf Zufall, daß der Gerichtshof seine Formulierung aus Randnr. 9 des Urteils IBM (vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, Slg. 1981, 2639), wonach die Maßnahme verbindliche Rechtswirkungen erzeugen muß, welche die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen, in seiner neueren Rechtsprechung nicht aufgegriffen hat: vgl. die Urteile vom 20. Juni 1992 (oben, Fußnote 20), Rechtssache C-312/90, Randnr. 11, sowie Rechtssache C-47/91, Randnr. 19.

    34 - Vgl. zu diesem Aspekt die Urteile vom 30. Juni 1992, a. a. O. (Fußnote 20).

    36 - Urteile vom 30. Juni 1992, a. a. O. (Fußnote 16).

    38 - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 1965, Randnr. 19) sowie die Urteile vom 30. Juni 1992, a. a. O..

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90
    Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie ─ unter Berücksichtigung der Kriterien gemäß dem Urteil in der Rechtssache 84/82 (92) ─ bei zutreffender Anwendung des Gemeinschaftsrechts einen anderen Standpunkt eingenommen hätte.

    52 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 91/83 und 127/83 (Heineken Brouwerijen, Slg. 1984, 3435).

    Was diese Frage angeht, so ist bislang nur geklärt, daß eine Rechtspflicht zur Einleitung des Verfahrens für den Fall besteht, daß die Kommission tatsächlich ernsthafte Schwierigkeiten hat , wenn sie die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt untersucht (vgl. das Urteil Deutschland/Kommission, oben, Fußnote 51).

    92 - Urteil vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82 (Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451); siehe auch oben, Fußnote 78. .

  • EuGH, 23.02.1961 - 30/59

    De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg gegen Hohe Behörde der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1992 - C-313/90
    18 - Urteil vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg/Hohe Behörde, Slg. 1961, 1, 41).

    20 - Schlußanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache 30/59 (a. a. O., S. 63, 71).

    23 - Vgl. insbesondere die Urteile vom 23. Februar 1961 in der Rechtssache 30/59 (De Gezamenlijke Steenkolenmijnen in Limburg, Slg. 1961, 3); vom 8. März 1972 in der Rechtssache 42/71 (Nordgetreide/Kommission, Slg. 1972, 105) und vom 26. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und 215/86 (Asteris/Kommission, Slg. 1988, 2181).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    47: - Vgl. zu Artikel 88 Absatz 2 EG: Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 17. September 1992 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, I-1148, Nr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89

    Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - Verordnung -

    42 - Eine ähnliche Überlegung kommt, neben der vorgenannten Überlegung betreffend den Kausalzusammenhang, bei der Prüfung von Klagen dritter Unternehmen im Rahmen der Wettbewerbsordnung zum Zuge: Vgl. meine Schlußanträge vom 17. September 1992 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1125, 1148, Nrn. 83 bis 86 und 88 bis 90).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1993 - C-298/89

    Regierung von Gibraltar gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Klage auf

    - *Siehe meine Schlußanträge vom 17. September 1992 in der Rechtssache C-313/90 (CIRFS/Kommission, Slg. 1993, I-1125, I-1148, Nrn. 83 bis 86 und 88 bis 90).
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