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   EuGH, 17.11.1993 - C-245/91   

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https://dejure.org/1993,2416
EuGH, 17.11.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-245/91 (https://dejure.org/1993,2416)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Ohra Schadeverzekeringen

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 85
    1. Wettbewerb; Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften; Verpflichtungen der Mitgliedstaaten; Regelung zur Verstärkung der Auswirkungen bestehender Kartelle; Begriff

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Ohra Schadeverzekeringen

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Wettbewerbs zwischen Wirtschaftsteilnehmern durch staatliche Regelungen; Rabattverbot für niederländische Versicherungsgesellschaften

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 85; ; EWGV Art. 3; ; EWGV At. 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Regelung zur Verstärkung der Auswirkungen bestehender Kartelle - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Versicherungsvermittler - Staatliches Rabattverbot - Auslegung der Artikel 3 Buchstabe f, 5 Absatz 2 und 85 Absatz 1 EWG-Vertrag.

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-5851
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1988 - 267/86

    Van Eycke / ASPA

    Auszug aus EuGH, 17.11.1993 - C-245/91
    Nach der Rechtsprechung ist ein solcher Fall dann gegeben, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 85 verstossende Kartellabsprachen vorschreibt, erleichtert oder deren Auswirkungen verstärkt oder wenn er der eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, daß er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 267/86, Van Eycke, Slg. 1988, 4769, Randnr. 16).
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