Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.1994 - C-128/92   

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https://dejure.org/1994,1034
EuGH, 13.04.1994 - C-128/92 (https://dejure.org/1994,1034)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.1994 - C-128/92 (https://dejure.org/1994,1034)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 1994 - C-128/92 (https://dejure.org/1994,1034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Banks / British Coal

    EGKS-Vertrag, Artikel 4 Buchstabe d, 60, 65 und 66 § 7
    1. EGKS; Anwendungsbereich des Vertrages; Lizenzen für den Abbau von Rohkohle; Anwendung der Bestimmungen über Kartelle und Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, nicht aber derjenigen über Preispraktiken

  • EU-Kommission

    Banks / British Coal

  • Wolters Kluwer

    Abbau von Rohkohle; Prüfung von Lizenzen für den Abbau von Rohkohle; Verfügung eines Unternehmens über das ausschließliche Förderrecht und Abbaurecht sowie das Recht zur Vergabe von Lizenzen an Dritte; Verstoße eines Unternehmens gegen Bestimmungen des Vertrages über die ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EGKS-Vertrag Art. 41; ; EGKS-Vertrag Art. 4 d; ; EGKS-Vertrag Art. 65; ; EGKS-Vertrag Art. 66 § 7; ; EGKS-Vertrag Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EGKS - Anwendungsbereich des Vertrages - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Anwendung der Bestimmungen über Kartelle und Mißbrauch einer beherrschenden Stellung, nicht aber derjenigen über Preispraktiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Anwendung der Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 Paragraph 7 EGKS-Vertrag - Unmittelbare Wirkung - Ausschluß - Ersatz des duch Verletzung dieser Bestimmungen entstandenen Schadens - Verteilung der Zuständigkeiten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-1209
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.04.1956 - 7/54

    Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
    11 Zu der Frage, welche Vorschriften auf die Verhaltensweisen der beteiligten Unternehmen anwendbar sind, ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen des Artikels 4 nur dann selbständig anwendbar sind, wenn es an näheren Bestimmungen fehlt; haben sie in andere Bestimmungen des Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind alle Vorschriften, die sich auf ein und denselben Gegenstand beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (vgl. insbesondere Urteile vom 23. April 1956 in den verbundenen Rechtssachen 7/54 und 9/54, Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises/Hohe Behörde, Slg. 1956, 53, und vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 13/57, Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie u. a./Hohe Behörde, Slg. 1958, 271).
  • EuGH, 21.06.1958 - 13/57

    Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie, Gußstahlwerk Carl Bönnhoff,

    Auszug aus EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
    11 Zu der Frage, welche Vorschriften auf die Verhaltensweisen der beteiligten Unternehmen anwendbar sind, ist darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen des Artikels 4 nur dann selbständig anwendbar sind, wenn es an näheren Bestimmungen fehlt; haben sie in andere Bestimmungen des Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind alle Vorschriften, die sich auf ein und denselben Gegenstand beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (vgl. insbesondere Urteile vom 23. April 1956 in den verbundenen Rechtssachen 7/54 und 9/54, Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises/Hohe Behörde, Slg. 1956, 53, und vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 13/57, Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie u. a./Hohe Behörde, Slg. 1958, 271).
  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91
    Auszug aus EuGH, 13.04.1994 - C-128/92
    Nachdem die Kommission am 23. Mai 1991 die Beschwerde der NALOO zurückgewiesen hatte, erhob diese beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung (NALOO/Kommission, Rechtssache T-57/91).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

    Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich), im Rahmen einer Schadensersatzklage, die die H. J. Banks & Co. Ltd, ein privates Kohleerzeugungsunternehmen, das aufgrund von Lizenzen tätig ist und der NALOO angehört, gegen BC erhoben hatte, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19), dass die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    Unter Berücksichtigung der Urteile Banks und Hopkins u. a. wies der High Court die diesen zugrunde liegenden Schadensersatzklagen ab.

    Wie der Generalanwalt in Nummer 153 seiner Schlussanträge festgestellt hat, kann sich ein Einzelner vor den nationalen Gerichten nicht unmittelbar auf Artikel 66 § 7 EGKS-Vertrag berufen, wenn die Kommission nicht eingeschritten ist (Urteil Banks, Randnr. 19).

    Nach dem Urteil Banks seien die Vertreter der NALOO mit denjenigen der Kommission zusammengetroffen und hätten beschlossen, dass die Lage vor dem 1. April 1990 zu prüfen sei.

    Diese Auslegung hat sich in Bezug auf Verstöße gegen die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag als falsch erwiesen, da der Gerichtshof in seinem Urteil Banks für Recht erkannt hat, dass die nationalen Gerichte im erwähnten Rahmen nicht mit einer Klage auf Schadensersatz befasst werden können, wenn die Kommission keine Entscheidung getroffen hat.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-390/98

    Banks

    Wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat, sind die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag nur dann selbständig anwendbar, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des EGKS-Vertrags Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Regelungen, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (Urteil Groupement des industries sidérurgiquesluxembourgeoises/Hohe Behörde, S. 90, Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 11, und Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94, Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281, Randnr. 16).

    Eine Bestimmung des EGKS-Vertrags kann zudem nur dann unmittelbare Wirkung haben und unmittelbar in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu schützen haben, wenn sie klar und unbedingt ist (Urteil Banks, Randnr. 15).

    Ist eine Bestimmung von Artikel 4 EGKS-Vertrag nicht selbständig anwendbar, so kann sie keine unmittelbare Wirkung haben (vgl. Urteile Banks, Randnr. 16, und Hopkins u. a., Randnr. 26).

    Daraus folgt, dass ein Einzelner mangels einer Entscheidung der Kommission die Vereinbarkeit einer Beihilfe vor den nationalen Gerichten nicht in Frage stellen kann (vgl. analog dazu hinsichtlich der Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag Urteil Banks, Randnrn.

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Desgleichen habe es der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) ausdrücklich abgelehnt, Artikel 65 EGKS-Vertrag wie Artikel 85 EG-Vertrag unmittelbare Wirkung zuzuerkennen.

    Im Rahmen dieses Vertrages stelle der Wettbewerb nur ein Instrument neben anderen dar (vgl. Urteil Banks).

    Hinsichtlich der planwirtschaftlichen Ausrichtung des Vertrages ist bereits ausgeführt worden, daß Artikel 4 Buchstabe d des Vertrages, der u. a. durch Artikel 65 § 1 des Vertrages umgesetzt wird, ein strenges Verbot enthält, das für die vom Vertrag geschaffene Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist (Stellungnahme 1/61, S. 566; Urteil Banks, Randnrn.

  • EuG, 11.03.1999 - T-148/94

    Preussag / Kommission

    Der Gerichtshof habe es u. a. in seinem Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) abgelehnt, Artikel 65 EGKS-Vertrag ebenso wie Artikel 85 EG-Vertrag unmittelbare Wirkung zuzuerkennen.

    Im Rahmen dieses Vertrages stelle der Wettbewerb nur ein Instrument neben anderen dar (vgl. Urteil Banks).

    Hinsichtlich der planwirtschaftlichen Ausrichtung des Vertrages ist bereits ausgeführt worden, daß Artikel 4 Buchstabe d des Vertrages, der u. a. durch Artikel 65 § 1 des Vertrages umgesetzt wird, ein strenges Verbot enthält, das für die vom Vertrag geschaffene Wirtschaftsordnung kennzeichnend ist (Stellungnahme 1/61, S. 566; Urteil Banks, Randnrn.

    Schließlich ist die Tatsache, daß der Gerichtshof Artikel 65 § 1 des Vertrages im Urteil Banks wegen der ausdrücklichen Bestimmungen in Artikel 65 § 4 keineunmittelbare Wirkung zuerkannt hat, für die vorliegende Rechtssache unerheblich.

  • EuG, 07.02.2001 - T-89/98

    NALOO / Kommission

    Mit Urteilen vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281) legte der Gerichtshof aufgrund der Vorabentscheidungsersuchen des High Court die von Banks und Hopkins zur Begründung ihrer Schadensersatzklagen geltend gemachten Vertragsbestimmungen aus.

    In diesen beiden Urteilen erkannte der Gerichtshof für Recht: 1. Die Artikel 4 Buchstabe b und 63 § 1 EGKS-Vertrag (Urteil Hopkins u. a., Randnr. 29) einerseits und die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag (Urteil Banks, Randnr. 19) andererseits schaffen keine Rechte, die der Einzelne vor den nationalen Gerichten unmittelbar geltend machen kann.

    4. Die nationalen Gerichte können wegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission für die Feststellung von Verstößen gegen die Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag nicht mit einer Klage auf Schadensersatz befasst werden, wenn die Kommission im Rahmen dieser Zuständigkeit keine Entscheidung getroffen hat (Urteil Banks, Randnr. 21).

    Außerdem bemerkt die Kommission in Nummer 31 der Entscheidung von 1998, dass die Systematik des Artikels 4 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 63 § 1 EGKS-Vertrag derjenigen des Artikels 4 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 66 § 7 EGKS-Vertrag entspreche und der Gerichtshof die Artikel in den Urteilen Banks (Randnrn. 11 und 12) und Hopkins u. a. (Randnrn. 16 und 17) einheitlich ausgelegt habe.

    Hierzu ist lediglich darauf hinzuweisen, dass die Kommission ausschließlich zuständig ist, über "angebliche" Zuwiderhandlungen zu entscheiden (in diesem Sinn Urteile Banks, Randnr. 21, und Hopkins u. a., Randnr. 31).

  • EuG, 24.09.1996 - T-57/91

    National Association of Licensed Opencast Operators gegen Kommission der

    Nach der Verkündung des Urteils im Vorabentscheidungsverfahren (Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209) ist das Verfahren vor dem Gericht fortgesetzt worden.

    Haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des Vertrages Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Texte, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 23. April 1956 in den Rechtssachen 7/54 und 9/54, Groupement des Industries Sidérurgiques Luxembourgeoises/Hohe Behörde, Slg. 1956, 55, vom 21. Juni 1958 in der Rechtssache 13/57, Wirtschaftsvereinigung Eisen- und Stahlindustrie u. a./Hohe Behörde, a. a. O., vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92, Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 11, und Hopkins u. a., a. a. O., Randnr. 16).

    Da Artikel 66 § 7 des Vertrages zur Durchführung von Artikel 4 Buchstabe d dient (vgl. Urteil Banks, a. a. O., Randnr. 12), ist davon auszugehen, daß diese beiden Bestimmungen in der angefochtenen Entscheidung gleichzeitig angewandt wurden, auch wenn darin als Grundlage für die Zurückweisung der Beschwerde nur Artikel 66 § 7 ausdrücklich genannt wird.

    Soweit British Coal Abbaulizenzen vergibt, kann sie daher nicht als Verkäufer von Erzeugnissen betrachtet werden (vgl. Urteil Banks, a. a. O., Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-18/94

    Barbara Hopkins und andere gegen National Power plc und Powergen plc.

    (1) - Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Slg. 1994, I-1209).

    Dieser Aspekt der Beschwerde war Gegenstand der Rechtssache C-128/92, Banks.

    Diese Rechtssache war vom Präsidenten des Gerichts erster Instanz gemäß Artikel 47 des Protokolls über die EGKS-Satzung des Gerichtshofes bis zum Erlaß des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-128/92, Banks, ausgesetzt worden und wird nun geprüft.

    (44) - Rechtssache C-128/92.

  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Das Urteil Busseni, in dem der dort fragliche Grundsatz sehr weitgehend angewandt worden sei, sei eine isolierte Entscheidung, während der Gerichtshof eine Argumentation zugunsten eines Primats des EG-Vertrags wiederholt zurückgewiesen habe; insoweit sei zu verweisen auf die Urteile vom 28. Juni 1984 in der Rechtssache 36/83 (Mabanaft, Slg. 1984, 2497), vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209) und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-18/94 (Hopkins u. a., Slg. 1996, I-2281).
  • EuGH, 17.07.2001 - C-180/01

    Kommission / NALOO

    11 Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Vereinigtes Königreich), bei dem eine Schadensersatzklage anhängig war, die die H. J. Banks & Co. Ltd, ein privates Kohleerzeugungsunternehmen, das aufgrund von Lizenzen tätig ist und der NALOO angehört, gegen British Coal erhoben hatte, entschied der Gerichtshof im Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 19), dass die Artikel 4 Buchstabe d, 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag keine Rechte schaffen, auf die sich der Einzelne unmittelbar vor den nationalen Gerichten berufen kann.

    16 Unter Berücksichtigung der Urteile Banks und Hopkins u. a. wies der High Court die Schadensersatzklagen der H. J. Banks & Co. Ltd und von Frau Hopkins u. a. ab.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-18/94

    Hopkins u.a.

    12 Insoweit ist zunächst daran zu erinnern, daß der Gerichtshof bereits im Urteil vom 13. April 1994 in der Rechtssache C-128/92 (Banks, Slg. 1994, I-1209, Randnr. 9) festgestellt hat, daß der Abbau von Rohkohle in den Anwendungsbereich des EGKS-Vertrags fällt.

    16 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die Bestimmungen des Artikels 4 EGKS-Vertrag und insbesondere sein Buchstabe b, der Maßnahmen oder Praktiken untersagt, die eine Diskriminierung zwischen Erzeugern herbeiführen, nur dann selbständig anwendbar sind, wenn es an spezielleren Normen fehlt; haben diese Bestimmungen in andere Vorschriften des Vertrages Eingang gefunden oder werden sie dort näher geregelt, so sind die Texte, die sich auf eine und dieselbe Bestimmung beziehen, in ihrer Gesamtheit zu würdigen und gleichzeitig anzuwenden (vgl. Urteil Banks, a. a. O., Randnr. 11).

    31 Da die Kommission ausschließlich zuständig ist, unter der Kontrolle des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz auf die Artikel 65 und 66 § 7 EGKS-Vertrag gestützte Entscheidungen zu erlassen, binden diese nach Artikel 14 EGKS-Vertrag in allen ihren Teilen verbindlichen Entscheidungen, wie der Gerichtshof im Urteil Banks (a. a. O.) ausgeführt hat, die nationalen Gerichte.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-172/01

    International Power (früher National Power ) / Kommission

  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley

  • EuGH, 17.06.1997 - C-151/97

    National Power

  • EuG, 25.10.2007 - T-79/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 11.03.1999 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

  • EuG, 25.10.2007 - T-46/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-80/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-98/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-58/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • EuG, 25.10.2007 - T-97/03

    Befugnis der Kommission zur Feststellung und Ahndung einer Zuwiderhandlung gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2001 - C-453/99

    Courage

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-344/98

    Masterfoods und HB

  • EuG, 11.03.1999 - T-147/94

    Krupp Hoesch / Kommission

  • EuG, 12.07.2001 - T-12/99

    DAS GERICHT WEIST DIE KLAGEN VON RJB MINING GEGEN DIE ENTSCHEIDUNGEN DER

  • EuG, 07.07.1999 - T-89/96

    British Steel / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-200/97

    Ecotrade

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-390/98

    Banks

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   Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92   

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https://dejure.org/1993,22998
Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92 (https://dejure.org/1993,22998)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.10.1993 - C-128/92 (https://dejure.org/1993,22998)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1993 - C-128/92 (https://dejure.org/1993,22998)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-1209
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (111)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
    Zuletzt und systematisch ist dies im Urteil Delimitis erfolgt:.

    Der Gerichtshof hat hierzu im Urteil Delimitis ausgeführt, daß.

    Ausgangspunkt ist die Unterscheidung, die der Gerichtshof im Urteil Delimitis (vorstehend Nr. 57) zwischen der ausschließlichen Befugnis der Kommission gemäß Artikel 85 Absatz 3 EWG-Vertrag (im EGKS-Zusammenhang Artikel 65 § 2 EGKS-Vertrag), das Verbot des Artikels 85 Absatz 1 (bzw. Artikel 65 § 1) für nicht anwendbar zu erklären, und der Befugnis, die sie mit dem nationalen Richter teilt, nämlich, die Artikel 85 Absatz 1 und 86 (bzw. die Artikel 65 § 1 und 66 § 7 EGKS-Vertrag) anzuwenden.

    Für seither erfolgte Bestätigungen siehe unter anderem die Urteile vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 37/79 (Marty, Slg. 1980, 2481, Randnr. 13); vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 45); siehe auch das in Fußnote 47 zitierte Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-51/89 (Tetra Pak, a. a. O., Randnr. 42).

    (163) - Urteil Delimitis, zitiert in Fußnote 79, Randnrn.

    (164) - Urteil Delimitis, Randnr. 47.

    (165) - Urteil Delimitis, Randnr. 50. In Randnr. 51 bemerkt der Gerichtshof hierzu, daß ein Vertrag nur dann Gegenstand einer Freistellungsentscheidung sein kann, wenn er angemeldet wurde oder nicht anmeldungsbedürftig ist.

    (166) - Urteil Delimitis, Randnrn.

    (167) - Urteil Delimitis, Randnr. 54.

  • EuGH, 19.05.1992 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
    Zweitens ist bei der Berechnung der Höhe des zu ersetzenden Schadens, so hat der Gerichtshof in seinem vor kurzem ergangenen Urteil Mulder und Heinemann entschieden, "wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die eine andere Beurteilung rechtfertigen - der entgangene Gewinn zur berücksichtigen"(140).

    Zur Anwendung von Artikel 215 Absatz 2 EWG-Vertrag hat der Gerichtshof in dem bereits zitierten Urteil Mulder und Heinemann ausgeführt, daß "die Höhe der von der Gemeinschaft geschuldeten Entschädigungen ... dem von der Gemeinschaft verursachten Schaden entsprechen" muß(153).

    (140) - Urteil vom 19. Mai 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder und Heinemann, Slg. 1992, I-3061, Randnr. 26, und meine Schlussanträge auf S. 1-3121, Randnr. 47.

    (141) - Urteil Mulder und Heinemann, Randnr. 33, und meine Schlussanträge auf S. 1-3122, Nr. 49.

    (148) - Urteil vom 25. Mai 1978 in den verbundenen Rechtssachen 83/76 und 94/76, 4/77, 15/77 und 40/77 (HNL/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209, Randnr. 4), Urteil Mulder und Heinemann, Randnr. 12.

    (153) - Urteil Mulder und Heinemann, Randnr. 34.

    (156) - Urteile Ireks-Arkady/Rat und Kommission, Randnr. 20, DGV/Rat und Kommission, Randnr. 22, Interquell Stärke-Chemie/Rat und Kommission, Randnr. 23 und Dumortier Frères/Rat, Randnr. 25; ausdrücklich bestätigt im Urteil Mulder und Heinemann/Rat und Kommission, Randnr. 35.

  • EuGH, 22.02.1990 - 221/88

    ECSC / Busseni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92
    (53) - Siehe die ausdrückliche Erwähnung der Kohärenz der Verträge im Urteil vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88 (Busseni, Slg. 1990, I-495, Randnr. 16).

    In dem in Fußnote 53 zitierten Urteil Busseni hat der Gerichtshof eingeräumt, daß mit dem genannten Urteil in der Sache die ausdrückliche Regelung des Artikels 41 EGKS-Vertrag übernommen worden ist: Randnr. 14 dieses Urteils.

    (56) - Urteil Busseni, bereits zitiert in Fußnote 53, Randnrn.

    (58) - Urteil Busseni, Randnr. 21: Es handelt sich nämlich, so der Gerichtshof, um Akte, die dieselbe Rechtsnatur haben: Sie sind hinsichtlich des von ihnen bestimmten Ziels für den Adressaten verbindlich, doch lassen sie ihm die Wahl der für die Erreichung dieses Ziels geeigneten Mittel.

    (64) - Urteil Busseni, a. a. O., Fußnote 53, Randnr. 13: nämlich, die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts bestmöglich sicherzustellen und zugleich zu diesem Zweck eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten zu schaffen .

    (67) - Siehe Urteil Busseni, Randnr. 15, wo der Gerichtshof einräumt, daß die nationalen Gerichte wegen der Art der den Gemeinschaftsbehörden, insbesondere der Kommission, im EGKS-Vertrag übertragenen Befugnisse diesen Vertrag und die auf seiner Grundlage ergangenen Rechtslage nicht so oft anzuwenden und deshalb auch nicht so oft nach ihrer Auslegung zu fragen [brauchen] .

    (174) - Urteil Foto-Frost, zitiert in Fußnote 55; siehe auch das in derselben Fußnote zitierte Urteil Busseni, Randnr. 14.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22

    Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage

    35 Nach dem von Generalanwalt Van Gerven in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Banks (C-128/92, nicht veröffentlicht, EU:C:1993:860, Nr. 27) verwendeten Ausdruck, der sich mit anderen Worten auf die Justiziabilität der Norm bezieht (vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Link Logistik N&N, C-384/17, EU:C:2018:494, Nrn. 69 und 76).

    36 Schlussanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache Banks (C-128/92, nicht veröffentlicht, EU:C:1993:860, Nr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-557/12

    KONE u.a. - Wettbewerb - Kartellrecht - Private Durchsetzung -

    15 - So auch Generalanwalt Van Gerven in seinen Schlussanträgen vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache Banks (C-128/92, Slg. 1994, I-1209, Nrn. 36 bis 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06

    Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung

    55 - Urteil vom 22. Mai 1980, Santillo (131/79, Slg. 1980, 1585, Randnr. 13); ähnlich die Urteile Marshall I (zitiert in Fn. 45, Randnr. 55), Marshall II (zitiert in Fn. 53, Randnr. 37) und die Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache Banks (C-128/92, Slg. 1994, I-1209, Nr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

    Die Deutlichkeit, Genauigkeit, Unbedingtheit, Vollständigkeit oder Perfektion der Norm und der Gesichtspunkt, dass diese keiner im Ermessen stehenden Durchführungsmaßnahme bedarf, sind in dieser Hinsicht nur Facetten ein und desselben Merkmals, das die Regelung aufweisen muss, nämlich, dass sie geeignet sein muss, vom Gericht auf einen Einzelfall angewandt zu werden." Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Banks (C-128/92, EU:C:1993:860, Nr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

    42 Urteil vom 22. Mai 1980, Santillo (131/79, EU:C:1980:131, Rn. 13); ähnlich Urteile vom 26. Februar 1986, Marshall (152/84, EU:C:1986:84, Rn. 55), und vom 2. August 1993, Marshall (C-271/91, EU:C:1993:335, Rn. 37), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Van Gerven in der Rechtssache Banks (C-128/92, EU:C:1993:860, Rn. 27, letzter Absatz).
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