Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 18.05.1994 - C-309/89   

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https://dejure.org/1994,92
EuGH, 18.05.1994 - C-309/89 (https://dejure.org/1994,92)
EuGH, Entscheidung vom 18.05.1994 - C-309/89 (https://dejure.org/1994,92)
EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - C-309/89 (https://dejure.org/1994,92)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Codorniu / Rat

    EWG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 2
    1. Nichtigkeitsklage; Natürliche oder juristische Personen; Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen; Verordnung, die die Verwendung des Begriffs "crémant" in zwei bestimmten Mitgliedstaaten hergestellten Schaumweinen vorbehält; Inhaber einer diesen ...

  • EU-Kommission

    Codorniu / Rat

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure; Nichtigerklärung einer Verordnung; Verletzung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichheit; Rüge der Verletzung wesentlicher Formvorschriften; Verbot der Diskriminierung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schaumwein: Begriff »crémant«

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 7 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; VO Nr. 3309/85 Art. 6 Abs. 5a; ; VO Nr. 2045/89 Art. 1 Nr. 2c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-1853
  • DVBl 1994, 1124
  • BB 1994, 979
 
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Wird zitiert von ... (209)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
    Daraus folgt, daß eine Differenzierung der Erzeugungs- oder Verbrauchsbedingungen nur aufgrund objektiver Kriterien zulässig ist, die eine angemessene Verteilung der Vor- und Nachteile auf die Betroffenen gewährleisten, ohne nach dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu unterscheiden (vgl. insbesondere Urteil vom 13. Dezember 1984 in der Rechtssache 106/83, Sermide, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28).
  • EuGH, 16.05.1991 - C-358/89

    Extramet Industrie / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
    Die Codorniu SA trägt vor, daß der Gerichtshof eine Nichtigkeitsklage, die von einer natürlichen oder juristischen Person unter derartigen Umständen gegen eine Verordnung erhoben worden sei, bereits für zulässig erklärt habe (Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501).
  • EuGH, 29.06.1993 - C-298/89

    Gibraltar / Rat

    Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
    18 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, verliert ein Rechtsakt seine allgemeine Geltung und damit seinen Normcharakter nicht dadurch, daß sich die Rechtssubjekte, auf die er in einem bestimmten Zeitpunkt Anwendung findet, der Zahl oder sogar der Identität nach mehr oder weniger genau bestimmen lassen, solange feststeht, daß diese Anwendung aufgrund einer objektiven rechtlichen oder tatsächlichen Situation erfolgt, die in dem Rechtsakt im Zusammenhang mit seiner Zielsetzung umschrieben ist (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-298/89, Gibraltar/Rat, Slg. 1993, I-3605, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.07.1963 - 25/62

    Plaumann & Co. gegen Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

    Auszug aus EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
    20 Eine natürliche oder juristische Person kann nur dann geltend machen, individuell betroffen zu sein, wenn die streitige Vorschrift sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (Urteil vom 15. Juli 1963 in der Rechtssache 25/62, Plaumann/Kommission, Slg. 1963, 213).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Hierzu genügt die Feststellung, dass das Diskriminierungsverbot nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nur eine besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes im Gemeinschaftsrecht ist, der verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 1994, Codorniu/Rat, C-309/89, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 26, und vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61).
  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER

    Die Situation von Pfizer unterscheide sich im vorliegenden Fall auch von der, die dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853) zugrunde liege.

    Die allgemeine Geltung der angefochtenen Verordnung schließt jedoch nicht aus, dass diese bestimmte natürliche oder juristische Personen unmittelbar und individuell betreffen kann (in diesem Sinne Urteil Codorniu/Rat, zitiert oben in Randnr. 77, Randnr. 19, Beschluss des Gerichts vom 15. September 1999 in der Rechtssache T-11/99, Van Parys u. a./Kommission, Slg. 1999, II-2653, Randnr. 40).

    Sie enthält unter den besonderen Umständen des vorliegenden Falles Elemente, die einem spezifischen Recht ähneln, das mit dem vergleichbar ist, auf das sich das klagende Unternehmen in der Rechtssache berufen konnte, in der das oben in Randnummer 77 zitierte Urteil Codorniu/Rat ergangen ist.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Eine Handlung allgemeiner Geltung wie eine Verordnung kann allerdings unter Umständen bestimmte natürliche oder juristische Personen individuell betreffen und damit ihnen gegenüber Entscheidungscharakter haben (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-358/89, Extramet Industrie/Rat, Slg. 1991, I-2501, Randnr. 13, vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 19, und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-41/99 P, Sadam Zuccherifici u. a./Rat, Slg. 2001, II-4239, Randnr. 27).

    Diese Voraussetzung ist zwar im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen (vgl. z. B. Urteil vom 2. Februar 1988 in den Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85, Van der Kooy u. a./Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 14, sowie Urteile Extramet Industrie/Rat, Randnr. 13, und Codorniu/Rat, Randnr. 19); doch kann eine solche Auslegung nicht, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden, zum Wegfall der fraglichen Voraussetzung, die ausdrücklich im EG-Vertrag vorgesehen ist, führen.

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1992 - C-309/89 (https://dejure.org/1992,19918)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Codorníu SA gegen Rat der Europäischen Union.

    Nichtigkeitsklage - Verordnung - Natürliche oder juristische Person - Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage - Bezeichnung von Schaumweinen - Voraussetzungen für die Verwendung des Begriffs "crémant"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-1853
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89
    - Urteil vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82 (Allied Corporation/Kommission, Slg. 1984, 1005, Randnr. 11).

    - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81 (Alusuisse/Rat und Kommission, Slg. 1982, 3463); vom 21. Februar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 239/82 und 275/82 (Allied Corporation/Kommission, Sie. 1984, 1005); Beschlüsse vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 279/86 (Sermes/Kommission, Slg. 1987, 3109) sowie in der Rechtssache 301/86 (Frimodt Pedersen/Kommission, Slg. 1987, 3123) sowie den Beschluß vom 11. November 1987 in der Rechtssache 205/87 (Nuova Ceam/ Kommission, Slg. 1987, 4427).

  • EuGH, 14.12.1962 - 16/62

    Confédération nationale des producteurs de fruits et légumes und andere gegen Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89
    17 - Siehe Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Confédération Nationale des Producteurs de Fruits et Légumes/Rat, Sig. 1962, 962, 979 [unter 3., erster Absatz a. EJ).

    Dies schließt jedoch nicht aus, daß ihre Bestimmungen bestimmte Wirtschaftsteilnehmer unmittelbar und inviduell betreffen können ..." 23 - Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 16/62 und 17/62 (Producteurs des Fruits et Légumes/Rat, Sig. 1962, 961, 979).

  • EuGH, 26.04.1988 - 97/86

    Asteris / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1992 - C-309/89
    8 - Urteil vom 26. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und 215/86 (Asteris/Kommission, Slg. 1988, 2181).

    14 - Ständige Rechtsprechung zur Abgrenzung zwischen Verordnung und Entscheidung: vgl. z. B. Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 26/86 (Deutz, und Geldermann/Kommission, Slg. 1987, 941, Randnr. 7); Urteil vom 26. April Í988 in den verbundenen Rechtssachen 97/86, 193/86, 199/86 und 215/86 (Slg. 1988, 2181, Randnr. 13); die Formulierung, die allgemein auf Akte mit "normativem Charakter" Bezug nimmt, entstammt dem Beschluß vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R (Fedesa/Kommission, Slg. 1988, 4121, Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    130 Schlussanträge des Generalanwalts Lenz in der Rechtssache Codorniu/Rat (C-309/89, EU:C:1992:406, Nr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1993 - C-298/89

    Regierung von Gibraltar gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Klage auf

    - Oben Nr. 71.64 - Schlußanträge vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, 1-1853, 1-1856, Nrn. 22 bis 37).
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