Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 31.03.1993 - C-27/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1524
EuGH, 31.03.1993 - C-27/92 (https://dejure.org/1993,1524)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - C-27/92 (https://dejure.org/1993,1524)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - C-27/92 (https://dejure.org/1993,1524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Erstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland - Beweismodalitäten - Verzollungsbescheinigung - Eingeschränkte Beweiskraft - (Verordnung ...

  • EU-Kommission

    Möllmann-Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Rindfleisch; Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen ; Einfuhr von Fleisch nach Ägypten

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Differenzierte Ausfuhrerstattung für Rindfleisch: Verzollungsbescheinigung

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 885/68/EWG Art. 6 Abs. 2; ; VO Nr. 885/68/EWG Art. 4; ; VO Nr. 2730/79/EWG Art. 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Erstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland - Beweismodalitäten - Verzollungsbescheinigung - Eingeschränkte Beweiskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Differenzierte Ausuhrerstattung - Rindfleisch - Verzollungsbescheinigung.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-1701
  • BB 1993, 1051
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus EuGH, 31.03.1993 - C-27/92
    Sie bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815).

    13 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil Dimex (a. a. O., Randnr. 11) in bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 192/75 der Kommission vom 17. Januar 1975 über Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen (ABl. L 25, S. 1) entschieden hat, zeigt der Umstand, daß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 3 dieser Verordnung es den zuständigen Stellen erlaubt, andere Dokumente zu verlangen, wenn sie wegen der besonderen Verhältnisse im Bestimmungsland den Nachweis der Erfuellung der Zollförmlichkeiten als unzureichend ansehen, daß dieser Nachweis nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde.

    14 Ebenso wie die Vorschrift, um die es im Urteil Dimex ging, stellt aber Artikel 20 Absatz 4 der Verordnung Nr. 2730/79 klar, daß andere Dokumente vorgelegt werden können, falls die in Absatz 3 aufgeführten Dokumente nicht genügen.

  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Eine zweite erhebliche Verzögerung sei dadurch eingetreten, daß die zuständige Behörde das Einspruchverfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über das Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg in der Rechtssache C-27/92 (Urteil vom 31. März 1993, Möllmann-Fleisch, Slg. 1993, I-1701) ausgesetzt habe.

    Zu der ohne hinreichenden Grund mit Bescheid vom 7. Juni 1994 verfügten Einstellung des Rückforderungsverfahrens trägt die Kommission vor, daß entgegen dem Vorbringen der Bundesregierung die in Zimbabwe entdeckten Genußtauglichkeitsbescheinigungen geeignet gewesen seien, begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Einfuhr in das Bestimmungsland entstehen zu lassen und damit die Beweiskraft der von der Firma Barfuß vorgelegten Verzollungsbescheinigungen zu erschüttern (vgl. Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 15).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten im Bestimmungsland nur ein widerlegliches Indiz dafür, daß das Ziel der differenzierten Ausfuhrerstattungen tatsächlich erreicht wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile Dimex, Randnr. 11, und Möllmann-Fleisch, Randnr. 13).

    So kann insbesondere die Beweiskraft, die die Verzollungsbescheinigung normalerweise hat, entfallen, wenn begründete Zweifel daran bestehen, ob die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslands gelangt sind, um dort vermarktet zu werden (Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 15).

    In einem solchen Fall können zum Nachweis, daß die Waren tatsächlich auf den Markt des Bestimmungslands gelangt sind, andere Dokumente vorgelegt werden, die die Gemeinschaftsregelung vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Möllmann-Fleisch, Randnr. 14), so z. B. Dokumente, aus denen hervorgeht, daß die Ware im Bestimmungsland entladen wurde.

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 5/01

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung ist es danach --anders als die Klägerin meint-- wesentlich, dass die durch eine solche Erstattung bezuschussten Erzeugnisse tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen, um dort vermarktet zu werden (vgl. EuGH, Urteile vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, EuGHE 1993, I-1701, und vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759).

    Denn sie hat die begründeten Zweifel, die nach der Beweiswürdigung durch das FG daran bestehen bleiben, dass das ausgeführte Rindfleisch den Markt des Bestimmungslandes Mauritius erreicht hat, nicht ausräumen können (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).

    Bei Zweifeln können weitere Dokumente verlangt (Art. 20 Abs. 4 VO Nr. 2730/79) und kann gegebenenfalls die durch die Vorlage der Dokumente begründete Vermutung durch andere Tatsachen widerlegt werden (vgl. EuGH in EuGHE 1993, I-1701).

  • BFH, 02.02.1999 - VII R 5/98

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung; Vorlage an EuGH zur Vorabentscheidung

    Der EuGH hat zwar entschieden, daß die Erfüllung der Zollförmlichkeiten nur ein widerlegbares Indiz dafür ist, daß das betreffende Erzeugnis sein Ziel tatsächlich erreicht hat (EuGH, Urteile vom 11. Juli 1984 Rs. 89/83, Slg. 1984, 2815, 2832 Tz. 11, und vom 31. März 1993 Rs. C-27/92, Slg. 1993, I-1701).

    In dem Fall, der dem Urteil in der Rechtssache C-27/92 zugrunde lag, war zwar eine Verzollungsbescheinigung vorhanden, diese war aber undatiert und aus den weiteren Umständen ergab sich, daß die Wiederausfuhr der Waren aus veterinärrechtlichen Gründen angeordnet worden war.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-27/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,16753
Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-27/92 (https://dejure.org/1992,16753)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - C-27/92 (https://dejure.org/1992,16753)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - C-27/92 (https://dejure.org/1992,16753)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,16753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Möllmann-Fleisch GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

    Differenzierte Ausuhrerstattung - Rindfleisch - Verzollungsbescheinigung

  • EU-Kommission

    Möllmann-Fleisch GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-1701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1992 - C-27/92
    Das Finanzgericht Hamburg verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Hauptzollamt Hamburg-Jonas/Dimex Nahrungsmittel (3) ), in dem der Gerichtshof in Randnummer 10 festgestellt habe, daß die Erfüllung der Zollförmlichkeiten nur im Prinzip den tatsächlichen Zugang zum Markt des Bestimmungsgebietes garantiert.

    3 - Slg. 1984, 2815.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht