Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 26.01.1993 - C-112/91   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission

    Werner / Finanzamt Aachen-Innenstadt

    EWG-Vertrag, Artikel 52
    Freizuegigkeit ° Niederlassungsfreiheit ° Bestimmungen des Vertrages ° Persönlicher Geltungsbereich ° Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte ° Ausschluß ° Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat ° Unbeachtlich

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beschränkte Steuerpflicht - Verstoß der §§ 49 ff. EStG gegen Art. 52 EWGV in den Fällen, in denen der Stpfl. sein gesamtes Welteinkommen nur in der Bundesrepublik versteuert? - Inhalt und Grenzen des Rechts der freien Niederlassung

mehr
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Niederlassungsfreiheit und beschränkte Steuerpflicht eines deutschen Staatsangehörigen mit niederländischem Wohnsitz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 7; EWG-Vertrag Art. 52
    Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der seine Tätigkeit in dessen Hoheitsgebiet ausübt, nachdem er dort seine Ausbildung erworben hatte - Ausschluß - Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat - Unbeachtlich - [EWG-Vertrag, Artikel 52] -

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung des EWG-Vertrages über Niederlassungsfreiheit und zum Diskriminierungsverbot

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1993, I-429
  • NJW 1993, 995
  • BB 1993, 347
  • DB 1993, 359
  • NVwZ 1993, 461 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)  

  • BFH, 21.02.2001 - XI R 29/00  

    Haushaltshilfe eines EG-Beamten in Luxemburg

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird, stellt sich die weitere Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91 - Werner (EuGHE 1993, I-429, 463) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden können.

    In der Sache "Werner" hat der EuGH in EuGHE 1993, I-429, Rz. 17, ausgeführt, dass es nicht gegen EG-Recht verstößt, wenn ein Mitgliedstaat seinen eigenen im Mitgliedstaat arbeitenden Staatsangehörigen eine höhere Steuerbelastung auferlegt, wenn diese im Ausland wohnen.

    Es ist daher fraglich, ob die Kläger noch nach den Grundsätzen der Entscheidung in EuGHE 1993, I-429, 463 zu behandeln sind oder ob sie aufgrund ihrer Auslandstätigkeit einen vergleichbaren Schutz wie ausländische Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen können.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil in EuGHE 1993, I-429, 463 - Werner entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-287/05  

    Soziale Sicherheit - beitragsunabhängige Sonderleistungen -

    Der Beklagte, die niederländische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs wenden ein, dass sich ein Arbeitnehmer gegenüber dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nur auf Art. 39 EG berufen könne, nachdem er Gebrauch von seiner Arbeitnehmerfreizügigkeit gemacht habe.(17) Dies sei nach dem Urteil Werner(18) nicht der Fall, wenn der Betroffene durchgängig in seinem Heimatstaat gearbeitet und nur seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt habe.

    (18)  - Urteil vom 26. Januar 1993, Werner (C-112/91, Slg. 1993, I-429, Randnrn. 16 und 17), das die Niederlassungsfreiheit betraf.

    Für den restriktiven Ansatz im Urteil Werner hat sich jüngst auch Generalanwalt Geelhoed ausgesprochen (Schlussanträge vom 28. September 2006, Hartmann (C-212/05, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 32 bis 42).

    Stattdessen erwähnt der Gerichtshof das Urteil Werner mit keinem Wort.

    So bereits Generalanwalt Darmon in seinen Schlussanträgen vom 6. Oktober 1992, Werner (C-112/91, Slg. 1993, I-429, Nr. 30).

  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00  

    Steuerrecht - Gewerbesteuer ist grundrechtskonform

    cc) Jedenfalls kann sich der Kläger für den Streitfall schon deshalb nicht auf die Grundfreiheiten berufen, weil diese nach ständiger Rechtsprechung des EuGH auf rein interne Sachverhalte eines Mitgliedstaats nicht anwendbar sind (EuGH-Urteile vom 7. Februar 1979 Rs. 115/78, Slg. 1979, 399 Rn. 24 - Knoors; vom 18. März 1980 Rs. 52/79, Slg. 1980, 833 Rn. 9 - Debauve; vom 23. April 1991 Rs. C-41/90, Slg. 1991, I-1979 Rn. 37 - Höfner und Elser; vom 28. Januar 1992 Rs. C-332/90, Slg. 1992, I-341 Rn. 9 - Steen I; vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91, Slg. 1993, I-429 Rn. 13 - Werner; vom 16. Juni 1994 Rs. C-132/93, Slg. 1994, I-2715 Rn. 9 - Steen II; in Slg. 1996, I-3089, Rn. 32 - Asscher).
mehr
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer -

    33 Nach Auffassung des Riksskatteverk ergibt sich aus dem Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429), dass die vom Vertrag gewährten Grundfreiheiten im Ausgangsfall nicht geltend gemacht werden könnten, da der Sachverhalt auf einen einzigen Mitgliedstaat beschränkt sei.
  • EuGH, 13.11.2003 - C-209/01  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte und sonstige Bedienstete der Europäischen

    Falls der Gerichtshof die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Bestimmung für unvereinbar mit Artikel 48 EG-Vertrag halte, stelle sich die Frage, ob die im Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewandt werden könnten.

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993, Rs. C-112/91 ─ Werner ─ entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2003 - C-209/01  

    Theodor Schilling und Angelica Fleck-Schilling gegen Finanzamt

    Für den Fall, dass Frage 3 bejaht wird: Können die im Urteil vom 26. Januar 1993, Rs. C-112/91 ─ Werner ─ entwickelten Grundsätze auf den vorliegenden Fall angewendet werden?.

    Mit der vierten Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) Grundsätze enthält, die für die Entscheidung der vorliegenden Rechtssache erheblich sind.

    Somit schlage ich dem Gerichtshof vor, auf die vierte Frage zu antworten, dass das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) keine Grundsätze enthält, die für die Entscheidung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits erheblich sind.

    Das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner) enthält keine Grundsätze, die für die Entscheidung des bei dem vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits erheblich sind.

  • BFH, 15.07.2005 - I R 21/04  

    Kein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und Verfassungsrecht durch Hinzurechnungen

    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung des EuGH, dass die Grundfreiheiten auf rein interne Sachverhalte eines Mitgliedstaats nicht anwendbar sind (vgl. EuGH-Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91, EuGHE 1993, I-429 "Werner"; die Schlussanträge des Generalanwalts Philippe Léger in der Rs. C-152/03 vom 1. März 2005, 1nternationale Wirtschaftsbriefe, Fach 11a, 839, insbesondere Rz. 48 und 66, sowie die umfassenden Nachweise zu dieser Rechtsprechung des EuGH im Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2003 X R 2/00, BFHE 203, 263, BStBl II 2004, 17; Randelzhofer/ Forsthoff in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, vor Art. 39-55 EGV Rz. 43 ff.; Streinz, EUV/EGV Vertrag über die Europäische Union und Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 12 EGV Rz. 58 ff. und Rz. 45; s. insoweit auch Epiney in Calliess/Ruffert, Kommentar des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EUV/EGV--, 2. Aufl., Art. 12 EG-Vertrag Rz. 29 f.; Lenz in Lenz/Borchardt, a.a.O., Art. 12 Rz. 3; vgl. auch ausdrücklich Art. 153 Abs. 5, Art. 176 EG).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97  

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften gelten sie daher nicht für Betätigungen, von deren wesentlichen Elementen keines über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweist ( EuGH , Urt. v. 26. Januar 1993 - C-112/91 - Slg. 1993 I - 429, 469 f. Rdn. 13 ff.; v. 16. Februar 1995 - C-29 - 35/94 Slg. 1995 I-301, 316 Rdn. 9; v. 12. Dezember 1996 - C-3/95, AnwBl. 1997, 114 Rdn. 14; vgl. auch Troberg, in: von der Gröben/Thiesing/Ehlermann, Komm. zum EU-/EG-Vertrag, 5. Aufl., Art. 52 Rdn. 61 - 63).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01  

    Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag (später Artikel 48 und 52 EG-Vertrag,

    Die niederländische Regierung macht unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Januar 1993 in der Rechtssache C-112/91 (Werner, Slg. 1993, I-429) geltend, dass der Erblasser also nur seinen Wohnsitz verlegt habe, was keine wirtschaftliche Tätigkeit sei.
  • BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09  

    Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH, dass die Grundfreiheiten auf rein interne Sachverhalte eines Mitgliedstaats nicht anwendbar sind (vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 26. Januar 1993 Rs. C-112/91, Werner, Slg. 1993, I-429; BFH-Urteil vom 15. Juli 2005 I R 21/04, BFHE 210, 43, BStBl II 2005, 716, m. w. N.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-212/05  

    Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über

  • EuGH, 11.09.2007 - C-287/05  

    Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 12 EG, 17 EG,

  • BFH, 17.12.1997 - I B 108/97  

    Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10  

    Vereinbarkeit einer Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer mit

  • BFH, 19.10.2011 - X R 48/09  

    Schulgeld für nicht anerkannte Ergänzungsschulen vor 2008 nicht als Sonderausgabe

  • BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 12/03 R  

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Erziehungsgeldanspruch -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2004 - C-376/03  

    D. gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Particulieren/Ondernemingen buitenland

  • OLG Köln, 16.12.2005 - 20 U 204/03  

    Architekten & Ingenieure - § 4 HOAI kontra Dienstleistungsfreiheit?

  • BFH, 14.04.1993 - I R 29/92  

    Belgischer Staatsangehöriger: Deutsche Lohnsteuerpflicht?

  • BFH, 19.10.2011 - X R 27/09  

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 10. 2011 X R 48/09 -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2004 - 19 A 2115/01  

    SchFG NRW § 1 Abs. 3 Satz 2; SchFG NRW § 2; SchFG NRW § 7; SchFG NRW § 7 Abs. 1

  • BFH, 09.11.2011 - X R 12/10  

    Schulgeldzahlungen an die deutsch-französische Schule Jean Renoir bis 2007 nur

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03  

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt

  • VG Augsburg, 27.11.2012 - Au 2 K 10.519  

    Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer; Beitragspflicht;

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2010 - 3 K 3043/09  

    Absehen von der überdachenden Besteuerung gemäß Art. 4 Abs. 4 DBA Schweiz bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05  

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von Familienangehörigen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98  
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 1274/05  

    Zur Frage, wie der Anteilswert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2008 - C-527/06  

    Steuerrecht -Art. 39 EG -Besteuerung des Einkommens gebietsfremder Personen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1993 - C-24/92  

    Pierre Corbiau gegen Administration des contributions.

  • FG München, 12.09.2000 - 6 V 1040/00  

    Zur Hinzurechnung von Pachtzinsen (§ 8 Nr. 7 GewStG ) im Rahmen einer

  • FG Düsseldorf, 20.03.2002 - 4 K 3636/98  
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-152/05  

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale Rechtsvorschriften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-436/00  
  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 3 K 4435/11  

    Vereinbarkeit von § 50 Abs. 1 Satz 2 EStG mit Verfassungsrecht und

  • FG Münster, 12.07.2012 - 13 K 2592/08  

    Finanz- und Abgaberecht

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1992 - C-112/91   

Volltextveröffentlichungen

  • EU-Kommission

    Hans Werner gegen Finanzamt Aachen-Innenstadt.

    Steuern - Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1993, I-429
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht