Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 02.06.1994 - C-313/92   

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https://dejure.org/1994,3531
EuGH, 02.06.1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,3531)
EuGH, Entscheidung vom 02.06.1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,3531)
EuGH, Entscheidung vom 02. Juni 1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,3531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Van Swieten

    Verordnung Nr. 3820/85 des Rates, Artikel 2 Absatz 1
    1. Verkehr; Strassenverkehr; Sozialvorschriften; Verordnung Nr. 3820/85; Geltungsbereich; Beförderungen, die mit Fahrzeugen, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, auf Strecken durchgeführt werden, die sich nur zum Teil innerhalb der Gemeinschaft befinden; ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Van Swieten

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und des niederländischen Rechts über die Ruhezeiten und Lenkzeiten ; Anforderungen an die Einhaltung von den vorgeschriebenen Ruhezeiten und der Lenkzeit für Fahrer von Straßentransportfahrzeugen ; Voraussetzungen einer ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 3820/85 vom 20.12.1985 Art. 8 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 3820/85 vom 20.12.1985 Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Verkehr - Straßenverkehr - Sozialvorschriften - Verordnung Nr. 3820/85 - Geltungsbereich - Beförderungen, die mit Fahrzeugen, die in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, auf Strecken durchgeführt werden, die sich nur zum Teil innerhalb der Gemeinschaft befinden - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Straßenverkehr - Sozialvorschriften: Anwendung auf Beförderungen, bei denen ein Teil der Fahrstrecke in einem Staat liegt, der nicht Mitglied des AETR ist - "Zeitraum von 24 Stunden" und "Tag".

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2177
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 18.01.2001 - C-297/99

    Skills Motor Coaches u.a.

    Das vorlegende Gericht verweist zunächst auf das Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-313/92 (Van Swieten, Slg. 1994, I-2177) wonach der Ausdruck "innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden" in Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3820/85 so zu verstehen sei, dass er sich auf jede Zeitspanne dieser Dauer beziehe, die in dem Moment beginne, in dem der Fahrer nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber in Gang setze.

    Durch diese Vorschriften soll nämlich für den Fahrer ein Wechsel zwischen Lenk- und Ruhezeiten sichergestellt werden, der gewährleistet, dass er sich nicht während eines so langen Zeitraums am Steuer des Fahrzeugs befindet, dass eine Übermüdung eintritt und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet wird (Urteil Van Swieten, Randnr. 23).

    Zum Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens, man könne den Urteilen Van Swieten sowie Michielsen und GTS entnehmen, dass keinerlei Zeiten in die Schaublätter einzutragen seien, solange das mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstete Fahrzeug nicht übernommen worden sei, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof in diesen Urteilen die Ausdrücke "innerhalb jedes Zeitraums von 24 Stunden" im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3820/85 und "tägliche Arbeitszeit" im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3821/85 auszulegen hatte.

  • EuGH, 09.06.1994 - C-394/92

    Strafverfahren gegen Michielsen und Geybels Transport Service

    25 Um den Beginn und das Ende der so umschriebenen täglichen Arbeitszeit zu bestimmen, ist von dem Urteil vom 2. Juni 1994 in der Rechtssache C-313/92 (Van Swieten, Slg. 1994, I-0000, Randnrn. 22 bis 27) auszugehen, in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, daß die tägliche Arbeitszeit des Fahrers in dem Moment beginnt, in dem er nach einer wöchentlichen oder täglichen Ruhezeit den Fahrtenschreiber in Gang setzt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16

    Maio Marques da Rosa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und

    Vgl. Urteil vom 2. Juni 1994, Van Swieten (C-313/92, EU:C:1994:219, Rn. 22 bis 27).
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Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,22602)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.01.1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,22602)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Januar 1994 - C-313/92 (https://dejure.org/1994,22602)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Van Swieten BV.

    Straßenverkehr - Sozialvorschriften: Anwendung auf Beförderungen, bei denen ein Teil der Fahrstrecke in einem Staat liegt, der nicht Mitglied des AETR ist - "Zeitraum von 24 Stunden" und "Tag"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-2177
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