Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 01.07.1993 - C-312/91   

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https://dejure.org/1993,1267
EuGH, 01.07.1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,1267)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,1267)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,1267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Metalsa

    1. Völkerrechtliche Verträge; Verträge der Gemeinschaft; Auslegung; Übertragung der Auslegung von Bestimmungen des EWG-Vertrags auf ähnliche Bestimmungen; Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Metalsa

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verstöße gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger als Verstöße gegen Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei Veräußerung von Gegenständen im Inland bestrafenden nationalen Regelung; Übernahme der Auslegung einer Vorschrift des ...

  • Judicialis

    Freihandelsabkommen zwischen der EWG und Österreich Art. 18 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Auslegung - Übertragung der Auslegung von Bestimmungen des EWG-Vertrags auf ähnliche Bestimmungen - Voraussetzungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-3751
  • DB 1994, 25
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641).
  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    Sie beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Auslegung des Artikels 95 EWG-Vertrag durch den Gerichtshof im Urteil vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 299/86 (Drexl, Slg. 1988, 1213), die auf die Auslegung der genannten Vorschrift des Abkommens mit Österreich übertragen werden müsse.
  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641).
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    10 In bestimmten Fällen ist der Gerichtshof davon ausgegangen, daß die Auslegung einer Vorschrift des EWG-Vertrags für eine gleichlautende oder ähnliche Vorschrift in einem mit einem Drittstaat geschlossenen Abkommen zu übernehmen ist (vgl. Urteile vom 29. April 1982 in der Rechtssache 17/81, Pabst und Richarz KG, Slg. 1982, 1331, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625), während er in anderen Fällen eine solche Übernahme als nicht möglich oder nicht angemessen angesehen hat (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor, Slg. 1982, 329, und vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641).
  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
    Artikel 31 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969 bestimmt insoweit, daß ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14).
  • EuGH, 06.05.2010 - C-63/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust

    Hierzu heißt es in Art. 31 des am 23. Mai 1969 in Wien unterzeichneten Übereinkommens über das Recht der Verträge, mit dem Regeln des allgemeinen Völkerrechts kodifiziert werden, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, sowie Urteile vom 1. Juli 1993, Metalsa, C-312/91, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, vom 2. März 1999, Eddline El-Yassini, C-416/96, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47, und vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, Slg. 2001, I-8615, Randnr. 35).
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Artikel 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge bestimmt dazu, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Zieles und Zweckes auszulegen ist (vgl. insbesondere Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 14, und Urteile vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnr. 12, und vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96, Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47).
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    29 bis 31, vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache C-312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.

    Insoweit kommt dem Vergleich von Gegenstand und Kontext des Abkommens einerseits und des EG-Vertrags andererseits erhebliche Bedeutung zu (siehe Urteile Metalsa, Randnr. 11, und Gloszczuk, Randnr. 49).

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   Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91   

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Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,26347)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.04.1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,26347)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. April 1993 - C-312/91 (https://dejure.org/1993,26347)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-3751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 25.02.1988 - 299/86

    Drexl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Ist im Rahmen des Abkommens EWG°Österreich eine nationale Regelung, die Verstösse gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft als Verstösse gegen Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei der Veräusserung von Gegenständen im Inland mit Artikel 18 dieses Abkommens vereinbar, wenn der Unterschied in der Bestrafung auch angesichts der Antwort auf eine vergleichbare Frage im Gemeinschaftsrahmen in dem zu Artikel 95 EWG-Vertrag ergangenen Urteil vom 25. Februar 1988 (Rechtssache 299/86, Drexl, Slg. 1988, 1213) ausser Verhältnis zu dem Unterschied zwischen beiden Arten von Verstössen steht?.

    Das Urteil Drexl muß daher so verstanden werden, daß es nur für Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten gilt(1).

    Nach Auffassung von Metalsa rechtfertigen Geist und Zielsetzungen des Abkommens eine ähnliche Auslegung des Artikels 18 des Übereinkommens, wie sie der Gerichtshof in bezug auf Artikel 95 EWG-Vertrag im Urteil Drexl vertreten hat.

    Wir müssen daher die Auslegung des Artikels 95 durch den Gerichtshof im Urteil Drexl betrachten und prüfen, ob diese Auslegung auf Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens übertragen werden kann, wenn man diesen unter Berücksichtigung seiner Zielsetzungen auslegt.

    Im Urteil Drexl untersuchte der Gerichtshof die Frage, ob ein System von Strafmaßnahmen, nach dem Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Einfuhrmehrwertsteuer strenger bestraft werden als Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Mehrwertsteuer bei inländischen Umsätzen, gegen Artikel 95 EWG-Vertrag, den Grundsatz der Gleichbehandlung und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstosse.

  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    In der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641) untersuchte der Gerichtshof, ob Artikel 21 Absatz 1 des Freihandelsabkommens zwischen der EWG und Portugal ein ähnliches Verbot wie Artikel 95 EWG-Vertrag enthalte.

    Im Urteil Kupferberg entschied der Gerichtshof, daß Artikel 21 Absatz 1 des Freihandelsabkommens EWG°Portugal ein unbedingtes Verbot der Diskriminierung in steuerlicher Hinsicht enthalte und folglich in der ganzen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung entfalte.

    Das gleiche gilt in bezug auf Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens EWG°Österreich, der mit Artikel 21 Absatz 1 des im Urteil Kupferberg angesprochenen Abkommens übereinstimmt.

  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Mengenmässige Beschränkungen der Ausfuhren in einen Drittstaat, die das Gemeinschaftsrecht unter den gleichen Voraussetzungen wie die des Artikels 36 EWG-Vertrag zulässt, sowie Strafmaßnahmen bei Verletzung dieser Beschränkungen müssen folglich im Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehen (vgl. meine am 1. April 1993 vorgetragenen Schlussanträge in der Rechtssache C-367/89, Aimé Richardt, Slg. 1991, I-4621, und in der Rechtssache C-111/92, Lange, Nrn. 21 bis 24).

    Zweitens müssten, wenn die Strafe in der Einziehung der eingeführten Waren besteht, m. E. Punkte wie der Kenntnisstand des Eigentümers der beschlagnahmten Waren und deren Wert berücksichtigt werden (vgl. Urteil Aimé Richardt, Randnr. 25).

  • EuGH, 29.04.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG / Hauptzollamt Oldenburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Eine Vorschrift in einem völkerrechtlichen Vertrag ist indessen ähnlich wie die entsprechende Vorschrift des EWG-Vertrags auszulegen, wenn die Ziele dieses Abkommens es verlangen (vgl. Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331, und Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625(2).

    Im Urteil Pabst & Richarz legte der Gerichtshof Artikel 95 EWG-Vertrag und Artikel 53 Absatz 1 des Assoziationsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Griechenland von 1961 ähnlich aus.

  • EuGH, 14.12.1991 - Gutachten 1/91

    Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Demgegenüber will der EWG-Vertrag nicht nur eine Freihandelszone im Sinne dieses Abkommens schaffen, sondern strebt eine wirtschaftliche Integration an, die in einen Binnenmarkt mündet und gemeinsam mit den übrigen Gemeinschaftsverträgen das Ziel verfolgt, zu konkreten Fortschritten auf dem Wege zur Europäischen Union beizutragen (vgl. Gutachten 1/91 vom 14. Dezember 1991 zum Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und den Ländern der europäischen Freihandelsassoziation über die Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraums, Slg. 1991, I-6079, Randnr. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist eine Vorschrift in einem von der Gemeinschaft abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrag in ihrem Sinnzusammenhang und unter Beuecksichtigung der Zwecke des Vertrages auszulegen (vgl. Gutachten 1/91, Randnr. 14).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-163/90

    Administration des douanes und droits indirects / Legros u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Eine Vorschrift in einem völkerrechtlichen Vertrag ist indessen ähnlich wie die entsprechende Vorschrift des EWG-Vertrags auszulegen, wenn die Ziele dieses Abkommens es verlangen (vgl. Rechtssache 17/81, Pabst & Richarz, Slg. 1982, 1331, und Rechtssache C-163/90, Legros, Slg. 1992, I-4625(2).

    Im Urteil Legros hatte es der Gerichtshof u. a. mit der Auslegung von Artikel 6 des 1972 abgeschlossenen Freihandelsabkommens zwischen der Gemeinschaft und Schweden zu tun, der die Erhebung zollähnlicher Abgaben im Handel zwischen den Vertragsparteien untersagt.

  • EuGH, 16.10.1991 - C-26/90

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Wünsche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Ausserdem hat der Gerichtshof anerkannt, daß Schutzmaßnahmen in Gemeinschaftsverordnungen zur Einschränkung des Handels mit Drittstaaten dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit unterliegen (vgl. Rechtssachen C-26/90, Wünsche, Slg. 1991, I-4961, Randnrn.
  • EuGH, 30.04.1974 - 181/73

    Haegemann / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Wie der Gerichtshof in der Rechtssache 181/73 (Hägeman, Slg. 1974, 449) entschieden hat, sind die Vorschriften dieser Abkommen Bestandteil des Gemeinschaftsrechts.
  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Dies ist z. B. bezueglich des freien Warenverkehrs aus dem Urteil in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921) und in der Rechtssache 52/77 (Cayrol, Slg. 1977, 2261) sowie bezueglich der Freizuegigkeit dem Urteil in der Rechtssache 157/79 (Pieck, Slg. 1980, 2171) zu entnehmen.
  • EuGH, 30.11.1977 - 52/77

    Cayrol / Rivoira

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
    Dies ist z. B. bezueglich des freien Warenverkehrs aus dem Urteil in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921) und in der Rechtssache 52/77 (Cayrol, Slg. 1977, 2261) sowie bezueglich der Freizuegigkeit dem Urteil in der Rechtssache 157/79 (Pieck, Slg. 1980, 2171) zu entnehmen.
  • EuGH, 24.04.1980 - 65/79

    Chatain

  • EuGH, 03.07.1980 - 157/79

    Regina / Pieck

  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.1993 - C-276/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1993 - C-207/91

    Eurim-Pharm GmbH gegen Bundesgesundheitsamt. - Freihandelsabkommen -

  • EuGH, 02.08.1993 - C-276/91

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 09.02.1982 - 270/80

    Polydor u.a. / Harlequin u.a.

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