Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1993 - C-334/92   

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https://dejure.org/1993,328
EuGH, 16.12.1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,328)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,328)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,328)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Richtlinie 80/987 des Rates, Anhang, Abschnitt I, in der Fassung der Richtlinie 87/164
    1. Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Richtlinie 80/987; Geltungsbereich; Gruppe von Arbeitnehmern, die nach nationalem Recht den Arbeitnehmerstatus besitzen und nicht in Abschnitt I des Anhangs der ...

  • EU-Kommission

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; Richtlinie 80/987/EWG in der Fassung der Richtlinie 87/164; ; Richtlinie 80/987 Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Richtlinie 80/987 - Geltungsbereich - Gruppe von Arbeitnehmern, die nach nationalem Recht den Arbeitnehmerstatus besitzen und nicht in Abschnitt I des Anhangs der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Zahlung von Gehaltsansprüchen; Qualifikation als Arbeitnehmer durch das nationale Recht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Geltungsbereich - Garantieeinrichtung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-6911
  • NJW 1994, 921
  • NVwZ 1994, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.12.1993 - C-334/92
    17 Zweitens verfügen die Mitgliedstaaten nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 25) gemäß Artikel 5 der Richtlinie über die Zahlungsunfähigkeit von Arbeitgebern über einen weiten Gestaltungsspielraum, was den Aufbau, die Arbeitsweise und die Aufbringung der Mittel der Garantieeinrichtungen anbelangt.

    Für diesen Fall ergibt sich aus dem Urteil Francovich u. a. (a. a. O.), daß der betreffende Mitgliedstaat verpflichtet ist, leitenden Angestellten die Schäden zu ersetzen, die ihnen dadurch entstanden sind, daß die Richtlinie in bezug auf sie nicht durchgeführt worden ist.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 16.12.1993 - C-334/92
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8) entschieden hat, muß das nationale Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts ° gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt ° dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit dieser verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EWG-Vertrag nachzukommen.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Das Gericht hat in Anbetracht des Artikels 249 Absatz 3 EG davon auszugehen, dass der Staat, wenn er von dem ihm durch diese Bestimmung eingeräumten Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht hat, die Absicht hatte, den sich aus der betreffenden Richtlinie ergebenden Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen (Urteil vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    So verlangt auch der Europäische Gerichtshof vom nationalen Gericht nur, bei der Anwendung des innerstaatlichen Rechts dieses "soweit wie möglich anhand des Wortlauts und des Zweckes" der Richtlinie auszulegen, "um das in ihr festgelegte Ergebnis zu erreichen und so Artikel 249 Absatz 3 EG [heute Art. 288 Abs. 3 AEUV] nachzukommen" (EuGH, Urteil vom 13. November 1990, Rs. C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, S. 1-4135 Rn. 8; EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1993, Rs. C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, S. 1-6911 Rn. 20; vgl. bereits EuGH, Urteil vom 10. April 1984, a.a.O., Rn. 26; EuGH, Urteil vom 10. April 1984, a.a.O., Rn. 26; stRspr).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Wie sich aus den Urteilen des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8) und vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92 (Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20) ergibt, muß ein nationales Gericht, soweit es bei der Anwendung des nationalen Rechts - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - dieses Recht auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EWG-Vertrag nachzukommen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92   

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https://dejure.org/1993,23859
Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,23859)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.07.1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,23859)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - C-334/92 (https://dejure.org/1993,23859)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Teodoro Wagner Miret gegen Fondo de garantía salarial.

    Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Geltungsbereich - Garantieeinrichtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-6911
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.02.1989 - 22/87

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92
    ( 7 ) Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 22/87 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 143, Randnr. 18).

    ( 21 ) Vgl. hierzu meine Schlußanträge in der Rechtssache 22/87 (Slg. 1989, 152, Nrn. 20 ff).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92
    ( 9 ) Urteil vom 19. November 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-6/90 und C-9/90 (Slg. 1991, I-5357).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-140/91

    Suffritti u.a. / INPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92
    ( 13 ) Urteil vom 3. Dezember 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-140/91, C-141/91, C-278/91 und C-279/91 (Slg. 1992, I-6337).
  • EuGH, 15.04.1986 - 237/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92
    ( 16 ) Vgl. hierzu das Urteil vom 15. April 1986 in der Rechtssache 237/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1247, Randnr. 17).
  • EuGH, 04.02.1988 - 157/86

    Murphy / An Bord Telecom Eireann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-334/92
    ( 24 ) Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 157/86 (Murphy/An Bord Telecom Eireann, Slg. 1988, 673, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Beamte, die ihren

    29 - Z. B. hat Generalanwalt Lenz im Kontext des Vorabentscheidungsverfahrens in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Wagner Miret bereits ausgeführt, dass "[d]er Gerichtshof ... weder die Aufgabe, noch die Befugnis [hat], die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten auszulegen" (C-334/92, EU:C:1993:322, Nr. 20).
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